Wie die Strompreisbremse kostengünstiger und effektiver werden könnte.

Die meisten Besitzer von älteren Photovoltaikanlagen haben keinen Speicher und kaum oder keinen Eigenverbrauch. Besitzer ganz alter Anlagen, die schon aus der 20 Jahre langen Förderung gefallen sind oder in Kürze fallen werden, bekamen für ihren Strom eine garantierte Vergütung von teils über 50 Cent pro kWh. Doch schon 2011 betrug sie nur noch gut 28 Cent pro kWh. Beziehen Besitzer solcher Anlagen Strom vom Energieversorger, müssen sie heute 42 Cent und mehr pro kWh zahlen. Künftig deckelt die Strompreisbremse den Preis für 80 Prozent des Vorjahresverbrauchs auf 40 Cent pro kWh. Am einfachsten wäre es, wo das technisch möglich ist und wie es in Holland gemacht wird, dass bei Beisitzern von Kleinanlagen (bis 30 kWp) bei der Einspeisung von Strom der Zähler des Versorgers rückwärtsläuft. Möglich wäre auch, am Jahresende die Einspeisung und den Verbrauch gegeneinander aufzurechnen und die Preisdifferenz vom Versorger erstattet zu bekommen. Beispiel: Einspeisung 8.000 kWh (aus einer typischen Anlage mit einer Leistung von acht bis neun kWp), Verbrauch 3.500 kWh macht (42 - 28) x 3.500 = 490 Euro Erstattung. Es bleiben noch 4.500 kWh, die mehr erzeugt als verbraucht wurden. Die kann der Betreiber wie bislang für 28 Cent pro kWh an einen Stromversorger verkaufen, denn er kann die zweite Version der anders gemachten Strompreisbremse nicht nutzen.

Sie soll dafür sorgen, dass Anlagen, deren Förderung ausgelaufen ist, rentabel weiterbetrieben werden können und dass mehr neue Anlagen gebaut werden, denn die Besitzer bekommen derzeit teils weniger als 10 Cent pro kWh. Neue Anlagen lohnen sich daher nur bei möglichst hohem Eigenverbrauch, was die Anschaffung teurer Speicher nötig macht. Besitzern von Alt- und von neu installierten Anlagen (jeweils bis 30 kWp), sollte daher ermöglicht werden, ihren Strom direkt an private Haushalte und Kleinbetriebe zu verkaufen. Sie dürfen dafür bis zu 32 Cent pro kWh (inklusive Steuern und Netzentgelte) verlangen. Gewinner dieser Strompreisbremse wären die Anlagenbetreiber, die wesentlich mehr für ihren Strom erlösen würden, die privaten Haushalte und Kleinunternehmen, die den Strom um acht Cent pro kWh günstiger bekommen würden, als die bisherige Strompreisbremse vorsieht und der Staat, der weniger Geld für die Deckelung aufwenden müsste.

Problem bei der ersten Version der neuen Strompreisbremse mit rückwärts laufendem Stromzähler: Sie dürfte Finanzminister Lindner nicht gefallen. Denn bislang kassierte er Mehrwertsteuer sowohl für gelieferten wie eingespeisten Strom. Seit 2023 sind Anlagen bis 30 kWp von der Steuer befreit. Doch noch immer würden die Einnahmen für den gelieferten Strom würden in Lindners Kasse fehlen. Doch daran sollte diese Version der Strompreisbremse nicht scheitern, zumal der Staat weniger Geld für die Deckelung der Strompreise aufwenden müsste.

Problem bei der zweiten Version der neuen Strompreisbremse: Die an die Betreiber der Stromnetze zu zahlenden Entgelte, die auch die Betreiber von Kleinanlagen ihren Kunden in Rechnung stellen müssen, können das Ganze unrentabel machen. Sie betragen nämlich bis zu 20 Cent pro kWh. Hier könnte eine gesetzliche Deckelung helfen und dafür sorgen, dass dieser möglicherweise erhebliche Beitrag zur Energiewende nicht scheitert.