Video: Lebensmittelüberwachung Drucken Nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts müssen die Überwachungsbehörden die Ergebnisse ihrer Kontrollen öffentlich machen und Übeltäter beim Namen nennen.Twitter Bewertung: 3 / 5 Bitte bewerten Mit 1 bewerten Mit 2 bewerten Mit 3 bewerten Mit 4 bewerten Mit 5 bewerten