Die Bewertung von 120 der 172 Produkte im Heft beruht zumindest teilweise auf den von den Herstellern deklarierten Inhaltsstoffen. Und das ist nicht das einzige Problem.
Einleitung
Was haben Haarkuren und -masken, flüssige Fußbäder, Wohlfühl-Duschgele und Badreiniger gemeinsam? Sie enthalten Wasser und müssen konserviert werden, weil sie andernfalls verderben können. Deshalb hat Öko-Test alle diese Produkte auf Formaldehyd/-abspalter untersuchen lassen.
Was haben die vier Tests sowie der Test Vitaminpräparate für Schwangere zudem gemeinsam? Sie werden zumindest teilweise auf der Grundlage der deklarierten Inhaltsstoffe bewertet. Öko-Glaub- statt Öko-Test-Magazin.
Was haben Trockenshampoo (2/2026), Haargele (3/2026), Repairspülungen (4/2026), Haarsprays (5/2026) und die Fußbäder in diesem Haft gemeinsam? Sie können PEG/PEG-Derivate enthalten. Zu denen schreibt Öko-Test: „PEG/PEG-Derivate verbinden als Emulgatoren Wasser und Fett; in Shampoos kommen sie auch als Tenside zum Einsatz. Einige Vertreter der Stoffgruppe können die Haut durchlässiger für Fremdstoffe machen – ein erwünschter Effekt in medizinischen Salben und Tinkturen, um Wirkstoffe durch die Haut zu schleusen, der jedoch auch den Eintrag von Schadstoffen begünstigen kann.“
Unsere Einschätzung
Unsere Einschätzung: Formaldehyd/-abspalter wurden in keinem Produkt gefunden. Daher müssen sie mit anderen Stoffen konserviert worden sein. Dafür kommen zum Beispiel Isothiazolinone in Frage. Zu denen heißt es im Test Haarkuren und -masken: „Der zweite Kritikpunkt in Sachen Inhaltsstoffe sorgt neben der Neqi-Maske auch beim Produkt John Frieda Frizz Ease Wunder-Reparatur für einen zweifachen Punktabzug: Beide enthalten das Konservierungsmittel Chlormethylisothiazolinon (CIT). Das ist eine halogenorganische Verbindung aus der Gruppe der Isothiazolinone, die streng beschränkt nur noch in abwaschbarer Kosmetik (rinse-off) in einem bestimmten Mischverhältnis mit Methylisothiazolinon (MIT) eingesetzt werden darf. Die Mischung gilt, besonders wegen der Verbindung CIT, als extrem hautsensibilisierend, sie kann allergische Reaktionen auslösen. Das ist für unser Dafürhalten vor allem in Produkten problematisch, die mit einer Einwirkzeit von bis zu 10 Minuten beworben werden und somit längeren Kontakt zur Kopfhaut haben.“ Daher hat man alle Badreiniger auf Isothiazolinone untersuchen lassen.

Allerdings hat man, anders als im Test Badreiniger, nur die beiden Haarkuren ins Labor geschickt, die der Deklaration zufolge Isothiazolinone enthalten. Einen tieferen Sinn können wir darin nicht entdecken. Zumal die Haut mit einer Haarkur mindestens ebenso intensiven Kontakt hat wie mit einem Badreiniger. Nicht zuletzt ist die Tabelle falsch. Denn es wird nur CIT aufgeführt, nicht aber auch MIT. Damit hätten die Produkte nicht verkauft werden dürfen. Wir gehen aber davon aus, dass Öko-Test – anders als im Test Hundeshampoos in der Mai-Ausgabe – schlicht vergessen hat, MIT aufzuführen, obwohl es tatsächlich auf den Produkten (links Neqi) deklariert ist.
In den Tests Trockenshampoos (2/2026), Haargele (3/2026), Repairspülungen (4/2026) und Haarsprays (5/2026) wertet Öko-Test Produkte, die PEG/PEG-Derivate enthalten, um eine Note ab. Im Test Fußbäder dagegen werden sie nicht problematisiert, obwohl sie in mindestens drei „sehr guten“ enthalten sind. Dabei kommt die Haut mit Fußbädern weitaus intensiver Kontakt als mit Trockenshampoos usw. Zudem soll sie durch ein bis zu 20minütiges Bad sogar aufquellen und ist so besonders durchlässig für Schad- und Fremdstoffe.
Alle Testergebnisse haben wir Ihnen in den gleichnamigen Reitern dokumentiert.
Fazit: Wir haben vor einiger Zeit geschrieben, dass Öko-Test und die Stiftung Warentest sich jeden Monat einen Wettbewerb darum liefern, wer die meisten Fehler im Heft hat. Schon seit Längerem gewinnt Öko-Test souverän.
Bisphenole in Dosenkonserven
Laut Öko-Test ist das Testergebnis Belastung Bisphenole für den Bio Primo Linseneintopf rustikal und die Sea Gold Heringsfilets geteilt in Tomatensauce „nein“. Das ist falsch, denn es gibt ein Testergebnis. Korrekt ist „unbelastet“.
*Laut Hersteller und/oder Anbieter. Ein "ja" wurde nur vergeben, wenn sämtliche Dosenbestandteile BPA-NI-beschichtet sind.
Fett gedruckt sind Mängel.
Abkürzungen: BPA = Bisphenol A, BPF = Bisphenol F, BPS = Bisphenol S, BPA-NI = Bisphenol A non-intent („nicht beabsichtigt“).
Anmerkungen: 1) Laut Anbieter wurde die Außenbeschichtung der Dose bereits komplett auf BPA-NI umgestellt. Das neue Produkt werde seit August 2026 ausgeliefert und sei am MHD ab 09.2029 erkennbar. 2) Laut Anbieter sei eine Umstellung der Dosen-Außenbeschichtung auf BPA-NI bis Ende 2026 geplant. 3) Laut Anbieter fand im November 2025 eine Umstellung der Dosen-Außenbeschichtung auf einen BPA-NI-Lack statt. Das von uns getestete Produkt sei allerdings im April 2025 abgefüllt worden. 4) Laut Anbieter erfolgt derzeit eine Umstellung auf einen anderen Lieferanten, der vollständig BPA-NI-Materialien einsetzt. Der Wechsel solle voraussichtlich zum Oktober 2026 stattfinden. 5) Laut Anbieter verfügt die Dose nicht über eine Außenbeschichtung. 6) Laut Anbieter wird die Außenbeschichtung der Dose bis Ende März 2027 komplett auf BPA-NI umgestellt. 7) Laut Anbieter wird die Außenbeschichtung der Dose bis Anfang 2027 komplett auf BPA-NI umgestellt. 8) Laut Hersteller erfolgt seit Mai 2026 eine Umstellung auf eine BPA-NI-Außenbeschichtung; aufgrund des langen MHD werde es im Markt jedoch noch zu einer Überschneidung von alten und neuen Dosen kommen. Das Produkt mit der neuen Beschichtung sei erkennbar am silbernen Außenlack. 9) Laut Anbieter wird das Produkt von einem weiteren Lieferanten bezogen. 10) Laut Anbieter wurde das Layout des Verpackung angepasst. Die geänderte Verpackung fließe bereits in den Handel ein. 11) Laut Anbieter wird das Produkt aufgrund eines Lieferantenwechsels abverkauft. 12) Laut Hersteller fand eine Rezeptur- und Layoutumstellung statt. Das neue Produkt sei an dem MHD ab 3.11.2027 erkennbar. 13) Laut Importeur (Wünsche) wird das Produkt von zwei weiteren Herstellern bezogen. 14) Laut Anbietergutachten wurde in einem chargengleichen Produkt ein niedrigerer Gehalt an Bisphenol A gemessen, den wir jedoch ebenfalls als „stark erhöht“ bewertet hätten.
Wohlfühl-Duschgele
* Laut Deklaration beziehungsweise Hersteller und/oder Anbieter.
Fett gedruckt sind Mängel.
Anmerkungen: 1) Laut Anbieter befindet sich das Produkt in einem Relaunch, ab Oktober 2026 enthalte die Verpackung mindestens 84 % Recycling-Material.
Haarkuren und -masken
Unklar war uns zunächst, warum Aldi Süd und Aldi Nord getrennt aufgeführt sind. Die Testergebnisse sind identisch, auf den Bildern konnten wir keinen Unterschied erkennen. Doch auf den zweiten Blick ist uns aufgefallen, dass der Produktname der Maske von Aldi Nord falsch ist. Er lautet nicht „Haarmaske“ wie bei Aldi Süd, sondern „Hair Mask“.
*Laut Deklaration beziehungsweise Hersteller und/oder Anbieter.
**Duftstoff Cumarin, Geraniol beziehungsweise Hydroxycitronellal deklariert, aber im Labor gemessener Wert auf oder unterhalb der Deklarationsgrenze von 100 mg/kg für Rinse-off-Produkte. Gehalte von Duftstoffen können unter anderem je nach Alter und Zusammensetzung des Produkts schwanken. Cumarin-/Geraniol-/Hydroxycitronellalallergiker sollten das Produkt vorsichtshalber nicht verwenden.
Fett gedruckt sind Mängel.
Abkürzungen: CIT = Chlormethylisothiazolinon, MIT = Methylisothiazolinon, EHMC = Ethylhexylmethoxycinnamat.
Anmerkungen: 1) Weiterer Mangel: Silikone und/oder synthetische Polymere als weitere Kunststoffverbindungen (hier: Garnier, Neqi, L‘Oréal, Syoss: Amodimethicone; John Frieda: Dimethicone, Bis(C13-15 Alkoxy) PG-Amodimethicone, Dimethiconol; Pantene Pro-V: Bis-Aminopropyl Dimethicone, Methicone; Dejan Garz, Zara: Dimethicone, Amodimethicone; Herbal Essences: Bis-Aminopropyl Dimethicone; Ogx: modimethicone, Polyquaternium-47, Polyquaternium-37, Acrylates/Stearyl Metacrylate Copolymer). 2) Weiterer Mangel: Duftstoff nicht deklariert, aber im Labor über der Deklarationsgrenze von 100 mg/kg nachgewiesen (hier: Linalool). Gehalte von Duftstoffen können unter anderem je nach Alter und Zusammensetzung des Produkts schwanken. Linalool-Allergiker sollten das entsprechende Produkt vorsichtshalber nicht verwenden. 3) Weiterer Mangel: Umkarton, der aus unserer Sicht eine unnötige doppelte Verpackung darstellt. 4) Duftstoff deklariert, aber im Labor nicht nachgewiesen (hier: Bioturm, Blütezeit: Citral). 5) Die Preisangabe in der Tabelle basiert zur besseren Vergleichbarkeit auf dem 250-ml-Tiegel. Wir haben das Produkt in der 75-ml-Tube eingekauft. 6) Laut Anbieter wurde der Artikel ohne Nachfolgerartikel ausgelistet, es würden nur noch Restbestände abverkauft. 7) Laut Anbieter soll der Duftstoff Linalool künftig de-
klariert werden. 8) Laut Anbieter gibt es inzwischen eine aktualisierte INCI Deklaration mit dem Zusatz von weiteren Parfümallergenen. Citrus Aurantium Peel Oil sei mittlerweile deklariert. 9) Laut Anbieter wird künftig der Duftstoff Vanillin gekennzeichnet. 10) Laut Anbieter gibt es mittlerweile eine neuere Version der Verpackung mit Rezyklat auf dem Markt. 11) Laut Anbieter enthält die Formulierung des Produkts keine Inhaltsstoffe tierischen Ursprungs, der Hinweis „vegan“ werde nicht verwendet, da die vollständige Abwesenheit von Spuren tierischen Ursprungs, die aus anderen Prozessen als der Herstellung des Produkts resultieren könnten, nicht garantiert werden kann. 12) Weiterer Mangel: Umweltauslobung ohne ausreichende Information oder konkrete Fundstelle auf dem Produkt (hier: Blütezeit: „Blüte-Zeit Naturkosmetik setzt sich für Nachhaltigkeit ein“; Sante: „Formel an CO₂-neutralem Standort produziert.“).
Fußbäder
* Laut Deklaration beziehungsweise Hersteller und/oder Anbieter.
Fett gedruckt sind Mängel.
Abkürzungen: DEP = Diethylphthalat.
Anmerkungen: 1) Weiterer Mangel: Umkarton, der aus unserer Sicht eine unnötige doppelte Verpackung darstellt. 2) Weiterer Mangel: PVC/PVDC/chlorierte Verbindungen in der Verpackung. 3) Weiterer Mangel: synthetische Polymere als weitere Kunststoffverbindungen (hier: Sodium Acrylate). 4) Laut Anbieter wird seit Juni 2026 ein Nachfolgeprodukt mit neuer Formulierung ausgeliefert. Unter anderem seien aufgrund des enthaltenen Teebaumöls neue Warnhinweise und Lagerungsbedingungen aufgenommen worden. Der EAN-Code und die Verpackungsmaterialien seien unverändert. 5) Laut Anbieter wird das Produkt derzeit durch eine neue Version mit verändertem Verpackungsdesign ersetzt. Die Rezeptur sei unverändert. Das neue Produkt sei an der GTIN4066447912548 erkennbar. 6) Laut Anbieter wird der Artikel gerade abverkauft und nicht weiter produziert. Die Verpackung werde verändert. Ein Nachfolgeprodukt sei ab Ende September 2026 auf dem Markt.
Vitaminpräparate für Schwangere
*Laut Deklaration bzw. Hersteller- und/oder Anbieter.
Fett gedruckt sind Mängel.
Abkürzungen: CMC = Carboxymethylcellulose; SSW = Schwangerschaftswoche.
Anmerkungen: 1) Weiterer Mangel: PVC/PVDC/chlorierte Verbindungen in der Verpackung. 2) Weiterer Mangel: fehlender Verweis auf die EU-Verordnung Nr. 1169/2011 (LMIV) bei der Angabe von Nährstoffbezugswerten in der Nährwertdeklaration. 3) Weiterer Mangel: Umweltauslobung ohne ausreichende Information oder konkrete Fundstelle auf dem Produkt (hier: „klimaneutral“). 4) Weiterer Mangel: Health-Claim (HC) nicht mit zugelassenem Wortlaut formuliert (hier: Abtei: „Mangan unterstützt eine gesunde Bindegewebsbildung“, nicht im HC-Wortlaut „Mangan trägt zu einer normalen Bindegewebsbildung bei.“; Doppelherz System: „Biotin unterstützt die Erhaltung gesunder Haut und Haare.“, nicht im HC-Wortlaut „Biotin trägt zur Erhaltung normaler Haare und normaler Haut bei.“; „Vitamin A trägt zur Zellteilung bei.“, nicht im HC-Wortlaut „Vitamin A hat eine Funktion bei der Zellspezialisierung.“; Vitaverlan: „ … z. B. sind Vitamin B1 und B6 für ein intaktes Nervensystem wichtig, ebenso wie Niacin und Biotin“, nicht im HC-Wortlaut „Vitamin B1, B6, Nicacin und Biotin tragen zu einer normalen Funktion des Nervensystems bei.“; „Die Vitamine Niacin und Biotin braucht der Körper auch für eine gesunde Haut“, nicht im HC-Wortlaut „Niacin und Biotin tragen zur Erhaltung normaler Haut bei.“; „Vitamin D sorgt für den Einbau von Calcium in die Knochen und Zähne und damit für eine gesunde Knochen- und Zahnstruktur.“, nicht im HC-Wortlaut „Vitamin D trägt zu einer normalen Aufnahme/Verwertung von Calcium und Phosphor bei“ und „Vitamin D trägt zur Erhaltung normaler Knochen und normaler Zähne bei.“). 5) Weiterer Mangel: fehlender Hinweis, dass Personen, die sich einem Labortest unterziehen müssen, ihren Arzt oder das Laborpersonal darüber informieren sollten, dass sie Biotin einnehmen/kürzlich eingenommen haben. 6) Weiterer Mangel: fehlender Hinweis, dass Personen, die gerinnungshemmende Medikamente einnehmen, vor Einnahme von Vitamin K-haltigen Nahrungsergänzungsmitteln ärztlichen Rat einholen sollten. 7) Weiterer Mangel: fehlender Hinweis, dass Schwangere Eisen nur nach ärztlicher Rücksprache einnehmen sollten. 8) Weiterer Mangel: fehlender Hinweis, bei Nahrungsergänzungsmittel mit Zusätzen von mehr als 3,5 mg Zink pro Tagesdosis auf den Verzehr weiterer zinkhaltiger Nahrungsergänzungsmittel zu verzichten. 9) Weiterer Mangel: Umkarton, der aus unserer Sicht eine unnötige doppelte Verpackung darstellt. 10) Weiterer Mangel: Werbung mit „natürlich, pflanzlich“ auf einem Produkt, das isolierte Vitamin- und Mineralstoffverbindungen enthält. 11) Laut Anbieter wird der Beipackzettel abgeschafft, das geänderte Produkt komme voraussichtlich im Quartal 1/2027 in den Handel. 12) Laut Anbieter ist das Produkt seit Mai 2026 mit neuer Rezeptur, zusätzlichen Omega-3-Kapseln und der neuen EAN 4068134196385 erhältlich. 13) Laut Anbieter ist das Produkt mittlerweile mit der Produktbezeichnung „Mivolis Mama & Baby 1“ und der neuen GTIN 4066447833485 erhältlich. 14) Laut Anbieter ist das Produkt seit August 2026 mit geänderter Rezeptur erhältlich. 15) Laut Anbieter wird das Produkt seit April 2026 mit geänderter Rezeptur produziert, zudem werde die Bezeichnung der Milchsäurebakterien aktualisiert. 16) Laut Anbieter wird das Produkt ab Juli 2026 nicht mehr vertrieben und nur noch Restbestände abverkauft. 17) Laut Anbietergutachten zu chargengleichem Produkt liegt der gemessene Gehalt an Folsäure im Bereich der akzeptierten Toleranz von +50 % des deklarierten Gehalts. 18) Weiterer Mangel: Auslobung, die eine Einnahme über einen längeren Zeitraum empfiehlt, ohne gleichzeitig darauf hinzuweisen, dass ein eventueller Vitamin- und Mineralstoffmangel und die Dauer der Einnahme von Nahrungsergänzungsmitteln ärztlich abgeklärt werden sollten (hier: „Mikronährstoffe werden täglich vom Körper gebraucht, eine regelmäßige Verwendung über einen längeren Zeitraum ist daher empfehlenswert.“). 19) Laut Verzehrsempfehlung sind bis Ende der 12. SSW zwei Kapseln pro Tag zu nehmen und ab der 13. SSW bis Ende der Stillzeit eine Kapsel. 20) Weiterer Mangel: Fehlende Erläuterung, dass ein Präparat mit 400 μg Folsäure nur dann für Schwangere geeignet ist, wenn mit der Supplementierung von Folsäure mindestens vier Wochen vor der Konzeption begonnen wurde.
Badreiniger
Anders als in allen anderen Tests in diesem Heft werden Kunststoffverbindungen/synthetische Polymere nicht unter den weiteren Mängeln um zwei Noten abgewertet, sondern unter den Inhaltsstoffen um eine Note. Ein Grund dafür nennt Öko-Test nicht. Einen Einfluss auf das Gesamturteil hat das Vorgehen nicht.
* laut Deklaration beziehungsweise Hersteller und/oder Anbieter.
Fett gedruckt sind Mängel.
Abkürzungen: CosIng = Cosmetic Ingredients-Datenbank der EU-Kommission; CSE = Certified Sustainable Economics; NCP = Nature Care Product.
Anmerkungen: 1) Synthetische Polymere in der Rezeptur (hier: Biff: Copolymer Acrylat/Methylacrylamidopropyl-CL NA; Clinair: Vinylcopolymer, modifiziert). 2) Weiterer Mangel: Umweltauslobung ohne ausreichende Information oder konkrete Fundstelle auf dem Produkt (hier: Domol: „Produkt ist nachhaltig und umweltverträglich hergestellt“; Domol Eco: „Schont Mensch & Umwelt“, „umweltschonende Reinigungskraft“; Sodasan: „Produziert an unserem klimaneutralen Standort in der ostfriesischen Öko-Waschmittelfabrik.“). 3) Weiterer Mangel: fehlender Verweis auf die CosIng-Datenbank bei der Volldeklaration. 4) Weiterer Mangel: Duftstoff nicht deklariert, aber im Labor über Deklarationsgrenze von 100 mg/kg nachgewiesen (hier: Geraniol). 5) Weiterer Mangel: enthaltene Säuren nicht oder nicht vollständig auf der Verpackung genannt. 6) Weiterer Mangel: Wirkversprechen auch auf Anfrage nicht ausreichend belegt (hier: Domol: „mit Langzeit-Glanzeffekt“, Priva: „mit Glanz-Effekt“). 7) Laut Anbieter wurde das Verpackungslayout zwischenzeitlich überarbeitet. Die Umweltauslobung sei entfernt worden. 8) Laut Anbieter befindet sich das Produkt in der Umstellung und ist seit April unter der Marke Power Force im Handel. Die Rezeptur bleibe gleich, das Produkt sei nicht mit dem gleichnamigen Produkt von Aldi Nord identisch. 9) Enthält Citral. 10) Laut Anbieter ist das Produkt seit August mit neuem Verpackungslayout und der GTIN 4262429774474 erhältlich. 11) Laut Anbieter wird das Produkt zukünftig unter dem Namen K-Ecoline erhältlich sein, die Rezeptur bleibe unverändert. 12) Laut Anbieter befindet sich das Produkt in der Umstellung, wobei Duft, Rezeptur und Design angepasst werden. Das neue Produkt sei an der GTIN 4070765039641 erkennbar. 13) Laut Anbieter wird der Duftstoff Geraniol knapp unterhalb der Deklarationsgrenze zugesetzt. Zukünftig wolle man ihn vorsorglich auf der Verpackung nennen. 14) Laut Anbietergutachten wurde ein niedrigerer Gehalt an Ameisensäure ermittelt, der wir ebenfalls als „erhöht“ eingestuft hätten.