Einleitung
Im „So haben wir getestet“ der Magnesium-Präparate heißt es: „Eingekauft haben wir 28 Magnesiumpräparate, die als Nahrungsergänzungsmittel (NEM) in Apotheken, Drogeriemärkten, Supermärkten, Onlineshops und bei Discountern angeboten wurden. Dabei wählten wir bevorzugt Monopräparate ohne weitere Vitamin und Mineralstoffzusätze aus. Wir entschieden uns jeweils für die niedrigste Dosierung eines jeden Anbieters. Arzneimittel, bilanzierte Diäten und speziell für Kinder aufgemachte Produkte ließen wir außen vor. Pro höchster Tagesdosis zahlten wir zwischen zwei Cent und 1,25 Euro. Zwei pharmazeutische Chemiker der Goethe Universität Frankfurt, Professor Manfred Schubert Zsilavecz und Dr. Mario Wurglics, haben uns mit einer pharmakologischen Stellungnahme unterstützt. Ein Labor analysierte die Magnesiumgehalte aller Präparate und verglich sie mit den deklarierten Gehalten. Da es EU weit noch immer keine verbindlichen Höchstmengen für Vitamine und Mineralstoffe in Nahrungsergänzungsmitteln gibt, haben wir für unsere Bewertung der Magnesiumgehalte die Höchstmengenempfehlung des Bundesinstituts für Risikobewertung (BfR) zugrunde gelegt. Anhand der Zutatenlisten der getesteten Produkte checkten wir umstrittene Bestandteile wie Phosphate, Talkum, Titandioxid, Carboxymethylcellulose, Polysorbat 80 und Süßstoffe. Zudem wollten wir wissen, ob die Pflichthinweise nach der NEM Verordnung korrekt aufgeführt sind, ob die gesundheitsbezogenen Angaben laut Health Claims Verordnung zugelassen und im richtigen Wortlaut formuliert sind und ob die Anbieter wichtige Warnhinweise geben, zum Beispiel, dass eine zu hohe Magnesium Supplementierung zu Durchfall führen kann oder ob bei Auflistung normaler Alltagssituationen eine Einnahme des Präparats ohne vorherige ärztliche Abklärung der Notwendigkeit einer Supplementierung empfohlen wird. Machen die Anbieter Angaben zu Nährstoff bezugswerten oder Referenzwerten, verlangten wir einen Hinweis auf die Lebensmittelinformationsverordnung. Wir hielten Ausschau nach Umweltauslobungen sowie nach Werbung mit Selbstverständlichkeiten . Die Verpackungen aller Präparate ließen wir auf chlorierte Verbindungen überprüfen, die bei der Entsorgung problematisch sind. Darüber hinaus fragten wir bei den Herstellern nach, ob sie Rezyklat in ihren Kunststoffverpackungen einsetzen und ließen uns das für die getestete Charge belegen.“
Im Labor nachgeprüft wurde also nur der Magnesium-Gehalt. In Bezug auf alle Problemstoffe – Phosphate, Talkum, Titandioxid, Carboxymethylcellulose, Polysorbat 80, Süßstoffe – hat man die Deklaration abgeschrieben und darauf vertraut, dass sie korrekt ist. Zudem scheint die Behauptung, dass „zwei pharmazeutische Chemiker der Goethe Universität Frankfurt, Professor Manfred Schubert Zsilavecz und Dr. Mario Wurglics, uns mit einer pharmakologischen Stellungnahme unterstützt haben“, recht hoch gehängt. Denn für die Bewertung, dass die Pillen „in der Regel unnötig“ sind, wird die Deutsche Gesellschaft für Ernährung (DGE) zitiert. Dass die Hälfte aller Produkte überdosiert ist, wird mit der Empfehlung des Bundesinstituts für Risikobewertung (BfR) begründet, das eine maximale Tagesdosis von 250 Milligramm empfiehlt. Für die Bewertung der von Öko-Test als „bedenkliche und/oder umstrittene“ aufgeführten weiteren Inhaltsstoffe sind Zsilavecz und Wurglics als Pharmazeuten nicht zuständig. Sie könnten zu denen sogar eine andere Position vertreten als Öko-Test. Doch das sind zwar erhebliche, aber nicht die eigentlichen Probleme des Tests.
Unsere Einschätzung
Unsere Einschätzung: Wir kommentieren diesen Test sehr ausführlich, weil er exemplarisch für die Fehler, die Zweifel an der Kompetenz und der Glaubwürdigkeit von Öko-Test steht. Die Doc Morris Magnesium 250, Tabletten enthalten der Tabelle zufolge „3 umstrittene Inhaltsstoffe: Talkum, Carboxymethylcellulose/Polysorbat 80, Phosphat“.
Doch tatsächlich sind es vier. Denn Carboxymethylcellulose und Polysorbat 80 zwei Inhaltstoffe und als solche sind sie auch auf dem Produkt deklariert: Der erste ist ein Verdickungsmittel, der zweite ein Emulgator. Der in der Tabelle genannte Inhaltsstoff Carboxymethylcellulose/Polysorbat 80 (mit Slash in der Mitte) geht offensichtlich auf einen Fehler bei der Datenerfassung zurück. Er findet sich auch bei den Omnivit Magnesium 250, Tabletten von Penny. Daher stellt sich die Frage, warum das niemanden aufgefallen ist. Die wichtigere Frage ist allerdings, ob es an der von den Gerichten geforderten Sachkunde mangelt.

Die gleichen Fragen stellen sich beim Thema Süßstoffe, die zum Beispiel in den Altapharma Magnesium Orangen-Geschmack, Brausetabletten von Rossmann und den Mivolis Magnesium Zitronen- Geschmack, Brausetabletten von dm enthalten sind. Wie der Plural in der Tabelle richtig vermuten lässt, ist es nicht nur einer, sondern es sind zwei: Natriumcyclamat und Natriumsaccharin. Trotzdem heißt es im Fazit: „1 umstrittener Inhaltsstoff“. Genau umgekehrt ist es bei den Krüger Day By Day Magnesium mit Organgengeschmack Stevia, Brausetabletten. Sie enthalten der Tabelle zufolge Süßstoffe. Tatsächlich ist es nur einer. Denn laut Deklaration handelt es sich um Steviolglycoside. Doch auch wenn der Plural Unkundige mehrere Süßstoffe vermuten lässt, handelt es sich nur um einen mit der E-Nummer 960.
Im Test Brioche-Burgerbrötchen heißt es zu Thema (natürliche) Aromen: „Für den aus unserer Sicht unnötigen Zusatz natürlicher Aromen ziehen wir bei acht Buns eine Note unter den Inhaltsstoffen ab.“ Im Glossar wird ausgeführt: „Durch diese künstliche Aromatisierung kann die vom Gehirn gelernte Kopplung von bestimmten Geschmacksmerkmalen mit dem Nährwert eines Lebensmittels gestört werden, was zu übermäßigem Essen und damit zu einer Gewichtszunahme führen kann.“ (Natürliche) Aromen sind auch in mindestens fünf Magnesium-Präparaten enthalten, zum Beispiel in den Sunlife Magnesium Brausetabletten Zitronen, ohne dass sie Öko-Test einer Erwähnung wert wären und auch ohne eine Erklärung, warum sie nicht die gleiche Wirkung haben sollten wie in Brioche-Brötchen.
Ob all diese Fehler und Ungereimtheiten Einfluss auf die Bewertung der Produkte haben – sie sind mit gelb für „ausreichend“ unterlegt, hellrot für „mangelhaft und dunkelrot für „ungenügend“, wissen wir nicht. Denn in dem Test gibt es keine Legende. Damit verstößt man gegen die „Regeln der guten fachlichen Praxis des Testens“, nach denen Testergebnisse und Bewertungen für unbeteiligte Dritte nachvollziehbar sein müssen. Sie wurden 2014 unter Mitarbeit des Autoren dieses Berichts, damals Öko-Test-Chef, erarbeitet und Öko-Test hat sich zur Einhaltung verpflichtet.

Zu guter oder schlechter Letzt stellt sich die Frage, warum man die Produkte nicht wie im Vorgängertest (7/2018) eindeutig mit Schulnoten bewertet hat. Ein Vergleich zeigt uns allerdings, dass auch der schon erhebliche Mängel hatte. So waren die Doc Morris Magnesium 250, Tabletten 2018 „befriedigend“, weil man nur Phosphate abgewertet hatte, nicht aber auch die schon damals als problematisch bekannten Stoffe Talkum, Carboxymethylcellulose und Polysorbat 80.
Keine Kritik, nur zum Augenzwinkern: Auf dem Titel zählt Öko-Test die 28 Magnesium-Präparate, die man nicht nur nicht jeden Tag, sondern überhaupt nicht braucht, zu den 144 getesteten Produkten für jeden Tag.
Zurück zur Kritik: Zum Lieblings Premium Brioche Burger Buns, 4 Stück von Netto schreibt Öko-Test: „Enthält laut Deklaration natürliches Vanillearoma“. Wir haben in der Deklaration aber nur „natürliches Aroma“ gefunden. Damit wäre das Produkt nicht „befriedigend“, sondern „ausreichend“. Ob es tatsächlich ein Fehler von Öko-Test ist, können wir nicht sagen, da man wie üblich auf unsere Nachfrage nicht reagiert hat. Es kann auch sein, dass Netto die Rezeptur inzwischen geändert hat, da echte Vanille recht teuer geworden ist.

Zum Glitzerpigment Mica heißt es im Test Kajal (2/2025): Es „wird unter anderem in Indien, Madagaskar, Brasilien, Boden gewonnen. Vor allem in Indien, wo 25 Prozent des weltweiten Verbrauchs herkommen, wird Mica oft unter Menschenrechtsverletzungen in illegalen Minen abgebaut. Sogar Kinder werden in die tiefen, selbstgegrabenen Schächte geschickt. Auch in Madagaskar arbeiten nachweislich Kinder in den Minen, in Brasilien besteht zumindest das Risiko. Wir wollten entsprechend von den Kajal-Herstellern wissen, woher das Mica in den getesteten Chargen stammt. Mehrere Hersteller belegten uns ihre Lieferketten. Ihre Rohstofflieferanten beziehen das Mica aus den USA oder aus Spanien. Kinderarbeit und andere Menschenrechtsverletzungen beim Abbau sind hier sehr unwahrscheinlich.“ Konnten oder wollten die Hersteller die Herkunft nicht belegen, wurde das Testergebnis Weitere Mängel um vier Noten abgewertet, wodurch sich das Gesamturteil um zwei Noten verschlechterte. Das Interesse an Mica scheint bei Öko-Test aber schon wieder erloschen. Oder hat man schlicht übersehen, dass die Ladival Sonnenschutz-Milch für Kids 50+ Mica enthält? Im aktuellen Test Sonnenschutzmittel für Kinder wird Mica jedenfalls mit keinem Wort erwähnt.
Im Test Essigreiniger enthält der Reinex Essig Reiniger Kunststoffverbindungen. Daher verschlechtert sich das Testergebnis Inhaltstoffe um eine Note. Bislang allerdings und auch im Test Sonnenschutzmittel für Kinder wurde/wird das Testergebnis Weitere Mängel um zwei Noten abgewertet. Warum das nicht einheitlich gehandhabt wird, wissen wir nicht. Vielleicht weiß ja einfach die linke Hand nicht, was die rechte tut. Die Begründung für die Abwertung ist jedenfalls immer dieselbe. So heißt es im Test Essigreiniger: „Für uns ebenfalls ein Inhaltsstoff, der in einem Essigreiniger nichts verloren hat: synthetische Polymere. Die löslichen Kunststoffverbindungen können über das Abwasser auf die Felder gelangen und sind zum Teil biologisch schwer abbaubar, was auf lange Sicht auch Auswirkungen auf unsere Versorgung mit landwirtschaftlichen Produkten haben kann.“

Zudem verstößt auch dieser Test gegen die „Regeln der guten fachlichen Praxis des Testens“. Denn „das Testergebnis Praxisprüfung beruht zu 50 Prozent auf dem gemessenen Kalklösevermögen und zu 50 Prozent auf der gemessenen Kalkseifenentfernbarkeit. Es wurde kaufmännisch gerundet.“ Dadurch ergäbe sich zum Beispiel für den Blink Öko Essigreiniger eine Durchschnittsnote von 1,85, gerundet also 1,9 und nicht 1,8. Auch viele weitere, aber nicht alle Testergebnisse Praxisprüfung wären falsch. Allerdings schreibt Öko-Test auch: „Es wurde mit zwei Nachkommastellen gerechnet.“ Das heißt: Für unbeteiligte Dritte sind die Bewertungen nicht nachvollziehbar. Man muss einfach glauben, dass Öko-Test in jedem Fall richtig gerechnet hat – was angesichts der vielen anderen Fehler schwerfällt.
Alle Testergebnisse haben wir Ihnen wie üblich in den gleichnamigen Reitern dokumentiert.
Fazit: Viele Fehler, erhebliche Zweifel an der Kompetenz und der Glaubwürdigkeit sind nicht gerade überzeugende Gründe, 7,80 Euro auf den Tisch zu legen.
Magnesium-Präparate




Anmerkungen: 1) Weiterer Mangel: PVC/PVDC/chlorierte Verbindungen in der Verpackung. 2) Weiterer Mangel: fehlender Verweis auf die LMIV bei der Angabe von Nährstoffbezugswerten in der Nährwertdeklaration und/oder fehlender Hinweis, dass die angegebenen Nährstoffbezugswerte für den Nährstoffbedarf von Erwachsenen gelten, auf einem Produkt, das auch für Kinder bzw. Jugendliche ausgelobt ist. 3) Weiterer Mangel: Umkarton um eine Kunststoffdose. 4) Weiterer Mangel: fehlender Hinweis „kann abführend wirken“. 5) Weiterer Mangel: fehlender Hinweis, dass bei gleichzeitiger Einnahme von Arzneimitteln Rücksprache mit einer Ärztin oder einem Arzt empfehlenswert ist. 6) Weiterer Mangel: fehlender Hinweis, dass für Menschen mit eingeschränkter Nierenfunktion Rücksprache mit einer Ärztin oder einem Arzt empfehlenswert ist. 7) Weiterer Mangel: Umweltauslobung ohne ausreichende Information oder konkrete Fundstelle auf dem Produkt (hier: Dr. Loges: „Gemäß dem Leitgedanken „Dr. Loges - ganz meine Natur“ bezeugen über 70 apothekenexklusive Präparate unsere tiefe Verbundenheit von Mensch und Natur.“; Sunday: „Inspired by Nature.“). 8) Weiterer Mangel: Werbung mit Selbstverständlichkeiten mit Hinweis auf gesetzliche Regelungen, wobei gesetzlich vorgeschriebene Eigenschaften oder selbstverständliche Umstände als etwas Besonderes hervorgehoben werden, obwohl vergleichbare Produkte diese ebenso aufweisen (hier: Biotikon: „Laut Gesetz: ohne Konservierungsstoffe“; Orthomol: „frei von Konservierungsmitteln (laut Gesetz)“). 9) Weiterer Mangel: Health-Claim (HC) nicht mit zugelassenem Wortlaut formuliert (hier: Biolectra: „Magnesium trägt zum Erhalt gesunder Knochen und Zähne bei“; nicht im HC-Wortlaut „Magnesium trägt zur Erhaltung normaler Knochen und normaler Zähne bei“; Biotikon: „Magnesium-Bisglycinat wirkt entspannend auf die Muskulatur“; nicht im HC-Wortlaut „Magnesium trägt zu einer normalen Muskelfunktion bei“; Magnesium Verla: „Magnesium – wichtig u.a. für die gesunde Funktion von Muskeln, Nerven und Elektrolythauthalt.“, nicht im HC-Wortlaut „Magnesium trägt zu einer normalen Muskelfunktion bei“, „Magnesium trägt zu einer normalen Funktion des Nervensystems bei“ und „Magnesium trägt zum Elektrolytgleichgewicht bei“). 10) Weitere Mangel: Auslobung, die eine mögliche Unterversorgung bzw. Mangel mit Vitaminen oder Mineralstoffen suggeriert, ohne gleichzeitig darauf hinzuweisen, dass eine Einnahme ärztliche abgeklärt werden sollte (hier: Abtei: „Insbesondere durch hohe körperliche Belastung im Beruf oder in der Freizeit kann es zu einer Magnesium-Unterversorgung kommen.“; Biolectra: „Jugendliche, junge Erwachsene und Stillende haben einen erhöhten Magnesiumbedarf. Auch bei sportlich aktiven Menschen oder Personen, die mental stark beansprucht sind oder körperlich schwere Tätigkeiten ausüben, kann eine erhöhte Magnesiumzufuhr notwendig sein.“; Magnetrans: „Einseitige Ernährung (zu viel Fett und Eiweiß, zu viel Alkohol, zu wenig Vollkornprodukte) oder auch körperliche Belastung (z.B. sportliche Aktivitäten oder körperliche Arbeit) können zusätzlich die ausreichende Versorgung mit diesem essenziellen Mineralstoff erschweren.“; Magnesium Ratiopharm: „Eine Nahrungsergänzung mit Magnesium kann sinnvoll sein bei einem erhöhten Bedarf, z.B. bei intensiven Muskelanstrengungen, unausgewogener und einseitiger Ernährung, Frauen in Schwangerschaft und Stillzeit, Jugendlichen in der Wachstumsphase.“; Mivolis: „ein erhöhter Bedarf kann bei besonderen Ernährungsgewohnheiten, in bestimmten Lebenssituationen oder bei vermehrter sportlicher Betätigung entstehen.“; Tetesept: „Aufgrund besonderer Herausforderungen in Alltag, Beruf und Sport kann ein erhöhter Bedarf an Magnesium entstehen“). 11) Weiterer Mangel: Health-Claim für Magnesium nicht zugelassen (hier Biotikon: „Magnesium-Bisglycinat ... steigert die Leistungsfähigkeit“). 12) Laut Hersteller wurde das Produkt durch den Artikel Multinorm Magnesium 250 mg ersetzt, dabei sei die Rezeptur unverändert. 13) Laut Anbieter erfolgt ein Produktrelaunch, wobei der Name des Produktes zu Magnetrans Ultra 375 mg Sticks sowie das Layout geändert werde, die Rezeptur bleibe unverändert. 14) Laut Anbieter hat das Produkt seit März 2026 ein neues Verpackungsdesign, geänderte Verpackungstexte (ohne Auslobung: „ein erhöhter Bedarf kann bei besonderen Ernährungsgewohnheiten, n bestimmten Lebenssituationen oder bei vermehrter sportlicher Betätigung entstehen“) und die neue GTIN 4066447833089, die Rezeptur sei unverändert. 15) Laut Anbieter hat das Produkt ab der Charge 36887 ein minimal angepasstes Packungsdesign (grüne Kelchblätter und Stil an Himbeere ergänzt), dabei ei die Rezeptur unverändert. 16) Laut Anbietergutachten zum chargengleichen Produkt liegt die Abweichung zwischen dem im Labor ermittelten Magnesiumgehalt und dem deklarierten Magnesiumgehalt pro höchster empfohlener Tagesdosis in einem akzeptablen Bereich. 17) Weiterer Mangel: kein Rezyklatanteil in der Kunststoff- bzw. Aluminiumverpackung. 18) Weiterer Mangel: keine Angabe zum Rezyklatanteil in der Kunststoff- bzw. Aluminiumverpackung 19) Weiterer Mangel: 87 % (Vitafit) bzw. 78 % (Innovit) Rezyklatanteil in der Kunststoffverpackung nicht ausreichend belegt.
Brioche-Burgerbrötchen
Brioche-Burgerbrötchen
* Laut Deklaration bzw. Hersteller und/oder Anbieter.
Fett gedruckt sind Mängel.
Abkürzungen: MOAH = aromatische Mineralölkohlenwasserstoffe; MOSH = gesättigte Mineralölkohlenwasserstoffe.
Anmerkungen: 1) Weiterer Mangel: keine Angabe des Ballaststoffgehalts. 2) Weiterer Mangel: fehlende Deklaration der Haltungsform der Hühner auf der Verpackung. 3) Laut Anbieter befindet sich das Produkt in einem Relaunch. Es gebe Änderungen an der Rezeptur, den Nährwerten sowie der Grammatur. Das geänderte Produkt sei seit Anfang / Mitte April 2026 im Handel verfügbar. 4) Enthält laut Deklaration natürliches Vanillearoma.
Pestizide in Snacktomaten
* Laut Deklaration bzw. Hersteller und/oder Anbieter. Als „Lieferant“ wurde der Lebensmittelunternehmer in der Tabelle genannt, der auf der Verpackung deklariert war. Falls eine schriftliche Bestätigung von einem Akteur in der Lieferkette vorlag, dass er der verantwortliche Lebensmittelunternehmer ist, wurde dieser zusätzlich als Lieferant genannt.
Fett gedruckt sind Mängel.
Anmerkungen: 1) Laut Anbieter wird der Artikel bei Penny und Rewe exklusiv angeboten.
Gesichtsmasken
* Laut Deklaration beziehungsweise Hersteller und/oder Anbieter.
** Duftstoff Hydroxycitronellal deklariert, aber im Labor gemessener Wert unter Deklarationsgrenze von 10 mg/kg. Gehalte von Duftstoffen können unter anderem je nach Alter und Zusammensetzung des Produkts schwanken. Hydroxycitronellolallergiker sollten das Produkt vorsichtshalber nicht verwenden.
Fett gedruckt sind Mängel.
Anmerkungen: 1) Duftstoff deklariert, aber im Labor nicht nachgewiesen. Gehalte an Duftstoffen können unter anderem je nach Alter des Produkts schwanken. Allergiker sollten das Produkt vorsichtshalber nicht verwenden (hier: Isana: Geraniol; Cosnature/Free: Citral; Elkos/Shisara: Citronellol, Geraniol, Eugenol). 2) Laut Anbieter gibt es inzwischen ein Nachfolgeprodukt ohne die Auslobung „Rezeptur OHNE Mikroplastik“ mit unverändertem EAN-Code. 3) Laut Anbieter wird das Produkt ab Ende Mai in einer veränderten Verpackung ohne Störer „Rezeptur ohne Mikroplastik“, mit neuer Duftstoffdeklaration und neuer GTIN (4066447952506) angeboten. Die Rezeptur sei unverändert.
Kindersonnenschutzmittel
* Laut Deklaration beziehungsweise Hersteller und/oder Anbieter.
** Nano nicht deklariert, aber laut gemessenem Wert liegt Titandioxid und/oder Zinkoxid zu mehr als 50 Prozent nanoförmig vor.
Fett gedruckt sind Mängel.
Abkürzungen: DEHP = Diethylhexylphthalat, DHHB = Diethylaminohydroxybenzoylhexylbenzoat, DnHexP = Di-n-hexylphthalat, LSF = Lichtschutzfaktor.
Anmerkungen: 1) Weiterer Mangel: Umkarton, der kein Glas schützt. 2) Weiterer Mangel: unvollständige oder fehlende Anwendungs- und Warnhinweise nach den Empfehlungen des Industrieverbands Körperpflege- und Waschmittel (IKW) auf der Verpackung oder auf dem Beipackzettel (hier: Avène: 6 unvollständig, 7 fehlt; Nivea: 1, 6 und 7 fehlen). 3) Weiterer Mangel: fehlende Angabe „nano“ bei Titandioxid und/oder Zinkoxid in der Liste der Inhaltsstoffe. 4) Weiterer Mangel: Umweltauslobung ohne ausreichende Information oder konkrete Fundstelle dazu auf dem Produkt (hier: „Sanft zur Umwelt“). 5) Weiterer Mangel: Werbung mit „korallenfreundlich“ oder einer missverständlichen Ozeanfreundlichkeit auf einer Sonnencreme, die zwar auf die besonders korallenschädlichen UV-Filter Octinoxat und Oxybenzon verzichtet, aber andere Inhaltsstoffe, etwa chemische UV-Filter, enthält, die Wasserorganismen schaden können (hier: „korallenfreundlich“). 6) Weiterer Mangel: Synthetische Polymere als Kunststoffverbindungen (hier: Avène: Sodium Polyacryate; Garnier, La Roche-Posay: C12-22 Alkyl Acrylate/Hydroxyethylacrylate Copolymer, Acrylates Copolymer, Acrylates/C10-30 Alkyl Acrylate Crosspolymer). 7) Weiterer Mangel: Auslobung „parfümfrei“, obwohl das Produkt den deklarationspflichtigen Duftstoff Benzylalkohol enthält. 8) Laut Anbieter ist der Hinweis „mit Bio-Inhaltsstoffen“ seit April auf der Produktvorderseite entfernt. 9) Laut Anbieter wird das Produkt künftig von einem anderen Hersteller produziert, die Tube enthalte dann 75 Milliliter, bekäme die GTIN 4067796274585 und sei voraussichtlich ab Juli erhältlich. 10) Laut Anbieter ist der Hinweis „Rezeptur ohne Mikroplastik“ seit zirka März von der Verpackung entfernt, zudem habe das Produkt die neue GTIN 4003583225231. 11) Laut Anbieter wird das Produkt von einer nanofreien Sonnenlotion abgelöst, die seit Februar produziert werde und die EAN 4065331005298 habe. 12) Laut Anbieter hat das Produkt ab Juni ein geändertes Layout, bei dem sich der Hinweis „mineralisch“ auf der weißen Fläche zwischen „Sonnencreme“ und „zertifizierte Naturkosmetik“ befinde. 13) Laut Anbieter ist ab Juni ein Nachfolgeprodukt „Tabaluga sensitiv Sonnenmilch LSF 50+“ mit geänderter Rezeptur und neuem Layout erhältlich. 14) Laut Deklaration „Zinc Oxide (nano)“ deklariert, aber im Labor kein Nanomaterial nachgewiesen. 15) Laut Anbietergutachten wurden in einer chargengleichen Probe keine Spuren von DEHP nachgewiesen.
Essigreiniger
* Laut Deklaration beziehungsweise Hersteller und/oder Anbieter.
** Laut Datenblatt. Die Angabe Zitronensäure bezieht sich sowohl auf die Verwendung von „Citric Acid“ als auch auf „Sodium Citrate“ und „Potassium Citrate“, die Angabe Milchsäure sowohl auf „Lactic Acid“ als auch auf „Sodium Lactate“, die Angabe Essigsäure sowohl auf „Acetic Acid“ als auch auf „Organic vinegar“, die Angabe Ameisensäure sowohl auf „Formic Acid“ als auch auf „Sodium Formate“.
Fett gedruckt sind Mängel.
Abkürzungen: MIT = Methylisothiazolinon, BIT = Benzisothiazolinon.
Anmerkungen: 1) Weiterer Mangel: ein oder beide Sicherheitshinweis(e) fehlen (hier: Hygreen by Surig Natur Essig-Reiniger mit Zitronen-Frische: 1,2; Frosch Essig Reiniger, Poliboy Bio Essig Reiniger, Reinex Essig Reiniger, W5 Nature Essigreiniger: 2). 2) Weiterer Mangel: enthaltene Säuren nicht oder nicht vollständig auf der Verpackung genannt. 3) Weiterer Mangel: Umweltauslobung ohne ausreichende Information oder konkrete Fundstelle auf dem Produkt (hier: Clino! Essigreiniger: „umweltfreundliche Reinigung“; Sodasan Essig Reiniger: „Produziert an unserem klimaneutralen Standort in der ostfriesischen Öko-Waschmittelfabrik“). 4) Laut Anbieter wird der Artikel ab Juni unter der neuen Bezeichnung „HEITMANN pure Badreiniger Essig & Orange“ mit der neuen GTIN 4062196382946 geführt. Die Rezeptur bleibe unverändert. 5) Laut Anbieter wurde eine Layoutanpassung vorgenommen und das EU-Ecolabel aufgebracht bei unveränderter Rezeptur. 6) Laut Anbieter wurden Rezeptur und Flaschendesign angepasst. Das neue Produkt sei seit März unter der neuen GTIN 4311501155363 erhältlich. 7) Laut Anbieter befindet sich das Produkt in einer Auslaufphase, da ein Relaunch der Marke geplant sei. 8) Laut Anbieter wurde eine Layout- und Rezepturanpassung vorgenommen, bei der Ameisensäure aus der Rezeptur entfernt wurde. Die neue Rezeptur sei EU-Ecolabel zertifiziert. Das neue Produkt sei seit März unter der neuen EAN 4262429771206 im Handel erhältlich. 9) Laut Anbieter wurde eine Layoutanpassung vorgenommen und der Artikel werde unter der neuen Bezeichnung „Poliboy NCP Essig Reiniger“ geführt. Die Rezeptur sei unverändert. Das neue Produkt werde seit Ende 2025 ausgeliefert. 10) Laut Anbieter wurden Rezeptur und Flaschendesign angepasst. Das neue Produkt sei seit April unter der neuen GTIN 4311596028610 erhältlich. 11) Laut Anbieter wurde das Layout angepasst. Das neue Produkt sei bei unveränderter Rezeptur erstmals Ende Januar produziert worden. 12) Laut Anbieter wurde eine Layout- und Rezepturanpassung vorgenommen. Das neue Produkt erde seit Ende April in den Handel ausgeliefert. 13) Laut Anbieter werden die Etiketten umgestaltet, wobei unter anderem die Umweltauslobung „Produziert an unserem klimaneutralen Standort in der ostfriesischen Öko-Waschmittelfabrik“ nicht mehr in dieser Form verwendet wird. Das neue Produkt werde seit April ausgeliefert.
Wundschutzcremes
* Laut Deklaration beziehungsweise Hersteller und/oder Anbieter.
Fett gedruckt sind Mängel.
Anmerkungen: 1) Weiterer Mangel: Umkarton, der kein Glas schützt. 2) Weiterer Mangel: Werbung mit „hypoallergen“. 3) Weiterer Mangel: Werbung mit „ohne Parabene, Sulfate & Farbstoffe formuliert“, obwohl die Formulierung laut Inhaltsstoffliste Magnesiumsulfat enthält. 4) Laut Anbieter wurden Tube und Verschluss verändert. Die Rezeptur bleibe gleich. Das angepasste Produkt mit der GTIN 4066447950915 sei seit Anfang April auf dem Markt. 5) Laut Anbieter gibt es bereits ein neues Produkt mit angepassten Auslobungen und mehr Recyclingmaterial in der Tube. Die Rezeptur sei unverändert. Erkennen könne man das neue Produkt unter anderem an dem kleineren Verschluss. 6) Laut Anbieter gibt es bereits ein neues Produkt mit einem neuen Verpackungslayout. Die Rezeptur sei unverändert. Das neue Produkt erkenne an unter anderem daran, dass die „0 % Mikroplastik“-Auslobung entfernt wurde. 7) Laut Anbieter wird die Marke Bevola Baby aktuell auf die Marke Kuniboo umgestellt, was auch eine Rezepturänderung mit sich bringe. 8) Laut Anbieter ist das Produkt bereits mit einem neuen Layout auf dem Markt. Es seien unter anderem Umweltclaims entfernt worden. Die Rezeptur sei unverändert. 9) Laut Anbieter wird die Wundschutzpaste aufgrund von produktspezifischen Eigenschaften ausgelistet und durch eine Paste mit neuer Zusammensetzung ersetzt. 10) Weiterer Mangel: Auslobung „parfümfrei“, obwohl das Produkt einen gemessenen Gehalt von mehr als 10 mg/kg eines deklarationspflichtigen Duftstoffs aufweist (hier: Benzylalkohol).