Unsere Einschätzung
Unsere Einschätzung: Wir haben zunächst zusammengestellt, was sich nach einem Test anhört, auch wenn wir keine Beschreibung der Testmethoden gefunden haben. netzweld.de schreibt: „Der Cosori Turbo Tower Pro Smart überragt im Geschmackstest. Bereitet herausragende Pommes frites & Co. zu.“ Unklar ist allerdings, ob überhaupt und wenn ja, welche anderen Speisen zubereitet wurden. Außerdem stellt Netzwelt fest: „Bei voller Leistung ist der Stromverbrauch nach fünf Minuten mit 181 Wattstunden beim Cosori Turbo Tower Pro Smart und seinen beiden Gleichstrommotoren mit bis zu 3.600 Umdrehungen pro Minute ziemlich hoch. Richtig gut sind dagegen die Zubereitungszeit für 500 Gramm Pommes frites (20 Minuten) und die Aufheizzeit (dreieinhalb Minuten). Während der Zubereitung schwankt die Temperatur um etwa 22 Grad Celsius. Die Betriebsgeräusche halten sich mit 50 Dezibel ebenfalls im Rahmen.“
Andere Angaben wie „Doppel-Airfryer haben meist je ein Heizelement pro Garzone. Beim Cosori Turbo Tower Pro Smart kommen in Summe sogar drei zum Einsatz. Alle Programme lassen sich anpassen, der Temperaturbereich liegt dabei zwischen 30 und 230 Grad Celsius. Bei geringeren Temperaturen können zudem bis zu 24 Stunden Garzeit eingestellt werden, regulär sind bis zu 60 Minuten möglich. Zum Angebot gehören diese Garmodi: Braten, Backen, Grillen, Aufwärmen, Dörren, Gären. Direktwahltasten für alle Funktionen“, sind nichts als technische Details.

Völlig unklar bleibt, wie daraus die Noten 1,7 für die Ausstattung, 2,7 für Bedienung, Funk…, 2,4 für die Technik und 1,1 für den Geschmack der S… werden. Dass sich dahinter der „Geschmack der Speisen“ verbirgt, wird kaum ein User wissen. Denn dazu muss man den Artikel in Word kopieren. Nicht zuletzt stimmt die Testnote „gut (1,7)“ nicht. Wenn man alle vier Parameter gleichgewichtig einfließen lässt (wir haben keinen Hinweis gefunden, dass anders verfahren wurde und auf Nachfrage auch nicht bekommen) ist sie 1,975, gerundet also „gut (2,0)“.

Auch die Testnote „gut (2,3)“ für das E-Bike Fiido C21 Pro ist falsch. Korrekt ist „gut (2,6)“. Für wenig Sorgfalt bei der Veröffentlichung spricht zudem, dass in den Rubriken „Das hat uns gefallen“ und „Das hat uns nicht gefallen“ alle Feststellungen doppelt aufgeführt sind.

Zu nicht so guter Letzt haben wir Netzwelt nach den Preisen für die Label gefragt. Denn in der Rubrik Einnahmequellen wird dazu nichts gesagt. Tatsächlich finden sich die Preise – warum auch immer – in der Rubrik Auszeichnungen.
Fazit: netzwelt.de ist möglicherweise gut gedacht, aber schlecht gemacht. Beide Tests, die wir uns angesehen haben, sind fehlerhaft und werfen Fragen auf.
Heissluftfritteuse
Der Cosori Turbo Tower Pro Smart überragt im Geschmackstest: Nicht nur die überragenden Pommes frites haben uns vom Cosori Turbo Tower Pro Smart überzeugt. Die Doppel-Heißluftfritteuse bringt eine gute Ausstattung mit großen Volumen mit, Extralob gibt es für die Keramikbeschichtung der Garkörbe und Einsätze. Die Bedienung und die Reinigung funktionieren schön einfach, auch wenn wir uns das eine oder andere weitere Komfort-Feature gewünscht hätten. Dafür arbeitet der Airfryer auch technisch sauber und passt auch in schmalere Küchenzeilen. Der Preis ist jedoch - trotz der guten Note - etwas hoch.
Das hat uns gefallen: Bereitet herausragende Pommes frites & Co. Zu. Enormes Volumen und bis zu drei Garbereiche. Garkörbe und Einsätze mit Keramikbeschichtung. Praktische "Sync" und "Match"-Funktionen. Sehr genaue Temperaturen. Einfache Bedienung und Reinigung. Drei Heizelemente mit Ober-/Unterhitze in einer Garzone.
Das hat uns nicht gefallen: Etwas wenige Komfortfunktionen. Sehr hoher Stromverbrauch. Schwer.
Eine Doppel-Heißluftfritteuse bietet zwar mehr Platz für leckere Speisen. Allerdings beanspruchen Dual-Basket-Airfryer auch mehr Fläche auf der Küchenablage. Wer eine kleine Küche hat, aber nicht auf den Komfort einer Doppel-Heißluftfritteuse verzichten möchte, findet mit dem Cosori Turbo Tower Pro Smart eine Lösung. Warum der Airfryer uns vollends überzeugt hat, erklären wir im Test.
Doppeldecker-Airfryer mit Keramikbeschichtung: Während die meisten Doppel-Heißluftfritteusen zwei nebeneinander liegende Schubladen besitzen, geht der Cosori Turbo Tower Pro Smart einen anderen Weg. Hier sind die Garkörbe übereinander angeordnet - daher auch der Name des Modells. Zwar passt der Airfryer mit einer Höhe von 40,5 Zentimetern nicht unter alle Hängeschränke. Dafür ist das Gerät lediglich 27 Zentimeter schmal und damit fast halb so breit wie die Cosori Dual Blaze Twinfry. Ein weiteres Argument für den Cosori-Airfryer liefern die Garkörbe selbst: Die Schubladen der getesteten Ausführung des Turbo Towers verfügen nämlich über eine PFAS-freie Keramikbeschichtung. Herkömmliche Heißluftfritteusen haben in der Regel eine Teflonbeschichtung. Darin sind PFAS zu finden, synthetisch hergestellte Chemikalien, die auch "Ewigkeitschemikalien" genannt werden und das Krebsrisiko erhöhen können. Zuletzt hat die DeLonghi-Tochter Nutribullet ebenfalls Heißluftfritteusen mit PFAS-freier Keramikbeschichtung vorgestellt. Da der Turbo Tower Pro Smart auf die "Ewigkeitschemikalien" verzichtet, gibt es eine leichte Aufwertung. Insgesamt bietet das Gerät ein Gesamtvolumen von 10,8 Liter, aufgeteilt in einen 4,3-Liter-Garkorb (oben) und eine 6,5-Liter-Schublade (unten). Für letztere wird zudem ein Gitterrost mitgeliefert, das auf den ebenfalls keramikbeschichteten Garkorbeinsatz ("Crisper-Platte") gelegt wird. Auf diese Weise lassen sich sogar drei Speisen auf einmal zubereiten - zum Beispiel Fleisch, Gemüse und Kartoffeln.
Dual Blase oder doch eher Ober-/Unterhitze?: Das Gros der Heißluftfritteusen besitzt ein Heizelement, das direkt vor dem Ventilator angebracht ist. Doppel-Airfryer haben meist je ein Heizelement pro Garzone. Beim Cosori Turbo Tower Pro Smart kommen in Summe sogar drei zum Einsatz. Während es die Garzone 1 herkömmlich macht und nur von oben heizt, sind in der größeren Garzone 2 sowohl oben als unten Heizelemente verbaut. Cosori bezeichnet das als "Dual Blaze Technology", wir würden eher von einer Art Ober-/Unterhitze sprechen. So oder so: Für die Zubereitung ist das beidseitige Garen von Vorteil.
Vom Heißluftfrittieren bis zum Gären: Sieben vorprogrammierte Garmodi stehen beim Cosori Turbo Tower Pro Smart zur Auswahl. Alle Programme lassen sich anpassen, der Temperaturbereich liegt dabei zwischen 30 und 230 Grad Celsius. Bei geringeren Temperaturen können zudem bis zu 24 Stunden Garzeit eingestellt werden, regulär sind bis zu 60 Minuten möglich. Zum Angebot gehören diese Garmodi: Heißluftfrittieren, Braten, Backen, Grillen, Aufwärmen, Dörren, Gären
Alles gar zur gleichen Zeit: Abgesehen von der variablen Regelung der Temperatur fehlen dem Cosori Turbo Tower Pro Smart einige Komfort-Features. Eine Warmhaltefunktion und ein akustisches Signal, wenn die Zutaten im Garkorb geschüttelt oder gewendet werden müssen, gibt es beispielsweise nicht. Dafür sind die für Doppel-Heißluftfritteusen beliebten Funktionen "Sync" und "Match" an Bord: Mit dem erstgenannten Feature lassen sich die Garzeiten der beiden Garzonen so aufeinander abstimmen, dass die Speisen gleichzeitig fertig werden. Die "Match"-Funktion wird dafür genutzt, um die Einstellungen von einer Garzone für die andere zu übernehmen - praktisch etwa, wenn größere Mengen einer Speise auf einmal zubereitet werden sollen.
Direktwahltasten für alle Funktionen: Vorne auf der Oberseite des Cosori Turbo Tower Pro Smart findet ihr das Bedienfeld der Heißluftfritteuse. Es besteht aus einigen Sensortasten für die Einstellungen, Funktionen und Garmodi sowie LED-Anzeigen für die Temperaturen und Garzeiten der beiden Garzonen. Die Buttons reagieren schnell und für die einzelnen Programme gibt es Direktwahltasten. Zudem erklärt sich die Bedienung nach kurzer Zeit von selbst, im Zweifel steht eine ausführliche Bedienungsanleitung inklusive Rezeptheft zur Verfügung. Außerdem lässt sich der Cosori-Airfryer mit der "VeSync"-App verbinden und über das Heimnetzwerk steuern. Darin lassen sich Gareinstellungen anpassen, Funktionen aktivieren und deaktivieren und leckere Rezepte einsehen sowie empfohlene Garzeiten und Temperaturen für verschiedene Nahrungsmittel übernehmen. Die Zubereitung müsst ihr aber am Gerät selbst starten, dafür könnt ihr den Fortschritt in der App verfolgen.
Stabile und hohe Temperaturen: Bei voller Leistung ist der Stromverbrauch nach fünf Minuten mit 181 Wattstunden beim Cosori Turbo Tower Pro Smart und seinen beiden Gleichstrommotoren mit bis zu 3.600 Umdrehungen pro Minute ziemlich hoch. Das ist bei einer Doppel-Heißluftfritteuse aber keine Überraschung. Richtig gut sind dagegen die Zubereitungszeit für 500 Gramm Pommes frites (20 Minuten) und die Aufheizzeit (dreieinhalb Minuten). Gleiches gilt für die mittlere Temperaturgenauigkeit, obwohl die Schwankungen eher durchschnittlich sind. Die Betriebsgeräusche halten sich mit 50 Dezibel ebenfalls im Rahmen, auch wenn andere Airfryer wie die Panasonic NF-CC600 deutlich leiser sind. Alles in allem hinterlässt das Cosori-Gerät in puncto Technik einen guten Eindruck. Während der Zubereitung schwankt die Temperatur um etwa 22 Grad Celsius.
Äußerst leckere Pommes frites: Eine herausragende Leistung hat der Cosori Turbo Tower Pro Smart beim Geschmackstest hingelegt. Dafür haben wir 500 Gramm dünn geschnittene Tiefkühlpommes einer beliebten Marke in den unteren Garkorb gefüllt, die empfohlenen Garparameter (Temperatur 200 Grad Celsius; Garzeit: 20 Minuten) laut der "VeSync"-App eingestellt und die Zubereitung gestartet. Zwischendurch haben wir die Pommes frites mehrfach geschüttelt, damit die Fritten möglichst gleichmäßig garen. Nach dem Ende der Zubereitung durften wir uns über die bis dato besten Pommes unter allen getesteten Heißluftfritteusen freuen. Ob Geruch, Knusprigkeit, Saftigkei, Bräunung oder Geschmack: Hier hat wirklich alles gestimmt. Etwaige Anpassungen sind unserer Ansicht nach nicht nötig, der Rest ist Geschmackssache.
Spülmaschinenfeste Einzelteile: Wenn das Essen verspeist wurde, muss der Cosori Turbo Tower Pro Smart natürlich gereinigt werden, um eine lange Lebenszeit der Heißluftfritteuse sicherzustellen. Glücklicherweise dürfen die Garkörbe, Einsätze und das Gitterrost auch in den Geschirrspüler. Wer keine Spülmaschine hat, den Airfryer kurzfristig ein weiteres Mal benötigt oder lieber per Hand abwäscht, wird damit aber wenig Mühe haben. Auch die Reinigung des Geräts selbst geht schnell von der Hand, hierfür genügt ein feuchtes Tuch, mit dem man gleichzeitig die Garräume auswischen kann.
Cosori Turbo Tower: Preise und Modelle: Den Cosori Turbo Tower bekommt ihr in drei Grundvarianten: Im Test hatten wir das Spitzenmodell Turbo Tower Pro Smart mit Keramikbeschichtung, drei Heizelementen und App-Steuerung. Daneben gibt es auch die Ausführungen Turbo Tower Pro, die sich nicht mit der "VeSync"-App bedienen lässt. Gleiches gilt für die Basisvariante des Turbo Towers, die außerdem nur je ein Heizelement pro Garzone besitzt und mit Teflon beschichtet ist. Preislich trennen die Heißluftfritteusen nicht allzu viel: Der Cosori Turbo Tower Pro Smart kostet derzeit 290 Euro, inklusive 20-Euro-Coupon liegt der Amazon-Preis für den Turbo Tower Pro bei knapp 260 Euro. Das ist derzeit auch der Kurs für das Grundmodell des Turbo Towers. Wirklich preiswert sich die Airfryer unserer Meinung nicht, auch wenn die Leistung stimmt.
Cosori Turbo Tower Pro Smart im Test: Fazit: Nicht nur die überragenden Pommes frites haben uns vom Cosori Turbo Tower Pro Smart überzeugt. Die Doppel-Heißluftfritteuse bringt eine gute Ausstattung mit großen Volumen mit, Extralob gibt es für die Keramikbeschichtung der Garkörbe und Einsätze. Die Bedienung und die Reinigung funktionieren schön einfach, auch wenn wir uns das eine oder andere weitere Komfort-Feature gewünscht hätten. Dafür arbeitet der Airfryer auch technisch sauber und passt auch in schmalere Küchenzeilen. Der Preis ist jedoch - trotz der guten Note - etwas hoch.
Netzwelt Kodex
Leitbild: NETZWELT will jederzeit unvoreingenommen und vertrauenswürdig über neue Technologien informieren und die Leser unterhalten. Wir sind ein unabhängiger Verlag, der 2001 gegründet wurde und in dieser Zeit Tausende von Produkten getestet und darüber geschrieben hat. Wir ziehen das Testen von Produkten in realen Alltags-Umgebungen dem sterilen Labor vor.
Unser Versprechen: Wir nehmen keine Zahlung für Bewertungen an. Haben wir nicht. Werden wir nicht. Niemals. Wir wählen die Testprodukte selbst aus. Unsere Artikel werden vom NETZWELT-Team verfasst. Unsere Testberichte wägen immer die Vor- und Nachteile des Produkts ab und helfen Ihnen bei der Kaufentscheidung. Unsere Bewertungen sind fair und ausgewogen. Wir akzeptieren, dass das ein oder andere Produkt nicht jedermanns Sache ist. Wir respektieren Feedback von Ihnen, unseren Leser und Partnern. Nur so können wir besser zu werden.
Über netzwelt GmbH: Netzwelt GmbH hatte bisher nur ein einziges Produkt: Das Magazin NETZWELT. Bisher immer nur online erreichbar, gibt es seit November 2025 auch ein Print-Magazin. Wir verkaufen keine eigenen Produkte oder Dienstleistungen. Wir glauben daran, dass objektiver Journalismus genau so sein muss und ein Technik-Magazin kein Preisvergleich ist und keinen Shop im Haus haben sollte. Wenn es ums Geld geht, versuchen wir weitestgehend mit externen Partnern zu arbeiten und konzentrieren uns an unserem Sitz in Hamburg (2019-2020 auch in Düsseldorf) auf das Entwickeln der Webseite und das Verfassen von Inhalten für ebendiese. Von 2018 bis 2022 hatten wir ein Joint-Venture mit befreundeten Publisher-Firmen, um die Webseiten kosteneffizienter zu vermarkten, die digital & friends GmbH mit Sitz in Hamburg. Von September 2020 bis August 2021 waren wir mit wenigen Prozent an der Kronoton GmbH beteiligt, die sich mit Audiotechnologie beschäftigt.
Gesellschafter: Die netzwelt GmbH wurde von Sascha und Dirk Hottes zuerst als H2 Web GbR im Jahr 1998 in Darmstadt gegründet, später in die H2 media factory GmbH (2002) integriert, nach Bonn (2005) und letztlich (2007) nach Hamburg umgezogen. Hier wurde die H2 media factory GmbH in netzwelt GmbH (2011) umbenannt, da wir nur noch diese eine Webseite betreiben. Zuvor gab es noch einen Musikdienst als weiteren Geschäftsbereich (2006-2009). Wir sind im Handelsregister Hamburg unter B 103820 zu finden, aber auch im Transparenzregister der EU. Von Juni 2008 bis November 2014 hatten wir zwei weitere Gesellschafter, die CatCap Kapitalanlagen GmbH & Co. KG sowie Tim Schumacher. Beide Gesellschafter hatten nur unwesentlich Anteil am Stammkapital (zusammen bis zu 20 %) und damit auch nur eingeschränkten Einfluss auf die Geschäftsführung. Während der gemeinsamen Zeit wurde niemals Veto gegen eine Entscheidung der Geschäftsführer eingelegt. Weitere Beteiligte am Gewinn oder Vermögen der Gesellschaft gibt es nicht. Seit November 2014 gehört die netzwelt GmbH wieder zu je 50 % den Brüdern Dirk und Sascha Hottes. Inzwischen über deren eigene Holding-Gesellschaften.
Geschäftsführer: Die Geschäfte der netzwelt GmbH und allen Vorgängerfirmen wurden und werden ausschließlich von Dirk Hottes und Sascha Hottes geführt. Dabei unterscheiden wir intern zwischen kaufmännischer Geschäftsführung inklusive Vertrieb (Sascha Hottes) und technischer Geschäftsführung inklusive Redaktion (Dirk Hottes). Beide Gesellschafter-Geschäftsführer sind alleinvertretungsberechtigt, von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit und damit befugt, mit sich selbst Geschäfte vorzunehmen.
Verträge zwischen Geschäftsführer oder Gesellschafter mit der Gesellschaft: Zwischen der netzwelt GmbH und den Geschäftsführern gibt es (jeweils) folgende Vereinbarungen: Anstellungsvertrag, Rechteabtretung der Texte zu Gunsten der Gesellschaft und Mietvertrag über KfZ-Stellplätze auf den Privatgrundstücken der Geschäftsführer, da die Fahrzeuge der netzwelt GmbH gehören. Zwischen den beiden weiteren Gesellschaftern (Juni 2008 bis November 2014) und der netzwelt GmbH gab es keine Vertragsverhältnisse neben dem Gesellschaftsvertrag.
Diversity-Richtlinie: NETZWELT unterstützt eine vielfältige Welt. Das gilt sowohl für unsere Mitarbeiter als auch für Partner und Gesprächspartner. Wir behandeln alle Menschen gleich. Jeder Mensch, gleich welcher Herkunft, Rasse, Geschlecht oder Klasse, wird bei NETZWELT gleichberechtigt behandelt. Daher sind wir Unterzeichner der "Charta der Vielfalt", der gleichnamige Verein soll die Anerkennung, Wertschätzung und Einbeziehung von Diversity in der Arbeitswelt voranbringen.
Einnahmequellen: Netzwelt.de ist ein für den Leser kostenloses Online-Magazin, das sich fast* ausschließlich über Werbeeinnahmen finanziert (98 % Anteil am Umsatz in den letzten 5 Jahren). Unsere (gemessen am Umsatz) größten Kunden in den letzten fünf Jahren waren (willkürliche Reihenfolge): Google, eBay, AliExpress, Ecovacs, Huawei, Media Markt, Xiaomi. * Im ersten Quartal 2017 hatten wir Nutzern von Adblockern die Möglichkeit geboten, unsere Seite gegen eine Gebühr (ab 0,49 Euro) weiterhin mit aktiviertem Adblocker zu nutzen. Die Abwicklung erfolgte über Laterpay. Das Experiment wurde Ende des ersten Quartals 2017 eingestellt. Seit 2020 bieten wir mit contentpass eine ähnliche Lösung, verdienen darüber etwa 2.000 Euro jährlich.
Externe Vermarktungspartner: Die auf netzwelt.de integrierten Werbeflächen werden in erster Linie (90%) über Netzwerke (Google Admanager, Adsense, Amazon) vermarktet. Eine komplette Auflistung aller Werbepartner - ständig aktuell - bietet unsere ausführliche Datenschutzerklärung. Diese Trennung findet bei uns bewusst statt, da wir einen unmittelbaren Zugriff von Vertriebsmitarbeiter auf redaktionelle Kräfte vermeiden wollen. Dennoch haben wir im Haus zwei Mitarbeiter, die vor allen Dingen die externen Vertriebsteams mit Informationen versorgen. Die Tätigkeitsbeschreibung und Arbeitsverträge der Redaktions-Mitarbeiter sehen keine Arbeiten in Zusammenhang mit Akquise und Vermittlung von Kontakten für die Vertriebsabteilung vor, Boni oder andere Anreizprogramme zur Akquirierung von Werbekunden gibt es nicht.
Werbung durch Google und andere: Textwerbung innerhalb der redaktionellen Texte - meist nach dem ersten Absatz - stammt von Google (AdSense) und ist als "Google-Anzeigen" gekennzeichnet. In einigen wenigen Fällen sind diese Werbeflächen von anderen Partnern und ebenfalls gekennzeichnet. AdSense ist ein auktionsbasiertes Buchungssystem. Wir nehmen uns das Recht heraus, einige Kunden zu sperren, wenn die beworbenen Produkte oder Webseiten irreführend, illegal oder moralisch nicht zu vertreten sind. Hierfür pflegen wir eine Blacklist im AdSense-System. Sollte Ihnen selbst eine Werbung aufgefallen sein, die Sie als bedenklich einstufen, treten Sie mit uns in Kontakt und überlassen Sie uns einen Screenshot bzw. eine Ziel-URL, damit wir ggf. unseren Filter anpassen können.
Affiliate-Links: Links (meist) aus dem Linkblock unter den News oder "Shop-Buttons" können Affiliate-Links sein. Die Umwandlung von Links geschieht bei uns serverseitig. Wir kennzeichnen Links, wenn es sich dabei um Affiliate-Links handelt. Wir haben diverse Affiliate-Partnerschaften mit Händlern wie z.B. Lidl, Media Markt, Saturn, eBay oder Amazon. Wenn wir auf diese Seiten verlinken, bekommen wir unter Umständen eine Provision. Um diese Elemente klar von rein redaktionellen Links zu unterscheiden, nutzen wir vor allen Dingen grafische Elemente wie Buttons. Es kann in Einzelfällen auch vorkommen, dass wir keine Buttons einsetzen, um weiterhin eine Lesbarkeit des Textes zu gewähren. Kauft ein Leser der Netzwelt nach dem Klick auf einen dieser Links einen Artikel beim angelinkten Partner-Shop, erhalten wir eine kleine Provision. Das sind etwa 1-3% des Warenwerts und dient zur Finanzierung der Webseite.
AdblockPlus Whitelist: Seit Februar 2015 sind wir über das Acceptable Ads Programm der Firma Eyeo auch mit Teilen unserer Werbung auf der sogenannten AdBlockPlus Whitelist. Dabei entscheidet die Community, welche Werbung als nicht störend und akzeptabel wahrgenommen wird. In unserem Fall sind das die Google Adsense Anzeigen unter dem Text, ein nicht blinkendes Logo, die Buttons zu den Shops von Amazon und eBay sowie die Bild-/Text-Kombination der Artikelempfehlungen am Ende der Seite. Die Kriterien von AdBlockPlus können hier eingesehen werden, die Kommentare zum Freigabe-Prozess hier.
Netzwelt als Gast und Gastgeber: Wir behandeln Gäste, wie wir selbst behandelt werden wollen: Freundlich, in lockerer Atmosphäre und natürlich auch mit gutem Kaffee und Gebäck. Hin und wieder verabreden wir uns auch zum Mittagessen mit Herstellern oder Pressevertretern, aber auch mit Bewerbern auf einen Arbeitsplatz oder mit befreundeten Entwickler- und Verlagskollegen. Die einfache Regel, an die sich alle unsere Mitarbeiter halten, lautet: Wer uns besucht, wird von uns eingeladen. Im Jahr wenden wir etwa 2.000 Euro für Bewirtungen von Gästen/Mitarbeitern auf. Der überwiegende Anteil entfiel in den Vorjahren auf Kaltgetränke, Kaffee, Milch und Gebäck. Im Jahr laden wir im Durchschnitt etwa 20 Mal (Bewerber, Hersteller und Kooperationspartner "auswärts" zum Essen ein - das Verhältnis Fisch zu Fleisch beträgt etwa 60/40.
Kundengeschenke an Besucher: Wir verschenken an Lieferanten, Dienstleister, Kollegen oder andere Unternehmen, mit denen wir Geschäftsbeziehungen pflegen, in der Regel übliches Merchandising (Notizblock, Kugelschreiber, Regenponchos, Taschen, Schirme, Android mini collectible Figuren) sowie externe Akkus zum Laden von Smartphones oder ähnlichen Geräten. Dabei überschreiten wir nie einen Wert von 35 Euro netto. Insgesamt beträgt der Wert etwa 3.000 Euro jährlich.
Was wir unseren Mitarbeitern erlauben: Netzwelt erlaubt seinen Mitarbeitern mit Pressevertretern / Herstellern gemeinsam (im üblichen Rahmen) Essen zu gehen - unabhängig davon, wer die Rechnung zahlt. Ebenso gestattet sind Verköstigungen bei Veranstaltungen von Herstellern. Wir erlauben das, weil es zum guten Ton gehört, einem Kunden eine Tasse Kaffee und auch mal ein Bier oder etwas zu Essen anzubieten. Es erscheint uns unhöflicher, dies abzulehnen als es anzunehmen - vor allen Dingen wollen wir damit auch peinliche Situationen vermeiden, die sich aus der Kultur des Gastgebers ergeben könnten - viele unserer Partner kommen aus dem asiatischem oder amerikanischem Raum. Zudem bieten Presse-Veranstaltungen oft keine Möglichkeit, vor Ort Getränke oder Essen zu besorgen. Wir erlauben unseren Mitarbeitern, gemeinsame Fahrten mit Herstellern oder Kollegen anderer Redaktionen im Taxi oder Auto, unabhängig davon, wer diese bezahlt. Der ökologische Gedanke steht hier im Vordergrund. Gleichzeitig bitten wir unsere Mitarbeiter, bei Fahrten von Flughäfen o.ä. Kollegen anderer Redaktionen mitzunehmen, um Fahrtkosten zu sparen und die Umwelt zu entlasten. All unsere Mitarbeiter sind mit ÖPNV-Karten ausgestattet, sodass sie bei Auswärtseinsätzen frei und spontan entscheiden können, welches Verkehrsmittel das beste für den Moment ist.
Was wir unseren Mitarbeitern verbieten: Unsere Journalisten sind keine Vertriebsmitarbeiter, sie verkaufen keine Produkte und auch keine Werbung für netzwelt GmbH. Die gesamte Arbeitskraft gilt der Redaktionsarbeit. Die Berichterstattung hat stets objektiv und im Interesse der Leser stattzufinden. Wenn wir Texte für Werbebotschaften von Herstellern schreiben (die als solche gekennzeichnet sind, etwa als "Sponsored Post" oder "Advertorial"), übernimmt dies ein themenfremder Mitarbeiter und nicht derjenige, der auch den Testbericht zu diesem Produkt geschrieben hat. Da wir diesen Fall vorher nie hatten, gab es diese Trennung im April 2018 bei einem Werbetext des Herstellers Acer nicht. Nach einer internen Besprechung haben wir hier einen Gewissenskonflikt gesehen und achten seitdem auf eine strikte Trennung. Kein Redakteur der netzwelt GmbH ist gleichzeitig Berater für ein anderes Unternehmen oder hält öffentliche oder nicht-öffentliche Reden, für die er Geld erhält. Kein Redakteur der netzwelt GmbH war zuvor in einem Unternehmen tätig, über das wir berichten. Sollte ein Mitarbeiter zuvor bereits an anderer Stelle beschäftigt gewesen sein, veröffentlicht er dies in seiner persönlichen Vita auf der Teamseite. Kein naher Angehöriger (§ 15 Abs. 1 Satz 1 bis 4 AO) unserer Mitarbeiter ist in führender Stellung bei einem Unternehmen tätig, über das wir regelmäßig berichten. Sollte ein Angehöriger eines Mitarbeiters eine führende Position in einem Unternehmen innehaben, wird er dies in seinem persönlichen Ethic Statement bekanntgeben. Er wird in dem Fall keine Berichte über das fragliche Unternehmen verfassen. Kein Mitarbeiter der netzwelt GmbH hält direkt oder indirekt mehr als 1 % Anteile an einem Unternehmen, über das wir berichten. Sollte ein Mitarbeiter mehr als 1 % Anteile an einem Unternehmen halten über das wir nicht berichten, wird er das in seinen Ethic Statement bekanntgeben. Die netzwelt GmbH selbst ist an keinen Unternehmen beteiligt. Kein Mitarbeiter der netzwelt GmbH ist politisch aktiv. Unsere ehemalige Mitarbeiterin Katharina Nocun war Geschäftsführerin der "Piraten"-Partei. Bevor sie sich entschlossen hatte, politisch aktiv zu werden, teilte sie dies der Geschäftsführung mit und veröffentlichte seitdem keine weiteren Artikel. Es sind aber Artikel auf netzwelt.de veröffentlicht, die vor dieser Zeit geschrieben aber erst nach der Mitteilung korrekturgelesen und veröffentlicht wurden. Nach wenigen Monaten (Ende 2013) hat Nocun das Amt aufgegeben, seit Ende 2016 ist sie nicht mehr Mitglied der Piraten-Partei. Kein Mitarbeiter ist aktives Mitglied in einem Verband, Verein oder sonstigen Interessensgruppe, die mit der Arbeit für netzwelt GmbH kollidieren könnten. Sollte ein Mitarbeiter in einer anderen Organisation Mitglied sein, wird er das auf seiner Teamseite veröffentlichen.
Erstattete Reisekosten: Wenn Hersteller zu Produkt-Einführungen einladen, organisieren einige die Reisen und Unterbringung der Journalisten. Die Kosten werden in dem Fall häufig vom Veranstalter übernommen. Wir nehmen diese Kostenerstattung an, wenn eine Berichterstattung ansonsten nicht oder nur sehr schwer möglich wäre. Zum einen entlasten sie unser Budget und insbesondere bei europäischen Markteinführungen wären wir sonst oft außen vor. Diese Veranstaltungen finden in der Regel in Städten wie London, München oder Berlin statt. Zum anderen organisiert der Hersteller über diese "Gruppierung von Journalisten" auch die Events, da er etwa alle deutschsprachigen Journalisten in ein Hotel einquartiert und dort die entsprechenden Pressesprecher und auch Internetanschlüsse und Arbeitsplätze bereithält. Würden wir diese Reise selbst organisieren, bestünde kaum eine Chance, im gleichen Hotel ein Zimmer zu erhalten, da diese regelmäßig ausgebucht sind durch den Veranstalter. Eine gute Berichterstattung wäre kaum möglich. Üblicherweise haben wir etwa 30.000 - 40.000 Euro Reisekosten jährlich. Die erstatteten Reisekosten lagen in der Vergangenheit bei etwa einem Viertel unserer eigenen Kosten.
Redaktionelle Inhalte auf netzwelt.de: Netzwelt schreibt primär über tragbare Consumer Electronics und deren Verwendung sowie Inhalte, die darauf stattfinden. Wir schreiben für unsere Leser, sodass diese leichter eine Kaufentscheidung fällen können oder Hilfe zu einem Problem erhalten. Die Informationen erhalten wir direkt von den Herstellern, Presseagenturen, informierten Lesern oder auch von Kollegen. Wir wählen in der Regel morgens während einer Redaktionssitzung aus der Gesamtmasse an Informationen die aus unserer Sicht spannenden Themen aus und berichten darüber.
Ethikrichtlinie: Die im Grundgesetz der Bundesrepublik verbürgte Pressefreiheit schließt die Unabhängigkeit und Freiheit der Information, der Meinungsäußerung und der Kritik ein. Verleger, Herausgeber und Journalisten müssen sich bei ihrer Arbeit der Verantwortung gegenüber der Öffentlichkeit und ihrer Verpflichtung für das Ansehen der Presse bewusst sein. Sie nehmen ihre publizistische Aufgabe fair, nach bestem Wissen und Gewissen, unbeeinflusst von persönlichen Interessen und sachfremden Beweggründen wahr.
Pressekodex: NETZWELT achtet den Pressekodex und den Redaktionsdatenschutz des Deutschen Presserat und hat sich der freiwilligen Selbstregulierung der Presse angeschlossen und eine freiwillige Selbstverpflichtung unterzeichnet. Der Pressekodex legt Richtlinien für die journalistische Arbeit fest. Von der Achtung der Menschenwürde bis zur Unschuldsvermutung, vom Opferschutz bis zur Trennung von Werbung und Redaktion. Neben den berufsethischen Standards haben wir eigene Regeln, die auf unsere Arbeit zugeschnitten sind. Diese finden Sie alle auf dieser Seite. Wir betrachten unsere eigenen Richtlinien als "lebendes Dokument", das wir aufgrund von Feedback und unserer Wahrnehmung ständig ändern und aktualisieren werden. An vielen Stellen der NETZWELT sehen Sie daher Auswirkungen dieser Richtlinie, hier einige Beispiele: In den Steckbriefen der Mitarbeiter zeigen wir an, wer Presserabatt in Anspruch genommen hat. Wir zeigen dort auch, wer unserer Mitarbeiter einer Partei oder einem Verband angehört. In unseren Testberichten zeigen wir auf, wer uns die Testgeräte bereitgestellt hat und was mit diesen danach geschehen ist. Affiliate-Links - über die wir Geld verdienen könnten - sind immer als solche markiert. Wir zeigen unsere größten Geldgeber und unser Einnahmemodell nachvollziehbar auf. Nachfolgend finden Sie alle verschiedenen Artikeltypen auf NETZWELT und wie wir diese einsetzen.
Kaufberatung: Kaufberatungen sind Vergleiche von Produkten innerhalb einer Gattung. Etwa "Smartphones bis 200 Euro". Diese Artikel nutzen den gesamten Erfahrungsschatz unserer Redakteure und die oft jahrelange Erfahrung innerhalb dieser Gattung, um ganz gezielt eine Frage rund um den Kauf eines Produktes zu beantworten. Stellen Sie sich vor, Sie sind in einem Elektromarkt und fragen den kompetentesten Mitarbeiter, welches Produkt er Ihnen für Ihren ganz speziellen Zweck empfehlen würde. Wir sind der nette Mensch, der geduldig zugehört hat und eine ausführliche Antwort liefern wird.
Testberichte: Ein Testbericht setzt immer auch ein Testgerät in der Redaktion voraus, wir produzieren keine Testberichte auf Basis von vorhandenen Datenblättern. Sollten wir ein Gerät vor Ort bei einem Presse-Event testen, wird dies schon aus dem Bericht ersichtlich sein, bzw. als "Hands-On" oder "Kurztest" gekennzeichnet. Wir berichten auch über Geräte, die noch nicht im Handel verfügbar sind und versuchen, unseren Lesern mit den uns vorliegenden Informationen und jahrelanger Erfahrung eine brauchbare Beratung zu bieten.
News: Top-aktuelle Nachrichten aus der Welt der Technik und Entertainment.
Schnäppchentipps: Wenn ein Online-Shop oder -Service ein ganz besonderes Angebot bietet, zeigen wir Ihnen, ob sich der Deal wirklich lohnt. So gehen Sie keinen Streichpreisen auf dem Leim. Auf Basis von tausenden von Prospekten und Angeboten, die wir im Laufe eines Jahres sehen, wissen wir sehr genau, ob ein Angebot tatsächlich gut ist.
Serien-Informationen: Ein gutes Dutzend unserer Mitarbeiter beschäftigt sich mit Serien und Filmen, die im TV und auf Streamingplattformen veröffentlicht werden. Diese finden Sie in unserem Archiv. Die Sendetermine bekommen wir über eine Schnittstelle angeliefert.
Buzz-Artikel: Hin und wieder berichten wir ohne viele Worte - mit Bildergalerien. Das können Messe-Eindrücke sein oder außergewöhnliche Fahrzeuge. Bei diesem Artikeltyp stehen das Bild und die Unterhaltung im Vordergrund.
Anleitungen: Wir bieten Anleitungen als Hilfestellung. Diese erkennen Sie am besten daran, dass diese eine grafische Darstellung für jeden einzelnen Schritt beinhalten.
Software-Einträge: Die Einträge im Software-Archiv sind redaktionell ausgewählt und werden unter bestimmten Gesichtspunkten veröffentlicht. Freeware oder Open Source-Software wird bevorzugt behandelt und in der Regel immer gelistet. Software, die werbefinanziert ist, wird unter Umständen abgelehnt. Hier wägt die Redaktion ab, ob es sich um irreführende und/oder übermäßig viel Werbung handelt oder nicht. Als irreführend empfinden wir etwa "Huckepack"-installierte Programme, die der Nutzer nicht optional auswählen kann. Zudem wird unser Archiv regelmäßig auf Malware und andere Schadsoftware geprüft und diese umgehend beseitigt. Einträge im Software-Archiv kann man nicht kaufen. Man kann eine Software lediglich per E-Mail an die Redaktion empfehlen. Positionierungen an der ein oder anderen Stelle im redaktionellen Kontext kann man ebenfalls nicht kaufen. Es gibt aber Werbeflächen, die in der Nähe von Software-Empfehlungen integriert sind. Diese sind deutlich mit den Worten "Werbung", "Anzeige" oder "Google-Anzeige" gekennzeichnet.
Quellen: Wir bemühen uns um einen fairen Umgang mit Quellen. Wenn uns Quellen darum bitten, anonym zu bleiben, werden wir diese Quelle schützen und von unserem Zeugnisverweigerungsrecht Gebrauch machen, wie es der Pressekodex des Presserats vorsieht. Wir kennzeichnen Quellen im Linkbereich von Artikeln, wenn wir die Geschichte in einer anderen Veröffentlichung entdeckt haben.
Gerüchte: Gerüchte sind von Fakten grafisch so getrennt, dass diese einfach und schnell erkannt werden können.
Änderungen und Korrekturen an bestehenden Texten: Nachträgliche Änderungen an bereits vorhandenen Texten kennzeichnen wir. Meist unter dem ursprünglichen Artikel.
Bewertungen: Wie wir einzelne Produkte bewerten und woher diese stammen, veröffentlichen wir direkt im Testbericht. Diese Bewertungskriterien werden vorher festgelegt, können sich im Zuge der Entwicklung allerdings auch verändern, etwa dann, wenn eine neue Technologie Einzug erhält (bspw. NFC bei Smartphones). Nutzer können teilweise ebenfalls eine Bewertung vornehmen. In dem Fall zeigen wir neben dem redaktionellen Voting eine Leserwertung.
Auszeichnungen: Netzwelt vergibt von Zeit zu Zeit Auszeichnungen (Testsiegel und Awards) für Produkte. Seit September 2014 verwenden wir dafür ein numerisches System von 0-10 (wobei 10,0 den maximal zu erreichenden Wert darstellt). Dieses Schema ändern wir nach und nach seit April 2025 hin zu einem Schulnoten-System. Daher kann es aktuell unterschiedliche Bewertungs-Schemata auf der Seite geben. Die erteilten Auszeichnungen (Awards, Testsiegel) können in Absprache mit netzwelt GmbH lizenziert werden. Bis Mai 2025 hatten wir diese kostenlos bereitgestellt. Nachdem diese aber mehrfach ohne Rücksprache genutzt wurden, haben wir uns entschieden eine Gebühr zu erheben. Es gibt Siegel für Testsieger (6.500 Euro), Preistipp (5.000 Euro), Kauftipp (5.000 Euro), Notensiegel (4.500 Euro) und die Innovation Awards (2.500 Euro). Neben der Auszeichnung darf das Fazit nur ungekürzt oder in Absprache mit uns gekürzt verwendet werden. Hochauflösendes Bildmaterial stellen wir ebenfalls gern zur Verfügung.
Journalistenrabatte: In den letzten Jahren hatte kein Mitarbeiter der netzwelt GmbH Journalistenrabatte in Anspruch genommen. Sollte ein Mitarbeiter einen Rabatt aufgrund seiner journalistischen Tätigkeit in Anspruch nehmen, ist er angehalten, dies auf seiner persönlichen Teamseite zu veröffentlichen. Dabei haben wir eine Bagatellgrenze von 10 Euro als Vorteilswert intern festgelegt.
Testgeräte in der Redaktion: Entgegen einer weitverbreiteten Meinung dürfen wir generell keine Testgeräte behalten. Daran haben wir auch gar kein Interesse. Meist sind wir technisch bereits bestens ausgestattet und freuen uns daher eher über gemeinsame Zeit, Grillfleisch und Feierabend-Bier. Üblicherweise erhalten wir die Geräte vom Hersteller oder einer vom Hersteller beauftragten Agentur. Die Geräte werden uns auf Basis einer Leihgabevereinbarung meist zwischen zwei bis vier Wochen zur Verfügung gestellt, in der Zeit getestet, fotografiert, gefilmt und anschließend wieder zurückgesendet. Hin und wieder dürfen wir aber tatsächlich Testgeräte behalten. Etwa wenn es aus Hygiene-Gründen keine weitere Verwendung gibt (Tastaturen, Mäuse, Kopfhörer, Fitness-Tracker, o.ä.) oder aber die Versandkosten den Warenwert übersteigen (etwa Versand nach Asien oder Kleingeräte). Ein Gerät einzig und allein zum Verschrotten zurück zum Hersteller zu schicken, erscheint uns ökologisch nicht sinnvoll. Daher haben wir unterschiedliche Verwendungen für solche Geräte (siehe unten). Hin und wieder testen wir Spiele, die nach dem Test nicht an den Hersteller zurückgesendet werden müssen. Oft handelt es sich dabei um Codes für Konsolen, die man ohnehin nicht "zurückschicken" kann oder auch um Presse-Samples. Das sind unverkäufliche Spiele-DVDs, teilweise mit vorgeladenem Level.
Dauerleihgaben an uns: Zudem bitten wir einige Hersteller um Dauerleihgaben. Diese benötigen wir zum Beispiel als Referenzgeräte (z.B. ein aktuelles Smartphone) oder aber als Basis für weitere Tests (z.B. eine Gaming-Konsole) oder als Teil von späteren Tests (z.B. ein Streamingdienst). Die Compliance-Richtlinien der Hersteller sind inzwischen oftmals so verschärft worden, dass diese Geräte nach einem Jahr zurückgegeben werden.
Geschenke an uns: Selten erhalten wir Geschenke von Herstellern/Partnern/Kunden/Lieferanten. An dieser Stelle listen wir alle Geschenke seit dem Jahr 2014 mit einem Wert ab 35 Euro und deren Verwendung: Gutscheine für Steuer-Software, Sony Bluetooth-Headset SB H60 - Vergeben an Tombola, Philips Kopfhörer - Ersatz in Redaktion, 5 Netflix-3-Monats-Gutscheine - Nutzung im Team zur Berichterstattung, Diverse VPN-Accounts, Diverse Handy-Hüllen
Unaufgefordert eingesendete Testgeräte: Manchmal erhalten wir von Herstellern Geräte, ohne diese vorher angefordert zu haben. In der Regel senden wir diese wieder zurück, da wir unsere Ressourcen gerne selbst einteilen. Wir sehen von einer Rücksendung dann ab, wenn uns das Verhältnis Portokosten zu Produktwert unverhältnismäßig erscheint. An dieser Stelle listen wir die Verwendung für alle unaufgefordert eingesendeten und nicht mehr zurückgesendeten Geräte: WoWee Mip Roboter – verlost, PNY PowerPacks – verlost, 2 x Rapoo Tastaturen – verlost, 2 x Rapoo Mäuse – verlost, STEM Educational Robot – gespendet, Verschiedene Saug- und Wischroboter (werden ständig über unseren Instagram-Account verlost), XBox-Kühlschränke - gespendet und verlost
Spenden von uns: Obwohl netzwelt.de ein Online-Magazin ist, spenden wir überwiegend in der lokalen Nachbarschaft. In der Regel handelt es sich um nicht mehr benötigtes Inventar oder Kundengeschenke. Manchmal unterstützen wir auch gezielt Projekte. In den letzten Jahren haben wir etliche Tausend Euro vor allen Dingen an Schulen, Vereine und Kindergärten aus der Region gespendet. Seit September 2021 sind wir Fördermitglied und spenden an "GEO schützt den Regenwald e.V." Sollten Sie ein Hamburger Verein oder eine Einrichtung in Hamburg sein, die auf (Sach-) Spenden angewiesen ist, kontaktieren Sie bitte Frau Olga Hottes. Falls wir Sie unterstützen können, werden wir das gerne tun. Bitte beachten Sie aber auch, dass unsere Mittel und Möglichkeiten leider begrenzt sind. Von Herstellern überlassene Computerspiele, Mäuse, Tastaturen und andere Kleingeräte, auf deren Rücksendung Hersteller verzichten, weil der Logistikaufwand in keinem Verhältnis zum Produktwert steht, spenden wir üblicherweise an einen lokalen Sportverein - am liebsten einer Jugendabteilung. Wir spenden nicht an Firmen, die professionell für Vereine (etwa Ballspenden) Gelder einwerben. Die Freude die Beschenkten persönlich zu sehen, wollen wir uns nicht nehmen lassen.
Gewinnspiele auf netzwelt.de: Auf netzwelt.de und unseren Social Media Kanälen finden von Zeit zu Zeit Gewinnspiele statt. Seit September 2014 verwenden wir dafür eine externe Technologie, um einen transparenten und einheitlichen Prozess zu bieten. Wir nutzen hierfür ein System, das über einen Zufallsgenerator den Gewinner auslost. Das Auslosen der Gewinner überlassen wir also der Mathematik. Allerdings schließen wir unter Umständen auch nachträglich Nutzer aus. Und zwar dann, wenn diese sich nicht an unsere Teilnahmebedingungen halten. Neben allerlei Juristerei steht da in erster Linie, dass wir nur Teilnehmer ab 18 Jahren und nur bestimmte Empfängerländer zulassen. Die meisten Gewinnspiel-Preise kaufen wir. Wenn wir ein Gewinnspiel mit einem Partner veranstalten, kommunizieren wir das sichtbar. Den kompletten Wortlaut der Teilnahmebedingungen finden Sie hier.
Kritik & Verbesserungsvorschläge: Herzlichen Glückwunsch, Sie haben es bis hierher geschafft und wir hoffen sehr, dass wir alle Fragen beantworten konnten. Sollte dies nicht der Fall sein, kontaktieren Sie uns bitte mit Ihren Wünschen, Anregungen und Kritiken.