Einleitung
„Wir haben 50 Speiseöle auf Verunreinigungen mit Mineralölbestandteilen untersucht – und ganze 31 fallen durch. Rewe stoppt den Verkauf einer besonders belasteten Charge Kürbiskernöl, und der Anbieter des Mazola Erdnussöls zeigt sich trotz des höchsten MOAH-Funds im Test ziemlich entspannt“, leitet Öko-Test den Beitrag zu Speiseölen ein und schreibt: „Verbraucherschützer brauchen oft langen Atem. In aller Regel ist das keine Arbeit für Menschen, die schnelle Erfolge sehen wollen. Bestes Beispiel? Der Kampf gegen die Belastung von Lebensmitteln mit Mineralölbestandteilen. Schon vor mehr als zehn Jahren untersuchten und kritisierten wir Verunreinigungen von Mineralöl in Lebensmitteln, speziell auch in Speiseölen. Olivenöl, Rapsöl, Sonnenblumenöl – zu Beginn war kaum ein Öl dabei, das nicht belastet war. Und gesetzlich reguliert? War gar nichts. Ganz so sieht es mehr als zehn Jahre später nicht mehr aus, das ist die gute Nachricht aus unserem Test. Die meisten Hersteller haben das Problem zumindest auf dem Schirm, einige offenbar sogar im Griff. Und es gibt zarte, vorsichtige Anfänge einer gesetzlichen Regulierung. Die schlechte Nachricht? In 30 von 50 Speiseölen, die wir für diesen aktuellen Test untersucht haben, bewerten wir die Belastung mit Mineralölbestandteilen mit „mangelhaft“, für das Mazola Erdnussöl von Peter Kölln hagelt es sogar ein „ungenügend“. Doch fangen wir vorn an: Warum sind Mineralölbestandteile überhaupt ein Problem?“
Eine Antwort auf diese Frage gibt es nicht. Denn man weiß, dass sich Mineralölbestandteile „im Körper anreichern und dort die wohl größte Verunreinigung darstellen. Was sie dort anrichten? Darüber fehlen nach wie vor wichtige Erkenntnisse“, so Öko-Test. Zudem ist unklar, warum man die nachgewiesenen Mengen für bedenklich hält. Den Test und die weiteren sechs haben wir Ihnen in den gleichnamigen Reitern dokumentiert und kommentiert.
Unsere Einschätzung
Unsere Einschätzung: „Das Ergebnis ist erschreckend“, schreibt das ZDF. „Öko-Test mit Schock-Ergebnis: Wenige Speiseöle sauber“, heißt es auf chip.de. Laut Öko-Test ist das Testergebnis Mineralöl von 31 Produkten mit mehr als vier Milligramm pro Kilogramm (mg/kg) Mineralöl „mangelhaft“ oder „ungenügend“. Wenn man diesen Test isoliert betrachtet, ist das nicht zu beanstanden. Denn der Bundesgerichtshof räumt Testveranstaltern eine „breiten Ermessensspielraum“ für die Bewertung von Laborergebnissen ein. Sie muss lediglich diskutabel sein.

Das ist sie unserer Meinung nach aber nicht, wenn man sie mit anderen Tests vergleicht. So ist Öl, das zu einer täglichen Aufnahmemenge ab 0,11 mg führt, bereits „mangelhaft“. Unseren Berechnungen haben wir ein Rezept von chefkoch.de zugrunde gelegt. Andere Seiten gehen sogar nur von einer Portionsgröße zwischen zehn und 20 Gramm pro Tag aus. Im Test Hanfprodukte (10/2022) setzt Öko-Test selbst 15 Gramm an. Dagegen ist Muttermilchersatz (Anfangsmilch 1) mit bis zu 0,12 mg noch „sehr gut“. Daher können mit „mangelhaft“ bewertete Ölanbieter den Test unserer Meinung nach gerichtlich verbieten lassen.
Dass man Schadstoffe aufgrund der Verzehrsmenge/Portionsgröße bewerten muss, weiß Öko-Test. So heißt es im Test Pfeffer (3/205). „Da Verbraucherinnen und Verbraucher nur vergleichsweise wenig Pfeffer essen, ist jedoch nicht zu erwarten, dass größere Mengen MOSH im Körper verbleiben. Deshalb bewerten wir die Funde weniger streng als in anderen Lebensmitteln, von denen größere Mengen verzehrt werden.“ Was wir nicht wissen, ist, warum diese von uns immer wieder eingeforderte Selbstverständlichkeit schon wieder in Vergessenheit geraten ist. Denn auch bei anderen Schadstoffen verfährt Öko-Test so. Beispielsweise heißt es im Test Räuchertofu (1/2025): „Unter dem Testergebnis Inhaltsstoffe führt zur Abwertung um eine Note: ein deklarierter Salzgehalt, der die WHO-Empfehlung für Erwachsene von höchstens 5 Gramm Salz pro Tag zu mehr als 50 bis 100 % ausschöpft (in Tabelle: „Salz erhöht"). Zugrunde gelegt haben wir eine tägliche Portion von 175 Gramm und einen Erwachsenen mit 60 kg Körpergewicht.“ Im Test Rotkohl (12/2024): Dort schreibt Öko-Test: „Unter dem Testergebnis Inhaltsstoffe führt zur Abwertung um eine Note: ein deklarierter Zuckergehalt von mehr als 12,5 g pro 100 g. Dabei wird mit einer Portion von 200 g mehr als 50 % der empfohlenen Zuckeraufnahme der WHO von max. fünf Energieprozent am Tag ausschöpft (bezogen auf eine 60 kg schwere Person mit einer empfohlenen Energieaufnahme von durchschnittlich 2.000 kcal pro Tag).“
Warum sagen wir zudem, dass der Test irreführend ist? Das Testergebnis Mineralöl „sehr gut“ signalisiert den Leserinnen und Lesern, dass die Öle unbedenklich sind. Und die Anbieter können mit dem Öko-Test Label werben. Allerdings können die Öle weitere Schad- und Problemstoffe enthalten.

So waren im August 2024 verschiedene Rapsöle ohne Mineralölbestandteile (ein isoliertes Testergebnis Mineralöl wäre „sehr gut“ gewesen) im Gesamturteil nur „befriedigend“ oder „ausreichend“, weil sie weitere von Öko-Test kritisierte Schad- und Problemstoffe wie Transfettsäuren, Pestizide oder Vitaminzusätze enthielten. Mit dem gesamten Cocktail dieser Stoffe wären sie sogar „ungenügend“ gewesen.
Fazit: Tests wie Mineralöl in Speiseölen oder Nitrosamine in Luftballons sind für Verbraucher nicht nur völlig wertlos, sondern auch irreführend. Sie sind lediglich eine PR-Maßnahme für Öko-Test. Denn selbst das ZDF übernimmt die Irreführung unhinterfragt.
Mineralöl in Speiseöl









* Herkunft = Ernteland der Rohware in der von uns getesteten Charge laut Herstellerangaben.
Fett gedruckt sind Mängel.
Abkürzungen: MOSH = gesättigte Mineralölkohlenwasserstoffe, MOAH = aromatische Mineralölkohlenwasserstoffe
Anmerkungen: 1) Laut Anbietergutachten lag für das Mutterlot, aus dem die von uns getestete Charge des Produkts stammt, MOAH unter der Bestimmungsgrenze. 2) Laut Anbieter wurden die Untersuchungsergebnisse zum Anlass genommen, die getestete Charge aus dem Verkauf zu nehmen. 3) Weitere Herkunftsländer sind Argentinien und Elfenbeinküste.
Luftballons
Genauso irreführend wie der Test Mineralöl in Speiseöl ist der Test Nitrosamine in Luftballons. Denn Nitrosamine sind nicht die einzigen möglichen Probleme. Im Vorgängertest hat man Luftballons auch auf Latexproteine untersucht und ist in 15 von 21 Produkten fündig geworden. Latexproteine lösen Allergien aus, ebenso wie der Vulkanisationsbeschleuniger 2-Mercaptobenzothiazol, der dreimal nachgewiesen wurde. Produkte, deren „Testergebnis Nitrosamine sehr gut“ Unbedenklichkeit signalisiert, können allein wegen dieser beiden Stoffe im Gesamturteil „mangelhaft“ sein. Dazu kommen weitere Mängel. Unter diesem Testergebnis führte im Vorgängertest zur „Abwertung um Stufen: Keine Hersteller und Adressangabe“. „Zur Abwertung um jeweils eine Stufe führten: a) PVC/PVDC chlorierte Kunststoffe in der Verpackung; b) kein Hinweis `hergestellt aus Naturkautschuklatex´; c) kein oder unvollständiger Warnhinweis `Warnung! Kinder unter acht Jahren können an nicht aufgeblasenen oder geplatzten Balance ersticken. Die Aufsicht durch Erwachsene Ist erforderlich Nicht aufgeblasene Ballons sind von Kindern fernzuhalten. Geplatzte Ballons sind unverzüglich zu entfernen´; d) kein Warnsymbol oder auf Deutsch ausgeschriebener Wahrhinweis `Nicht für Kinder unter 36 Monaten geeinigt geeignet´; e) kein Hinweis, dass zum Aufblasen eine Pumpe verwendet werden soll.“



* Laut Anbieter.
Fett gedruckt sind Mängel.
stilles Mineralwasser
Auch im Test Mineralwasser bedeutet das Gesamturteil „sehr gut“ nicht unbedingt, dass das Produkt tatsächlich „sehr gut“ ist. Denn wie schon im Vorgängertest im Juni 2024 hat man nur Wässer, die für Säuglingsnahrung geeignet sind, auf Radionukleide untersuchen lassen. Uran wurde in einem Produkt gefunden. Die Stiftung Warentest hat im August 2024 auch die Wässer für Erwachsene auf Uran, Radium 226 und 228 testen lassen. Sie wurde zwar nicht fündig. Dass diese Stoffe dennoch vorkommen können, zeigt die Tatsache, dass es in der Mineral- und Tafelwasserverordnung Grenzwerte für sie gibt.
Völliges Chaos herrscht in Bezug auf die Verpackung. Im Test im Jahr 2024 wurden PET- Einwegflaschen selbst dann abgewertet, wenn sie zu 100 Prozent aus Rezyklat bestanden. Das hat Testwatch scharf kritisiert. Im aktuellen Test akzeptiert man Flaschen, die zu mindestens 65 Prozent aus Altplastik bestehen. Wie man auf 65 gekommen ist, wissen wir nicht. Im Test Wattestäbchen liegt die Grenze jedenfalls bei 30 Prozent. Im Test Müsli für Kinder spielt der (nicht vorhandene) Rezyklatanteil von Plastiktüten ebenso wenig eine Rolle wie in den Tests veganes Eis und Elektrolytpräparate. Nach einem durchdachten und stringenten Testkonzept sieht uns das nicht aus. Eher danach, dass die eine Hand nicht weiß, was die andere tut. Oder dass aus dem Bauch heraus entschieden wird, was man in welchem Test problematisiert.







* Maximale Transportentfernung laut Anbieter für 80 Prozent des Hauptabsatzes des Produkts (Distanz zwischen Quelle und Verkaufsfiliale).
** Einordnung der deklarierten Gehalte an gelösten Mineralstoffen laut Anbieter (Etikett) nach Anforderungen für bestimmte Inhaltsstoffe der Anlage 6 der Verordnung über natürliches Mineralwasser, Quellwasser und Tafelwasser (Mineral- und Tafelwasser-Verordnung).
Fett gedruckt sind Mängel.
Abkürzungen: KBE = koloniebildende Einheiten; PCR = Post-Consumer-Rezyklat, k. N. = kein Nachweis
Anmerkungen: 1) Weiterer Mangel: ein fehlender Hinweis, kein zusätzliches Fluorid-Supplement zu geben, bei einem zur Zubereitung von Säuglings(milch)nahrung ausgelobten Mineralwasser, das 0,3 mg/l oder mehr Fluorid enthält. 2) Weiterer Mangel: Umweltauslobung ohne ausreichende Informationen oder konkrete Fundstelle auf dem Produkt (hier: „Klimaneutral hergestellt am Quellort“). 3) Weiterer Mangel: fehlende oder unzureichende Kennzeichnung einer Mehrwegflasche als „Mehrweg“. 4) Weiterer Mangel: Werbung mit Selbstverständlichkeiten mit Hinweis auf gesetzliche Regelungen, wobei gesetzlich vorgeschriebene Eigenschaften oder selbstverständliche Umstände als etwas Besonderes hervorgehoben werden, obwohl vergleichbare Produkte diese ebenso aufweisen. (hier: „ohne künstliche Zusätze am Quellort abgefüllt wie alle natürlichen Mineralwasser (gesetzlich vorgeschrieben)“. 5) Laut Anbietergutachten zum chargengleichen Produkt lag die Gesamtkeimzahl (37 °C) unter der Bestimmungsgrenze. 6) Laut Anbieter wird die Aussage „Klimaneutral hergestellt am Quellort“ bei der nächsten Etikettenauflage entfernt. 7) Laut Anbieter ist seit April 2025 eine neue Ausstattung (Etikett) erhältlich. 8) Laut Anbietergutachten zum chargengleichen Produkt lag Chrom(VI) in einem Gehalt vor, den wir als „erhöht“ bewerten würden.
veganes Eis
* Laut Anbieter. Die Produktbezeichnung wurde gekürzt, es wurden nur die aus unserer Sicht relevanten beziehungsweise besonderen Punkte dargestellt.
** Der Vanillegehalt im Vanilleeis wurde wie folgt eingeteilt: Gehalt von Vanillin und Vanillinsäure weniger als 5 mg/kg: wenig; 5 bis 10 mg/kg: mäßig; mehr als 10 bis 20 mg/kg: in Ordnung; mehr als 20 mg/kg: viel.
Fett gedruckt sind Mängel.
Abkürzungen: MOSH = gesättigte Mineralölkohlenwasserstoffe.
Anmerkungen: 1) Weiterer Mangel: Nährwertangaben nur pro 100 Milliliter, nicht pro 100 Gramm. 2)
Weiterer Mangel: eine prozentuale Gehaltsangabe des Vanilleextrakts. 3) Weiterer Mangel: Auslobung „100 % kompostierbar“ auf der Verpackung. 4) Es handelt sich bei dem Produkt gemäß Produktbezeichnung um ein Haselnusseis und es wurden laut Deklaration keine aromatisierenden Zutaten aus der Vanille eingesetzt. 5) Es handelt sich bei dem Produkt gemäß Produktbezeichnung nicht um ein Vanilleeis. 6) Laut Anbieter wurde die Rezeptur Ende Mai auf eine Reisbasis umgestellt und der Produkttext auf der Verpackung sowie die Nährwertangaben angepasst. 7) Laut Anbieter wurde das Layout im Dezember 2024 bei gleichbleibender Rezeptur umgestellt. Dabei sei der „vegan“-Schriftzug entfernt und nur noch das vegan-Label aufgebracht worden. 8) Die Füllmenge in Gramm wurde vom Labor ermittelt.
Elektrolytpräparate
* In Anlehnung an das Positionspapier Flüssigkeitsmanagement im Sport der Arbeitsgruppe Sporternährung der Deutschen Gesellschaft für Ernährung (DGE) und an die EU-Vorgaben für Kohlenhydrat-Elektrolyt-Lösungen in der Health-Claims-Verordnung (EU) Nr. 432/2012.
** Der Zusatz weiterer Mineralstoffe und/oder Vitamine als Calcium, Chlorid, Kalium, Magnesium und Natrium in Anlehnung an das Positionspapier Flüssigkeitsmanagement im Sport der Arbeitsgruppe Sporternährung der Deutschen Gesellschaft für Ernährung (DGE).
*** Da die empfohlene Verzehrmenge fehlt, sind wir von zwei Stunden Sport und dem Verzehr eines Liters Elektrolytlösung ausgegangen.
Fett gedruckt sind Mängel.
Abkürzungen: Ca = Calcium, Cl = Chlorid, Cr = Chrom, Cu = Kupfer, Fe = Eisen, J =Jod, K = Kalium, KH = Kohlenhydrate, Mg = Magnesium, Mo = Molybdän, Na = Natrium, Se = Selen, Vit. = Vitamin, Zn = Zink.
Anmerkungen: 1) Weiterer Mangel: Hinweis fehlt, bei NEM mit Zusätzen von mehr als 3,5 mg Zink pro Tagesdosis auf den Verzehr weiterer zinkhaltiger NEM zu verzichten. 2) Weiterer Mangel: Hinweis fehlt, bei NEM mit Zusätzen von mehr als 250 mg Calcium pro Tagesdosis, auf den Verzehr eines weiteren calciumhaltigen NEM zu verzichten. 3) Weiterer Mangel: Hinweis fehlt, dass Personen, die sich einem Labortest unterziehen müssen, ihren Arzt oder das Laborpersonal darüber informieren sollten, dass sie Biotin einnehmen/kürzlich eingenommen haben. 4) Weiterer Mangel: Hinweis fehlt, dass Männer, postmenopausale Frauen und Schwangere Eisen nur nach ärztlicher Rücksprache einnehmen sollten. 5) Weiterer Mangel: Hinweis fehlt bei NEM mit Zusätzen von mehr als 16 mg Vitamin B3 (Niacin) pro Tagesdosis, dass Schwangere auf die Einnahme solcher Produkte verzichten sollten. 6) Weiterer Mangel: fehlender Verweis auf die EU-Verordnung 1169/2011 bzw. die Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV) bei der Angabe von Nährstoffbezugswerten in der Nährwertdeklaration). 7) Weiterer Mangel: Hinweis fehlt, dass die angegebenen Nährstoffbezugswerte für den Nährstoffbedarf von Erwachsenen gelten, auf einem Produkt, das auch für Kinder ausgelobt ist. 8) Weiterer Mangel: fragwürdige Health Claims-Formulierung „Vitamin C und Selen leisten einen Beitrag zu einer gesunden Funktion des Immunsystems“, statt Vitamin C und Selen „tragen zu einer normalen Funktion des Immunsystems bei“. 9) Weiterer Mangel: fragwürdige Health Claims-Formulierung „Pantothensäure (Vitamin B5) und Riboflavin (Vitamin B2) vitalisieren den Körper, indem sie zur Verringerung von Müdigkeit und Ermüdung und zu einem normalen Energiestoffwechsel beitragen“, statt Pantothensäure und Riboflavin „tragen zur Verringerung von Müdigkeit und Ermüdung und zu einem normalen Energiestoffwechsel bei“. 10) Weiterer Mangel: fehlende Angabe einer empfohlenen täglichen Verzehrsmenge und/oder fehlender Warnhinweis „Nahrungsergänzungsmittel nicht als Ersatz für eine ausgewogene und abwechslungsreiche Ernährung verwenden“. 11) Weiterer Mangel: als „isotonisch“ ausgelobtes Produkt, dessen gemessene Osmolalität der nach Anleitung auf der Verpackung zubereiteten Elektrolytlösung nicht zwischen 270 und 330 mOsmol/kg Wasser liegt. 12) Weiterer Mangel: Produkt mit den Health Claims „Kohlenhydrat-Elektrolyt-Lösungen tragen zur Aufrechterhaltung der Ausdauerleistung bei längerem Ausdauertraining bei“ und/oder „Kohlenhydrat-Elektrolyt-Lösungen verbessern die Aufnahme von Wasser während der körperlichen Betätigung“, dessen gemessene Osmolalität der nach Anleitung auf der Verpackung zubereiteten Elektrolytlösung nicht zwischen 200 und 330 mOsm/kg Wasser liegt; 13) Laut Anbieter wird das Produkt ab ca. September mit neuem Etikett „v12.0“ in den Handel kommen, dabei bleibe die Rezeptur unverändert. 14) Laut Anbieter sind die Sticks seit Juli in einer neuen Verpackung im Angebot. Das Produkt komme voraussichtlich ab August im Rahmen eines Rezepturupdates mit angepasster Kohlenhydratmenge und Osmolalität auf den Markt. Zudem sei das Produkt seit Mai zusätzlich in einer 675-g-Dose erhältlich. 15) Weiterer Mangel: als Süßungsmittel „Stevia-Glycoside aus Stevia-Extrakt“ auf der Verpackung angegeben, aber bei Zutaten „Süßungsmittel: Sucralose und Kaliumacesulfam“ deklariert. 16) Laut Anbieter wird das Produkt ab ca. August in neuem Design erhältlich sein, dabei seien die Rezeptur und der EAN-Code unverändert. 17) Laut Anbieter hat das Produkt künftig den EAN-Code 4067227001315 und sei durch eine Verzehrsempfehlung für Kinder ab 4 Jahren und Jugendliche ergänzt. 18) Laut Anbieter werden Hinweise des BfR zu Calcium, Eisen, Zink, Niacin und Biotin bei der aktuellen Überarbeitung des Packmittels ergänzt sowie der Hinweis, dass das Produkt nicht für Kinder unter 13 Jahren geeignet sei. Das veränderte Produkt werde im 3. Quartal 2025 eingeführt. 19) Laut Anbieter ist seit Juni eine überarbeitete Version des Produkts im Handel, erkennbar sei es an der Charge L 53 EPM 250522 und höher sowie einem Deckeleinleger, der auf die verbesserte Rezeptur hinweise. 20) Laut Anbieter sind als Süßungsmittel ausschließlich Steviolglycoside aus Stevia enthalten, daher werde die Zutatenliste umgehend überarbeitet und korrigiert. Zudem werde der Verkauf des Produkts in Deutschland eingestellt, solange die Verpackung nicht korrigiert ist. 21) Aufgrund fehlender höchster Tagesdosis erfolgt Preisberechnung je Portion (hier: Decathlon: 1 Brausetablette; Sanct Bernhard: 3,5 g).
Wattestäbchen
Fett gedruckt sind Mängel.
Anmerkungen: 1) Weiterer Mangel: Bio-Baumwolle ausgelobt, aber nicht belegt oder keine Antwort dazu. 2) Weiterer Mangel: Hinweis fehlt, dass die Wattestäbchen nicht in die Hände von Kindern gelangen sollten. 3) Weiterer Mangel: Stäbchen/Schaft als „100 Prozent biologisch abbaubar“ ausgelobt ohne ausreichende Information oder konkrete Fundstelle auf dem Produkt. 4) Weiterer Mangel: Hinweis fehlt, dass die Wattestäbchen nicht in den Gehörgang eingeführt werden sollten. 5) Weiterer Mangel: Hinweis fehlt, dass die Wattestäbchen nicht in der Toilette entsorgt werden sollten. 6) Weiterer Mangel: Werbung mit Selbstverständlichkeiten, welche gesetzlich vorgeschriebene Eigenschaften oder selbstverständliche Umstände als etwas Besonderes hervorhebt, obwohl vergleichbare Produkte diese ebenso aufweisen, ohne Hinweis auf die gesetzlichen Regelungen (hier: Bella Cotton Hygienestäbchen: "no plastic"; Lacura Skin Wattestäbchen (Groupe Lemoine): "plastikfreier Schaft"). 7) Laut Anbieter besteht der Schaft aus Bambus. 8) Laut Anbieter wird die Verpackung auf 73,2 % PCR umgestellt.
Müsli für Kinder


* Laut Deklaration.
Fett gedruckt sind Mängel.
Anmerkungen: 1) Weiterer Mangel: Umweltauslobung ohne ausreichende Informationen oder konkrete Fundstelle auf dem Produkt (hier: „umweltfreundlich“). 2) Weiterer Mangel: Werbung, die suggeriert, dass das für Kinder ausgelobte Produkt zuckerarm ist oder „gesund“ süß sei (3 Bears Bluey Bio Knusper Müsli Kakao: „Süsse nur aus Fruchtzutaten“; Freche Freunde Kids Bobs & Dikkas Knusper Müsli Banane & Kakao: „gesüßt mit Reissirup“). 3) Weiterer Mangel: An Kinder gerichtete Produktaufmachung, obwohl Frühstückscerealien mit mehr als 12,5 g/100 g Zucker in Anlehnung an das Nährwertprofil-Modell der WHO Europa nicht für Kinder beworben werden sollten. 4) Weiterer Mangel: zusätzliche Umverpackung aus Pappe, obwohl das Müsli schon in einem Kunststoffbeutel verpackt ist. 5) Weiterer Mangel: keine zusätzliche Kennzeichnung, dass es sich bei „Dinkel“ um eine Weizenart handelt. 6) Laut Herstellergutachten zu chargengleichem Produkt wurde ein Acrylamidgehalt gemessen, der ebenfalls über dem EU-Richtwert für Acrylamid liegt. 7) Laut Anbieter ist das Produkt ab November 2025 mit einer neuen Rezeptur, welche die WHO-Richtlinien zum Zuckergehalt in Lebensmitteln für Kinder erfüllt, erhältlich.