Öko-Test hat in diesem Heft 153 Produkte untersucht und dabei wieder Fehler gemacht. Im Test veganer Käse sind die Testergebnisse auch aus anderen Gründen problematisch.

Einleitung

Eigentlich wollten wir unsere Analyse der Januar-Ausgabe mit den Fehlern beginnen, die sich auch in diesem Heft finden. Doch wir müssen zuerst über den Test veganer Käse berichten. Fünf der zwölf getesteten Produkte sind „gut“, ebenfalls fünf „ungenügend“, je eines ist „ausreichend“ und „mangelhaft“. Dazu schreibt Öko-Test: „Unser Hauptkritikpunkt: Mineralölbestandteile. Bei fünf `guten´ Produkten hätte weniger Salz zum `sehr gut´ geführt“.

Unsere Einschätzung

Unsere Einschätzung: Nur dem einzigen Bio-Produkt in diesem Test sind keine Aromen zugesetzt. In den anderen stammen sie teils direkt aus dem Chemielabor. Schon immer hat Öko-Test den Zusatz abgewertet. Auch in diesem Heft im Test Falafel. Nicht aber im Test veganer Käse.

„Weil Aromen entsprechend die Quelle für den käsigen Geschmack sind, werten wir sie an dieser Stelle auch nicht ab“, erklärt Öko-Test. Das heißt: Die Hersteller brauchen umstrittene Inhaltsstoffe für ihre Geschäfte und daher werfen wir unsere Prinzipien über den Haufen. Seriöser Verbraucherschutz geht anders. Bislang hatte man solche Argumente nie gelten lassen. Die Abwertung der Aromen hatte man stets damit begründet, dass sie Geschmack erzeugen, den (minderwertige) Rohstoffe nicht hergeben. Interessanter Weise begründet man so selbst im aktuellen Test Falafel die Abwertung der Vemondo Vegane Falafel von Lidl und schreibt: „Darunter sind eigentlich viele Zutaten, in denen bei guter Qualität eine Menge Geschmack stecken sollte“.

Dazu kommt, dass es nicht einmal Aromen braucht, damit veganer Käse schmeckt. Zwar haben Aussehen, Konsistenz, Geruch und Geschmack des Veggi Filata Naturmild Scheiben „keine Ähnlichkeit zu Filatakäse“. Geschmeckt hat das Produkt den Prüfern trotzdem und es hat das „Testergebnis Sensorik: gut“ bekommen. Andererseits treffen Hersteller den Käsegeschmack auch mit Aromen nicht unbedingt. So hat die Sensorik des Mr Plantel Emmentaler Flavour von Verdino Green Foods „keine Ähnlichkeit zu Emmentaler“.

Fakt ist allerdings, dass kein veganer Käse „(sehr) gut“ wäre, sondern bestenfalls „befriedigend“, hätte Öko-Test die Aromen wie üblich abgewertet. Doch scheinbar wollte man aus ideologischen Gründen „gute“ Produkte. Denn das Blatt vertritt die Meinung: „Aus ökologischer Sicht ist veganer Käse eine bessere Alternative.“ Da kommt es schlecht, wenn man wegen der Inhaltsstoffe kein Produkt zumindest mit „gut“ empfehlen kann.

Wesentlich besser begründet erscheint die Bewertung des Salzgehalts. Um eine Note werden Käse abgewertet, mit einem „deklarierten Salzgehalt von mehr als 1,4 g/100 g, angelehnt an den Schwellenwert für einen Warnhinweis bei hohem Salzgehalt von Käse in Finnland.“ Auch im Test Falafel orientiert man sich an dem Land und wertet Produkte ab mit einem „deklarierten Salzgehalt von mehr als 1,1 g/100g (angelehnt an den Schwellenwert für einen Warnhinweis bei hohem Salzgehalt von Fertig-/Halbfertiggerichten in Finnland). Im Test Räuchertofu führt „unter dem Testergebnis Inhaltsstoffe zur Abwertung um eine Note: ein deklarierter Salzgehalt, der die WHO-Empfehlung für Erwachsene von höchstens 5 Gramm Salz pro Tag zu mehr als 50 bis 100 % ausschöpft.“

Doch was sich durchdacht anhört, führt zu wissenschaftlich nicht zu begründenden Ergebnissen. So geht die Deutsche Gesellschaft für Ernährung (DGE) von einer Portionsgröße von 30 Gramm Käse aus. Damit ergibt sich eine Salzaufnahme von 0,42 Gramm pro Portion, ab der Öko-Test Produkte abwertet. Selbst wenn man die Portionsgröße verdoppelt, kommt man auf gerade einmal 0,84 Gramm und damit auf etwa die gleiche Menge, die bei Cornflakes zur Abwertung führt. Als Portionsgröße für Falafel haben wir aufgrund übereinstimmender Aussagen verschiedener Quellen im Internet 100 Gramm angenommen, für Räuchertofu hat Öko-Test selbst mit einer täglichen Portion von 175 Gramm gerechnet. Das führt für einer Abwertung ab 1,1 bzw. 1,4 Gramm pro Portion.

Im Test Gemüsepizza (Heft 11/2024) akzeptiert Öko-Test dagegen selbst Produkte, die wie die K-Bio Holzofenpizza Verdure von Kaufland 5,0 Gramm Salz pro Stück enthalten. Das ist nicht nur die gesamte Mengen, die der Weltgesundheitsorganisation WHO zufolge pro Tag nicht überschritten werden soll. Es ist auch über zehnmal mehr als die Menge, für die vegane Käse abgewertet werden. So etwas passiert, wenn man nicht über den Tellerrand eines einzelnen Tests hinausblickt, staatliche Vorgaben nicht hinterfragt, sondern sich an sie klammert und kritiklos übernimmt.

Das Problem für Öko-Test: Hätte man wie im Test Räuchertofu und vielen anderen einen Salzgehalt abgewertet, der die WHO-Empfehlung zu mehr als 50 Prozent ausschöpft, wäre keine Gemüsepizza „sehr gut“ gewesen. Misslich, da sie zur von Öko-Test favorisierten vegetarischen/veganen Ernährung gehören. Fraglich ist jedoch, ob Gerichte die Bewertungen der Salzgehalte als noch diskutabel oder als indiskutabel und damit unzulässig bewerten würden. Unserer Meinung nach hätten zumindest die Hersteller von Cornflakes und veganem Käse gute Chancen, die Tests verbieten zu lassen.

Nicht zuletzt hat man in den Tests veganer Käse und Falafel den Salzgehalt im Labor gemessen (für die Falafel erfährt man das allerdings nicht im Heft, sondern nur im Internet). Bewertet werden aber die deklarierten Werte. Vielleicht hat man den eigenen Messungen nicht vertraut und im Test Räuchertofu daher gleich auf die Messung im Labor verzichtet. Dabei hatte man erst kürzlich zum Beispiel im Tests der Deli Sun 6 Plain Flour Wraps von Delibreads (7/2024) festgestellt, dass der deklarierte stark vom gemessenen Salzgehalt abwich.

Dass Öko-Test wie im Test veganer Käse Produkte zunehmend Produkte ideologisch und nicht auf der Grundlage wissenschaftlicher Kriterien bewertet, lässt sich sehr gut an Kosmetika nachvollziehen, die Formaldehyd/-abspalter enthalten. Sie werden um vier Noten abgewertet und können bestenfalls „mangelhaft“ sein. Zur Begründung schreibt Öko-Test: „Formaldehyd reizt schon in geringen Mengen die Schleimhäute und kann Allergien auslösen. Wird die Substanz über die Atemluft aufgenommen, gilt sie als krebserregend. Es kann zu Tumoren im Nasen- und Rachenbereich kommen. Es lässt die Haut schneller altern.“

Doch das Problem krebserregend stammt aus einer Zeit, in der freier Formaldehyd verwendet wurde. Aber seit langem kommen nur noch Abspalter zum Einsatz. Sie setzen Formaldehyd nur in sehr geringen Mengen frei. Fraglos lösen sie Allergien aus. Aber sie mit Krebs in Verbindung zu bringen, ist eine steile und wissenschaftlich nicht nachvollziehbare These. Denn es ist schlicht nicht vorstellbar, dass zum Beispiel beim Haarewaschen geringste aus den Formaldehydabspaltern freigesetzte Mengen Formaldehyd über die Atemluft aufgenommen werden und sodann ihr krebserregendes Werk beginnen. Dabei ist unwahrscheinlich, dass überhaupt Formaldehyd freigesetzt wird und auch in diesem Fall stellt sich die Frage: noch diskutabel oder schon indiskutabel. Auf jeden Fall stünde ein Neubewertung der Formaldehydabspalter an. Der Ehrlichkeit halber müssen wir zugeben, dass sie schon notwendig gewesen wäre, als der Autor dieses Berichts noch Chef von Öko-Test war. Daher müssen wir jetzt eingestehen: Die größten Kritiker der Elche wissen, wovon sie reden, denn sie war´n früher selber welche.

In der Januar-Ausgabe 2025 hat Öko-Test zwei Fehler korrigiert, die Testwatch im Dezember-Heft 2024 entdeckt hatte. Das Testergebnis Inhaltsstoffe Ravensberger Latexmatratze Komfort-Natura, H3, Baumwoll-Doppeltuch-Bezug ist nicht „befriedigend“, sondern „mangelhaft“, das Gesamturteil der Biotherm Oil Therapy Baume Corps ist nicht „ungenügend“, sondern „ausreichend“.

Noch nicht richtiggestellt wurden verschiedene weitere Fehler aus dem Jahr 2024. Im Oktober hatten wir durch Zufall festgestellt, dass Öko-Test selbst beim Abschreiben der Deklarationen von Kosmetika Fehler macht. Daraufhin haben wir alle Kosmetiktests aus dem Jahr 2024 noch einmal überprüft und weitere Fehler gefunden. Zwar hat man in der März-Ausgabe im Test Mascara die Deklaration der Inhaltsstoffe korrekt abgeschrieben. Aber der Test macht dennoch deutlich, welche Probleme entstehen, wenn man sich eigentlich nicht Öko-Test dürfte, sondern Öko-Glaub-Magazin nennen müsste. Weil in der Inhaltsstoffliste des Manhattan Volcano Explosive Volume Mascara, 1010N Black das Konservierungsmittel Chlorphenesin deklariert war, hat man das Produkt im Labor darauf untersuchen lassen und ist nicht fündig geworden. Öko-Test vermutete: „Die eingesetzten Mengen sind offensichtlich so gering, dass sie in der Laboranalyse nicht nachweisbar waren.“ Doch dann hätten sie auch nicht für eine sichere Haltbarmachung des Produkts ausgereicht.

Tatsächlich handelte es sich wohl um einen Deklarationsfehler. Denn in der aktuellen Inhaltsstoffliste ist das ebenfalls bedenkliche Konservierungsmittel Propylparaben aufgeführt und das Gesamturteil ist damit nicht „ausreichend“, sondern „mangelhaft“. Das ist Öko-Test entgangen, weil man die Mascaras nicht auf Propylparaben hat untersuchen lassen, obwohl ein weiteres, das Voluminous Mascara Extra Volume, Black von L’Oréal den Stoff enthält.

Erschwerend kommt hinzu, dass den Lesern verschwiegen wird, dass man auch bei Propylparaben lediglich die Deklaration. So heißt es im „So haben wir getestet“: „Unabhängige Labore prüften die Produkte in unserem Auftrag auf polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe (PAK), Schwermetalle und weitere Elemente – diese Substanzen waren jedoch nur in wenigen Produkten in geringen Spuren nachweisbar, die wir nicht abwerten. Darüber hinaus ließen wir die Wimperntuschen auf Formaldehyd/-abspalter und halogenorganische Verbindungen sowie je nach Deklaration auf N-Nitrosodiethanolamin, Chlorphenesin, Diethylphthalat, deklarationspflichtige Duftstoffe, polyzyklische und Nitro-Moschusverbindungen sowie Cashmeran untersuchen. Waren Paraffine deklariert, wurden die Produkte einer Prüfung auf Mineralölkohlenwasserstoffe und ähnliche Verbindungen (MOSH/MOSH-Analoge/MOAH) unterzogen. Stand in der Inhaltsstoffliste die Silikonverbindung Cyclopentasiloxan (D5), ließen wir im Labor prüfen, ob eine Verunreinigung mit dem als vermutlich fruchtbarkeitsschädigend eingestuften D4 vorliegt. Anhand der Deklaration erfassten wir darüber hinaus synthetische Polymere und BHT.“ Von Propylparaben kein Wort.

Der Internetseite des Herstellers zufolge enthält auch das Ocean Salt Gesichts- und Körperpeeling von Lush Propylparaben. Damit wäre das korrekte Gesamturteil „gut“, nicht „sehr gut“. Im gleichen Test im Heft 2/2024 wurde auch das Sebamed Unreine Haut Wasch-Peeling getestet. Die Deklaration haben wir auf dm.de gefunden. Danach enthält das Produkt Sodium Polyacrylate, ein synthetisches Polymer (Kunststoffverbindungen), das von Öko-Test abgewertet wird. Das Gesamturteil wäre demnach „ungenügend“, nicht „mangelhaft“. Von dm.de haben wir auch die Inhaltsstoffliste des Catrice Liquid Camouflage High Coverage Concealer, 010 Porcellain von Cosnova. Wenn sie korrekt ist, wäre das Produkt nicht „gut“, sondern „sehr gut“, denn es enthält danach, anders als Öko-Test schreibt, keine Kunststoffverbindungen.

Die Reaktion von Öko-Test auf unsere Nachfrage: eisiges Schweigen. Eine bemerkenswerte Nicht-Reaktion für ein Blatt, das Produkte schon mal mit „mangelhaft“ bewertet, nur weil ihm Hersteller keine Auskunft geben.

Falsch bewertet: Weil man sich auf fehlerhafte Deklarationen verlassen oder die Inhaltsstofflisten falsch abgeschrieben hat, wurden etliche Produkte falsch bewertet. Wahrscheinlich sind es sogar doppelt so viele, denn nur für etwa die Hälfte der 2024 getesteten Kosmetika haben wir die Inhaltsstofflisten im Internet gefunden.

Bei der Mouson Anti-Falten Creme dachten wir zunächst, dass Öko-Test etwas verwechselt haben muss. Denn im Test in der Ausgabe 2/2022 (links) wurden teils völlig andere Inhaltsstoffe kritisiert als in der Ausgabe 1/2024 (rechts). Doch tatsächlich hat die Creme eine neue Rezeptur. Gleichgeblieben ist, dass beide Versionen Paraffine enthalten und dafür abgewertet wurden. Wie Kosmetikprodukte seit mehr als 30 Jahren. Die Begründung von Öko-Test: „Paraffine/Erdölprodukte: Meist aus Erdöl hergestellt. Diese künstlichen Stoffe integrieren sich nicht so mühelos ins Gleichgewicht der Haut wie die Bestandteile natürlicher Öle, die beispielsweise in Naturkosmetikprodukten stecken.“

Doch schon im Test Mascara (3/2024) werden Paraffine ohne jede Begründung und anders als im Vorgängertest in der Ausgabe 2/2021 nicht mehr abgewertet. Das kann man sogar für eine sinnvolle und überfällige Änderung der Test- und Bewertungskriterien halten, denn Mascara hat Kontakt mit den Wimpern und weniger mit der Haut. Aber auch im Test Körperlotionen im Dezember 2024 durften die Hersteller Paraffine verwenden, ohne dass es dafür einen Notenabzug gab. Daher stellt sich uns die Frage, ob es neue wissenschaftliche Erkenntnisse gibt, die Öko-Test nicht mitgeteilt hat? Oder ob es ein weiterer Fehler ist? Oder Willkür? Oder ob es andere, warum auch immer nicht offengelegte Gründe gibt?

Auch in der Januar-Ausgabe 2025 haben wir verschiedene Fehler gefunden. Immer wieder „irrt“ sich Öko-Test im Übrigen zugunsten von guten Anzeigen- und Labelkunden wie Rossmann. So enthält der Isana Hand- & Nagelbalsam Aloe Vera der Firma dem Blatt zufolge keine Kunststoffverbindungen, der Inhaltsstoffliste auf rossmann.de zufolge jedoch das synthetische Polymer Carbomer. Auf dem Produkt ist an dieser Stelle in der Inhaltsstoffliste Alkohol aufgeführt. Aber das ist vermutlich ein Deklarationsfehler, denn Alkohol macht keinen Sinn. Er trocknet die Haut aus.

Auf notino.de haben wir die Inhaltsstoffliste der Fenjal Pflege Handcreme Classic von Fit gefunden. In ihr sind – anders als Öko-Test schreibt und auf dem Produkt deklariert – keine Kunststoffverbindungen aufgeführt. Wir haben Öko-Test wie immer auf diese Differenz aufmerksam gemacht und um Aufklärung gebeten, aber auch in diesem Fall keine Antwort erhalten.

Nicht einmal ansatzweise können wir uns einen Reim darauf machen, was mit der Eucerin pH5 Handcreme passiert ist. Das Bild links, wie es sich im aktuellen Heft findet, gehört zu einer uralten Rezeptur, die von Öko-Test im November 2019 mit „ungenügend“ bewertet wurde. Schon im März 2020 wurde sie geändert und das Gesamturteil lautete „gut“. Die zum Bericht darüber gehörende Tube (Mitte) trägt den Bepper „Neue Formel“ (oben links). Aktuell findet sich beim Hersteller Beiersdorf nur noch das Bild rechts.

Ob Fehler oder Absicht (und wenn Absicht, mit welcher Begründung), haben wir Öko-Test auch wegen der Bewertung der PEG/PEG-Derivate gefragt. Sie können die Haut durchlässiger für Schadstoffe machen und werden daher seit jeher abgewertet. Da sie nicht lange auf der Haut bleiben in Rinse-off-Produkten wie Shampoos um eine Note. In Leave-on-Produkten wie Körperlotionen noch im Heft 12/2024 und auch im Vorgängertest der Handcremes (12/2021) um zwei Noten. Doch im aktuellen Test werden ohne jede Begründung Cremes mit PEG/PEG-Derivaten nur noch um eine Note abgewertet. Daher gehen wir davon aus, dass es sich um einen Fehler handelt.

Die Ergebnisse aller Tests haben wir Ihnen in den gleichnamigen Reitern dokumentiert

Fazit: Nicht korrigierte Fehler, umstrittene Testergebnisse und nicht nachvollziehbare Testkriterien: Seriöser Verbraucherschutz geht anders.

Compliance-Hinweis: Der Autor dieses Berichts war fast 30 Jahre lang Chef von Öko-Test. Nach seinem Rauswurf im April 2018 hat er Testwatch gegründet. Die Seite ist im September 2018 an den Start gegangen. Sie hat sich aber fast ein Jahr lang nicht zu Öko-Test geäußert, um den Vorwurf zu vermeiden, Kritik sei persönlich motiviert. Erst als der Vorwurf hätte im Raum stehen können, Testwatch schone Öko-Test, kritisiert die Seite das Blatt regelmäßig.

Räuchertofu

Räuchertofu

* Angaben laut Deklaration.
Fett gedruckt sind Mängel.
Abkürzungen: GVO = gentechnisch veränderter Organismus
Anmerkungen: 1) Weiterer Mangel: nachgewiesene GVO-Sequenzen im Produkt unter 0,9 % (hier: GVO EPSPS, MON89788). 2) Weiterer Mangel: Fehlende Deklaration des Gerinnungsmittels in der Zutatenliste. 3) Weiterer Mangel: Die Pflichtangaben EU-Bio-Logo, Codenummer der Kontrollstelle und Herkunft der landwirtschaftlichen Zutaten fehlen auf der Verpackung, obwohl das Produkt als biologisches Erzeugnis ausgelobt ist. 4) Laut Anbietergutachten zur Rohware des chargengleichen Produkts wurde qualitativ kein GVO EPSPS nachgewiesen. 5) Laut Anbieter wurde der Lieferant Tofutown am 15.10.24 von der New Originals Company GmbH übernommen. 6) Laut Anbieter soll das Produkt im ersten Quartal 2025 das Naturland-Siegel erhalten. 7) Laut Anbieter wurden für die von uns getestete Produktcharge Sojabohnen aus Kanada verwendet. Je nach Verfügbarkeit würden jedoch Sojabohnen aus Kanada und Frankreich eingesetzt, so wie auf der Verpackung ausgelobt. 8) Laut Anbieter ist das Produkt Bio-zertifiziert. Es handele sich beim Fehlen des EU-Bio-Logos, der Kontrollstelle sowie der Herkunft der landwirtschaftlichen Zutaten um einen Fehler bei der Verpackungsgestaltung. Dieser Fehler sei umgehend korrigiert worden und das neue Verpackungsmaterial Anfang September gedruckt worden.

Veganer Käse

Veganer Käse

*Angaben laut Deklaration.
Fett gedruckt sind Mängel.
Abkürzungen: DGHM = Deutsche Gesellschaft für Hygiene und Mikrobiologie; MOSH = gesättigte Mineralölkohlenwasserstoffe; MOAH = aromatische Mineralölkohlenwasserstoffe; 3-MCPD = 3-Monochlorpropandiol.
Anmerkungen: 1) Weiterer Mangel: eine Abweichung des deklarierten Vitamin B12-Gehaltes vom im Labor ermittelten Wert von mehr als 50 Prozent. Diese Bewertung basiert auf dem EU-Leitfaden für Toleranzen zur Nährwertdeklaration für zuständige Behörden. 2) Laut Anbieter werden die Scheiben zum Jahreswechsel aus dem Sortiment genommen, sie seien ab Januar/Februar nicht mehr im Handel erhältlich 3) Laut Anbieter befindet sich das Produkt in der Umstellungsphase auf ein neues Vegan-Label, künftig werde das V-Label, das in Deutschland die Organisation ProVeg e.V. vergibt, auf den Etiketten zu finden sein.
 

Leinsamen

Leinsamen

Fett gedruckt sind Mängel.
Abkürzungen: MOSH: gesättigte Mineralölkohlenwasserstoffe; MOAH = aromatische Mineralölkohlenwasserstoffe.
Anmerkungen: 1) Weiterer Mangel: fehlender Packungshinweis auf das Quellvermögen von Leinsamen und/oder fehlende Empfehlung, Leinsamen mit reichlich Flüssigkeit zu verzehren. 2) Weiterer Mangel: fehlende oder unzureichende Verzehrempfehlung in Hinblick auf den Blausäuregehalt. 3) Weiterer Mangel: Nachweis eines Pestizids in einem Gehalt von mehr als 0,01 mg/kg in einem Bio-Produkt. 4) Laut Anbietergutachten wurde in einem chargengleichen Rückstellmuster ein geringerer Blausäuregehalt gemessen. Diesen hätten wir ebenfalls als "erhöht" bewertet. 5) Laut Anbietergutachten wurde in der chargenbezogenen Rohware kein Chlorpyrifos nachgewiesen. 6) Laut Anbietergutachten wurde in einem chargengleichen Rückstellmuster ein geringerer Gehalt an MOSH/POSH und kein MOAH gemessen. 7) Laut mehrerer Anbietergutachten wurden in chargengleichen Rückstellmustern keine Sensorikmängel, kein Pestizid und eine niedrigere Peroxidzahl nachgewiesen. Laut Hersteller seien die von uns festgestellten Sensorikmängel in neueren Chargen durch eine Umstellung des Herstellungsprozesses dennoch behoben. 8) Laut Anbietergutachten wurde in einem chargengleichen Produkt ein niedriger Blausäuregehalt festgestellt, weshalb das Produkt gemäß der regulatorischen Anforderungen für den Rohverzehr geeignet sei und kein Warnhinweis aufgebracht wurde. Wir hätten den Wert als "erhöht" bewertet. 9) Laut Anbieter wird das Produkt nach Layoutumstellung mit dem Hinweis „Maximal 15 g Leinsamen pro Tag mit reichlich Flüssigkeit verzehren. Für Kinder unter 4 Jahren nicht geeignet" erhältlich sein. Es sei voraussichtlich ab Februar/März im Handel. 10) Laut Anbietergutachten wurde in einem chargengleichen Rückstellmuster kein Pestizid nachgewiesen.
 

Falafel

Falafel

*laut Deklaration
Fett gedruckt sind Mängel.
Anmerkungen: 1) Weiterer Mangel: Angabe der Nährwerte pro 100 ml anstatt pro 100 g. 2) Weiterer Mangel: fehlende Angabe des Ballaststoffgehaltes auf der Verpackung. 3) Laut Anbieter handelt es sich bei dem untersuchten Produkt um eine alte Rezeptur; seit KW 45 liefere man eine neue Rezeptur in Naturland-Qualität aus, die an der GTIN 4337256857086 zu erkennen ist. 4) Laut Anbieter enthält die Rezeptur 0,24 Prozent Kreuzkümmel. 5) Laut Anbieter befindet sich der Artikel nicht mehr im Verkauf.
 

Handcreme

Handcreme

*Isoeugenol deklariert, aber im Labor gemessener Wert <10 mg/kg.
Fett gedruckt sind Mängel.
Abkürzungen: MOAH = aromatische Mineralölkohlenwasserstoffe.
Anmerkungen: 1) Weiterer Mangel: Umkarton, der kein Glas schützt. 2) Weiterer Mangel: Umweltauslobung ohne ausreichende Information oder konkrete Fundstelle auf dem Produkt (hier: Sante: „CO₂-neutraler Produktionsstandort“). 3) Weiterer Mangel: Silikone und/oder synthetische Polymere als weitere Kunststoffverbindungen (hier: Eucerin/Handsan/Herbacin/La Roche-Posay/Nivea: „Dimethicone“; Garnier: „Sodium Polyacrylate“; Fenjal: „Acrylates/C10-30 Alkyl Acrylate Crosspolymer“; Dove: „Dimethicone; Acrylates/C10-30 Alkyl Acrylate Crosspolymer, Carbomer“; Yves Rocher: „Acrylates/Vinyl Isodecanoate Crosspolymer“; O‘Keeffe‘s Working Hands: „Dimethicone; Acrylates/C10-30 Alkyl Acrylate Crosspolymer“; Barnängen: „Carbomer“; L‘ Occitane: „Hydroxyethyl Acrylate/Sodium Acryloyldimethyl Taurate Copolymer“; Mixa: „Dimethicone; Sodium Polyacrylate“; Florena: „Acrylate/C10-30 Alkyl Acrylate Crosspolymer“ ; Atrix: „Dimethicone; Carbomer“; Neutrogena: „Carbomer, Sodium Polyacrylate“). 4) Weiterer Mangel: Auslobung „minimal parfümiert“, obwohl künstlicher Moschusduft in einem Gehalt von mehr als 10 mg/kg gemessen wurde. 5) Iodopropynyl Butylcarbamate deklariert, aber im Labor nicht nachgewiesen. 6) BHT deklariert, aber im Labor nicht nachgewiesen. 7) Geraniol deklariert, aber im Labor nicht nachgewiesen. Gehalte an Duftstoffen können unter anderem je nach Alter des Produkts schwanken. Geraniol-Allergiker sollten das Produkt vorsichtshalber nicht verwenden. 8) Citral deklariert, aber im Labor nicht nachgewiesen. Gehalte an Duftstoffen können unter anderem je nach Alter des Produkts schwanken. Citral-Allergiker sollten das Produkt vorsichtshalber nicht verwenden. 9) Farnesol deklariert, aber im Labor nicht nachgewiesen. Gehalte an Duftstoffen können unter anderem je nach Alter des Produkts schwanken. Farnesol-Allergiker sollten das Produkt vorsichtshalber nicht verwenden. 10) Laut Anbieter läuft das getestete Produkt Ende des Jahres aus. Der Nachfolgeartikel sei an einer veränderten INCI-Liste (Angabe der 80+-Allergene, Rezeptur leicht verändert) und einem neuen Layout zu erkennen. 11) Die getestete Charge wird laut Anbieter durch eine neue Version mit der GTIN 4067796169027 ersetzt. Das neue Produkt sei voraussichtlich ab März/April 2025 verfügbar. 12) Laut Anbieter habe sich das Design aufgrund rechtlicher Vorgaben geändert. Es sei ein Retinol-Warnhinweis ergänzt und die Duftstoffkennzeichnung angepasst worden. 13) Laut Anbieter wurde die Rezeptur im Dezember 2024 verändert. Ab Juni 2025 bestehe die Tube aus 60% PCR. 14) Laut Anbieter wird die Rezeptur in diesem Jahr auf eine Formulierung mit allergenreduzierten Parfümölen und voraussichtlich ohne künstlichen Moschusduft umgestellt. 15) Laut Anbieter wurde die Formulierung geändert. Das neue Produkt sei seit August 2024 erhältlich und am Barcode 5704947 015862 erkennbar. Die neue Rezeptur enthalte kein Diazolidinyl Urea und Iodopropynyl Butylcarbamate mehr. 16) Laut Anbieter wird die Auslobung zur Klimaneutralität mit der nächsten Verpackungsauflage von der Verpackung entfernt. 17) Das Produkt trägt keine Vegan-Auslobung. Der Anbieter teilte uns auf Anfrage mit, dass es keine tierischen Rohstoffe enthalte. 18) Laut Anbieter werden die Tuben im Q4 2025 auf PCR-Material umgestellt. 19) Das Produkt trägt keine Vegan-Auslobung. Der Anbieter teilte uns auf Anfrage mit, dass es vegan sei.
 

Vitamin-D-Präparate

Vitamin-D-Präparate

* Laut Deutscher Gesellschaft für Ernährung (DGE) haben folgende Personen ein erhöhtes Risiko für eine Unterversorgung aufgrund unzureichender Vitamin-D-Bildung in der Haut: a) Personen höheren Alters, b) Personen, die sich bei Sonnenschein kaum oder gar nicht bzw. nur mit gänzlich bedecktem Körper im Freien aufhalten, c) Personen mit dunkler Hautfarbe.
** Wirksamkeit durch Studien ausreichend belegt für die angegebenen Anwendungsgebiete wie Vorbeugung von Vitamin-D-Mangelerkrankungen (Rachitis, Osteomalazie), erkennbarem Risiko einer Vitamin D-Mangelerkrankung bei ansonsten Gesunden ohne Resorptionsstörung, unterstützende Behandlung von Osteoporose.
*** auffällige gemessene Abweichung.
Fett gedruckt sind Mängel.
Abkürzungen: BfR = Bundesinstitut für Risikobewertung; NEM = Nahrungsergänzungsmittel; DGE = Deutsche Gesellschaft für Ernährung.
Anmerkungen: 1) Weiterer Mangel: PVC/PVDC/chlorierte Verbindungen in der Verpackung. 2) Deklarationsmangel: fehlender Hinweis zur Eigensynthese von Vitamin D und/oder auf die sonnenarme Zeit. 3) Deklarationsmangel: Auslobung „Vitamin D trägt dazu bei, die Zellen vor oxidativem Stress zu schützen“, „Vitamin D ist an weiteren Stoffwechselvorgängen, wie z.B. bei der Bildung von Proteinen beteiligt“. 4) Deklarationsmangel: Fehlender Hinweis bei Nährstoffbezugswerten (Nutrient Reference Values = NRV) auf die EU-Verordnung 1169/2011 bzw. die Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV) und/oder bei Produkten für Kinder fehlender Hinweis, dass die Nährstoffbezugswerte für den Nährstoffbedarf von Erwachsenen gelten. 5) Laut Anbieter ist ab Januar 2025 ein Nachfolgeprodukt im Handel, erkennbar am neuen Produktnamen „Altapharma Vitamin D 2.000 i.E.“. Es habe eine höhere Dosierung und eine vegane Rezeptur. 6) Laut chargengleichem Anbietergutachten wies eine Probe des Produkts nach Produktion im Februar 2024 keine auffällige Abweichung von mehr als -20 Prozent im Vitamin D-Gehalt auf. 7) Laut Anbieter hat das Produkt mittlerweile ein neues Design. Erkennbar u.a. an der Zutatenliste, auf der statt „pflanzliches Öl (Kokosöl)“ nun „mittelkettige Triglyceride“ aufgeführt seien. 8) Laut Anbieter lautet die neue Anschrift des Unternehmens Gradnerstr. 60a, 8055 Graz, Österreich. 9) Laut Anbieter wurden die nicht zugelassenen Health-Claims mittlerweile aus dem Beipackzettel gestrichen. Der geänderte Beipackzettel werde der aktuellen Charge (L1620641) des Produkts beigefügt, diese sei ab zirka Januar 2025 im GSE-Onlineshop verfügbar. 10) Deklarationsmangel: Auslobung „Vitamin D3 …spielt unter anderem eine wichtige Rolle für feste, stabile Knochen und Zähne, für ein vitales Immunsystem und eine gesunde Muskelfunktion“.
 

Wickelauflagen

Wickelauflagen

Fett gedruckt sind Mängel.
Abkürzungen: PEVA = Poly-Ethylen-Vinylacetat; PU = Polyurethan; PVC = Polyvinylchlorid
Anmerkungen: 1) Weiterer Mangel: optische Aufheller in Obermaterial und/oder Füllung. 2) Weiterer Mangel: PVC/PDC/chlorierte Kunststoffe im Produkt. 3) Weiterer Mangel: fehlende Materialangabe. 4) Weiterer Mangel: fehlende Hinweise zur Sicherheit beim Wickeln. 5) Weiterer Mangel: Auslobung, die nahelegt, dass ein erhöhter Rand der Wickelauflage einen verbesserten Schutz vor dem Herausrollen biete. 6) Weiterer Mangel: fehlender Pflegehinweis. 7) Materialangabe und Pflegehinweis wurde auf Nachfrage vom Hersteller nachgereicht. 8) Material- und Pflegehinweise sowie zusätzlich erhältliches Zubehör ergänzt von www.schardt.com. 9) Laut Anbieter enthalten alle Produktverpackungen beim Verkauf ab sofort ein Sicherheits- und Warnhinweisdokument.