In fast jedem Öko-Test-Heft finden wir Fehler, auch in der August-Ausgabe 2024. Trotzdem werden die meisten gedruckten Hefte ohne Korrektur und die digitalen Versionen teils unkorrigiert weiterhin verkauft. So werden die Verbraucher wissentlich falsch informiert und getäuscht. Und das ist nicht der einzige Kritikpunkt.
Einleitung
Test Rapsöl: Wir haben Rapsöl getestet – nativ und raffiniert. Was gut ist: Rund die Hälfte der Produkte überzeugt. Was weniger gut ist: Sieben Produkte fallen durch. Die Hauptprobleme: Mineralölbestandteile, Transfette und Pestizide – darunter eins, das in Deutschland seit 52 Jahren verboten ist. Und das steckt ausgerechnet in einem Bio-Produkt.
Test Toasties: Knusprig, rasch zubereitet und bei Kindern beliebt: Toasties sind eine schnelle Alternative zum Aufbackbrötchen. Leider können wir nur 7 der 18 getesteten Toastbrötchen empfehlen. Schimmelpilzgifte, Pestizide und Acrylamid verderben den Appetit.
Test Duschschäume: Ob in der Wanne oder unter der Dusche: Schaum erhöht den Wohlfühlfaktor. An den meisten der 19 Duschschäume im Test haben wir wenig auszusetzen. Zwei Produkte rasseln allerdings durch, einige haben zudem in Sachen Verpackungsmüll noch Luft nach oben.
So fasst Öko-Test die Ergebnisse von drei der sieben Tests in der August-Ausgabe 2024 zusammen.
Unsere Einschätzung
Unsere Einschätzung: Wir haben diese drei Tests ausgewählt, weil beim Rapsöl vier und bei den Toasties drei Gesamturteile nicht stimmen sowie möglicherweise zwei weitere bei den Duschschäumen. Auch in den anderen Tests kann durchaus etwas falsch sein. Aber das können wir mit unserer Methode der Fehlersuche nicht feststellen.
Im Test Rapsöl sind die Testergebnisse Inhaltsstoffe und Gesamturteil des K-Classic Reines Rapsöl nicht „befriedigend“, sondern „gut“. Das Öl wird wegen „Pestizidbelastung: 2 Pestizide in Spuren, darunter Deltamethrin“ abgewertet. Der Legende zufolge führen unter dem Testergebnis Inhaltsstoffe zur Abwertung um jeweils eine Note: „a) ein bis zwei besonders bedenkliche Pestizide in gemessenen Gehalten von mehr als 0,01 mg/kg (hier: Deltamethrin, DDT); b) ein von der EU im Anbau verbotenes oder nicht mehr zugelassenes Pestizid in gemessenen Gehalten von mehr als 0,01 mg/kg (hier: DDT); c) ein Mehrfachrückstand von zwei bis sechs Pestiziden und/oder Wirkverstärkern“. a) trifft nicht zu, da in dem Öl nur Spuren von Deltamethrin nachgewiesen wurden, nicht aber ein Gehalt von mehr als 0,01 mg/kg. b) bezieht sich nur auf DDT. Daher trifft c) zu und das Öl ist um eine Note abzuwerten. Die Testergebnisse Inhaltsstoffe und Gesamturteil sind also „gut“, nicht „befriedigend“.
Im gleichen Test ist das Testergebnis Inhaltsstoffe des Dennree Rapsöl kaltgepresst nicht „ungenügend“, sondern „ausreichend“, das Gesamturteil nicht „ungenügend“, sondern „mangelhaft“. Die Testergebnisse Inhaltsstoffe und Gesamturteil des Ja! Reines Rapsöl von Rewe sind nicht „ausreichend“, sondern „befriedigend“, die des Thomy Reines Rapsöl von Nestlé nicht „mangelhaft“, sondern „ausreichend“.
Im Test Toasties sind die Testergebnisse Inhaltsstoffe und Gesamturteil der Goldähren Toast Brötchen Mehrkorn von Aldi, der Gut & Günstig Toastbrötchen Mehrkorn von Edeka und der Kornmühle Mehrkorntoastbrötchen vom Netto Marken Discount nicht „befriedigend“, sondern „gut“.
Im Test Duschschäume wird der Medusch Beautyzeit Unisex Duschschaum Mandarine & Tonka um vier Noten abgewertet, weil er Formaldehyd/-abspalter enthalten soll. In der Inhaltsstoff-Deklaration auf der Internetseite des Herstellers Dusch Perfect findet sich aber kein Formaldehyd/-abspalter. Dagegen enthält der Spitzner Duschschaum Citrus-Ceder Sportlich laut Öko-Test keinen Formaldehyd/-abspalter, der Internetseite des Hersteller zufolge jedoch sehr wohl (Imidazolidinyl Urea). Da drängt sich der Verdacht auf, dass hier etwas vertauscht sein könnte. Vor allem, da bei beiden Produkten die sonst für Öko-Test üblichen Anmerkungen fehlen. Bei Spitzner hätte sie lauten müssen: Formaldehyd/-abspalter deklariert, aber im Labor nicht nachgewiesen. Bei Dusch Perfect hätte gestanden: Formaldehyd/-abspalter nicht deklariert, aber im Labor nachgewiesen. Wenn unsere Vermutung zutrifft, wäre der Medusch Beautyzeit Unisex Duschschaum Mandarine & Tonka nicht „ungenügend“, sondern „gut“, das Spitzner-Produkt umgekehrt nicht „gut“, sondern „ungenügend“. Wir haben deswegen sowohl bei Dusch Perfect wie bei Öko-Test nachgefragt, aber keine Antwort erhalten.
Die Fehler in der August-Ausgabe sind nicht die ersten und die einzigen. Mehr dazu lesen Sie im gleichnamigen Reiter. Und in den anderen Reitern haben wir unsere weiteren Kritikpunkte zusammengefasst und erläutert.
Fazit: Seriös geht anders.
Fehler
Fehler
In der Juli-Ausgabe 2024 ist der Test Nektarinen voller Fehler. So ist das korrekte Gesamturteil der Mein Sommer Glück Nektarinen Weißfleischig von Edeka wegen einer fehlerhaften Bewertung der Pestizidrückstände nicht „gut“, sondern „sehr gut“. Aus dem gleichen Grund sind alle vier „befriedigenden“ und die eine „ausreichende“ Marke tatsächlich „gut“. Auch im Test Wraps führt die fehlerhafte Bewertung der Pestizide zu drei Fehlurteilen. Die Ja! Weizen Tortillias von Rewe sind ebenso wie die Sinnack Wraps Weizen nicht „befriedigend“, sondern „gut“, die Old El Paso 10 Wrap Tortillas von General Mills nicht „ausreichend“, sondern „befriedigend“. Sogar im Test Frucht- und Wassereis findet sich der gleiche Fehler. Daher sind die Gesamturteile für das Ja! Sunny’s Orange von Rewe und das Rios Cooler Orange von Penny nicht „ungenügend“, sondern „mangelhaft“.
Im Test Mineralwasser in der Juni-Ausgabe 2024 lautet das Testergebnis Weitere Mängel für das Quellbrunn Mineralwasser Classic von Aldi Nord „mangelhaft“, wodurch sich das Gesamturteil von „sehr gut“ auf „befriedigend“ verschlechtert. Allerdings ist das korrekte Testergebnis Weitere Mängel „befriedigend“ und das Gesamturteil damit „gut“.
In der Mai-Ausgabe 2024 heißt es: „Im Test Allzweckreiniger (ÖKO-TEST Magazin 03/2024) ist dem beauftragten Labor bei der Bestimmung der Reinigungsleistung des Produkts Domol Allzweck-Reiniger Frühlingsbrise leider ein Fehler unterlaufen. Anders als im Test angegeben ist die Reinigungsleistung „sehr gut“ (ursprünglich „niedrig“). Damit ist das Testergebnis Praxisprüfung ebenfalls „sehr gut“ statt „befriedigend“ und das Gesamturteil verbessert sich von „befriedigend“ auf „gut“. Wir bitten, diesen Fehler zu entschuldigen.
Im Mai kommen neue falsche Testergebnisse dazu. Die Werz Buchweizen Flakes Vollkorn, ungesüßt, glutenfrei sind nicht „befriedigend“, sondern „gut“, die Kellogg’s Cornflakes nicht „ausreichend“, sondern „befriedigend“. Die Crownfield Cornflakes von Lidl enthalten lediglich „Glyphosat in Spuren“. Abgewertet wird aber erst ab zwei in Spuren nachgewiesenen Pestiziden. Sie sind damit nicht „gut“, sondern „sehr gut“.
In der Januar-Ausgabe 2024 musste ein Fehler im Test Margarine berichtigt werden. Öko-Test schreibt: „Die K-Classic Pflanzenmargarine hatten wir in unserem Test Margarine (ÖKO-TEST Magazin 12/2023) fälschlicherweise nur mit „ausreichend“ bewertet. Bei der Auswertung der uns von Kaufland zur Verfügung gestellten Unterlagen zur Lieferkette ist uns leider ein Fehler unterlaufen. Wir hatten übersehen, dass der Hersteller auch eine Initiative zur Satellitenüberwachung in den Anbauländern unterstützt – das ist ein Instrument, das die Einhaltung des Abholzungsverbots überprüft. Unter dem Testergebnis CSR erhöht sich damit die Gesamtpunktzahl auf 24, wodurch sich die Note von `befriedigend´ auf `gut´ verbessert. In der Gesamtschau aller bewerteten Testergebnisse (Inhaltsstoffe `ausreichend´, Fettzusammensetzung `sehr gut´, Sensorik `gut´, CSR `gut´) schneidet das Produkt somit `befriedigend´ und nicht `ausreichend´ ab.“ Korrigiert wurde aber nur die digitale Version (links), nicht die gedruckte (rechts). Trotzdem verkauft Öko-Test das fehlerhafte Print-Heft unkorrigiert weiterhin. Geliefert wurde es uns am 30.7.2024.
In der Ausgabe September 2023 wurden die Fischstäbchen von Followfood falsch bewertet. Dazu heißt es in der November-Ausgabe: „Wir hatten in unserer Septemberausgabe Fischstäbchen getestet. Darunter auch die Followfood 10 Kabeljau-Fischstäbchen. Wie sich herausstellte, haben wir für deren Bewertung einen falschen Kabeljau-Fischbestand zugrunde gelegt. Der Anbieter Followfood stellte einen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung. Wir haben uns mittlerweile außergerichtlich mit Followfood auf eine Unterlassungserklärung geeinigt und ziehen die Bewertung des betreffenden Produktes zurück.“ Das Heft darf seither offenbar weder in der gedruckten noch in einer digitalen Version verkauft werden.
Auch in der August-Ausgabe 2023 findet sich ein Fehler. Dazu heißt es im Oktober-Heft: „Berichtigung: Kein IPBC im Produkt enthalten. Im Test Wasserbasierte Lackfarben (ÖKO-TEST Magazin 8/2023) ist dem beauftragten Labor bei der Bestimmung von Iodpropinylbutylcarbamat (IPBC) des Produkts Südwest Aqua Vision PU-Weißlack Satin, 9110 weiß leider ein Fehler unterlaufen. Anders als im Test angegeben ist kein IPBC im Produkt enthalten. Damit ist das Testergebnis Inhaltsstoffe nicht `gut´, sondern `sehr gut´. Außerdem entfällt die Abwertung der fehlenden Deklaration, weshalb sich das Testergebnis Weitere Mängel von `ungenügend´ auf `ausreichend´ verbessert. Dadurch erhält das Produkt das Gesamturteil `gut´ statt `ausreichend´. Wir bitten, diesen Fehler zu entschuldigen.“ Vielleicht wäre auch mal eine Entschuldigung bei den Käufern des gedruckten Heftes angebracht, die immer noch die fehlerhafte Version (rechts) geliefert bekommen und nicht, wie die digitalen Käufer, die korrekte Version (links). Geliefert wurde uns das Heft am 30.7.2024.
In der Ausgabe September 2023 wird ein Fehler im Juli-Heft korrigiert. Dort heißt es: „Lieferkette der Dosentomaten belegt: In unserem Test von geschälten Tomaten (ÖKO-TEST Magazin 7/2023) schnitten die Baresa Geschälte Tomaten in Tomatensaft von Lidl im Testergebnis CSR mit `ausreichend´ ab. Die Lieferkette stuften wir als `teilweise belegt´ ein. Dabei handelt es sich jedoch um einen Fehler. Die Lieferkette war vollständig nachvollziehbar von der Produktcharge bis zu den Feldern der Tomatenlieferanten. Damit ist die Lieferkette `belegt´. Das Testergebnis CSR verbessert sich somit von `ausreichend´ auf `befriedigend´. Das Gesamturteil beruht zu 50% auf dem Testergebnis CSR und zu 50% auf dem Testergebnis Inhaltsstoffe, welches ebenfalls `befriedigend´ lautet. Damit verbessern sich die Baresa Geschälten Tomaten in Tomatensaft im Gesamturteil von `ausreichend´ auf `befriedigend´.“ Trotzdem werden sowohl die falsche digitale (links) Version wie auch das fehlerhafte gedruckte Heft (rechts) weiterhin verkauft. Die digitale Version haben wir am 27.7.2024 gekauft, das fehlerhafte gedruckte Heft wurde uns am 5.8.2024 geliefert.
Zwei Fehler fanden wir zum Beispiel im Test Kakaopulver in der Mai-Ausgabe 2023. Zwei Produkte enthielten (natürliche) Aromen. Das hatte Öko-Test offenbar übersehen, die Pulver wurden dafür fälschlicherweise nicht abgewertet. Wie immer hatten wir Öko-Test auf die Fehler aufmerksam gemacht. Man hatte uns zwar nicht geantwortet, aber die Fehler zumindest in der digitalen Version zu korrigieren versucht. Nicht informiert wurden allerdings die Käufer des gedruckten Heftes. Mehr noch: Öko-Test hat es geschafft, in die Korrektur der gedruckten Version (links) einen neuen Fehler einzubauen. Der korrigierten digitalen (rechts) Testtabelle zufolge enthalten Nesquik und Kaba „natürliches Aroma“. Doch Kaba enthält lediglich „Aroma“. Dieser Fehler wurde von Öko-Test nicht korrigiert. Auch hier gilt: Seriös geht anders. Auf der Hauptversammlung der Öko-Test AG brachte der Vorstandsvorsitzende der Öko-Test AG, Serge Schäfers, sogar das Kunststück (oder besser das Verdummstück) fertig, zu behaupten, beide Versionen seien korrekt. Zuletzt haben wir das fehlerhafte gedruckte Heft im Juni 2024 im Öko-Test Shop kaufen können.
In der Ausgabe 7/2022 wurden die Weber Briquettes völlig falsch bewertet. Im nächsten Heft musste Öko-Test daher eine „Berichtigung“ veröffentlichen und schreibt: „In unserem Test Grillholzkohle und Grillbriketts (ÖKO-TEST Magazin 7/2022) haben wir die Weber Briquettes von Weber-Stephen falsch bewertet. Das beauftragte Institut fand unter anderem Hölzer aus tropischem und subtropischem Raum. Wir bemängelten, dass diese Hölzer nicht im FSC-Zertifikat des Produkts aufgeführt waren. Das ist falsch, wir haben uns leider geirrt. Tatsächlich sind tropische und subtropische Hülsenfrüchtler im FSC-Zertifikat von Weber-Stephen ausdrücklich deklariert. Alle vom Labor analysierten Holzarten sind durch das FSC-Zertifikat abgedeckt. Das Produkt erhält das Gesamturteil `sehr gut´ statt `mangelhaft´.“ Vermutlich auf Betreiben von Weber sind im Öko-Test Shop das gedruckte Heft und die digitale Version (obwohl die hätte korrigiert werden können) nicht mehr erhältlich.
In der Ausgabe 5/2022 war eine getönte Tagescreme falsch bewertet worden. Dazu hieß es in der Juni-Ausgabe: „Berichtigung: Duftstoff korrekt deklariert. Im Test Getönte Tagescremes (ÖKO-TEST Magazin 5/2022) ist uns in der Bewertung des Produkts Living Nature Tinted Moisturiser, day light leider ein Fehler unterlaufen. Anders als im Test angegeben ist der im Labor nachgewiesene deklarationspflichtige Duftstoff Linalool auch auf der Verpackung deklariert. Damit ist das Testergebnis Weitere Mängel nicht „mangelhaft“, sondern „ausreichend“, und das Gesamturteil verbessert sich von „befriedigend“ auf „gut“. Wir bitten, den Fehler zu entschuldigen.“ Trotzdem wurde nur die digitale Version (links) korrigiert. Die fehlerhafte gedruckte Version wird weiterhin verkauft. Geliefert wurde sie uns am 30.7.2024.
In der März-Ausgabe 2022 muss man einen Fehler im Test Smoothies korrigieren und schreibt: „Uns ist beim Test Smoothies (ÖKO-Test Magazin 02/2022) ein Fehler unterlaufen. Leider sind bei einigen Produkten, unter anderem beim Solevita Red Smoothie (Anbieter: Lidl / Niederrhein-Gold Tersteegen), veraltete Teilergebnisse und somit auch veraltete Gesamturteile veröffentlicht worden. Das Gesamturteil muss jeweils `ausreichend´ lauten, nicht `mangelhaft´. Das Teilergebnis Weitere Mängel muss jeweils `sehr gut´ lauten, nicht `befriedigend´. Wir entschuldigen uns für den Fehler.“ Offenbar hat nur Lidl auf einer Korrektur bestanden. Denn betroffen sind noch zwei weitere Produkte: Das Fresh‘n‘go Pink Flamingo Smoothie von Globus und das K-to go Banane-Traube-Cranberry-Granatapfel-Acai Smoothie von Kaufland (Molkerei Gropper). Seriöser Weise hätte Öko-Test diese Fehler nicht verschwiegen, sondern von sich aus eingestanden. Berichtigt hat man zudem nur die digitale Version (links), nicht aber die gedruckte (rechts). Trotzdem wird die fehlerhafte gedruckte Ausgabe noch im Öko-Test Shop verkauft. Geliefert wurde sie uns am 5.8.2024.
In der Juli-Ausgabe 2020 werden zwei Fehler korrigiert. Dort heißt es: „ Im Test Kopfkissen (Öko-Test Magazin 5/2020) haben wir zwei Kopfkissen zu streng bewertet. Wir haben optische Mängel, die nur die Bezüge betreffen, mit in die Bewertung einfließen lassen, obwohl wir nicht die waschbaren Bezüge aller Kissen geprüft haben. Das hat das Gesamturteil zweier Kissen beeinflusst. Wir haben die Bewertung korrigiert: Das Produkt Dormiente Flexopilomet (84 Euro) von Anbieter Dormiente verbessert sich im Testergebnis Weitere Mängel von `befriedigend´ auf `sehr gut´ und in der Folge im Gesamturteil von `gut´ auf `sehr gut´. Das Produkt Sleeptex Kopfkissen Dallas von Anbieter XXXLLutz verbessert sich im Testergebnis Weitere Mängel von `mangelhaft´ auf `ausreichend´.“ Trotzdem konnten wir die fehlerhafte digitale Version (links) noch am 1.8.2024 kaufen. Die fehlerhafte Druck-Version (rechts) wurde uns am 5.8.2024 geliefert.
In der März-Ausgabe 2019 muss man ein Ergebnis widerrufen: „In unserer Ausgabe 02/2019 vom 31. Januar 2019 in dem Test Mascara `Gut Getuscht´ auf den Seiten 64 bis 69 haben wir geschrieben, dass auf der Verpackung der Douglas Volume Obsession Volumising Mascara die Liste der Inhaltsstoffe nicht angegeben sei. Diese Behauptung nehmen wir hiermit als unzutreffend zurück.“
Für Verbraucherinnen und Verbraucher viel wichtiger sind zu gute Bewertungen, weil sie unter Umständen ungewollt richtig schlechte Produkte kaufen. Weil die Hersteller verständlicherweise nicht dagegen vorgehen, werden zu gute Bewertungen nur ausnahmsweise bekannt. Wie im Test Vollwaschmittel im September 2019. Öko-Test hatte fälschlicherweise behauptet, das Frosch Citrus Voll-Waschpulver enthalte keine Kunststoffverbindungen. Tatsachlich enthielt es Polyester Copolymer. Das ist ein synthetisches Polymer, also eine Kunststoffverbindung. Damit war das Waschmittel nicht als eines von wenigen „gut“, sondern als eines von vielen „befriedigend“.
Den ersten Fehler hatten wir im Test Öko-Strom im Jahr 2018 entdeckt. Dort wurde Lichtblick mit „sehr gut“ bewertet. Allerdings konnten Tarife bestenfalls „befriedigend“ sein, wenn eine „Firma aus dem Firmenverbund des Anbieters konventionellen Strom führte/produzierte“. Das sei bei Lichtblick nicht der Fall, so Öko-Test. Doch der Öko-Strom-Pionier Lichtblick gehörte schon damals dem niederländischen Energieversorgungsunternehmen Eneco. Das war im Besitz von 61 niederländischen Gemeinden. Etwa ein Drittel des Eneco-Stroms stammte aus konventionellen Quellen. Zudem war Eneco unter anderem an der Next Kraftwerke GmbH beteiligt, die auch mit Atom- und Kohlestrom handelt.
Von uns darauf aufmerksam gemacht, gab der damalige Öko-Test Chef Hans Oppermann den Fehler Monate später zu und erklärte, man werde den Test auch nicht mehr verkaufen. Doch er weigerte sich, eine Richtigstellung des Testergebnisses im Heft und auf der Internetseite zu veröffentlichen. Zur Begründung schrieb er: Es „konnte keine Korrektur der Gesamtbewertung von Lichtblick von `sehr gut´ auf `befriedigend´ erfolgen, da wir uns jetzt und heute nicht imstande sehen, die Bedingungen, denen der Test unterlag, als Basis für eine aktuelle Bewertung zu setzen. Eine Korrektur unter diesen Bedingungen würde vielmehr auf einen bereits erfolgten Fehler einen weiteren Fehler aufsetzen“.
Wir haben Oppermann darauf hingewiesen, dass er selbst bestätigt hatte, dass Öko-Test den Lichtblick-Tarif fälschlicher Weise mit „sehr gut“ bewertet hatte. Genau das solle er den Lesern und User mitteilen. Denn nur so könne er die fortgesetzte Täuschung von Verbrauchern beenden. Doch wir nehmen an, schrieben wir Oppermann am 20.12.2019 weiter, „dass es eine Absprache mit dem verlässlichen Labelkunden Lichtblick gibt, das Problem so geräuschlos wie möglich aus der Welt zu schaffen. Denn eine Korrektur im Öko-Test-Magazin und auf oekotest.de würde wahrscheinlich für so manchen Lichtblick-Kunden Anlass sein, zu einem Anbieter zu wechseln, der nicht im Konzernverbund mit Firmen ist, die an Kohle- und Atomstrom verdienen“. Eine Antwort haben wir nicht bekommen.
Voller Fehler waren auch die Tests Öko-Strom 2021 und Öko-Strom 2021. Die falschen Testergebnisse werden dennoch unverändert weiterverbreitet. Den Test aus dem Jahre 2021 verkauft Öko-Test noch für 2,50 Euro, den Test aus dem Jahr 2022 kann man sogar kostenlos auf oekotest.de abrufen (Stand August 2023).
Indiskutabel
Indiskutabel
Alle fetthaltigen Lebensmittel lässt Öko-Test auf Mineralölbestandteile (MOSH) untersuchen. Ein Produkt, das weniger als ein Milligramm pro Kilogramm (mg/kg) enthält, kann „sehr gut“ sein, wenn es aus Sicht von Öko-Test keine anderen Mängel hat. Mit mehr als vier mg/kg kann es bestenfalls „mangelhaft“ sein. Ganz gleich, ob es sich um Muttermilchersatz handelt, von dem ein Säugling bis zu 120 Gramm am Tag verzehrt. Oder um Kurkuma, von dem ein Erwachsener nicht mehr als drei Gramm am Tag essen soll. Mehr kann laut Weltgesundheitsorganisation (WHO) zu Übelkeit, Blähungen, Durchfall und Sodbrennen führen. Da der Bundesgerichtshof (BGH) Testveranstaltern einen „breiten Ermessenspielraum“ bei der Bewertung von Laborergebnissen einräumt, ist das nicht zu beanstanden. Jedenfalls ist die Bewertung, so wie der BGH fordert, zumindest diskutabel. Jedoch nur, wenn man jeden Test separat betrachtet, nicht aber, wenn man die Bewertung der unterschiedlichen Produkte miteinander vergleicht. Denn das Vorgehen von Öko-Test führt zu dem absurden Ergebnis, dass unter Berücksichtigung der Verzehrsmengen ein Säugling durch ein „sehr gutes“ Muttermilchersatzprodukt zehnmal mehr Mineralölbestandteile aufnimmt, als ein Erwachsener durch ein „mangelhaftes“ Kurkuma. Aber entweder sind Mineralölbestandteile gesundheitlich bedenklich. Dann muss man die Kleinsten der Kleinen am besten schützen. Oder sie sind gesundheitlich unbedenklich. In beiden Fällen ist die Bewertung durch Öko-Test unserer Meinung nach daher nicht mehr diskutabel.
Dazu kommt: Öko-Test weiß gar nicht, ob es sich um MOSH handelt, hat es aber den Lesern lange Zeit verschwiegen. Denn die Testmethode kann nicht zwischen MOSH, POSH (oligomere Kohlenwasserstoffe aus Polyolefinen), PAO (Bestandteile von synthetischen Schmierstoffen) und MORE (Mineral Oil Refined Products) unterscheiden. Doch wenn es für MOSH zumindest den Verdacht der Gesundheitsschädlichkeit gibt, sind es für POSH, PAO und MORE lediglich Vermutungen. So schreibt Öko-Test im Januar-Heft 2023: „Teilweise findet man unter den MOSH auch sogenannte MOSH-Analoge. Sie lassen sich im Labor bei den gefundenen Mengen in der Regel nicht von den MOSH unterscheiden. Zu den MOSH-Analogen gehören etwa POSH. Gesundheitlich bewertet sind die Analoge bislang nicht. Weil sie chemisch ähnlich sind, ist es wahrscheinlich, dass sie sich auch ähnlich verhalten.“
Willkür
Willür
Wir haben das Testprogramm gleichartiger Kosmetik-Produkte der vergangenen zwei Jahre verglichen und festgestellt: Es herrscht pure Willkür. Die unterschiedlichen Testprogramme könnten sich selbstverständlich ergeben, weil Öko-Test sie ständig weiterentwickelt. Doch da sind Stoffe wie MOAH oder Isothiazolinone, die ohne Begründung mal untersucht werden, ein anderes Mal nicht. Oder die halogenorganischen Verbindungen, die seit über 20 Jahren untersucht, kritisiert und abgewertet werden. Auf sie wird im Test Shampoo (7/2024) nicht mehr getestet, obwohl zum Beispiel das halogenorganische Konservierungsmittel Chlorphenesin noch immer regelmäßig gefunden und kritisiert wird. Die Folge: Sicher ist, dass nur wenige Gesamturteile sicher korrekt sind. Wahrscheinlich ist, dass etliche Hersteller mit zu guten Gesamturteilen werben.
Willkürliche Testprogramme: Grün unterlegt sind die Parameter, die im Labor untersucht werden. Die gelben werden aus der Deklaration abgeschrieben.
Auch bei den Inhaltsstoffen anderer Tests herrscht Willkür. Beispielsweise problematisiert Öko-Test das Antioxidans (Konservierungsmittel) Butylhydroxytoluol (BHT), „das im Verdacht steht, wie ein Umwelthormon zu wirken und möglicherweise die Funktion der Schilddrüse beeinträchtigt“. Aber offenbar nur, wenn es in der Inhaltsstoffliste mindestens eines Produkts im jeweiligen Test auftaucht. Wie im Test Fußpflege in der August-Ausgabe 2023 mit Urea. BHT-haltig sind hier die Gehwol med Lipidro Creme 10 % Urea und die Scholl Expertcare Intensiv regenerierende Fußcreme 10 % Urea. Im Test Bodysprays enthalten das Mexx Forever Classic Never Boring Fragrance Body Splash und das Women’Secret Pure Charm Body Mist laut Deklaration BHT. Im Test Babyfeuchttücher mit Parfüm spielt die Frage BHT für Öko-Test keine Rolle, obwohl auch sie mit dem Antioxidans konserviert sein können.
Umgekehrt werden Fußpflege und Babyfeuchttücher auf Parabene untersucht. In der Scholl Expertcare Intensiv regenerierende Fußcreme 10 % Urea wurden tatsächlich Butyl- als auch Propylparaben: Diese Konservierungsmittel „sind in den Verdacht geraten, wie Hormone zu wirken, und haben sich im Tierversuch als fortpflanzungsgefährdend gezeigt“, so Öko-Test. Warum man sie dann in Bodysprays nicht problematisiert, bleibt Geheimnis des Blattes.
Regelmäßig fragt Öko-Test nach dem Rezyklat-Anteil, wenn eine Verpackung (teilweise) aus Kunststoff besteht und wertet Produkte ab, wenn er nicht mindestens 30 Prozent erreicht. Im Heft 8/2023 in den Tests Babyfeuchttücher mit Parfüm, Bodysprays und Fußpflege mit Urea. Ohne Begründung spielt die Frage im Test Vitaminpräparate für Schwangere keine Rolle. Mehr noch: In der Juni-Ausgabe 2023 wurden Kindersicherungen getestet. Viele Produkte bestehen zumindest teilweise aus Kunststoff. Doch der Rezyklatanteil spielt bei Test Kindersicherungen für Öko-Test keine Rolle. Eine Erklärung dafür haben wir nicht gefunden. Das gleiche gilt für die Kinderhochstühle, die im gleichen Heft untersucht wurden. Und bei denen geht es um wesentlich größere Mengen Kunststoff, für die Recyclingmaterial verwendet werden könnte, als bei Kindersicherungen und erst recht als bei Kosmetikverpackungen.
Auch Lebensmittelverpackungen aus PET können Recyclingmaterial enthalten. Am bekanntesten sind Mineralwasserflaschen. PET wird aber auch für Honig, Ketchup, Snacks, Eiscreme oder Verpackungsschalen für Käse, Salate, Obst, Fleisch und Fisch verwendet. Trotzdem haben wir außer bei Mineralwasser keinen Lebensmittel-Test gefunden, in dem Öko-Test den Rezyklatanteil abfragt.
Auch die Bewertung des unter Krebsverdacht stehenden weißen Farbpigments Titandioxid können wir nicht nachvollziehen. Hier versucht sich Öko-Test an einer differenzierten Bewertung. Im Test Kinderzahncremes (2/2023) wird es um vier Noten abgewertet, weil Kinder öfters Zahncremes verschlucken. Sie können daher bestenfalls „mangelhaft“ sein. Weil Erwachsene das allenfalls in begrenztem Umfang tun, macht es Sinn, dass im Test sensitive Zahncremes (12/2023) Titandioxid nur um zwei Noten abgewertet wird. Die Produkte können also „befriedigend“ sein. Genauso allerdings im Test Lippenstifte (2/2023), obwohl Frauen sicherlich mehr Lippenstift verschlucken als Zahncreme. Nicht zuletzt wird der Stoff im Test Vitamin B12 (2/2023), das vollständig verschluckt wird, als Hilfsstoff um zwei Noten abgewertet. Ein Medikament wie die B12 Ankermann 1.000 µg, Tabletten von Wörwag Pharma kann daher sogar noch „gut“ anschneiden.
Fake-Tests
Fake-Tests
Vor allem Kosmetika und Lebensmittel testet Öko-Test nur teilweise, sondern verlässt sich auch auf die Deklaration der Hersteller. Und dass, obwohl die Deklaration oft nicht stimmt, wie Öko-Test immer wieder selbst feststellt bei Parametern, die im Labor nachgeprüft werden. Zum Beispiel im Heft 8/2024 im Test Fußgele. „Über die Deklarationen der Fußgele identifizierten wir umstrittene Stoffe wie PEG/PEG-Derivate und synthetische Polymere“, heißt es dort. Doch die Deklaration der Duftstoffe von zwei der 19 Fußgele, das sind immerhin mehr als zehn Prozent, war nicht korrekt.
Im Test vegane Grillwürstchen (6/2024) stimmte der deklarierte Salz- bzw. Fettgehalt ebenfalls von mehr als zehn Prozent der Produkte nicht.
Im Heft 8/2023 sind sieben der acht Tests betroffen. Insgesamt stimmt die Deklaration von 25 der 131 Produkte nicht. Mit der Folge: Von Öko-Test mit „(sehr) gut“ bewertete Produkte könnten auch „mangelhaft“ oder „ungenügend“ sein, wenn sie nicht deklarierte problematische Inhaltsstoffe enthalten.
Im Übrigen hat das Oberlandesgericht (OLG) Köln der Seite test.net schon im Oktober 2020 untersagt, „algorithmusbasierte Produktvergleiche als Tests zu bezeichnen, wenn Grundlage des Produktvergleichs nicht Tests zu jedem einzelnen der verglichenen Produkte sind" (Az.: 6 U 136/19). Zur Begründung schreibt das OLG, dass Verbraucher sowohl durch den Domainnamen test.net wie durch die Bezeichnung „Test" irregeführt würden. Denn „der angesprochene Verbraucherkreis" gehe davon aus, „dass die Produkte tatsächlich getestet" wurden und erwarte von „einem Warentest nicht nur eine statistische Auswertung der publizierten Produktinformationen und des Verbraucherechos", heißt es in der Urteilsbegründung.
Übertragen auf Öko-Test würde das unserer Meinung nach heißen: Der angesprochene Verbraucherkreis geht zu Recht davon aus, dass die Produkte tatsächlich vollständig getestet und nicht teilweise auf Grundlage der Herstellerangaben bewertet wurden. Daher könnten solche Tests vermutlich von einem Gericht untersagt werden, wenn die Hersteller dagegen vorgehen oder auch die Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs in Bad Homburg. Die hatte der Zeitschrift Focus in einem noch nicht rechtskräftigen Urteil die Veröffentlichung ihrer unseriösen Ärzteliste untersagen lassen.
Gute schlechte Nachrichten
Gute schlechte Nachrichten
Das Vorgehen nach dem Motto „Nur schlechte Nachrichten sind gute Nachrichten“ (für Öko-Test) erkennen wir zum Beispiel im Test Maissnacks in der Juli-Ausgabe 2023, in dem Öko-Test schreibt: „Um eine einheitliche Bewertungsgrundlage zu schaffen, haben wir für alle Produkte die gesetzlichen Richt- und Grenzwerte herangezogen, nach denen Behörden Beikost für Säuglinge und Kleinkinder beurteilen.“ Obwohl dem Blatt zufolge die Aufmachung von nur sechs der 19 Produkte Kinder als Zielgruppe anspricht. Darüber hinaus handelt es sich bei Maissnacks nicht um typische Beikost. Das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) schreibt: „Beikost bezeichnet alle speziell für Säuglinge (und Kleinkinder) hergestellten diätetischen Lebensmittel, die frühestens ab dem 5. Lebensmonat und spätestens ab dem 7. Lebensmonat die Ernährung mit Muttermilch beziehungsweise Muttermilchersatzprodukten schrittweise ergänzen sollen“. Also die Gemüse-, Obst-, Getreide- oder Fleischbreie im Gläschen von Hipp und anderen Herstellern. Die Einstufung der Maissnacks als Beikost durch Öko-Test hat Folgen. Sie darf zum Beispiel nicht mehr als 200 Mikrogramm des Schimmelpilzgiftes DON pro Kilogramm (µg/kg) enthalten. Dagegen gilt für Frühstückszerealien und Snacks auf Maisbasis ein Wert von 800 µg/kg. Hersteller von Produkten wie den Moniletti Mais-Stangerl, die wegen mehr als 200 µg/kg mit „mangelhaft“ bewertet wurden und deren Aufmachung keine Kinder anspricht, könnten unter Umständen gegen die Bewertung vorgehen. Denn Gerichte könnten unserer Meinung nach die Zugrundelegung der Grenzwerte für Beikost als nicht mehr diskutabel einstufen.
Das gleiche gilt für den Test Dosentomaten in der gleichen Ausgabe. „Es klingt verheerend“ schreibt Öko-Test. „Mit den Bio-Dosentomaten der italienischen Traditionsmarke Cirio nimmt ein erwachsener Mensch mit 60 kg Körpergewicht 28 Mal mehr Bisphenol A (BPA) auf, als die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) nach neuester Einschätzung für unschädlich hält – und das bereits, wenn er davon umgerechnet knapp eine Dose pro Woche isst. Mit den Ja! Tomaten geschält sind es immerhin noch gut viermal so viel. Die restlichen Dosentomaten im Test liegen irgendwo dazwischen, aber alle überschreiten sie die neuerdings empfohlene Tageshöchstdosis um ein Mehrfaches.“ BPA kann das Hormonsystem beeinflussen, ist als reproduktionstoxisch beim Menschen eingestuft und „steht auch im Verdacht, Brustkrebs, Übergewicht und Verhaltensauffälligkeiten bei Kindern zu befördern“, so Öko-Test. Da scheinen die Befunde des Tests tatsächlich verheerend. Aber sind Sie es auch? Nach eigener Darstellung ist Öko-Test bei der Einschätzung der Risiken „konservativ“ vorgegangen. „Wir haben dafür angenommen, dass eine 60 Kilogramm schwere Person 50 Gramm Dosentomaten pro Tag verzehrt – das sind 350 Gramm pro Woche.“ Das wären pro Jahr knapp 20 Kilogramm. Testwatch kennt niemanden, der solche Mengen Dosentomaten isst. Und Sie? Aber wir müssen uns nicht auf persönliche Einschätzungen verlassen. Den letzten verfügbaren Zahlen aus dem Jahr 2017 zufolge essen die Deutschen durchschnittlich gerade einmal 13,1 Kilogramm Gemüsekonserven pro Jahr. Wir wissen es zwar wieviel, aber nur ein kleiner Teil davon dürften Dosentomaten sein. Erbsen, Linsen und Bohnen dürften mit großem Abstand führend sein. Mit realistischen Zahlen gerechnet überschreitet allenfalls das am höchsten belastete Produkt die Menge an BPA, die die EFAS für unschädlich hält. Alle anderen sind somit vermutlich zu schlecht bewertet. Gut für Öko-Test.
Neutralität
Neutralität
Uns ist aufgefallen, dass es sehr viele „(sehr) gute“ Produkte gibt, für die man Label verkaufen kann. Im Durchschnitt waren 2023 53,7 Prozent der im Heft getesteten Produkte – verglichen mit 38,1 Prozent im Jahr 2017 (mitgezählt haben wir in diesem Jahr Finanzprodukte und Versicherungen, die mit Rang 1 oder 2 bewertet wurden und Testurteile wie „Fair“ für Milch, für die Anbieter ebenfalls ein Label bekommen konnten). 2017 war das letzte vollständige Jahr, in dem das Label nicht für viel Geld vermarktet wurde. Damals fiel nur eine einmalige Bearbeitungsgebühr von 669,63 Euro an. Heute nimmt Öko-Test für eine zweijährige Nutzung bis zu 12.000 Euro und räumt für bestimmte Produktgruppen die Möglichkeit ein, für noch einmal bis zu 6.000 Euro ein weiteres Jahr mit dem Label zu werben. Auf das Geld ist der Verlag dringend angewiesen. 2022 lag der Labelumsatz bei 2,84 Mio. Euro und machte damit über 28 Prozent der Gesamterlöse aus. Ohne diese Einnahmen wäre der Verlag längst pleite.
Hintergrund: Tests müssen neutral sein. Ansonsten können sie verboten werden, ohne dass sich die Gerichte mit der Frage beschäftigen müssen, ob die Testergebnisse richtig oder falsch sind. Zudem gilt für die Frage der Neutralität die Beweislastumkehr. Das heißt, ein Testveranstalter wie Öko-Test muss beweisen, dass er neutral ist.
So genannte eigene wirtschaftliche Interessen des Testveranstalters begründen Zweifel an seiner Neutralität. Schon vor vielen Jahren hat ein Gericht einen Test wegen fehlender Neutralität verboten, weil der Testanbieter einem später gut bewerteten Hersteller schon vor der Veröffentlichung des Tests eine große Zahl von Heften verkauft hatte. Wenn ein Testveranstalter Label verkauft, hat er ein großes Interesse an vielen guten Testergebnissen. Denn Hersteller kaufen ein Label nur für "sehr gute" oder "gute" Produkte, ein "mangelhaft" oder "ungenügend" labelt niemand. Höchstrichterlich, also durch den Bundesgerichtshof, ist bislang noch nicht entschieden, ob die Vermarktung des Labels für viel Geld Zweifel an der Neutralität eines Testveranstalters begründen.
Allerdings gibt es inzwischen ein noch nicht rechtskräftiges Urteil, das deutliche Kritik an der Labelvermarktung übt. Am 13.2.2023 hat das Landgericht München (Az.: 4 HK O 14545/21) die von der Zeitschrift Focus herausgegebenen Ärztelisten verboten. Sie zeichnen angeblich „Top-Mediziner“ aus, die dann mit einem Siegel zum Preis von rund 2.000 Euro pro Jahr werben dürfen. In seinem Urteil schreibt das Gericht bezüglich der Labelvermarktung. „Hinzu kommt, dass Medien zwar regelmäßig darauf angewiesen sind, sich durch Anzeigen finanzieren, nicht jedoch durch die Vergabe von Prüfsiegeln gegen ein nicht unerhebliches Entgelt. Dass dies eine unübliche, nicht zwingend erforderliche Art der Finanzierung redaktioneller Beiträge ist, zeigt der eigene Vortrag der Beklagten, wonach die Verteilung der Siegel erst eine Reaktion auf den vor etwa zehn Jahren eingetretenen sogenannten Wildwuchs gewesen sei. Davor wurden die Magazine mit den Ärztelisten ganz offensichtlich anders finanziert.“ Ob das Gericht deswegen die Neutralität in Frage stellt, ist dem Urteil nicht zu entnehmen. Tatsache ist jedoch, dass der Labelverkauf 75 Prozent der Einnahmen durch die Listen ausmacht. Das heißt, Focus hat ein großes eigenes wirtschaftliches Interesse an möglichst vielen ausgezeichneten Medizinern. Tatsächlich waren es 500, als die Listen 1993 zum ersten Mal erschienen. Inzwischen sind es mehr als 4.200.
Die anwaltlichen Vertretungen von Öko-Test haben in der Vergangenheit immer wieder vor der Vermarktung des Labels haben gewarnt. Auf oekotest.de hieß es: „Zum anderen wäre nach unserer Einschätzung durch eine Vermarktung des Labels eine neue Welle juristischer Angriffe von Herstellern zu befürchten. Praktisch gesehen ist ein Warentest immer ein Eingriff in den Wettbewerb von Firmen untereinander, die ihre Produkte (zum Beispiel Shampoos) verkaufen wollen. Dies betrifft sowohl positive als auch negative Testurteile. Bei einem sehr guten oder guten Testurteil steigt der Verkauf der getesteten Produkte (teilweise erheblich) an, ein negatives Testurteil kann dazu führen, dass ein Produkt deutliche Umsatzeinbußen erfährt. Nach höchstrichterlicher Rechtsprechung liegt dies jedoch in der Natur der Warentests, nämlich dem Verbraucher eine Übersicht über die am Markt angebotenen Produkte zu ermöglichen und ihm damit eine Entscheidungshilfe für seinen Einkauf zu bieten. Zudem gilt aufgrund der grundgesetzlich garantierten Meinungs- und Pressefreiheit, dass sich jeder, der am Wirtschaftsleben teilnimmt, der Kritik seiner angebotenen Leistungen und Produkte stellen muss. Daraus folgt, dass Firmen auch hinnehmen müssen, dass sie aufgrund negativer Kritik an ihren Produkten, wie beispielsweise einem schlechten Testurteil, Umsatzeinbußen erleiden. Dieses Privileg kann ein Warentest allerdings nur in Anspruch nehmen, wenn er objektiv, sachkundig und neutral durchgeführt wurde und insbesondere nicht Wettbewerbszwecken dient. Könnten Hersteller also gegen ein Testergebnis - es kann das eigene sein oder das eines Konkurrenten - einwenden, der zugrundeliegende Warentest sei von eigenen wirtschaftlichen Interessen des Testanbieters geprägt, könnte dies dazu führen, dass der Test nicht mehr nach dem Presserecht zu beurteilen wäre, sondern nach wettbewerbsrechtlichen Grundsätzen. Dies würde jedoch zu einer erheblichen Einschränkung des Ermessenspielraums des Testanbieters bei Durchführung und Veröffentlichung des Testanbieters führen“.
Inzwischen wurde die Erklärung von der Webseite entfernt. Stattdessen rechtfertigt der Verlag die Vermarktung des Labels. "Das Lizenzmodell soll sicherstellen, dass Verbrauchern unter dem Öko-Test Label tatsächlich nur richtige und aktuelle Testergebnisse mitgeteilt werden, denn nur so kann das Öko-Test Label eine verlässliche Orientierungs- und Einkaufshilfe darstellen. In der Vergangenheit musste Öko-Test leider feststellen, dass Hersteller und Händler das Öko-Test Label auch für Produkte nutzten, die nicht mit den getesteten Produkten identisch sind oder deren Testergebnis schon seit Jahren nicht mehr dem aktuellen Qualitätsstandard von Öko-Test entspricht. Durch den Abschluss eines Lizenzvertrags ist es Öko-Test möglich, Vertragsbedingungen für die Nutzung des Öko-Test Labels aufzustellen, die eine Nutzung des Öko-Test Labels zu unterbinden, die nicht im Einklang mit unseren Tests und den von uns verfolgten Zielen der Verbraucherberatung in Einklang steht", schreibt der Verlag auf seiner Internetseite jetzt. Warum dafür eine Lizenz bis zu 12.000 Euro pro Produkt kosten muss, bleibt allerdings unklar. Denn den Missbrauch hat Öko-Test schon verfolgt und die Missbraucher konsequent verklagt, als nur eine einmalige Bearbeitungsgebühr von 669,63 Euro fällig wurde.
Doch es kommt noch dicker, was die Frage der Neutralität von Öko-Test angeht. Für das Gesamtjahr 2018 lag der Anteil der Produkte und Dienstleistungen, für die Anbieter ein Label bekommen konnten, mit 42,0 Prozent kaum höher als 2017. Sieht man jedoch genauer hin, stellt man fest: In den Heften 1 bis 9/2018 betrug der Anteil lediglich 36,8 Prozent. Im Durchschnitt der Hefte 10 bis 12/2018, also nachdem Öko-Test beschlossen hatte, die Warnungen der Anwälte in den Wind zu schlagen und das Label zu verkaufen, stieg der Anteil schlagartig auf 53,2 Prozent. Im Jahr 2019 lag er mit 51,4 Prozent auf der gleichen Höhe. Allerdings konnten wir die Ausgabe 2/2019 nicht auswerten, weil das Heft wegen eines Fehlers im Test Mascara nicht mehr verkauft wird/werden darf. In Jahr 2020 erreichte der Anteil 62,4 Prozent, 2021 60,3 Prozent und 2022 61,1 Prozent.
Der hohe Anteil von „(sehr) guten Produkten kann auch damit zusammenhängen, dass der Untersuchungsumfang zu gering ist und dadurch mögliche Probleme unentdeckt bleiben. So stellten wir schon im Juni 2019 zu einem Test Mineralwasser fest: „In Bezug auf die Belastung mit Schad- oder unerwünschten Stoffen ist das Untersuchungsprogramm der Stiftung Warentest wesentlich umfangreicher als das von Öko-Test. Unser Fazit daher: „Die Öko-Test Untersuchung ist nicht schlecht. Aber richtig gut ist sie wegen des eingeschränkten Testumfangs nicht.“ Auch in anderen Heften wie in der November-Ausgabe 2023, ist der Untersuchungsumfang zum Beispiel im Test Brustwarzensalben viel zu gering. Dass das die Ursache dafür ist, dass 15 der 16 getesteten Produkte „(sehr) gut“ sind, können wir selbstverständlich nicht behaupten. Denn dafür müssten wir die Salben auf die fehlenden Parameter untersuchen. Aber der Verdacht bleibt.
Inkompetenz
Inkompetenz
Fehler entstehen auch durch fachliche Inkompetenz. So schreibt Öko-Test zu deklarationspflichtigen Duftstoffen: „Studien und Datenvergleiche des Informationsverbunds Dermatologischer Kliniken (IVDK) zeigen, dass die Duftstoffe Eichenmoos (Evernia prunastri extract), Baummoos (Evernia furfuracea extract), Methylheptincarbonat (INCI: Methyl 2-octynoate), Isoeugenol und Cinnamal sehr potente Allergene (Gruppe 1) sind. Weniger potente, aber immer noch problematische Stoffe sind Cinnamylalkohol, Hydroxycitronellal und Lyral (= Handelsname, INCI: Hydroxyisohexyl 3-cyclohexene carboxaldehyde) (Gruppe 2). Als Allergene weitaus seltener in Erscheinung treten Farnesol, Citral, Citronellol, Geraniol, Eugenol, Cumarin, Amylcinnamylalkohol, Benzylcinnamat. (Gruuppe 3)“. Auf Nachfrage erklärt der IVDK jedoch, dass Farnesol in die Gruppe 2 gehört. Farnesol-haltige Produkte müssten daher um eine Note abgewertet werden. Damit wären zuletzt das Speick Deo Roll-On und das Weleda 24h Deo Roll-On Sanddorn (6/2024), der Dr. Hauschka Concealer, Macadamia 01 (5/2024), die Dr. Hauschka Aprikosen Tagescreme (1/2024), das Baldini by Taoasis Mytao Acht Demeter Bioparfüm (12/2023) und die Grüne Erde Rose harmonisierende Körperbutter (2/2023) zu gut bewertet worden.
Inkompetenz beklagt auch die Firma Westerwälder Holzpellets. Dass Firmen Öko-Test kritisieren, wenn Öko-Test sie kritisiert, ist nicht ungewöhnlich. Aber Westerwälder hat gute Gründe. Sie schreibt uns: „Es wurden Holzpellts der verschiedensten Hersteller untersucht. Außerhalb der analytischen Ergebnisse der Pelletsproben kommt es zu einer unfairen und nicht wissenschaftlichen Bewertung. Stichpunkt „Vorwurf des Greenwashing“ durch Präsentation des Carbon-Footprint von Westerwälder Holzpellets GmbH (WWP), Recyclingfolie.
Der Verlag berichtet regelmäßig mit Begeisterung über die Energiewende, Prosumer, Holzbau & Co. Das Thema nachwachsende Rohstoffe, Biolandwirtschaft & Co. ist stets im Vordergrund. Wenn man aus dem Nebenprodukt dieser hoch gelobten nachwachsenden Rohstoffe einen regenerativen Brennstoff formt, nennt die Redaktion den Hinweis auf unserer Verpackung bezüglich eines extrem niedrigen CO2-Fußabdrucks in der Herstellung sogar Greenwashing! Das ist ja wohl der Hammer und zeugt von wenig Passion und Hintergrundwissen. Hier wurde nicht sauber verglichen. WWP zeigt den Carbon-Footprint bei der Herstellung auf und möchte sich damit vom Wettbewerber abheben. Wettbewerber haben scheinbar mit der CO2-neutralen Verbrennung geworben. Das macht einen riesigen Unterschied. Auch WWP ist überzeugt davon, einen klimaneutralen Brennstoff zu liefern, denn das Holz stammt aus nachhaltiger Waldwirtschaft und ist ein Nebenprodukt des Sägewerksbetriebes. Kein Baum wird extra gefällt. Zusätzlich zu der Klimaneutralität von Holz aus nachhaltiger Waldwirtschaft kommt es aber auch darauf an, wie das Produkt hergestellt wird. Genau das zeigen wir mit unserem Carbon-Footprint auf. Wir produzieren mit lokal und größtenteils selbst hergestelltem Ökostrom, haben einen rein elektrischen Fuhrpark bei PKW, Stapler und sogar einem elektrischen Radlader. Von 12 LKW der 40 Tonner-Klasse sind 7 Stück rein elektrisch betrieben.
WWP investiert seit über 20 Jahren jeden verdienten Euro mit hohem unternehmerischen Risiko in Innovationen zum Ausbau der erneuerbare Energien und in die Energiewende. Bei Ihrem Test haben Sie keinerlei Blick hinter die Kulissen der getesteten Unternehmen gewagt. Das wäre wirklich spannend geworden, denkt man an Pelletsprodukte der fossilen Ölwirtschaft, die auch von Öko-Test getestet wurden.
Fragen: Ein Nachwachsender Rohstoff aus nachhaltiger Waldwirtschaft soll Greenwashing sein? Ein extrem guten Carbon-Footprint der Produktion auf der Verpackung zu vermerken ist „Greenwashing?“ Andere CO2-Fußabdrücke der Wettbewerber? Wer hat hier noch was aufgezeigt?
Wir hätten mindestens mit „Sehr gut“ gerechnet. Wir werden der Anstrengung um Recycling-Folien gerecht, andere nicht. Unzählige Versuche mit Recyclingfolie hat unser Unternehmen viel Geld und unsere Kunden viel Nerven gekostet, denn die Schweißnähte wollten einfach nicht halten. Wir erhalten eine schlechte Note, weil wir den Versuch machen und unsere sonst geprüften Wettbewerber sagen nichts dazu, ist aber nicht wirklich schlimm?
Sie geben uns eine schlechtere Note, weil wir die mechanische Festigkeit von über 98 % laut Norm erreicht haben. Haben Sie eigentlich Kenntnis darüber, was passiert, wenn man mit über 99 % die Pellets presst? Wir schon, denn eine Vielzahl von einfachen und preiswerten Zimmeröfen kann diese Pellets nicht in der Transportschnecke knacken, wenn mal ein Pellets zwischen Schnecke und Fördertrog gelangt. Es kommt zu Ausfällen und Störungen. Das hat in der Vergangenheit in unserer Kundschaft zu Problemen geführt und wir achten auf das gesunde Mittelmaß bei der Festigkeit.
Öko-Test akzeptiert „keine Angabe“ bei der Herkunft des Holzes und den fehlenden Nachweis über die Herkunft. Produkte von Großhändlern, die nicht sagen, woher es kommt, werden mit „gut“ bewertet und wir als heimischer Produzent werden abgewertet? Wettbewerber, die keine Angaben zur Recyclingfolie machen, werden bessergestellt als wir, die das schwierige Thema der Umstellung angehen? Bei den geprüften Unternehmen waren Händler, die Waren aus USA und dem Baltikum absacken.
Noch was zum Thema klimaneutralem Holzbrennstoff aus nachhaltiger Waldwirtschaft: Wenn Kartoffel aus der Biolandwirtschaft stammen ist es sicherlich in Ordnung, wenn die der Ernährung dienen. Sollte man die Kartoffel nicht lieber auch im Boden lassen, wie man den Baum scheinbar heute frei nach z. B. Wohllebens These auch lieber im Wald lässt?
Der Mensch braucht Nahrungsmittel und Rohstoff. Hierzu bewirtschaftet er Agrar- und Waldflächen. Wenn erntereife Bäume dem Wald geschlagen werden und der Stamm nach FSC oder PEFC Kriterien dem Rohstoffkreislauf zugeführt wird, handelt es sich um nachhaltige Rohstoffe, die der Versorgung dienen. Was ist die Alternative? Alternativen sind Plastik, Stahl und Beton. Wie kommt Öko-Test dazu, es Greenwashing zu nennen, wenn aus Nebenprodukten der Schnittholzversorgung die Späne und Hackschnitzel zu einem Brennstoff geformt werden? Die Kartoffelschalen und nicht normkonformen Bio-Knollen werden zu Futtermittel verarbeitet. Wir machen Pellets aus den Nebenprodukten.“