Jeden Monat liefern sich die Stiftung Warentest und Öko-Test einen Wettstreit, wer mehr falsche Testergebnisse im Heft hat. Im Juni hat die Stiftung mit großem Abstand gewonnen.
Einleitung
Allein im Test sensitive Zahnpasta haben wir sieben Fehler gefunden. Wobei das ein wenig gehässig ist, denn einer dieser Fehler ist "nur" ein falscher Produktname. Andererseits stimmen die Qualitätsurteile von drei Produkten nicht.
(Vermutlich) falsche Testergebnisse haben wir auch in den Tests Autokindersitze bzw. Fernseher gefunden (sieben bzw. zwei). Selbstverständlich haben wir wie immer die Stiftung Warentest um eine Stellungnahme gebeten und ihr mitgeteilt, dass wir ansonsten davon ausgehen, dass unsere Analyse korrekt ist. Sie ahnen es schon: Eine Antwort haben wir nicht bekommen.
Die (falschen) Testergebnisse im Heft haben wir Ihnen in den gleichnamigen Reitern dokumentiert. Allerdings entziehen sich die Ergebnisse des Tests Mittel gegen Lippenherpes einer Prüfung, da es sich lediglich gutachterliche Meinungsäußerungen handelt.
Unsere Einschätzung
Unsere Einschätzung: Die Meridol Rundumpflege Empfindliches Zahnfleisch und Zähne und die Parodontax Zahnfleisch plus Sensitivität und frischer Atem sind laut Stiftung Warentest „befriedigend (2,8)“. In die Bewertung gehen die Kariesprophylaxe durch Fluorid zu 45 Prozent, die Entfernung von Verfärbungen zu 30 Prozent, die Verpackung zu zehn Prozent sowie die Deklaration und Werbeaussagen zu 15 Prozent. Das ergibt für beide Produkte eigentlich die Note „gut (1,8)“. Weil das Ergebnis „Deklaration und Werbeaussagen" „ausreichend (4,0)“ ist, werden beide Produkte um eine Note abgewertet. Das erläutert die Stiftung Warentest im „So haben wir getestet“. Dort steht auch, dass die Produkte wegen der Verpackung um eine weitere halbe Note abgewertet werden müssten.
Warum das nicht passiert ist, lässt sich sehr schön in der Tabelle nachvollziehen. Dort fehlt bei beiden Produkten im Feld „Verpackung“ das * (führt zur Abwertung), mit dem solche zusätzlichen Abwertungsgründe gekennzeichnet werden. Das * ist im Feld Kritischer Stoff Titandioxid bei der Parodontax vorhanden. Daher ist es für uns völlig unverständlich, warum das Produkt nicht wie vorgegeben um eine weitere Note abgewertet wurde. Das korrekte Qualitätsurteil für beide Pasten ist daher nicht "befriedigend (2,8)“, sondern für die Meridol "befriedigend (3,3)“ und für die Parodontax "sogar nur ausreichend (4,3)". Einen ähnlichen Fehler gibt es beim Oral-B Pro-Science Advanced Sensitivität und Zahnfleisch Balsam. Er ist nicht "befriedigend (2,9)", sondern "ausreichend (3,9)"
In das Qualitätsurteil der alkoholfreien Biere fließen das Sensorische Urteil zu 40 Prozent ein, die Schaumhaltbarkeit zu zehn Prozent, die Authentizität der Kohlensäure zu fünf Prozent, die Eignung als Durstlöscher zu 15 Prozent, die Schadstoffe zu fünf Prozent , die Verpackung zu zehn Prozent und die Deklaration zu 15 Prozent. Das stimmt aber nur für die im Inland hergestellten Produkte, denn bei den beiden ausländischen Bieren (Corona Cero 0.0 % alc./vol. und Carlsberg Alc 0.0 Vol Lager Beer) wurde die Authentizität der Kohlensäure nicht bewertet. Sie dürfen nicht nur Kohlensäure aus der Gärung, sondern auch industriell hergestellte enthalten.
Den auf die Kohlensäure entfallenden Anteil am Qualitätsurteil hat die Stiftung Warentest daher den anderen Parametern zugeschlagen und zum Beispiel die Sensorik nicht mit 40, sondern mit rund 42,11 Prozent einfließen lassen. So kommen wir für das Carlsberg Alc 0.0 Vol Lager Beer tatsächlich auf „gut (2,5)“. Beim Corona Cero 0.0 % alc./vol. scheint man sich jedoch verrechnet zu haben. Nach unseren Berechnungen ist das Qualitätsurteil ganz knapp nicht „befriedigend (2,7)“, sondern 2,6.
Im Test Fernseher ist vermutlich das Qualitätsurteil des Hisense 55A7KQ falsch. Wir schreiben hier „vermutlich“, da es sich um recht kompliziert Berechnungen handelt und die Stiftung Warentest sich trotz Nachfrage nicht dazu äußert. Allerdings können wir den Fehler gut nachvollziehen. Das Gerät müsste wegen des Tons und des Stromverbrauchs abgewertet werden. Allerdings fehlt im Feld Stromverbrauch das * (führt zur Abwertung), und man hat diesen Abwertungsgrund bei der Berechnung daher offenbar übersehen. Denn ohne die Abwertung für den Stromverbrauch stimmt das Qualitätsurteil „befriedigend (2,9)“, mit ihr ist es „befriedigend (3,0)“. Den gleichen Fehler hat die Stiftung auch bei einem weiteren Gerät von Hisense gemacht, dem 50A7KQ.
Dieser Test ist im Übrigen aus einem ganz anderen Grund bemerkenswert. In den Tabellen werden 51 Geräte aufgelistet. Aber nur sieben (!) davon wurden neu getestet. Die restlichen 44 hat man sich aus anderen Heften der Jahre 2023/2024 zusammengeklaubt.
Ein ähnliches, wenn auch nicht ganz so krasses Bild ergibt sich bei den Autokindersitzen. Dort stehen 18 alte 24 neu getesteten gegenüber. Allerdings haben wir mit sieben vermutlich falschen Testergebnissen gleich fünf mehr gefunden als im Test Fernseher. Besonders unerklärlich sind uns die Ergebnisse des Storchenmühle Niki Start und des Storchenmühle Niki Start M. Sie sind bis auf einen Neugeboreneinleger identisch. Daher wundert es nicht, dass die Teilnoten für die Unfallsicherheit usw. gleich sind. Trotzdem kommt die Stiftung Warentest zu unterschiedlichen Qualitätsurteilen. Sie sind zudem vermutlich beide falsch. Korrekt dürfte „befriedigend (3,5)“ sein.
Fazit: Verbraucher müssen sich auf die Stiftung Warentest verlassen, können das aber offensichtlich nicht. Hersteller sollten die Testergebnisse so lange hinterfragen, bis die Stiftung alle Unklarheiten ausgeräumt hat.
Sensitive Zahnpasten
Sensitive Zahnpasten
*) Führt zur Abwertung: Lautete das Urteil für Entfernung von Verfärbungen Ausreichend oder schlechter, konnte das test-Qualitätsurteil maximal eine Note besser sein. Lautete das Urteil für Titandioxid Ausreichend, werteten wir das test-Qualitätsurteil um eine Note ab. Lautete das Urteil für die Verpackung Ausreichend, werteten wir das test-Qualitätsurteil um eine halbe Note ab. War das Produkt zusätzlich in einer Faltschachtel verpackt, werteten wir das Verpackungsurteil um eine halbe Note ab. Bei mangelhafter Recyclingfähigkeit konnte das Verpackungsurteil nur eine Note besser sein. Waren Deklaration und Werbeaussagen ausreichend, werteten wir das test-Qualitätsurteil um eine Note ab.
1) Verfärbungen entstehen durch bestimmte Nahrungs- und Genussmittel wie Rotwein, Schwarztee, Rauchen. 2) Parodontitis ist eine Entzündung des Zahnhalteapparats. 3) Parts per million (ppm) Teile von einer Million. 4) Fluoridgehalt aller Zahnpasten im Labor bestätigt. 5) Blue Covarine lässt die Zähne kurzfristig weniger gelb erscheinen. 6) Von uns bezahlter Einkaufspreis. 7) Hergestellt von Dental-Kosmetik. 8) Hergestellt von Premium Cosmetics. 9) Laut Deklaration vegan. 10) Enthält Titandioxid. Seit August 2022 darf es nicht mehr als Zusatzstoff (E 171) in Lebensmitteln eingesetzt werden. Laut Europäischer Lebensmittelbehörde (Efsa) ist die Verwendung in Lebensmitteln nicht sicher: Oral aufgenommenes Titandioxid steht unter Verdacht, genotoxisch zu wirken, also das Erbmaterial zu schädigen. Das könnte auch für Zahnpasta relevant sein, da ein geringer Teil davon verschluckt werden kann. 11) Hergestellt von Maxim Markenprodukte. 12) Laut Anbieter Verpackung geändert. 13) Laut Anbieter Layout geändert. 14) Naturkosmetiksiegel: Natrue. 15) Laut Anbieter gleiche Rezeptur und Verpackung wie das Produkt von Edeka, aber das Produkt ist anders gestaltet. Daher haben wir Deklaration und Werbeaussagen separat geprüft. 16) Enthält entgegen der Werbeaussagen z. B. keinen Wirkstoff gegen schmerzempfindliche Zahnhälse und Parodontitis.
*) Führt zur Abwertung: Lautete das Urteil für Entfernung von Verfärbungen Ausreichend oder schlechter, konnte das test-Qualitätsurteil maximal eine Note besser sein. Lautete das Urteil für Titandioxid Ausreichend, werteten wir das test-Qualitätsurteil um eine Note ab. Lautete das Urteil für die Verpackung Ausreichend, werteten wir das test-Qualitätsurteil um eine halbe Note ab. War das Produkt zusätzlich in einer Faltschachtel verpackt, werteten wir das Verpackungsurteil um eine halbe Note ab. Bei mangelhafter Recyclingfähigkeit konnte das Verpackungsurteil nur eine Note besser sein. Waren Deklaration und Werbeaussagen ausreichend, werteten wir das test-Qualitätsurteil um eine Note ab.
1) Verfärbungen entstehen durch bestimmte Nahrungs- und Genussmittel wie Rotwein, Schwarztee, Rauchen. 2) Parodontitis ist eine Entzündung des Zahnhalteapparats. 3) Parts per million (ppm) Teile von einer Million. 4) Fluoridgehalt aller Zahnpasten im Labor bestätigt. 5) Blue Covarine lässt die Zähne kurzfristig weniger gelb erscheinen. 6) Von uns bezahlter Einkaufspreis. 7) Der mittlere Abrieb passt unseres Erachtens nicht zur Bezeichnung „Sensitiv“. 8) Enthält Titandioxid. Seit August 2022 darf es nicht mehr als Zusatzstoff (E 171) in Lebensmitteln eingesetzt werden. Laut Europäischer Lebensmittelbehörde (Efsa) ist die Verwendung in Lebensmitteln nicht sicher: Oral aufgenommenes Titandioxid steht unter Verdacht, genotoxisch zu wirken, also das Erbmaterial zu schädigen. Das könnte auch für Zahnpasta relevant sein, da ein geringer Teil davon verschluckt werden kann. 9) Silikapartikel werden in Zahnpasten in der Regel zu Reinigungszwecken eingesetzt. Für diese spezielle Silikaform liegt allerdings eine klinische Studie vor, die belegt, dass diese Partikel gegen Schmerzempfindlichkeit helfen.
Autokindersitze
Autokindersitze
*) Führt zur Abwertung: Ab dem Urteil Befriedigend für Unfallsicherheit oder Handhabung werteten wir das test-Qualitätsurteil ab. Bei Produkten, die in den Prüfpunkten Unfallsicherheit oder Schadstoffe mangelhaft waren, konnte das Qualitätsurteil nicht besser sein.
1) Zusatzgurt oben an der Rückenlehne. 2) Babys und Kleinkinder dürfen erst ab 76 cm und einem Mindestalter von 15 Monaten (Norm R129) vorwärtsgerichtet transportiert werden. 3) Laut Anbieter bis auf den Bezug und den Neugeboreneneinleger gleich mit dem für test 7/20 geprüften Nuna Pipa Next + Pipa Next Base. Wir haben den Bezug separat auf Schadstoffe geprüft. 4) Laut Anbieter bis auf den Bezug gleich mit dem für test 6/21 geprüften BeSafe iZi Go Modular X1 i-Size + iZi Modular i-Size Basis. Daher haben wir den Bezug separat geprüft. Außerdem haben wir noch Änderungen an der Gebrauchsanleitung bewertet. 5) Auf test.de. 6) Laut Anbieter bis auf geringe Änderungen gleich mit dem für test 12/22 geprüften Cybex Cloud Z2 i-Size + Base Z2, diese Änderungen hatten jedoch keine Auswirkungen auf die Noten. Die Änderungen an der Gebrauchsanleitung wurden bewertet. 7) Laut Anbieter bis auf den Bezug gleich mit dem für test 7/20 geprüften Joie i-Snug + i-Base Advance. Wir haben den Bezug separat auf Schadstoffe geprüft. 8) Laut Anbieter bis auf den Bezug und den Neugeboreneneinleger gleich mit dem für test 6/22 geprüften Nuna Pipa Next. Wir haben den Bezug separat auf Schadstoffe geprüft. 9) Laut Anbieter bis auf den Bezug gleich mit dem für test 7/20 geprüften Joie i-Snug. Wir haben den Bezug separat auf Schadstoffe geprüft. 10) Laut Anbieter bis auf den Bezug gleich mit dem von uns geprüften Maxi-Cosi Pebble 360 Pro (Testergebnisse am 24.10.2023 auf test.de veröffentlicht). Daher haben wir den Bezug separat auf Schadstoffe geprüft. 11) Laut Anbieter bis auf den Bezug gleich mit dem von uns geprüften Pebble 360 Pro + FamilyFix 360 Pro Basisstation (Testergebnisse am 24.10.2023 auf test.de veröffentlicht). Daher haben wir den Bezug separat auf Schadstoffe geprüft. 12) Enthält im Airbag-Warnhinweis mehr Naphthalin als das GS-Zeichen erlaubt. 13) Laut Anbieter bis auf die ausschließlich rückwärtsgerichtete Verwendung gleich mit dem von uns geprüften Swandoo Marie 2 (Testergebnisse am 25.5.2021 auf test.de veröffentlicht). Laut Anbieter entspricht der Bezug dem des auf Schadstoffe geprüften Swandoo Marie 3 (Testergebnisse am 5.1.2022 auf test.de veröffentlicht). Zusätzliche Schadstoffuntersuchungen wurden vorgenommen.
*) Führt zur Abwertung: Ab dem Urteil Befriedigend für Unfallsicherheit oder Handhabung werteten wir das test-Qualitätsurteil ab. Bei Produkten, die in den Prüfpunkten Unfallsicherheit oder Schadstoffe mangelhaft waren, konnte das Qualitätsurteil nicht besser sein.
1) Zusatzgurt oben an der Rückenlehne. 2) Babys und Kleinkinder dürfen erst ab 76 cm und einem Mindestalter von 15 Monaten (Norm R129) vorwärts gerichtet transportiert werden. 3) Auf test.de. 4) Laut Anbieter bis auf den fehlenden Neugeboreneneinleger gleich mit dem geprüften Storchenmühle Niki Start. Daher haben wir die Gurtführung, einzelne Handhabungs- und Ergonomieaspekte zusätzlich mit dem Neugeboreneneinleger geprüft. 5) Der Stützfuß der Isofix-Basis Twist brach im Crashtest ab. Daraufhin löste sich der Sitz von der Basis. 6) Gehalt des Flammschutzmittels TCPP im Bezugsstoff liegt über dem Grenzwert der EU-Spielzeugrichtlinie. 7) Das Spannen und Führen des Fahrzeuggurts ist schwierig. Vor allem das Spannen des Gurtes mit einer schwer erreichbaren Klemmvorrichtung kann vergessen werden. 8) Während der Prüfungen wurde eine Ähnlichkeit zum für test 6/21 geprüften Cybex Pallas G i-Size festgestellt. Bis auf den fehlenden Top Tether, den fehlenden Fangkörper und eine andere Gurtführung sind die beiden Produkte gleich. Die Handhabung und Ergonomie wurden teilweise separat geprüft. Zusätzliche Schadstoffuntersuchungen wurden vorgenommen.
Klimageräte
Klimageräte
*) Führt zur Abwertung: War das Datensendeverhalten ausreichend, konnte Basisschutz persönlicher Daten maximal 0,5 Noten besser sein. Bei deutlichen Mängeln in der Datenschutzerklärung konnte das Urteil Basisschutz persönlicher Daten bestenfalls Befriedigend (3,5) sein.
1) Beheizung eines Zimmers von 25 qm Fläche und südlicher Orientierung zu 80 % mit Klimagerät, zu 20 % mit Hauptheizung des Beispielhauses. Unser Beispielhaus hat eine Wohnfläche von 140 qm und einen spezifischen Heizwärmebedarf von 150 kWh pro qm und Jahr. 2) Wir ermittelten die Stromkosten im Kühlbetrieb für eine Wärmelast von 2,7 Kilowatt, was unserem 25 Quadratmeter großen südlich orientierten Beispielzimmer entspricht. 3) SEER Seasonal Energy Efficiency Ratio. Dieser Wert definiert das Verhältnis der erbrachten Kälteleistung zur eingesetzten elektrischen Leistung bei saisonal verschiedenen Außentemperaturen und zeigt die Energieeffizienz an. 4) SCOP Seasonal Coefficient of Performance. Bezeichnet die mittlere Energieeffizienz für den Heizbetrieb. 5) Der Preis bezieht sich laut Anbieter auf das Set CLS8001i-Set 25 E. 6) Die Datenschutzerklärung nennt etwa die Speicherdauer und die Rechtsgrundlagen der Verarbeitung nur teilweise. 7) Sendet eine eindeutige Gerätekennung des Smartphones, die für die Funktion der App nicht nötig ist. 8) So ist etwa die Datenschutzerklärung nicht in deutscher Sprache verfasst. 9) Laut Anbieter neues Außengerät verfügbar.