Einleitung
Bevor wir zum aktuellen Heft kommen, ein Rückblick auf die Mai-Ausgabe. In der hatten wir mindestens vier falsche Testergebnisse entdeckt. Die Buchweizen Flakes Vollkorn, ungesüßt, glutenfrei sind nicht „befriedigend“, sondern „gut“, die Kellogg’s Cornflakes nicht „ausreichend“, sondern „befriedigend“ und die Crownfield Cornflakes von Lidl nicht „gut“, sondern „sehr gut“. Im Test Zwieback ist der Delverde Klassik Zwieback von Newlat nicht „mangelhaft“, sondern „ausreichend“.
Wir hatten die betroffenen Firmen darüber informiert. Doch es geschah nichts. Die Firma Werz hat Öko-Test zumindest abgemahnt. Doch das Blatt weigerte sich gegen die Abgabe einer Unterlassungserklärung unter anderem mit der Behauptung, die Aussage in der Tabelle: „Pestizidbelastung: insgesamt 2 in Spuren darunter Glyphosat und 1 Wirkverstärker“ sei falsch. Tatsächlich würden die Werz-Flakes etwas mehr als Spuren enthalten. Da fragt man sich selbstverständlich, was darüber hinaus noch alles falsch und was „gelogen“ wie gedruckt ist? Darüber hinaus wäre das Werz-Produkt auch mit einer Belastung von etwas mehr als Spuren „gut“. Daher hätte Werz Öko-Test verklagen müssen. Das war der Firma letztendlich zu aufwändig.
Auch für die anderen betroffenen Firmen standen Aufwand und Ertrag wohl nicht in einem angemessenen Verhältnis. Denn durch eine Korrektur wäre man nicht von auf „(sehr) gut“ gekommen, sondern allenfalls auf „befriedigend“ bzw. „ausreichend“. Und Lidl kann ohnehin mit dem Label „gut“ werben. Da lohnt es offenbar nicht, für ein „sehr gut“ zu kämpfen und Öko-Test zu verärgern.
Alle (falschen) Testergebnisse der aktuellen Ausgabe haben wir Ihnen in den gleichnamigen Reitern dokumentiert.
Unsere Einschätzung
Unsere Einschätzung: Im Test Mineralwasser lautet das Testergebnis Weitere Mängel für das Quellbrunn Mineralwasser Classic von Aldi Nord „mangelhaft“, wodurch sich das Gesamturteil von „sehr gut“ auf „befriedigend“ verschlechtert. Der Grund: „Verpackung: PET-Einweg, 50 % Rezyklatanteil, kein Nachweis“. Allerdings ist das korrekte Testergebnis Weitere Mängel „befriedigend“ und das Gesamturteil damit „gut“. Denn der Legende zufolge führen „unter dem Testergebnis Weitere Mängel zur Abwertung um jeweils zwei Noten: a) eine PET-Einwegflasche; b) eine PET-Einwegflasche mit einem Anteil von Rezyklaten (Post-Consumer-Rezyklat, PCR) von weniger als 50 % im Flaschenkörper und/oder kein ausreichender Nachweis auf unsere Anfrage.“ Damit trifft auf das Aldi-Produkt genau die Abwertungsregel b) zu.
Wir wissen inzwischen, dass Öko-Test argumentiert, es treffe auch a) zu und damit sei die Abwertung um vier Noten auf „mangelhaft“ richtig. Aber das ist eine durchsichtige Schutzbehauptung zur Verteidigung eines falschen Testergebnisses. Das lässt sich am Beispiel anderer Tests nachweisen. So führen im Test Handcremes in der Januar-Ausgabe zwei gleichartige Verpackungsmängel wie beim Mineralwasser, nämlich „ein Anteil von Rezyklaten (Post-Consumer-Rezyklat, PCR) von weniger als 30 Prozent in Relation zum Gesamtgewicht der Kunststoffverpackung, keine Angabe hierzu und/oder kein ausreichender Nachweis auf unsere Anfrage“ zur Abwertung nur um eine Note. Verpackungen mit nachgewiesen mindestens 30 Prozent Altkunststoff werden sogar mit „sehr gut“ bewertet. Daher mutet es schon recht merkwürdig bis willkürlich an, wenn Mineralwasserflaschen, die sogar zu 100 Prozent aus Altkunststoff bestehen, bestenfalls „befriedigend“ sind.
Im Test Kindersonnenschutz bleibt unklar, was tatsächlich getestet wurde. So heißt es im „So haben wir getestet“: „Anhand der Deklarationen erfassten wir chemische UV-Filter, PEG/PEG-Derivate, synthetische Polymere, Silikone, Paraffine, Aluminiumverbindungen, BHT, mineralische Substanzen wie Tonerde und Kaolin sowie Verbindungen, die im Verdacht stehen, Nitrosamine zu bilden.“ Gleich im nächsten Satz steht: „Gegebenenfalls ließen wir die Produkte in spezialisierten Laboren auf (..) ihren Gehalt an Paraffinen und Silikonen überprüfen“. Wobei man sich fragt, warum Öko-Test sich überhaupt auf die Deklarationen verlässt, obwohl das Blatt immer wieder selbst feststellt, dass sie nicht stimmen.
Im Internet ist für den Test vegane Grillwürstchen eine Testmethode für gentechnisch veränderte Substanzen (GVO) angegeben. Die Untersuchung würde Sinn machen, denn die Produkte enthalten teilweise Soja. Allein: Im Heft haben wir keinen Hinweis darauf gefunden, dass tatsächlich auf GVO getestet wurde.
Fazit: Verlassen kann man sich auf nichts mehr, was Öko-Test-Magazin veröffentlicht. Warum sollten nur die Testergebnisse falsch sein, die wir durch einfache Plausibilitätsprüfung entdecken.
Mineralwasser
Mineralwasser
* Maximale Transportentfernung laut Anbieter für 80 % des Hauptabsatzes des Produkts (Distanz zwischen Quelle und Verkaufsfiliale).** Einordnung der deklarierten Gehalte an gelösten Mineralstoffen laut Anbieter (Etikett) nach Anforderungen für bestimmte Inhaltsstoffe der Anlage 6 der Verordnung über natürliches Mineralwasser, Quellwasser und Tafelwasser (Mineral- und Tafelwasser-Verordnung).
Fett gedruckt sind Mängel.
Anmerkungen: 1) Weiterer Mangel: Werbung mit Klimaneutralität, CO₂-Neutralität oder einer missverständlichen CO₂-Bilanz ohne ausreichende Information dazu auf dem Produkt (hier: „klimaneutrale Marke“, „Ensinger ist klimaneutral, unabhängig zertifiziert“, „klimaneutral“, „Climate Partner“). 2) Laut Anbieter wird der Hinweis „klimaneutral“ nicht mehr auf den Etiketten eingesetzt. 3) Laut Anbieter ist der Klimaneutral-Störer auf dem Produkt mittlerweile entfernt worden. 4) Weiterer Mangel: fehlende oder unzureichende Kennzeichnung einer Mehrwegflasche als „Mehrweg“. 5) Laut Anbieter liefert Germete seit April 2024 kein Penny-Mineralwasser mehr aus der Arnoldi-Quelle aus.
Vegane Grillwürstchen
Vegane Grillwürstchen
* Angaben laut Deklaration.
Fett gedruckt sind Mängel.
Anmerkungen: 1) Weiterer Mangel: analysierter Salzgehalt weicht deutlich vom deklarierten Salzgehalt ab. 2) Weiterer Mangel: kein Warnhinweis auf einem jodreichen Produkt. 3) Produkt ist tiefgekühlt. 4) Produkt ist ungekühlt. 5) Weiterer Mangel: analysierter Fettgehalt weicht deutlich von deklarierten Fettgehalt ab. 6) Laut Anbieter hat sich das Verpackungslayout geändert, darunter die Produktbezeichnung in „Ener Bio Vegane Bratwürstchen“. Die Rezeptur sei unverändert. 7) Laut Anbieter ist das Produkt voraussichtlich ab Juni/Juli 2024 mit einem angepassten Verpackungslayout erhältlich. 8) Laut Anbieter ist eine Rezepturumstellung geplant (reduzierter Salzgehalt und ohne Zusatz von verarbeiteten Euchema-Algen). Diese erfolge voraussichtlich ab Anfang Sommer. 9) Laut Anbieter wird die Deklaration des Fettgehalts angepasst.
Gusseisenpfannen
Gusseisenpfanne
*Die in der Tabelle dargestellten Eigenschaften sind gekürzt, es wurden nur die aus unserer Sicht relevanten bzw. besonderen Punkte dargestellt.
Fett gedruckt sind Mängel.
Anmerkungen: 1) Laut Anbieter werden derzeit nur noch Restbestände des Artikels abverkauft. Ab Spätsommer 2024 sei der Artikel unter dem neuen Markennamen „Livarno Home“ zu finden. 2) Laut Anbieter ist Gusseisen nicht für die Zubereitung von sauren Lebensmitteln wie z. B. Zitrusfrüchten, Essig und Tomaten geeignet. Darauf weist der Anbieter in einer Pflegeanleitung hin, die der Verpackung jedoch nicht beiliegt, sondern online abrufbar ist. 3) Laut Anbieter ist Gusseisen nicht für die Zubereitung von sauren Lebensmitteln geeignet. Es werde künftig auf der Verpackung ein Hinweis erscheinen, dass der Artikel nicht für die Zubereitung oder Lagerung von säurehaltigen, alkalischen oder stark gesalzenen Lebensmitteln geeignet sei. In der Regel werde das Produkt als Servierpfanne in Restaurants verwendet, ein längerer Griff würde den Verzehr bei Tisch stören. 4) Laut Anbieter wird empfohlen, auf die Zubereitung von säurehaltigen Gerichten (z. B. Tomaten- oder Weinsoßen) in der Pfanne zu verzichten, da Eisen und Säure miteinander reagierten. In der beigefügten Anleitung weist der Anbieter jedoch nicht darauf hin.
Deoroller ohne Aluminium
Deoroller ohne Aluminium
Fett gedruckt sind Mängel.
Abkürzungen: DEP = Diethylphthalat.
Anmerkungen: 1) Deklarationsmangel: Geraniol nicht deklariert, aber im Labor nachgewiesen. Gehalte an Duftstoffen können unter anderem je nach Alter des Produkts schwanken. Geraniol-Allergiker sollten das Produkt vorsichtshalber nicht verwenden. 2) Weiterer Mangel: Werbung mit „hypoallergen“. 3) Weiterer Mangel: Werbung mit Klimaneutralität, CO₂-Neutralität oder einer missverständlichen CO₂-Bilanz ohne ausreichende Information dazu auf dem Produkt (hier: klimaneutral, CO₂-neutral). 4) Missverständliche Auslobung „ohne Aluminiumsalze“, die den Anschein erwecken könnte, dass kein Aluminium im Produkt enthalten ist, Aluminium aber im Labor nachgewiesen. 5) Laut Anbieter wird das Produkt mit COSMOS NATURAL zertifiziert und zeitnah auf dem Markt bereitgestellt. 6) Citronellol deklariert, aber im Labor nicht nachgewiesen. Gehalte an Duftstoffen können unter anderem je nach Alter des Produkts schwanken. Citronellol-Allergiker sollten das Produkt vorsichtshalber nicht verwenden. 7) Geraniol deklariert, aber im Labor nicht nachgewiesen. Gehalte an Duftstoffen können unter anderem je nach Alter des Produkts schwanken. Geraniol-Allergiker sollten das Produkt vorsichtshalber nicht verwenden. 8) Citral deklariert, aber im Labor nicht nachgewiesen. Gehalte an Duftstoffen können unter anderem je nach Alter des Produkts schwanken. Citral-Allergiker sollten das Produkt vorsichtshalber nicht verwenden. 9) Flaschenkörper aus Glas. 10) Laut Anbieter wird das Produkt ausgelistet.
Kindersonnencreme
Kindersonnencreme
Fett gedruckt sind Mängel.
Abkürzungen: DnHexP = Di-n-hexylphthalat, DEHP = Diethylhexylphthalat, DHHB = Diethylaminohydroxybenzoylhexylbenzoat.
Anmerkungen: 1) Laut Anbieter gibt es einen neuen Artikel, in welchem die Rezeptur geändert wurde und der Flaschenkörper einen Rezyklatanteil von 60% hat. 2) Laut Anbieter soll 2025 auf eine Verpackung mit Rezyklatanteil umgestellt werden. 3) Silberchlorid und Titandioxid deklariert, aber im Labor nicht nachgewiesen. Laut Hersteller sind Silberchlorid und Titandioxid zwar deklariert, mittlerweile aber aus der Rezeptur entfernt worden. Laut Hersteller brauche man lediglich die Verpackungen mit der veralteten Deklaration auf. 4) Laut Anbieter wurde das Klimaneutrallogo entfernt. 5) Laut Anbieter wurde dieses Produkt ausgelistet. 6) Laut Anbieter wird aus Gründen der Produktsicherheit kein PCR verwendet. 7) Weiterer Mangel: Umweltauslobung: Werbung mit „korallenfreundlich“ oder einer missverständlichen Ozeanfreundlichkeit auf einer Sonnencreme, die zwar auf die besonders korallenschädlichen UV-Filter Octinoxat und Oxybenzon verzichtet, aber andere Inhaltsstoffe, wie etwa chemische UV-Filter, enthält, die Wasserorganismen schaden können, wenn nicht bereits wegen Werbung "Ocean Respect" mit einem ungültigen Informationslink abgewertet wurde (hier: „Skin Protect Ocean Respect Eine öko-verantwortliche Vorgehensweise“; „korallenfreundlich“). 8) Laut Anbieter stammen die Phthalat-Spuren aus der Verpackung. Es seien umgehend Korrekturmaßnahmen eingeleitet worden. 9) Laut Anbieter befindet sich eine Tube mit PCR-Kunststoff für das nächste Jahr in der Entwicklung. 10) Laut Anbieter befindet man sich im Umstellungsprozess auf Packmittel mit Rezyklatanteil in der Flasche. 11) Laut Anbieter wurden die unvollständigen Warnhinweise bereits korrigiert und die neuen Etiketten werden bei der nächsten Produktion zum Einsatz kommen. 12) Laut Anbieter ist eine Umstellung auf ein Packmittel mit PCR-Anteil für die nächste Saison geplant. 13) Laut Anbieter liegt der durchschnittliche eLVP bei Budni bei 5,49 Euro/250 ml. 14) Weiterer Mangel: Umweltauslobung: Werbung mit Klimaneutralität, CO₂-Neutralität oder einer missverständlichen CO₂-Bilanz ohne ausreichende Information dazu auf dem Produkt (hier: „klimaneutral: Plant for the Planet"). 15) Weiterer Mangel: Werbung "Ocean Respect“ mit einem ungültigen Informationslink. 16) Weiterer Mangel: Umkarton, der kein Glas schützt. 17) Weiterer Mangel: Umweltauslobung: Werbung mit Klimaneutralität, CO₂-Neutralität oder einer missverständlichen CO₂-Bilanz ohne ausreichende Information dazu auf dem Produkt (hier: „klimaneutral ClimatePartner"). 18) Weiterer Mangel: fehlende Angabe „nano“ bei Titandioxid (Eco Cosmetics, Dado Sens) oder Zinkoxid (Naïf) in der Liste der Inhaltsstoffe. Laut Laboranalyse liegen die beiden eingesetzten UV-Filter zu mehr als 50 Prozent nanoförmig vor. 19) Weiterer Mangel: IKW-Warnhinweise (siehe Legende) fehlen und/oder sind unvollständig (Dado Sens: 4 unvollständig; Naïf: 3 & 4 unvollständig, 6 fehlt; Nivea: 6 & 7 unvollständig). 20) Weiterer Mangel: Auslobung als "Mineral Sunscreen", obwohl neben einem mineralischen UV-Filter auch ein chemischer UV-Filter (hier: Bis-Ethylhexyloxyphenol Methoxyphenyl Triazine) deklariert ist. 21) Laut Hersteller wurden die IKW-Warnhinweise ab Charge 50025A angepasst.
Papiertrinkhalme
Papiertrinkhalme
Fett gedruckt sind Mängel.
Abkürzungen: BIT = 1,2-Benzisothiazolin-3-on, paA = primäre aromatische Amine, PFAS = per- und polyfluorierte Alkylsubstanzen
Anmerkungen: 1) Weiterer Mangel: PFAS im Produkt nachgewiesen. 2) Weiterer Mangel: Werbung mit Klimaneutralität, CO₂-Neutralität oder einer missverständlichen CO₂-Bilanz ohne ausreichende Information dazu auf dem Produkt (hier: CO₂-neutral). 3) Weiterer Mangel: Auslobung „biologisch abbaubar“ oder „kompostierbar“ auf der Verpackung. 4) Sensorik: Aufgrund des stark auffälligen Geruchs der Probe wurde aus arbeitsschutztechnischen Gründen auf eine Geschmacksprüfung verzichtet.