Einleitung
Bevor wir dazu kommen, eine Vorbemerkung. In der Januar-Ausgabe wurde das Buch „Gibt’s das auch in Grün?“ vorgestellt. Geschrieben haben es die inzwischen geschasste Chefredakteurin Kerstin Scheidecker und ihre noch im Amt befindliche Stellvertreterin Katja Tölle. Es prangert Greenwashing an, die Werbung mit Begriffen wie „klimaneutral“ oder „CO2-neutral“. Allerdings warb Öko-Test selbst im Impressum mit dem Label GoGreen von DHL. Das steht dem Transportkonzern zufolge für einen mehr als klimaneutralen, nämlich sogar für einen klimafreundlichen Transport der Hefte zu den Lesern und den Kiosken. Unser Kommentar in Januar: Das ist Greenwashing. Willkommen in Absurdistan. Inzwischen wurde das Label aus dem Impressum entfernt.
In fast jedem Heft finden wir Fehler und schreiben dazu: Wir können nur die Plausibilität prüfen. Wir wissen nicht, wie viele Fehler wir finden würden, wenn wir die vollständigen Unterlagen einsehen könnten. So enthielt der Test Allzweckreiniger in der März-Ausgabe keine für uns erkennbaren Fehler. Trotzdem war die Bewertung des Domol Allzweck-Reiniger Frühlingsbrise falsch. In der aktuellen Ausgabe ist unter der Überschrift „Berichtigung“ zu lesen: „Das Gesamturteil verbessert sich von `befriedigend´ auf `gut´. Wir bitten, diesen Fehler zu entschuldigen.“ Daher stellt sich die Frage: Sind die Testergebnisse in der aktuellen Ausgabe verlässlich?
Unsere Einschätzung
Unsere Antwort lautet: Nein. Nicht nur, wegen der vier falschen Bewertungen in den Tests Cornflakes Zwieback und vermutlich einer weiteren im Test Paprikapulver (mehr dazu in den gleichnahmigen Reitern). Sondern auch, weil es darüber hinaus es eine Menge Ungereimtheiten gibt, die Fehler zur Folge haben können. Zu denen haben wir Öko-Test befragt, aber keine Antwort bekommen. Auch nicht, als wir Öko-Test kurz vor der Veröffentlichung mitgeteilt haben, dass wir daher davon ausgehen, dass unsere Analyse richtig ist und den Bericht freischalten werden.
Im Test Cornflakes wurde für die Laboranalyse von Mineralölbestandteilen, Elementen, Pestiziden, Chlormequat/Mepiquat, Glyphosat/Aminomethylphosphonsäure (AMPA)/Glufosinat, Acrylamid und Gluten Probenmaterial aus drei Packungen homogenisiert. Warum nicht auch für gentechnisch veränderte Bestandteile, wird nicht erklärt.
Auch nicht, warum im Test Senf für keinen Parameter Probenmaterial aus mehreren Gläsern homogenisiert wurde. Außerdem ist eine Testmethode für MOAH, MOSH, MOSH-Analoge angegeben. Es ist eine andere als im Test Cornflakes, in dem auch nur von Mineralölbestandteilen die Rede ist. Daher wollten wir wissen, ob es mit der dort angegebenen Methode möglich ist, lediglich Mineralölbestandteile (MOSH/MOAH) zu bestimmen. Unseres Wissens nach geht das nicht.
Zum Test Concealer hatten wir mehrere Fragen. Zum einen wird nur auf Chlorphenesin getestet, obwohl es viele weitere, gesundheitlich bedenkliche halogenorganische (AOX) Konservierungsmittel gibt und AOX-Tests bislang Standard waren? Außerdem verlässt man sich bei bedenklichen UV-Filtern, Kunststoffverbindungen wie synthetischen Polymeren sowie Mica auf die Deklaration, obwohl man in eben diesem Test festgestellt hat, dass sie manchmal falsch ist? So ist der allergisierende Duftstoff Geraniol im Artdeco Fluid Camouflage Concealer, 02 Neutral Light nicht deklariert, wurde aber im Labor in Konzentrationen weit über der Deklarationsgrenze gemäß EU-Kosmetik-Verordnung 1223/2009 von 10 mg/kg für auf der Haut verbleibende Kosmetikprodukte nachgewiesen.
Im Test Fruchtriegel wird eine Testmethode für Mineralölbestandteile angegeben. Es ist die gleiche, mit der im Test Senf laut Öko-Test MOAH, MOSH, MOSH-Analoge gemessen wurden. Daher fragen wir uns, was wirklich bestimmt wurde und warum im Test Fruchtriegel angegeben wird "Messung mittels LC-GC/FID", aber nicht im Test Senf. Im diesem Test wurde zudem für fast alle Parameter Probenmaterial aus drei Packungen homogenisiert. Warum nicht auch für Gesamtzucker?
Im Test Zwieback wird für mehrere Parameter Probenmaterial aus mehreren Packungen homogenisiert. Warum nicht, anders als im Test Cornflakes, auch für Chlormequat/Mepiquat, Glyphosat/Aminomethylphosphonsäure (AMPA)/Glufosinat und Elemente?
Einige Wandfarben werden in Plastikeimern verkauft, aber nach dem Rezyklatanteil wurde nicht gefragt. Anders als im Test Concealer, in dem es um wesentlich geringere Plastikmengen geht.
Die Rohstoffe für Cornflakes, Senf und Paprikapulver stammen teilweise aus Ländern mit prekären Arbeitsbedingungen. Warum wurde anders als für Mica im Test Wandfarben die Lieferkette nicht problematisiert?
Im Test vegane Butter in der April-Ausgabe heißt es: "Zur Abwertung um jeweils vier Noten führen: a) ein gemessener Gehalt an aromatischen Mineralölkohlenwasserstoffen von mehr als 1 bis 2 mg/kg (in Tabelle: „MOAH“). Im aktuellen Test Cornflakes heißt es: "Unter dem Testergebnis Inhaltsstoffe führen zur Abwertung um jeweils vier Noten: a) MOAH“ (ohne Angabe der Menge). Wurde die Abwertungsgrenze nach oben oder nach unten verschoben? Wenn ja, warum?
Im Test Paprikapulver (und anderen) haben etliche Anbieter abweichende Ergebnisse zu chargengleichen Produkten vorgelegt. Dem Text ist nicht zu entnehmen, dass Öko-Test zur Verifizierung der eigenen Ergebnisse eine Nachuntersuchung vorgenommen hat. Um zu einem, für die Leser verlässicheren Urteil zu kommen, macht es die Stiftung Warentest zwar nicht wirklich gut, aber besser als Öko-Test. Sie schreibt in der April-Ausgabe zum Test Olivenöl: „Eine Gruppe von Personen, die auf Olivenöl spezialisiert ist (amtlich anerkanntes Panel), führte die sensorische Prüfung gemäß EU-Olivenöl-Verordnung durch. Es hielt bei jedem Öl die Einzeleindrücke fest und beurteilte darüber hinaus, wie harmonisch der Gesamteindruck war. Auffällige oder fehlerhafte Öle ließen wir von zwei weiteren akkreditierten Panels testen. Beschrieben mindestens zwei Panels ein Öl als fehlerhaft, bewerteten wir es mit Mangelhaft.“
Fazit: Aufgrund von Fehlern und Ungereimtheiten des Testkonzepts ist auf die Ergebnisse kein Verlass. Produkte können sowohl zu gut wie zu schlecht bewertet sein.
Cornflakes
Cornflakes
Kommentar Testwatch: Das Testergebnis der Werz Buchweizen Flakes Vollkorn, ungesüßt, glutenfrei ist nach unseren Berechnungen nicht „befriedigend“, sondern „gut“, das der Kellogg’s Cornflakes nicht „ausreichend“, sondern „befriedigend“. Beide werden abgewertet wegen „Pestizidbelastung: insgesamt 2 in Spuren darunter Glyphosat und 1 Wirkverstärker“. In der Legende heißt es: „Zur Abwertung um jeweils eine Note führen: a) ein bis zwei als besonders bedenklich eingestufte Pestizide in gemessenen Gehalten von mehr als 0,01 mg/kg. Als besonders bedenklich werden Pestizide eingestuft, wenn sie PAN-gelistet sind (in Gruppe 2 oder Gruppe 3 als bienentoxisch oder sehr bioakkummulierend und sehr persistent in Wasser, Böden oder Sedimenten), nach EU-Datenbank oder CLP-Verordnung (ECHA) kanzerogen oder reproduktionstoxisch sind (hier: Glyphosat, Deltamethrin); b) zwei bis sechs in Spuren nachgewiesene Pestizide und Wirkverstärker.“ a) trifft nicht zu. Die Produkte enthalten zwar Glyphosat, aber nur in Spuren. Mithin kommt b) zur Anwendung und das heißt, die Produkte dürften nur um eine Note abgewertet werden. Die Crownfield Cornflakes von Lidl enthalten lediglich „Glyphosat in Spuren“. Abgewertet wird aber erst ab zwei in Spuren nachgewiesenen Pestiziden. Sie sind damit nicht „gut“, sondern „sehr gut“.
Nicht zuletzt ist die Ausage irreführend: "Zur Abwertung um jeweils eine Note führen: a) ein bis zwei als besonders bedenklich eingestufte Pestizide in gemessenen Gehalten von mehr als 0,01 mg/kg." Denn sie begrenzt die Menge nach oben nicht. Das heißt: Öko-Test würde danach selbst Produkte, die über die gesetzlichen Grenzwerte hinaus belastet sind und gar nicht verkauft werden dürften, mit "gut" bewerten. Tatsächlich sind solche Produkte regelmäßig "ungenügend". Die gleiche unsinnige Abwertungsregel findet sich auch in den Tests Senf, Paprikapulver und Zwieback.
*Zugrunde gelegter EU-Richtwert für Acrylamid von 150 μg/kg für Frühstückscerealien auf Mais-, Hafer-, Dinkel-, Gerste- oder Reisbasis. **Zugrunde gelegter EU-Richtwert für Acrylamid von 300 μg/kg für Frühstückscerealien aus Vollkorngetreide.
Bei der Auflistung der verwendeten Getreidearten wurden geringfügige Gehalte an vor allem geschmacksgebenden Zutaten wie Gerstenmalzmehl und Gerstenmalzextrakt nicht mitaufgeführt. Die deklarierten Anteile der Getreidearten wurden durch Anbieterrückmeldungen ergänzt. Die prozentualen Angaben können durch Berechnungen vor oder nach dem Trocknungsprozess der Flakes abweichen.
Fett gedruckt sind Mängel.
Abkürzungen: MOAH = aromatische Mineralölkohlenwasserstoffe.
Anmerkungen: 1) Weiterer Mangel: fehlende Angabe zum Ballaststoffgehalt in der Nährwertdeklaration. 2) Weiterer Mangel: Angabe einer unserer Ansicht nach zu kleinen Portion von weniger als 50 Gramm zur Berechnung der Nährwerte. 3) Weiterer Mangel: zusätzliche Umverpackung aus Pappe, obwohl die Flakes schon in einem Kunststoffbeutel verpackt sind. 4) Weiterer Mangel: keine zusätzliche Kennzeichnung, dass es sich bei „Dinkel“ um eine Weizenart handelt. 5) Weiterer Mangel: Auslobung „ungesüßt“ ohne den Hinweis, dass das Produkt von Natur aus Zucker enthält. 6) Laut Anbieter wurde die Deklaration/Verpackung geändert. Die neue Version fließe voraussichtlich im Mai in den Handel ein. 7) Laut Anbieter wird das Produkt ab Mai mit geringfügig angepasstem Layout im Handel erhältlich sein. Die Rezeptur bleibe jedoch unverändert. 8) Laut Anbieter wird der Artikel zukünftig unter einer anderen Marke (Granola) erhältlich sein. 9) Laut Anbieter befindet sich das Produkt derzeit im Abverkauf. Das neue Produkt mit der EAN 4337256739689 habe eine Grammatur von 400 Gramm sowie eine optimierte Rezeptur und sei bereits in der Auslieferung an die Märkte. 10) Laut Anbieter wurde das Layout der Verpackung angepasst. 11) Laut Anbieter wird das Produkt seit dem 01.03.2024 von einem neuen Lieferanten bezogen. Das neue Produkt habe eine Grammatur von 500 Gramm, außerdem seien geringfügige Änderungen der Rezeptur vorgenommen worden. 12) Laut Anbieter wird der Ballaststoffgehalt beim nächsten Verpackungsdruck aufgebracht. 13) Laut Anbietergutachten zu chargengleichem Produkt war Acrylamid in einem Gehalt unter dem Richtwert für Vollkorngetreide von 300 μg/kg nachweisbar. 14) Laut Anbieter wurde die Deklaration/Verpackung geändert. Die neue Version fließe seit März in den Handel ein. 15) Laut Anbieter wurde die Verpackung Anfang des Jahres geändert. Die Portionsangabe sowie die Auslobung „halal“ seien entfernt worden.
Senf
Senf
Die in der Tabelle dargestellten sensorischen Eigenschaften sind gekürzt, es wurden nur die aus unserer Sicht relevanten bzw. besonderen Punkte dargestellt.
Fett gedruckt sind Mängel.
Anmerkungen: 1) Weiterer Mangel: PVC/PVDC/chlorierte Verbindungen in der Deckeldichtung. 2) Der Preis bezieht sich auf 250 ml. 3) Laut Anbieter ist Ende 2023 eine Umstellung auf PVC-freie Deckel erfolgt. 4) Laut Anbietergutachten war in einem chargengleichen Rückstellmuster kein Glyphosat nachweisbar. 5) Laut Anbieter handelt es sich bei diesem Produkt nicht um einen „klassischen mittelscharfen“ Senf, sondern um ein Produkt, bei dem eine deutliche Schärfe zu erwarten sei. Dies werde auf dem Etikett durch die Hinweise „pikant“ und „etwas weniger scharf als Löwensenf Extra“ beschrieben. 6) Laut Anbieter kann der Preis je nach Region auch bei 0,59 Euro liegen. 7) Laut Anbieter wird in der Rezeptur bewusst auf Zucker verzichtet, wodurch die Salzigkeit etwas mehr in den Vordergrund trete.
Paprikapulver
Paprikapulver
Kommentar Testwatch: Die Bewertung des Fuchs Paprika edelsüß ist vermutlich nicht „ausreichend“, sondern „befriedigend“. Denn beim Parameter "Darunter in der EU verbotene oder nicht mehr zugelassene Pestizide" ist Bifenthrin gefettet und auch beim Parameter "Darunter besonders bedenkliche Pestizide". Solche doppelten Abwertungen hat es bei Öko-Test bislang nicht gegeben. Betroffen sind davon auch die meisten „ungenügenden" Produkte. Das hat aber keine Auswirkungen, da sie ohnehin ungenügend sind. Aber der Paprika von Fuchs wäre ohne doppelte Abwertung "befriedigend".
Fett gedruckt sind Mängel.
Anmerkungen: 1) Laut Anbieter wurde entschieden, die von ÖKO-TEST geprüfte Charge aufgrund der Testergebnisse aus dem Verkauf zu nehmen. 2) Laut Anbietergutachten wurden in einer Rohwarencharge, die der von ÖKO-Test getesteten Charge zugeordnet werden kann, Glufosinat-Gehalte unter 0,01 mg/kg (bei Anwendung eines Trocknungsfaktors von 10) gemessen. 3) Laut Anbietergutachten wurden in einer chargengleichen Probe geringere Gehalte an Glufosinat analysiert. Diese würden wir als Spuren bewerten. 4) Laut Anbieter wurde die betroffene Charge Paprika edelsüß aufgrund der Überschreitung des gesetzlichen Höchstgehaltes für Glufosinat aus dem Verkauf genommen. Laut Anbietergutachten war in einer chargengleichen Probe kein Glufosinat nachweisbar. 5) Laut Anbieter wurde entschieden, die Charge aus dem Verkauf zu nehmen. Laut Anbietergutachten war in einer chargengleichen Probe kein Glufosinat nachweisbar. 6) Laut Herstellergutachten wurden in einer Rohwarencharge, die der von ÖKO-TEST getesteten Charge zugeordnet werden kann, keine Pestizide nachgewiesen. 7) Laut Herstellergutachten wurden in einer chargengleichen Probe keine Pestizide über 0,01 mg/kg (bei Anwendung eines Trocknungsfaktors von 10) nachgewiesen. 8) Laut Anbietergutachten wurden in einer chargengleichen Probe keine Pestizide nachgewiesen.
Concealer
Concealer
Fett gedruckt sind Mängel.
Anmerkungen: 1) Weiterer Mangel: Anbieter hat Farbbestandteile auch auf Nachfrage nicht aufgeschlüsselt. 2) Weiterer Mangel: Herkunft und Hersteller des im Produkt eingesetzten Micas (CI 77019) genannt, aber Lieferkette zurück bis zur Mine nicht ausreichend belegt, wodurch Kinderarbeit nicht ausgeschlossen werden kann. 3) Weiterer Mangel: Fehlende Angabe „nano“ bei Titandioxid in der Liste der Inhaltsstoffe gemäß EU-Kosmetik-Verordnung 1223/2009 und der Empfehlung 2022/C 229/01 der EU-Kommission zur Definition von Nanomaterial, wenn das in den Produkten enthaltene Titandioxid zu mehr als 50% nanoförmig vorliegt. 4) Weiterer Mangel: Umkarton, der kein Glas schützt. 5) Weiterer Mangel: Produkt ist nicht hygienisch versiegelt. 6) Weiterer Mangel: Werbung mit Klimaneutralität, CO₂-Neutralität oder einer missverständlichen CO₂-Bilanz ohne ausreichende Information dazu auf dem Produkt (hier: klimaneutral). 7) Laut Anbieter wird die Farbe ca. Ende Juni 2024 umgestellt. 8) Laut Anbieter wird das Produkt zum Juli 2024 ausgelistet. 9) Deklarationsmangel: der allergisierende Duftstoff Geraniol ist nicht deklariert, wurde jedoch im Labor in Konzentrationen weit über der Deklarationsgrenze gemäß EU-Kosmetik-Verordnung 1223/2009 von 10 mg/kg für auf der Haut verbleibende Kosmetikprodukte nachgewiesen.
Fruchtriegel
Fruchtriegel
Fett gedruckt sind Mängel.
Anmerkungen: 1) Weiterer Mangel: Werbung mit Selbstverständlichkeiten mit Hinweis auf gesetzliche Regelungen, wobei gesetzlich vorgeschriebene Eigenschaften als etwas Besonderes hervorgehoben werden, obwohl vergleichbare Produkte diese ebenso aufweisen (hier: „ohne Zusatz von Aroma-, Farb- und Konservierungsstoffe lt. Gesetz“) 2) Weiterer Mangel: Werbung mit Klimaneutralität, CO₂-Neutralität oder einer missverständlichen CO₂-Bilanz ohne ausreichende Informationen dazu auf dem Produkt (hier: „klimapositiv“). 3) Weiterer Mangel: Werbung, die suggeriert, dass das für Kleinkinder ausgelobte Produkt zuckerarm ist oder „gesund“ süß sei (hier: „ohne Zuckerzusatz“, „Zutaten enthalten von Natur aus Zucker“, „Süße (nur) aus Früchten“, „Süße nur aus Fruchtzutaten“, „natürlicher Zuckergehalt aus den Zutaten“). 4) Weiterer Mangel: Werbung, die suggeriert, ein Produkt sei als „idealer Snack für zwischendurch“ bzw. Zwischenmahlzeit für Kleinkinder geeignet, obwohl das Produkt mehr als doppelt so viel Zucker enthält wie einals Zwischenmahlzeit empfohlener Apfel in gleicher Menge. 5) Laut Anbieter wird der Riegel mit angepasstem Etikett seit März an den Handel geliefert. Die Auslobung „ohne Zusatz von Farb- und Konservierungsstoffe lt. Gesetz“ wurde auf der neuen Verpackung entfernt.
Zwieback
Zwieback
Kommentar Testwatch: Die Bewertung des Delverde Klassik Zwieback ist falsch. Sie ist nach unseren Berechnungen nicht "mangelhaft", sondern "ausreichend". Das Produkt wird um zwei Noten wegen DON abgewertet. Außerdem ist die "Pestizidbelastung Insgesamt 3; 2 Pestizide in Spuren, darunter Pirimiphosmethyl, 1 Wirkverstärker in Spuren". In der Legende heißt es dazu: "Zur Abwertung um jeweils eine Note führen: a) ein bis zwei als besonders bedenklich eingestufte Pestizide in gemessenen Gehalten von mehr als 0,01 mg/kg (...), hier: Pirimiphosmethyl; b) zwei bis sechs in Spuren nachgewiesene Pestizide und/oder Wirkverstärker." Das Produkt enthält zwar Pirimiphosmethyl, aber nur in Spuren. Daher kommt b) zur Anwendung. Der Zwieback hätte wegen der Pestizide nur um eine Note abgewertet werden dürfen und ist also tatsächlich "ausreichend".
Fett gedruckt sind Mängel.
Abkürzungen: DON= Deoxynivalenol.
Anmerkungen: 1) Weiterer Mangel: Werbung mit Klimaneutralität, CO₂-Neutralität oder einer missverständlichen CO₂-Bilanz ohne ausreichende Information dazu auf dem Produkt (hier: klimapositiv, berechnet nach GHG Protocol holle-klimapositiv.ch). 2) Weiterer Mangel: Ballaststoffgehalt nicht deklariert. 3) Laut Anbieter wurde dieser Artikel ausgelistet und der Handel werde seit 31.03.2024 nicht mehr damit beliefert. 4) Laut Anbieter wurde eine Layoutanpassung vorgenommen. Die Rezeptur sei unverändert geblieben. Das neue Produkt sei ab Ende April im Handel verfügbar und unter anderem an der entfernten „klimapositiv“-Auslobung erkennbar. 5) Laut Anbieter wurden eine Layoutanpassung vorgenommen sowie die aufgrund eines Druckfehlers falsch angegebenen Werte für die gesättigten Fettsäuren von 3,6 g auf 0,7 g und der Salzgehalt von 0,35 g auf 0,98 g korrigiert. Das neue Produkt fließe seit Anfang April in den Handel ein. 6) Laut Anbieter wird die Faltschachteltiefe angepasst sowie die Herkunft des bisher aus Deutschland stammenden Demeter Dinkelmehls um zwei weitere EU-Länder erweitert. Das neue Produkt sei voraussichtlich ab Juni unter der neuen GTIN 4067796039436 in den Märkten verfügbar. 7) Laut Anbieter wird das Produkt bei Aldi Nord und Aldi Süd vertrieben. Aldi Nord werde jedoch von einem weiteren Lieferanten beliefert. 8) Ballaststoffgehalt wurde auf Nachfrage vom Hersteller nachgereicht.
grüne Wandfarbe
grüne Wandfarbe
Fett gedruckt sind Mängel.
Abkürzungen: BIT = Benzisothiazolinon; CIT = Chlormethylisothiazolinon; MIT = Methylisothiazolinon
Anmerkungen: 1) Deklarationsmangel: keine Angabe der Inhaltsstoffe nach VdL RL 01 auf dem Gebinde und dem Technischen Merkblatt. 2) Deklarationsmangel: keine Angabe der Inhaltsstoffe nach VdL RL 01 auf dem Gebinde, sondern nur im Technischen Merkblatt. 3) Deklarationsmangel: keine oder unzureichende Anwendungs- und Sicherheitshinweise auf dem Gebinde und dem Technischen Merkblatt („Bei Spritzarbeiten Schutzbrille und Kombifilter A2/P2 verwenden.“ (hier: Primaster, Rust-Oleum, MissPompadour, Elle Decoration, Lignocolor, Farrow&Ball, Auro); „Während der Verarbeitung und Trocknung für gründliche Belüftung sorgen.“ (hier: Primaster, Rust-Oleum, MissPompadour); „Essen, Trinken und Rauchen während des Gebrauchs der Farbe ist zu vermeiden.“ (hier: Primaster, Rust-Oleum, MissPompadour, Elle Decoration, Lignocolor, Farrow&Ball, Auro); „Bei Berührung mit den Augen oder der Haut sofort gründlich mit Wasser abspülen.“ (hier: Primaster, Rust-Oleum, Lignocolor); „Nicht in die Kanalisation, Gewässer oder Erdreich gelangen lassen.“ (hier: Primaster, MissPompadour, Auro) oder ähnliche Formulierungen). 4) Deklarationsmangel: keine oder unzureichende Anwendungs- und Sicherheitshinweise auf dem Gebinde, sondern nur im Technischen Merkblatt („Bei Spritzarbeiten Schutzbrille und Kombifilter A2/P2 verwenden. (Düfa, Profitan)“; „Essen, Trinken und Rauchen während des Gebrauchs der Farbe ist zu vermeiden.“ (Düfa, Profitan); „Bei Berührung mit den Augen oder der Haut sofort gründlich mit Wasser abspülen.“ (Düfa, Profitan) oder ähnliche Formulierungen). 5) Deklarationsmangel: keine Angabe einer Telefonnummer für Allergiker auf dem Gebinde bei gleichzeitiger Deklaration von allergieauslösenden Inhaltsstoffen. 6) Weiterer Mangel: Technisches Merkblatt nicht unter der angegebenen Adresse vorgefunden. 7) Weiterer Mangel: Werbung mit Klimaneutralität, CO₂-Neutralität oder einer missverständlichen CO₂-Bilanz ohne ausreichende Information dazu auf dem Produkt. (hier: CO₂-neutrale Produktion). 8) Weiterer Mangel: Herkunft und Hersteller des im Produkt eingesetzten Micas genannt (hier: Frankreich), aber Lieferkette zurück bis zur Mine nicht ausreichend belegt, wodurch Kinderarbeit nicht ausgeschlossen werden kann. 9) Weiterer Mangel: Vorteil des Produktes mit Luftreiniger-Versprechen nicht vollumfänglich belegt. 10) Laut Hersteller befindet sich die Produktlinie in einer grundlegenden Überarbeitung. Die Umstellung auf eine konservierungsmittelfreie Rezeptur sei in Planung. 11) Laut Hersteller befindet sich das Produkt zurzeit in der Auslistung. 12) Laut Hersteller wird das Stiltalent-Konzept überarbeitet und dafür das Layout der Produkte angepasst. 13) Laut Hersteller wird die eingekaufte Produktvariante nicht mehr produziert und befinde sich derzeit im Abverkauf. 14) Laut Hersteller wird das Produkt ab sofort mit einem neuen Etikett/Layout ausgeliefert. 15) Herkunft und Hersteller des im Produkt eingesetzten Micas genannt (hier: Frankreich) und ausreichende Belege geliefert, wodurch Kinderarbeit ausgeschlossen werden kann.