Einleitung
„Schlechte Zeiten für ein beliebtes Produkt: Nur 4 von 23 Ölen im Test sind gut. Sechs Produkte fallen durch.“ So fasst die Stiftung Warentest die Ergebnisse ihres Olivenöl-Tests zusammen. „Nur 3 der 14 Helme schützen bei einem Unfall gut vor Kopfverletzungen. Einer fällt durch“, schreibt sie zum Test Fahrradhelme. „Ganz sicher ist keiner der acht Robos. Drei mähen immerhin gut, der Rest schafft nur einfache Flächen“, heißt es zum Test Mähroboter. Das Fazit des Tests Gesichtscremes lautet: „Die Preise der 14 Cremes im Test unterscheiden sich deutlich. Discounter-Ware kann mit teuren Markenprodukten mithalten.“ Die Kopfhörer werden überwiegend mit „gut“ bewertet. Zu Begründung heißt es: „Toller Klang, super Geräuschreduzierung und das schon ab 85 Euro − elf Neue mischen das Testfeld auf. Vier andere zeigen Schwächen im Falltest.“
Die Ergebnisse aller Tests haben wir Ihnen in den gleichnamigen Reitern dokumentiert und kommentiert. In den Tabellen haben wir rot unterlegt, was nach unseren Berechnungen ein Fehler ist. Hellrot haben wir wahrscheinliche Fehler gekennzeichnet.
Unsere Einschätzung
Unsere Einschätzung: In der Einleitung haben wir nur über den Test Grillkohle nicht berichtet. Denn er ist der einzige in diesem Heft, in dem es nach unseren Berechnungen keinen (wahrscheinlichen) Fehler gibt.
Wie wir Fehler finden, lässt sich gut am Kopfhörer Tune 720BT von JBL nachvollziehen. Er ist laut Stiftung Warentest „gut (2,0)“. Das haben wir nachgerechnet und kommen auf eine rechnerische Gesamtnote zwischen 1,77 bis 1,833, gerundet „gut (1,8)“. Der Grund für den Unterschied liegt am grün unterlegten „entfällt“ für „Aktive Geräuschreduzierung 10%“. Diese zehn Prozent hat die Stiftung offenbar anteilsmäßig den anderen Parametern zugeschlagen und den Ton nicht mit 50, sondern mit gut 55,5 Prozent in das Qualitätsurteil einfließen lassen, den Tragekomfort mit gut 22,2 statt 20 Prozent, den Akku mit gut 16,6 statt 16 und die Haltbarkeit mit gut 5,5 statt mit fünf Prozent. Dann ergibt sich eine rechnerische Gesamtnote zwischen 1,966 und 2,036 (Tabelle rechts), gerundet „gut (2,0)“. Dumm nur: Damit ist die Tabelle im Heft (links) falsch, in der es heißt: „Ton 50%“. Das gleiche gilt für das „So haben wir getestet“ im Internet. Auch dort heißt es: „Ton: 50%“. Insgesamt betrifft das Problem die vier Hersteller JBL, Fresh ‘n Rebel, Sony und Yamaha. Sie hätten unserer Meinung nach gute Chancen, den Test gerichtlich verbieten zu lassen.
Manche Fehler fallen uns sofort ins Auge. So fehlt in den rot unterlegten Feldern das * (führt zu Abwertung). In den grün unterlegten ist es korrekt. Ob das * nur vergessen wurde oder ob die Helme tatsächlich nicht abgewertet wurden, können wir nicht immer mit Sicherheit sagen.
In einigen Fällen, zum Beispiel für die Sebamed Gesichtscreme Urea Akut 5 %, die Lavera Naturkosmetik Basis Sensitiv Reichhaltige Feuchtigkeitscreme und die Cetaphil Tagespflege mit Hyaluronsäure halten wir Fehler für wahrscheinlich, denn die von der Stiftung veröffentlichten Qualitätsurteil ergeben sich nur, wenn man für alle in Frage kommenden Parameter die ungünstigsten Werte in die Berechnung einfließen lässt. Eine solche Konstellation gleich bei drei von 14 Produkten in einem Test halten wir für unwahrscheinlich. Wahrscheinlicher erscheint uns, dass das Qualitätsurteil zumindest in einem Fall um 0,1 Note besser ist als von der Stiftung veröffentlicht.
Selbstverständlich haben wir die Stiftung Warentest um eine Stellungnahme gebeten, aber keine Antwort erhalten.
Nicht zuletzt hat sich der Hersteller eines Olivenöls an uns gewandt, das wegen sensorischer Fehler mit „mangelhaft“ bewertet wurde. Zu dem Testverfahren schreibt die Stiftung: „Eine Gruppe von Personen, die auf Olivenöl spezialisiert ist (amtlich anerkanntes Panel), führte die sensorische Prüfung gemäß EU-Olivenöl-Verordnung durch. Es hielt bei jedem Öl die Einzeleindrücke fest und beurteilte darüber hinaus, wie harmonisch der Gesamteindruck war. Auffällige oder fehlerhafte Öle ließen wir von zwei weiteren akkreditierten Panels testen. Beschrieben mindestens zwei Panels ein Öl als fehlerhaft, bewerteten wir es mit Mangelhaft.“
Die Ölmühle Moog bezweifelt, dass das Testergebnis richtig ist. Das ist zunächst nichts Ungewöhnliches, aber der Hersteller hat gute Argumente. Er schreibt uns: „Der Olivenöl-Test der Stiftung Warentest hat bei uns hohe Wellen geschlagen. Grund ist die maximale Abwertung unseres Bio Planète Olivenöl mild auf Grund eines festgestellten Fehlgeschmackes (ranzig roh). Unsere eigenen Prüfungen bei akkreditieren Sensorikpanels können dies nicht bestätigen. (Auch) die chemischen Parameter sind alle konform (auch die oxidativen, die bei einem ranzigen Öl als erhöht zu erwarten wären). Außerdem gab es keine Reklamationen zu dieser Charge, die schon seit einigen Monaten in großer Zahl auf dem Markt ist. Im Austausch mit dem Testmagazin haben wir erfahren, dass der Fehler bei zwei Sensorikpanels festgestellt wurde. Im Test ist angegeben, dass drei Sensorikpanels herangezogen wurden. Demnach hat ein Panel den Artikel als fehlerfrei beschrieben.“
Fazit: Fehler können passieren. Seriöser Weise sollte man sie korrigieren. Doch die Stiftung Warentest verkauft die falschen Tests unverändert weiter.
Olivenöl
Olivenöl
*) Führt zur Abwertung. Wies ein Öl sensorische Fehler auf, lauteten sensorisches Urteil und das test-Qualitätsurteil Mangelhaft. Das test-Qualitätsurteil konnte maximal eine halbe Note besser sein als das sensorische Urteil. Lautete das Schadstoff-Urteil Ausreichend, werteten wir das test-Qualitätsurteil um eine halbe Note ab.
1) Wir prüften die Herkunftsangaben mit spektroskopischen Methoden. Keines der Öle war auffällig. 2) Laut EU-Olivenöl-Verordnung muss „natives Olivenöl extra“ ein Mindestmaß an Fruchtigkeit mitbringen. Auch Bitterkeit und Schärfe sind positive Attribute. Sensorische Fehler sind in der höchsten Güteklasse nicht erlaubt. 3) Beschreibungen beziehen sich auf die Öle, nachdem sie auf 28 °C erwärmt wurden. 4) Um die Unterschiede der einzelnen Produkte klarer herauszuarbeiten, haben wir auch erfasst, wie harmonisch die Öle riechen und schmecken und welche Geschmacksnuancen sie mitbringen. 5) Laut Deklaration. 6) Vor allem online erhältlich. 7) Von uns bezahlter Einkaufspreis. 8) Hergestellt von Fiorentini Firenze. 9) Bei Ölen aus unterschiedlichen Herkunftsländern lässt sich die Herkunft analytisch nicht überprüfen. 10) Und weitere Olivensorten. 11) Hergestellt von Oleificio Salvadori. 12) Preis laut überregionaler Handelsrecherche im Februar 2024. 13) Hergestellt von Cavanna Olii. 14) Hergestellt von Mercaoleo. 15) Laut Anbieter inzwischen Deklaration geändert. 16) Belastet mit aromatischen Mineralölkohlenwasserstoffen (Moah). Moah sollten unterhalb der Bestimmungsgrenze von 2 mg/kg liegen. Wir fanden mehr. Dieser Orientierungswert basiert auf einer statistischen Auswertung von Analysedaten durch Lebensmittelüberwachung und -wirtschaft. Es ist kein gesetzlicher Grenzwert. Wird der Wert überschritten, sollte der Anbieter Maßnahmen ergreifen, um die Belastung zu verringern. 17) Das Produkt darf nicht „nativ extra“ heißen, da es sensorisch fehlerhaft ist. 18) Die Analysenergebnisse weisen auf gealtertes, unsachgemäß gelagertes oder wärmegeschädigtes Öl hin. 19) Hergestellt von Aceites del Sur-Coosur.
Bratöl
Bratöl
*) Führt zur Abwertung. Wies ein Öl sensorische Fehler auf, lauteten sensorisches Urteil und das test-Qualitätsurteil Mangelhaft. Das test-Qualitätsurteil konnte maximal eine halbe Note besser sein als das sensorische Urteil. Lautete das Schadstoff-Urteil Ausreichend, werteten wir das test-Qualitätsurteil um eine halbe Note ab.
K.A. Keine Angabe.
1) Wir prüften die Herkunftsangaben mit spektroskopischen Methoden. Keines der Öle war auffällig. 2) Die Anforderungen an diese Olivenöle sind deutlich niedriger als bei „nativ extra“. Raffiniertes und daher neutrales Öl führt zu deutlich geringeren Geruchs- und Geschmacksintensitäten. Wir bewerteten hier lediglich, ob die Öle fehlerfrei sind. 3) Beschreibungen beziehen sich auf die Öle, nachdem sie auf 28 °C erwärmt wurden. 4) Laut Deklaration. 5) Bei Ölen aus unterschiedlichen Herkunftsländern lässt sich die Herkunft analytisch nicht überprüfen. 6) Laut Anbieter stammen die Öle inzwischen aus der EU und aus Drittländern. 7) Hergestellt von Fiorentini Firenze. 8) Mit 3-MCPD-Estern belastet. Der für Olivenöl zulässige Gehalt wird zu mehr als der Hälfte ausgeschöpft. 9) Belastet mit aromatischen Mineralölkohlenwasserstoffen (Moah). Moah sollten unterhalb der Bestimmungsgrenze von 2 mg/kg liegen. Wir fanden mehr. Diese Orientierungswerte basieren auf einer statistischen Auswertung von Analysedaten durch Lebensmittelüberwachung und -wirtschaft. Es sind keine gesetzlichen Grenzwerte. Wird einer der Werte überschritten, sollte der Anbieter Maßnahmen ergreifen, um die Belastung zu verringern. 10) Die Angabe bezieht sich auf den nativen Anteil im Bratöl. 11) Preis laut überregionaler Handelsrecherche im Februar 2024. 12) Belastet mit gesättigten und aromatischen Mineralölkohlenwasserstoffen (Mosh, mosh-ähnliche Substanzen und Moah). Die von uns gefundenen Mosh-Gehalte liegen deutlich oberhalb des Orientierungswerts für pflanzliche Speiseöle von 13 mg/kg. Moah sollten unterhalb der Bestimmungsgrenze von 2 mg/kg liegen. Wir fanden mehr. Diese Orientierungswerte basieren auf einer statistischen Auswertung von Analysedaten durch Lebensmittelüberwachung und -wirtschaft. Es sind keine gesetzlichen Grenzwerte. Wird einer der Werte überschritten, sollte der Anbieter Maßnahmen ergreifen, um die Belastung zu verringern. 13) Und weitere Olivensorten.
Fahrradhelme
Fahrradhelme
*) Führt zur Abwertung. War der Schutz vor Kopfverletzungen befriedigend, werteten wir das Urteil Unfallschutz ab. Ab der Note Befriedigend im Unfallschutz werteten wir das Qualitätsurteil ab. Hieß das Urteil für Anpassen Befriedigend oder schlechter, werteten wir die Handhabung ab. War die Abstreifsicherheit mangelhaft, konnte der Unfallschutz nur mangelhaft sein. War der Unfallschutz mangelhaft, konnte das test-Qualitätsurteil nur Mangelhaft lauten.
1) Diese Zusatzbeleuchtung ersetzt nicht die nach der Straßen-verkehrs-Zulassungs-Ordnung benötigte Fahrradbeleuchtung. 2) Aufladbar per USB. Abnehmbar, aber leicht zu verlieren. 3) Auch höhenverstellbar. 4) Batterie (CR2032). 5) Abnehmbar. 6) Aufladbar per USB. Nicht intuitiv bedienbar. 7) Auch winkelverstellbar. 8) Kleiner Schirm, abnehmbar. 9) Batterie (CR1620). 10) Aufladbar per USB. 11) Abnehmbar, jedoch nicht wieder montierbar. 12) Der Helm sitzt sehr tief. Beim Tragen einer Sportbrille wird diese unangenehm auf die Nase gedrückt. 13) Als Zubehör erhältlich. 14) Bestandteil der Helminnenausstattung. Nicht abnehmbar. 15) Nicht abnehmbar. 16) Sehr kleiner Schirm. Nicht abnehmbar.
S-Pedelec-Helme
S-Pedelec-Helme
*) Führt zur Abwertung. War der Schutz vor Kopfverletzungen befriedigend, werteten wir das Urteil Unfallschutz ab. Ab der Note Befriedigend im Unfallschutz werteten wir das Qualitätsurteil ab. Hieß das Urteil für Anpassen Befriedigend oder schlechter, werteten wir die Handhabung ab. War die Abstreifsicherheit mangelhaft, konnte der Unfallschutz nur mangelhaft sein. War der Unfallschutz mangelhaft, konnte das test-Qualitätsurteil nur Mangelhaft lauten.
1) Diese Zusatzbeleuchtung ersetzt nicht die nach der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung benötigte Fahrradbeleuchtung. 2) Aufladbar per USB. 3) Abnehmbar. 4) Auch höhenverstellbar. 5) Nicht abnehmbar. 6) Laut Anbieter Produkt geändert. 7) Das Pad unter dem Gurtschloss muss zur Einstellung des Riemens entfernt werden. Nach Einstellung muss das Pad unbedingt wieder angebracht werden, weil sonst der Helm vom Kopf gezogen werden könnte. 8) Batterie (LR1130). 9) Visier vorhanden; verzerrt jedoch die Sicht. Abnehmbar.
Gesichtscremes
Gesichtscremes
*) Führt zur Abwertung. Lautete das Urteil für die Verpackung Mangelhaft oder enthielt ein Produkt den umweltkritischen Stoff D5, werteten wir das test-Qualitätsurteil um eine halbe Note ab. Mikrobiologische Qualität: Alle Ergebnisse waren unauffällig.
1) a Phenoxyethanol; b Sodium Benzoate; c Potassium Sorbate; d Benzoic Acid; e Salicylic Acid; f Benzyl Alcohol; g Methylparaben; h Dehydroacetic Acid. 2) Von uns bezahlter Einkaufspreis. 3) Laut Deklaration parfümfrei. 4) Laut Deklaration vegan. 5) Layout und Kennzeichnung laut Anbieter inzwischen verändert. 6) Hergestellt von Win Cosmetic. 7) Naturkosmetik-Siegel: Natrue. 8) Kennzeichnung laut Anbieter inzwischen verändert. 9) Naturkosmetik-Siegel: Cosmos. 10) Enthält das Silikon Cyclopentasiloxan, auch D5 genannt. Wir bewerten das kritisch: Seit 2020 darf der Stoff in abwaschbarer Kosmetik nicht mehr eingesetzt werden. Für Kosmetika wie Cremes, die auf der Haut verbleiben, läuft derzeit ein Verbotsverfahren der Europäischen Kommission. D5 gilt als Risiko für die Umwelt, weil es schwer abbaubar ist und sich in Organismen anreichern kann. 11) Laut Deklaration ohne Duftstoffe. 12) Mogelpackung. Die Kartonumverpackung täuscht mehr Inhalt vor, als sie tatsächlich enthält. 13) Laut Deklaration ohne Parfum. 14) Ringana verkauft den Pumpspender nicht in einer Faltschachtel, sondern umwickelt mit einem Handtuch und einer Papierbanderole.
Grillkohle
Grillkohle
1) Laut Deklaration. 2) Von uns bezahlter Einkaufspreis. 3) Laut Anbieter Warnhinweise auf der Verpackung geändert. 4) Laut Anbieter Angabe der Holzarten und -herkunft geändert. 5) Laut Anbieter Artikel in Ersatzverpackung geliefert. 6) Ersatzverpackung ohne Sicherheits- und Gebrauchshinweise. 7) Ersatzverpackung ohne Angabe von Holzart und -herkunft. 10) Laut Anbieter Angabe der Holzarten geändert und Holzherkunft deklariert. 11) Unter anderem sehr wenig fixer Kohlenstoff und sehr hoher Aschegehalt. 12) Riecht nach Torf und Kaffeefiltern.
In-Ear-Kopfhörer
In-Ear-Kopfhörer
*) Führt zur Abwertung. Ab der Note Ausreichend für Störeinflüsse werteten wir die Note für den Ton ab. Ab ausreichendem Tragekomfort beim Sport oder mangelhaften Gebrauchsinformationen werteten wir die Note für Tragekomfort und Handhabung ab. Ab ausreichender Haltbarkeit werteten wir das Qualitätsurteil ab.
Bügelkopfhörer
Bügelkopfhörer
*) Führt zur Abwertung. Ab der Note Ausreichend für Störeinflüsse werteten wir die Note für den Ton ab. Ab ausreichendem Tragekomfort beim Sport oder mangelhaften Gebrauchsinformationen werteten wir die Note für Tragekomfort und Handhabung ab. Ab ausreichender Haltbarkeit werteten wir das Qualitätsurteil ab.
1) Diese voreingestellten Bedienmöglichkeiten lassen sich bei manchen Modellen per App ändern oder austauschen. 2) Preis laut Anbieter-Webseite. 3) Sowohl die beiliegende wie auch die online verfügbare Anleitung enthält nur sehr wenige Informationen. 4) Akku vom Nutzer wechselbar. 5) Nach den Falltests zeigte sich bei zwei von drei Prüfmustern ein Totalschaden, eines war nur noch sehr eingeschränkt nutzbar.
Mähroboter
Mähroboter
*) Führt zur Abwertung. Hieß die Note fürs Mähen Ausreichend, konnte das Qualitätsurteil maximal eine halbe Note besser sein. Lautete die Note bei Erscheinungsbild des Rasens und Fahrspuren Ausreichend oder bei Mähzeit auf maximale r Fläche Mangelhaft, werteten wir das Mähen eine halbe Note ab. War die Sicherheit ausreichend, konnte das Qualitätsurteil maximal eine Note besser sein, war sie mangelhaft, konnte das Qualitätsurteil nicht besser sein.
1) Inklusive Installationsmaterial. 2) Laut Anbieter. 3) Besteht die Prüfung mit dem liegenden Kinderprüfarm nicht. 4) Ladestation besteht aus drei Teilen. 5) Preis inklusive Installations-Kit S für ca. 140 Euro. 6) Laut Anbieter Produkt geändert. 7) Preis inklusive Verlegeset für ca. 75 Euro. 8) Fläche nicht geschafft: mäht ungleichmäßig, findet Passage zur Nebenfläche nur zufällig, kann sich bei Unebenheiten festfahren. 9) Gerät überfuhr den Prüffuß, der einen stehenden Erwachsenen simuliert. 10) Preis inklusive Installationskit Medium für ca. 277 Euro. 11) Gerät überfuhr den in der Sicherheitsnorm geforderten Prüffuß, der ein krabbelndes Kind simuliert. 12) Hält die Grenzen seines Arbeitsbereiches nicht verlässlich ein. 13) Ohne Werkzeug wechselbarer Systemakku, in verschiedenen Geräten nutzbar.