In vielen Tests in der in der März-Ausgabe der Zeitschrift der Stiftung Warentest haben wir Fehler gefunden.
Einleitung
Acht Tests wurden in der Zeitschrift veröffentlicht: Fischstäbchen, Buggys, GPS-Tracker, Kühl-Gefrier-Kombis, Luftreiniger, Antivirenprogramme, Stereo-Funklautsprecher und Nahrungsergänzungsmittel für Gelenke. Im Test Fischstäbchen schneiden die von Iglo „ausreichend (4,0)“ ab. Im Test Buggys ist der Kinderkraft Nubi 2 „befriedigend (2,6)“. Den GPS-Tracker Trackers Cobblestone von Copenhagen bewertet die Stiftung Warentest mit „ausreichend (3,9)“. „Befriedigend (3,5)" ist der Luftreiniger AP40 Pro von Ideal. Im Test Antivirenprogramme ist das Bitdefender Antivirus Free for Windows „gut (1,6)“. Mit „ausreichend (3,8)“ bekommt im Test Stereo-Funklautsprecher der 2x Echo Studio 2022 von Amazon das schlechteste Qualitätsurteil. Und nicht zuletzt sind im Test Nahrungsergänzungsmittel für Knochen, Knorpel und Gelenke die Nature Love Knochen & Knorpel MSM 2000 und Raab Vitalfood Hagebutten Bio mit der Bewertung „überflüssig“ die am besten beurteilten Produkte. Sechs andere sind der Stiftung Warentest zufolge mit der Bewertung „Überflüssig mit erheblichen Mängeln – alle überschreiten empfohlene Höchstmengen, zusätzlich fehlen Warnhinweise“ wesentlich schlechter (alle Ergebnisse haben wir Ihnen in den gleichnamigen Reitern dokumentiert).
Unsere Einschätzung
Unsere Einschätzung: Die Bewertung der Iglo-Fischstäbchen mit „ausreichend (4,0)“ ist unseren Berechnungen zufolge falsch. Korrekt wäre „ausreichend (4,5)“. Auch die Qualitätsurteile „ausreichend (4,2)“ der Rewe Beste Wahl Vegan Fischstäbchen auf Basis von Sojatexturat und der Iglo Green Cuisine Vegane Fischstäbchen aus Reis & Weizenprotein „befriedigend (3,5)“ stimmen nicht. Korrekt ist „mangelhaft (4,6)“ für Rewe und „befriedigend (3,4) für Iglo. (Details finden Sie in den beiden Reitern, wo wir in den Tabellen alle Fehler rot hinterlegt haben). Das sind nicht die einzigen Fehler. Die K-Classic von Kaufland sollen „gesättigte Mineralölkohlenwasserstoffe (Mosh) in einer Menge, die oberhalb des Orientierungswerts von Lebensmittelüberwachung und -wirtschaft liegt“, enthalten. Allerdings können die Labore nicht zwischen MOSH (Mineral Oil Saturated Hydrocarbons), POSH (Polyolefinic Oligomeric Saturated Hydrocarbons - oligomere Kohlenwasserstoffe aus Polyolefinen) und PAO (Poly Alpha Olefins - Bestandteile von synthetischen Schmierstoffen) unterscheiden. Doch während es für MOSH zumindest den Verdacht der Gesundheitsschädlichkeit gibt, sind es für POSH/PAO lediglich Vermutungen. Wahrscheinlich handelt es sich bei den mehr als elf Milligramm pro Kilogramm in den K-Classic tatsächlich nicht (allein) um MOSH. Denn sonst hätten auch etwa drei Milligramm MOAH (Mineral Oil Aromatic Hydrocarbons) gefunden werden müssen. Die teilweise krebserregenden aromatischen Kohlenwasserstoffe treten nämlich in der Regel im Verhältnis 1 zu 4 (MOAH zu MOSH) auf. Der Stiftung Warentest sollte klar sein, dass sie hier übergenau sein muss. Denn im Jahr 2014 hat sie einen Prozess gegen Ritter Sport verloren. Sie hatte behauptete, eine Schokolade der Firma enthalte den chemisch hergestellten Aromastoff Piperonal. Doch das Labor hatte lediglich gesagt, ihm sei keine natürliche Herstellungsmethode bekannt. Gerichtlich untersagt werden könnte also auch die Behauptung, man habe MOSH gefunden, obwohl es auch POSH/PAO sein können.
Nicht zuletzt wurden die Fischstäbchen im Bereich Schadstoffe auf „Blei, Kadmium, Quecksilber, auf 3-MCPD-Fettsäureester (berechnet als 3-MCPD) sowie Mineralölkohlenwasserstoffe, Chlorat und perfluorierte Alkylsubstanzen“ untersucht. Doch welche davon gefunden wurden, erfährt man in den meisten Fällen nicht. Auch nicht, warum die Iglo Green Cuisine Vegane Fischstäbchen aus Reis & Weizenprotein in diesem Bereich mit „gut (2,3)“ bewertet wurden, die von Penny und Followfood dagegen nur mit „befriedigend (3,5)“.
Im Test GPS-Tracker ist die Bewertung des Trackers Cobblestone von Copenhagen mit „ausreichend (3,9)“ unserer Meinung nach falsch und müsste „ausreichend (3,6)“ sein. Im Test Buggys ist der Kinderkraft Nubi 2 nach unseren Berechnungen nicht „befriedigend (2,6)“, sondern „gut (2,5)“ (Details hierzu in den entsprechenden Reitern). Selbstverständlich haben wir die Stiftung Warentest um eine Stellungnahme gebeten (mehr dazu im Reiter Recherche). Eine Antwort haben wir nicht bekommen.
Es könnten sogar noch mehr Fehler sein. Nämlich dann, wenn die Stiftung Warentest für das Qualitätsurteil mit zwei Nachkommastellen rechnet. Die können sich ergeben, weil sich zum Beispiel im Test Antivirenprogramme die Note für die Schutzwirkung aus den Teilnoten für Schutz vor Schadsoftware (sehr gut) und Pishing-Schutz (sehr gut) zusammensetzt. Doch „sehr gut“ heißt nicht 1,0, sondern kann 0,5 bis 1,5 sein. Wir haben zwar keinen Hinweis gefunden, dass so verfahren wird. Aber wir haben nachgerechnet. Wir haben als besten Fall für „sehr gut (1,1) “ den Wert 1,10 angenommen, als schlechtesten Fall 1,14, denn ab 1,15 müsste auf 1,2 aufgerundet werden. So ergibt sich für das Bitdefender Internet Security aus den Teilnoten für die Schutzwirkung, die Handhabung und die Rechnerbelastung eine rechnerische Gesamtnote von gerundet bestenfalls 1,2 und 1,3 im schlechtesten Fall. Dazu kommt noch ein Notenabzug von 0,3 für deutliche Mängel in Datenschutzerklärung. Im besten Fall wäre das Qualitätsurteil nicht „gut (1,6)“, sondern „sehr gut (1,5)“. Im schlechtesten wäre das im Heft veröffentlichte Qualitätsurteil richtig. Auf jeden Fall falsch ist nach unseren Berechnungen Qualitätsurteil „gut (1,6)“ für das Bitdefender Antivirus Free for Windows. Es ist tatsächlich „sehr gut (1,5)“.
Das alles hört sich kompliziert an – und ist es auch. Aber das nicht der einzige Grund, warum betroffene Firmen nicht juristisch gegen die Stiftung Warentest vorgehen: Sie befürchten, bei künftigen Tests gezielt benachteiligt zu werden. Doch das kann und würde die Stiftung Warentest nicht machen.
Im Test Kühl-Gefrier-Kombis haben wir zu den meisten Testergebnissen geschrieben: Qualitätsurteil nicht nachvollziehbar. Der Grund: Die Stiftung Warentest erklärt zwar, was sie abwertet, aber nicht, wie stark. So schreibt sie: „Das test-Qualitätsurteil werteten wir ab, falls die Note für Kühlen, Einfrieren, Verhalten bei Störungen Ausreichend oder schlechter war. Für mangelhaftes Herunterkühlen großer oder kleiner Mengen werteten wir das Urteil für Kühlen ab. Das Urteil für die Handhabung werten wir ab bei der Note Ausreichend oder schlechter für Gebrauchsanleitung, Bedienen, Einräumen und Entnehmen, Türalarm des Kühlteils. Das Urteil für Verhalten bei Störungen werteten wir ab, falls Warnanzeigen nach Stromausfall oder Türalarm des Gefrierteils mangelhaft waren.“ Und auch, wenn es kleinlich erscheint: Im „So haben wir getestet“ heißt es: „Wir kauften die Geräte bis Juli 2023 ein. Die Preise ohne Versandkosten wurden im Januar 2023 durch Geizhals.de erhoben.“ Zusammen mit den vielen anderen Fehlern verstärkt sich der Eindruck der mangelnden Sorgfalt. Denn es ist kaum vorstellbar, dass die Preise ein halbes Jahr vor dem Testeinkauf erhoben wurden und bei Veröffentlichung mehr als ein Jahr alt waren. Tatsächlich wurden sie wohl im Januar 2024 erhoben.
Genauso intransparent wie bei den Kühl-Gefrier-Kombis geht es in den Tests Fischstäbchen und Luftreiniger zu. Dort heißt es: „Ab der Note Ausreichend im Schadstoffurteil werteten wir das Qualitätsurteil ab“ (Fischstäbchen) bzw. „Lautete die Note für Basisschutz persönlicher Daten, für Handhabung oder für Umwelteigenschaften Ausreichend, werteten wir das Qualitätsurteil ab. War die Anzeige der Luftqualität am Gerät ausreichend oder schlechter, werteten wir die Handhabung ab“ (Luftreiniger). Trotzdem konnten wir die Qualitätsurteile der Fischstäbchen mit einiger Mühe nachvollziehen. Dagegen konnten wir bei vielen Luftreinigern nur schreiben: „Qualitätsurteil vermutlich korrekt“. Zudem heißt es: „Lautete die Note für (..) für Handhabung Ausreichend, werteten wir das Qualitätsurteil ab.“ Doch kein Produkt hat die Note ausreichend für die Handhabung. Der Luftreiniger Ideal AP40 Pro ist in diesem Punkt mangelhaft. Wie sich diese Bewertung auf das Qualitätsurteil auswirkt, bleibt unklar.
Dagegen lässt man sich, aus welchem Grund auch immer, im Test Antivirenprogramme in die Karten schauen. Dort heißt es: „Wies die Datenschutzerklärung deutliche Mängel auf, werteten wir das test-Qualitätsurteil um 0,3 Noten ab.“ Auch im Test Buggys konnten wir die Testergebnisse nachvollziehen. Dort schreibt die Stiftung Warentest: „War der Sitzkomfort ausreichend, konnte die Note im Prüfpunkt kindgerechte Gestaltung nur eine halbe Note besser sein. Hieß das Schadstoffurteil Ausreichend, konnte das Qualitätsurteil nur eine Note besser sein, hieß es Mangelhaft, konnte das Qualitätsurteil nicht besser sein.“
Bleibt noch der Test Nahrungsergänzungsmittel für Knochen, Knorpel oder Gelenk. Das ist kein Test im eigentlichen Sinne, sondern eine Bewertung unter anderem der deklarierten Inhaltsstoffe. Die Stiftung unterstellt, dass die Deklaration korrekt ist, obwohl sie selbst schreibt: „So wurde kürzlich bei Laboranalysen im Auftrag der Arzneimittelkommission der Deutschen Apotheker (AMK) in zwei Nahrungsergänzungsmitteln weit weniger Chondroitin gefunden, als auf den Packungen angegeben war – nur Spuren davon wurden nachgewiesen.“ Zur Begründung, warum sie den Herstellern trotzdem glaubt, schreibt die Stiftung: „Wir haben auf Laboranalysen verzichtet, da unsere Recherche im Vorfeld des Tests keine Hinweise zu falsch deklarierten Mengen ergeben hatte.“ Hä? Ihr schreibt doch, dass die AMK falsche Deklarationen festgestellt hat. Außerdem fragen wir uns, wie die Recherche im Vorfeld abgelaufen sein könnte? Hat man im Internet gegoogelt oder hat man bei den Herstellern angerufen und gefragt: Deklariert ihr ehrlich? Wenn nicht, könnte die Bewertung der beiden besten mit „Überflüssig“ bewerteten Produkte schlechter ausfallen. Zum Beispiel: „Überflüssig mit Mängeln - entweder fehlen Warnhinweise oder behördlich empfohlene Höchstmengen werden überschritten oder es werden nicht erlaubte Gesundheitsversprechen gemacht.“
In der Einleitung haben wir geschrieben, dass fast jeder Test gegen die Regeln der guten fachlichen Praxis des Testens verstößt. Sie wurden auf Veranlassung des Bundesjustizministeriums 2014 von der Stiftung Warentest, von Öko-Test, dem ADAC und der Computerzeitschrift ct erarbeitet, die sich auch zu ihrer Einhaltung verpflichtet haben. Sie legen unter anderem fest: „Die Testkriterien, die Testmethoden, das Testverfahren und das Testurteil müssen transparent und für unbeteiligte Dritte nachvollziehbar sein.“ Bei der Stiftung Warentest sind sie das offensichtlich nicht.
Laut höchstrichterlicher Rechtsprechung sind Bewertungen Meinungsäußerungen. Sie entziehen sich damit der Prüfung, ob sie richtig sind. Denn es ist das Wesen einer Meinung, dass sie falsch sein kann. Dennoch darf man sie haben und äußern. Testergebnisse und Bewertungen müssen dem Bundesgerichtshof zufolge lediglich „diskutabel“ sein. Im Gegenzug fordert der BHG Transparenz. Leser/User sollen sich ein eigenes, gegebenenfalls von dem des Testveranstalters abweichendes, Urteil bilden können. Nach dem Motto, Holsten knallt am dollsten. Was kümmert mich da das bisschen Glyphosat, das bei der Stiftung Warentest oder Öko-Test zur Abwertung führt.
Vor diesem Hintergrund haben wir beispielsweise immer wieder die Bewertung von MOSH/POSH/PAO durch Öko-Test kritisiert. So werden im Test Kurkuma (7/2022) Produkte mit mehr als vier Milligramm pro Kilogramm um vier Noten abgewertet und können bestenfalls „mangelhaft“ sein. Die gleichen Grenzen gelten für Muttermilchersatz (1/2023). Das führt zu der absurden Situation, dass ein Säugling unter Berücksichtigung der Verzehrsmengen mit einer „sehr guten“ Anfangsmilch bis zu zehnmal mehr MOSH/POSH/PAO aufnimmt als ein Erwachsener über ein „mangelhaftes“ Kurkuma.
In der Regel wird kein Verbraucher so tief in die Materie einsteigen. Aber die vom BGH geforderte Transparenz macht es einerseits möglich, dass sich Firmen gegen solchen Blödsinn zur Wehr setzen können. Vor allem aber, dass (nicht nur) Testwatch Verbraucher darüber aufklären kann.
Fazit: Intransparenz und allein durch Plausibilitätsprüfungen auffindbare Fehler kratzen nicht nur am guten Ruf der Stiftung Warentest. Sie werfen auch die Frage auf, wie viele Fehler wir nicht finden konnten, weil wir dazu die Originalunterlagen bräuchten.
Fischstäbchen
Fischstäbchen
*) Führt zur Abwertung. Ab der Note Ausreichend im Schadstoffurteil werteten wir das Qualitätsurteil ab. Lautete das Urteil für Deklaration Ausreichend, werteten wir das Qualitätsurteil um eine halbe Note ab.
1) Laut Deklaration. 2) Im Labor überprüft und bestätigt. 3) Bewertet für Kinder (4 bis 6 und 7 bis 9 Jahre) und Erwachsene (25 bis 50 Jahre) als Teil einer Hauptmahlzeit unter Berücksichtigung des Fettgehalts nach Zubereitung in der Pfanne mit einem Esslöffel Öl. 4) Pfannenzubereitung. 5) Laut Anbieter inzwischen Deklaration geändert. 6) Laut Anbieter inzwischen Rezeptur geändert. 7) Von uns bezahlter Einkaufspreis. 8) Vergleichsweise hoher Fettgehalt nach Zubereitung. 9) Hergestellt von Greenland Seafood Europe. 10) Auffälliger Gehalt an 3-MCPD-Estern im Fettanteil. Das Produkt überschreitet den für Raps- und Sonnenblumenöl zulässigen Wert, an dem wir uns orientierten. Einen Höchstgehalt eigens für verarbeitete Produkte gibt es nicht. 11) Laut Anbieter inzwischen Layout geändert. 12) Hergestellt von Pickenpack Seafoods. 13) Hoher Gehalt an 3-MCPD-Estern im Fettanteil. Das Produkt enthält mehr als das Doppelte des zulässigen Wertes für Raps- und Sonnenblumenöl, an dem wir uns orientierten. Einen Höchstgehalt eigens für verarbeitete Produkte gibt es nicht. 14) Wird unter anderem beworben mit „würziger Backteig, außen kross und innen saftig“, das ist übertrieben. 15) Enthält rund 1,3 Gramm Salz pro 100 Gramm. Das ist deutlich mehr als die angegebenen 0,9 Gramm. Zudem ist der QR-Code zur Rückverfolgung undeutlich gedruckt und nicht scannbar. 16) Wird mit „Reich an Jod“ beworben, erfüllt dafür aber nicht die geforderte Mindestmenge pro Portion. Weist zudem den geringsten Jodgehalt unter den Stäbchen mit Fisch auf.
Vegane Fischstäbchen
Vegane Fischstäbchen
*) Führt zur Abwertung. Ab der Note Ausreichend im Schadstoffurteil werteten wir das Qualitätsurteil ab. Je schlechter die Urteile, desto stärker war der jeweilige Abwertungseffekt. Lautete das Urteil für Deklaration Ausreichend, werteten wir das Qualitätsurteil um eine halbe Note ab.
1) Laut Deklaration. 2) Im Labor überprüft und bestätigt. 3) Bewertet für Kinder (4 bis 6 und 7 bis 9 Jahre) und Erwachsene (25 bis 50 Jahre) als Teil einer Hauptmahlzeit unter Berücksichtigung des Fettgehalts nach Zubereitung in der Pfanne mit einem Esslöffel Öl. 4) Pfannenzubereitung. 5) Hergestellt von Rodag Food. 6) Gehalt an gesättigten Mineralölkohlenwasserstoffen (Mosh) liegt über dem Orientierungswert für panierte Erzeugnisse von 11 mg/kg. Das ist vermeidbar. 7) Auffälliger Gehalt an 3-MCPD-Estern im Fettanteil. Das Produkt überschreitet den für Raps- und Sonnenblumenöl zulässigen Wert, an dem wir uns orientierten. Einen Höchstgehalt eigens für verarbeitete Produkte gibt es nicht. 8) Insgesamt erhöhter Fett- und Salzgehalt, liefert kaum Jod. 9) Wird auf der Vorderseite als „Veggie Fisch Stäbchen auf Gemüsebasis“ bezeichnet. Das Produkt erinnert geschmacklich aber nicht an Fisch und sollte daher laut Leitsätzen auch keinen Bezug darauf nehmen. 10) Insgesamt erhöhter Fettgehalt, liefert kaum Jod. 11) Wird als einziges Produkt im Test als „Proteinquelle“ beworben, weist aber von allen den geringsten Proteingehalt auf. 12) Hergestellt von Pure Vood. 13) Wird auf der Vorderseite als „Vegan Fischstäbchen auf Basis von Sojatexturat“ bezeichnet. Die Bezeichnung „Fischstäbchen“ steht zudem deutlich im Vordergrund. Das Produkt erinnert geschmacklich aber nicht an Fisch und sollte daher laut Leitsätzen auch keinen Bezug darauf nehmen. Einziges Produkt im Test ohne Stückzahlangabe.
Buggys
Buggys
*) Führt zur Abwertung. Lautete die Note für kindgerechte Gestaltung Ausreichend, konnte das Qualitätsurteil nur eine halbe Note besser sein. War der Sitzkomfort ausreichend, konnte die Note im Prüfpunkt kindgerechte Gestaltung nur eine halbe Note besser sein. Hieß das Schadstoffurteil Ausreichend, konnte das Qualitätsurteil nur eine Note besser sein, hieß es Mangelhaft, konnte das Qualitätsurteil nicht besser sein.
1) Geprüft mit Regenschutz, Art.-Nr. 1412000111. 2) Geprüft mit Joolz Aer+ Regenschutz, Art.-Nr. 310411. 3) Laut Anbieter kein Regenschutz erhältlich. 4) Das Sonnenverdeck enthält hohe Mengen an PFAS, die zukünftig verboten werden sollen. 5) Geprüft mit Regenschutz für Avus, Art.-Nr. 12000351002. 6) Von uns bezahlter Einkaufspreis. 7) Der Sitzbezug enthält mehr PFAS, als die EU-POP-Verordnung erlaubt. 8) Geprüft mit Regenschutz, Art.-Nr. 2087248. 9) Der Sitzbezug und das Sonnenverdeck enthalten mehr PFAS, als die EU-POP-Verordnung erlaubt. 10) Laut Anbieter Auslaufmodell. 11) Der Sitzbezug und das Sonnenverdeck enthalten mehr PFAS, als die EU-POP-Verordnung erlaubt, der Sitzbezug zusätzlich mehr Naphthalin als das GS-Zeichen erlaubt. 12) Laut Anbieter Gebrauchsanleitung geändert. 13) Der Sitzbezug enthält mehr Naphthalin, als das GS-Zeichen erlaubt, mehr Flammschutzmittel TCPP, als die EU-Spielzeugrichtlinie erlaubt und mehr PFAS, als die EU-POP-Verordnung erlaubt. 14) Geprüft mit Regenschutz 4 Rad Buggy, Art.-Nr. 550779.
GPS-Tracker
GPS-Tracker
*) Führt zur Abwertung. Abwertungen sorgen dafür, dass sich Produktmängel verstärkt auf das Qualitätsurteil auswirken. Bei deutlichen Mängeln in der Datenschutzerklärung konnte die Note für den Basisschutz persönlicher Daten nicht besser als Befriedigend (3,5) sein. Wiesen die allgemeinen Geschäftsbedingungen sehr deutliche Mängel auf, werteten wir das test-Qualitätsurteil um eine halbe Note ab.
1) Berechnet aus Kosten für Gerät, Abo für zwei Jahre im günstigsten Abomodell und ggf. Versandkosten. 2) Beides sind lediglich Richtwerte. Die tatsächliche Laufzeit hängt von vielen Faktoren ab, zum Beispiel davon, wie oft geortet wird, wie aktiv das Tier oder wie gut der GPS-Empfang ist. 3) Laut Anbieter-Webseite. 4) Teils können Zusatzkosten entstehen. 5) Ohne Befestigungsriemchen. 6) Zuzüglich Abokosten von 4,29 Euro pro Monat bei einer Mindestlaufzeit von 2 Jahren. Weitere Abomodelle verfügbar. 7) Zuzüglich Abokosten von 120 Euro für ein Zwei-Jahres-Basic-Abo. Weitere Abomodelle verfügbar. 8) Das Gerät bestimmt das Intervall je nach Nutzung automatisch. 9) Laut Anbieter inzwischen mit Geofencing. Alle Kunden erhalten eine In-App-Benachrichtigung darüber, dass die Geofencing-Funktion kostenlos zur Verfügung steht. 10) Inklusive Versandkosten und Abo für 2 Jahre, danach ca. 10 Euro pro Jahr. 11) Unter anderem war nicht ersichtlich, wann gespeicherte Daten gelöscht werden. 12) Zuzüglich Abokosten von ca. 100 Euro bei der Aktivierung eines Zwei-Jahres-Abos. Weitere Abomodelle verfügbar. 13) Dokument ist englischsprachig. 14) Die standardmäßig voreingestellten 30 Sekunden können, wenn einmal verändert, nicht mehr ausgewählt werden. 15) Zuzüglich Abokosten von ca. 70 Euro pro Jahr im Prepaid-Abo. Weitere Abomodelle verfügbar. 16) Für Android ist die Datenschutzerklärung englischsprachig, für iOS konnten wir keine produktbezogene Datenschutzerklärung finden. 17) Der Anbieter möchte französisches Recht statt deutschem anwenden. 18) Inklusive Abo für 3 Jahre, danach ab 19,95 Euro für Europa (ohne Schweiz) für sechs Monate. Weitere Abomodelle verfügbar. 19) Abo gilt 3 Jahre. 20) Dokument ist französischsprachig. 21) Invoxia nutzt die Funksysteme LoRa & Sigfox, die für Objekte mit geringem Energiebedarf entwickelt wurden (Low Power Wide Area Network, kurz LPWAN). 22) Nur dort, wo die Funktechniken LoRa oder Sigfox verfügbar sind. 23) Laut Hersteller wird das Gerät nicht mehr produziert. Geprüft wurde das Produkt, das von der Telekom unter der Bezeichnung Alcatel Combi Protect angeboten wird. 24) Zuzüglich Abokosten von 4,95 Euro pro Monat im Tarif Smart Connect S der Telekom bei einer Mindestlaufzeit von 2 Jahren. 25) Keine AGB, es gilt insbesondere das BGB. 26) Nicht geprüft, weil das Produkt keinen Akku, sondern eine nicht wiederaufladbare Batterie hat. 27) Wenn der Tracker bewegt wird, sonst einmal pro Woche. 28) Berechnet auf der Grundlage der Anbieterangaben, weil das Produkt eine Batterie und keinen wiederaufladbaren Akku hat.
Antivirenprogramme für Windows
Antivirenprogramme für Windows
*) Führt zur Abwertung. In diesem Test setzten wir folgende Abwertung ein: Wies die Datenschutzerklärung deutliche Mängel auf, werteten wir das test-Qualitätsurteil um 0,3 Noten ab.
1) Getestet mit dem Browser Google Chrome bei deaktivierter „Safe-Browsing“-Funktion. Standardmäßig ist „Safe-Browsing“ in Chrome aktiviert – die Funktion schützt dann gegen Phishing. Auch viele andere Browser bieten Phishing-Schutz. 2) Das Programm bietet dem Nutzer an, direkt aus der Programmoberfläche heraus einen USB-Stick mit Rettungssoftware zu erstellen, mit dem ein infiziertes System nach einem Angriff repariert werden kann. 3) Preis laut Anbieter-Webseite. Sonderpreis im ersten Jahr. Gilt für fünf Geräte. 4) Sonderpreis im ersten Jahr. 5) Preis laut Anbieter-Webseite. Sonderpreis im ersten Jahr. 6) Laut Anbieter Produkt inzwischen geändert. Wird im Bundle „Home Security Essential“ vertrieben. 7) Preis für das Bundle „Home Security Essential“, in dem „Internet Security“ nun enthalten ist. 8) Microsoft Defender schützt im Browser Google Chrome nicht automatisch gegen Phishing. Ein Phishing-Schutz ist nur in den Browser Microsoft Edge integriert und funktioniert dann gut. 9) Sonderpreis im ersten Jahr. Gilt für 10 Geräte. 10) Keine deutschsprachige Datenschutzerklärung vorhanden. 11) Getestet auf Windows 11. 12) Wir haben kein test-Qualitätsurteil vergeben, da die am 15. März 2022 ausgesprochene Warnung des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik vor dem Einsatz von Virenschutzsoftware des russischen Anbieters Kaspersky nach wie vor gültig ist.
Antivirenprogramme für MacOS
Antivirenprogramme für MacOS
*) Führt zur Abwertung. In diesem Test setzten wir folgende Abwertung ein: Wies die Datenschutzerklärung deutliche Mängel auf, werteten wir das test-Qualitätsurteil um 0,3 Noten ab.
1) Getestet mit dem Browser Safari bei deaktiviertem Phishing-Schutz. Standardmäßig ist die Funktion „Bei betrügerischen Inhalten warnen“ in Safari aktiviert – sie schützt dann gegen Phishing. 2) Das Programm bietet dem Nutzer an, direkt aus der Programmoberfläche heraus einen USB-Stick mit Rettungssoftware zu erstellen, mit dem ein infiziertes System nach einem Angriff repariert werden kann. 3) Sonderpreis im ersten Jahr. 4) Nicht mehr verfügbar. Wird laut Anbieter durch Nachfolgeprodukt ersetzt. 5) Kein integrierter Phishing-Schutz per Browser-Add-On für Safari im Testzeitraum. Der Phishing-Schutz, der im Safari-Browser standardmäßig aktiviert ist, funktioniert gut. 6) Funktionierte im Testzeitraum nur eingeschränkt. 7) Preis laut Anbieter-Webseite. Sonderpreis im ersten Jahr. Gilt für fünf Geräte. 8) Die Browser-Erweiterung Norton Safe Web für Safari funktionierte im Testzeitraum nur eingeschränkt. Nach jedem Neustart des Browsers war der Phishing-Schutz nicht automatisch aktiv, sondern musste manuell eingeschaltet werden. 9) Wir haben kein test-Qualitätsurteil vergeben, da die am 15. März 2022 ausgesprochene Warnung des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik vor dem Einsatz von Virenschutzsoftware des russischen Anbieters Kaspersky nach wie vor gültig ist.
Kühl-Gefrier-Kombinationen
Kühl-Gefrier-Kombinationen
*) Führt zur Abwertung. Das test-Qualitätsurteil werteten wir ab, falls die Note für Kühlen, Einfrieren, Verhalten bei Störungen Ausreichend oder schlechter war. Für mangelhaftes Herunterkühlen großer oder kleiner Mengen werteten wir das Urteil für Kühlen ab. Das Urteil für die Handhabung werten wir ab bei der Note Ausreichend oder schlechter für Gebrauchsanleitung, Bedienen, Einräumen und Entnehmen, Türalarm des Kühlteils. Das Urteil für Verhalten bei Störungen werteten wir ab, falls Warnanzeigen nach Stromausfall oder Türalarm des Gefrierteils mangelhaft waren.
1) Berechnet aus dem Stromverbrauch pro Jahr mit einem Strompreis von 0,40 Euro pro Kilowattstunde. 2) Den großen Wocheneinkauf simulierten wir, indem wir eine große Menge Kühlgut (10 kg je 100 Liter Nutzvolumen des Kühlteils) auf einmal einlegten. 3) Die tägliche Nutzung simulierten wir mit insgesamt 4 kg Kühlgut je 100 Liter Nutzvolumen, die in vier Schritten über den Tag verteilt eingelegt wurden. 4) Wir maßen den Stromverbrauch bei allen Prüfungen und gingen für den Jahresstromverbrauch von folgendem Nutzungsszenario aus: 320 Tage bei 23 Grad Celsius und 45 Tage bei 35 Grad Celsius die Innentemperaturen halten, täglich mehrere kleinere Mengen kühlen, wöchentlich eine große Menge kühlen, alle zwei Wochen Einfrieren von im Wechsel mittig und homogen eingelegtem Gefriergut, für No-Frost-Geräte täglich ein automatischer Abtauzyklus. 5) Laut Anbieter. 6) Wir ermitteln das Gebrauchsvolumen mit Ablagen und Einschüben. Das von den Anbietern auf dem Energielabel deklarierte Nutzvolumen informiert dagegen über das theoretisch maximal nutzbare Volumen, wenn Einschübe und Ablagen herausgenommen werden. 7) Minimale Gerätemaße ohne gegebenenfalls erforderliche Abstände. 8) Laut Anbieter gleich mit Bosch KGN39OXBT, welcher laut Anbieter einen reduzierten CO₂-Fußabdruck bei der Produktion hat. Die Gleichheit wurde von uns auf Plausibilität geprüft. 9) Laut Anbieter Auslaufmodell.
Luftreiniger
Luftreiniger
*) Führt zur Abwertung. Lautete die Note für Basisschutz persönlicher Daten, für Handhabung oder für Umwelteigenschaften Ausreichend, werteten wir das Qualitätsurteil ab. War die Anzeige der Luftqualität am Gerät ausreichend oder schlechter, werteten wir die Handhabung ab.
1) Gesamtpreis für die jeweils zu wechselnden Filter. 2) Jährliche Kosten für Wechsel der Filter je nach angegebener Nutzungsdauer und Stromverbrauch. Für die Anzahl an Filterwechseln wurde die kürzeste vom Anbieter angegebene Nutzungsdauer verwendet. Gab es keine Anbieterangaben, gingen wir von einem Filterwechsel im Jahr aus. Annahmen zum Stromverbrauch: Tägliche Nutzung von jeweils acht Stunden auf höchster Lüfterstufe, in der übrigen Zeit ist das Gerät aus oder steht auf Stand-by. Strompreis: 0,40 Euro/kWh. 3) Nach Aufnahme des Rauchs von 100 Zigaretten. 4) Es wurde mit einem Gemisch aus Formaldehyd und Toluol geprüft. Beide Luftschadstoffe können in Innenräumen vorkommen. 5) Laut Anbieter wurde der Stecker geändert. 6) Geprüft mit Hepa-Carbon-Filter (99,7 %) (Artikelnummer 7160000530), der im Lieferumfang enthalten war. 7) Preis laut Anbieter-Webseite. 8) Summe aus beiden Ersatzfilterpreisen. Der Aktivkohlefilter XD6061F0 kostet 30 Euro und der Partikelfilter XD6077F0 35 Euro. 9) Stufenlos einstellbar mittels App. 10) Die angezeigte Luftqualität stimmt nicht mit der tatsächlichen Luftqualität überein.
Luftreiniger mit Ventilator
Luftreiniger mit Ventilator
*) Führt zur Abwertung. Lautete die Note für Basisschutz persönlicher Daten, für Handhabung oder für Umwelteigenschaften Ausreichend, werteten wir das Qualitätsurteil ab. War die Anzeige der Luftqualität am Gerät ausreichend oder schlechter, werteten wir die Handhabung ab.
1) Gesamtpreis für die jeweils zu wechselnden Filter. 2) Jährliche Kosten für Wechsel der Filter je nach angegebener Nutzungsdauer und Stromverbrauch. Für die Anzahl an Filterwechseln wurde die kürzeste vom Anbieter angegebene Nutzungsdauer verwendet. Gab es keine Anbieterangaben, gingen wir von einem Filterwechsel im Jahr aus. Annahmen zum Stromverbrauch: Tägliche Nutzung von jeweils acht Stunden auf höchster Lüfterstufe, in der übrigen Zeit ist das Gerät aus oder steht auf Stand-by. Strompreis: 0,40 Euro/kWh. 3) Nach Aufnahme des Rauchs von 100 Zigaretten. 4) Es wurde mit einem Gemisch aus Formaldehyd und Toluol geprüft. Beide Luftschadstoffe können in Innenräumen vorkommen. 5) Die angezeigte Luftqualität stimmt teilweise nicht mit der tatsächlichen Luftqualität überein.
Stereo-Funklautsprecher
Stereo-Funklautsprecher
*) Führt zur Abwertung. Bei mangelhafter Gebrauchsanleitung werteten wir das Urteil Handhabung ab. Hieß die Note für den Stromverbrauch Mangelhaft, werteten wir das Qualitätsurteil ab.
1) Berechnet mit 4 Stunden Betrieb und 20 Stunden im werkseitig eingestellten Bereitschaftsmodus sowie mit Stromkosten von 40 Cent pro Kilowattstunde. 2) Preis laut Anbieter-Webseite. 3) USB Typ B für die Zuspielung vom PC. Weiterer USB-A-Anschluss als Stromversorgung für externe Geräte oder als digitaler Audio-Eingang per Adapter. 4) Kann mit Android und iOS zur Einmessung verwendet werden. Für Android-Geräte ist das USB-Messmikrofon „Nubert XRC Android Interface“ für 39 Euro erforderlich. 5) Besonderheit: Die zweite passive Lautsprecherbox wird per Lautsprecherkabel mit der Masterbox verbunden. Das mitgelieferte Kabel ist nur 1,7 Meter lang und erlaubt keinen größeren Abstand zwischen den Boxen. Nachrüstung mit längerem Lautsprecherkabel ist möglich. Musik kann per Bluetooth zugespielt werden. 6) Keine Information zum Stereobetrieb. 7) USB-C-Anschluss nur für die Aktualisierung der Firmware. 8) Gerät ist dauerhaft im Betrieb. 9) iOS-App kann zur Einmessung verwendet werden 10) USB-B-Anschluss nur für die Monowiedergabe auf einem Hauptlautsprecher. 11) Im Stereo-Modus sind beide Lautsprecher permanent über Bluetooth verbunden. 12) Micro-USB-Anschluss nur für Wartungszwecke. 13) Keine vollständige Dokumentation vorhanden. 14) Nur für die Monowiedergabe. 15) Micro-USB-Anschluss ohne Funktionsangabe.
Nahrungsergänzungsmittel für Gelenke
Nahrungsergänzungsmittel für Gelenke
1) Laut Europäischer Lebensmittelbehörde (Efsa). 2) Laut Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR). 3) Laut Deklaration. 4) Laut Inhaltsstoffliste; teilweise gekürzt. 5) Laut Anbieter Deklaration, Produktbezeichnung und Layout geändert. 6) Laut Anbieter vegan. 7) Keine Hinweise erforderlich. 8) Produkt bildet ein Gelenk auf der Verpackung ab. 9) Von uns bezahlter Einkaufspreis. 10) Produkt wirbt mit einer klinischen Studie, die zeigen soll, dass die enthaltene Pflanzenkombination einen spürbar positiven Effekt auf die Beweglichkeit der Gelenke habe. Doch weder für die enthaltenen einzelnen Pflanzen noch für eine Kombination daraus sind Health Claims bezüglich der Gelenkbeweglichkeit zugelassen. 11) Hinweis fehlt: Personen, die bestimmte gerinnungshemmende Medikamente einnehmen, sollten keine Nahrungsergänzungsmittel mit Glucosamin einnehmen. 12) Hinweis fehlt: Nahrungsergänzungsmittel mit Chondroitin sollten von schwangeren oder stillenden Frauen nicht eingenommen werden. 13) Die Aussage „mit Vitamin C für leistungsfähige Gelenke“ ist kein erlaubter Health Claim. 14) Laut Anbieter Deklaration geändert. 15) Hinweis fehlt: Produkte, denen Kupfer zugesetzt ist, sind nicht für Kinder und Jugendliche geeignet. 16) Hinweis fehlt: Nahrungsergänzungsmittel mit Chondroitin sollten von schwangeren oder stillenden Frauen, Kindern und Jugendlichen nicht eingenommen werden. 17) Hinweis fehlt: Eine unkontrollierte Nahrungsergänzung von Vitamin E kann für Männer ab 55 Jahren das Risiko für Prostatakrebs erhöhen. 18) Hinweis fehlt: Personen, die an Diabetes mellitus leiden bzw. eine eingeschränkte Glukosetoleranz haben, wird bei Einnahme von Glucosaminpräparaten eine Überwachung des Blutzuckerspiegels empfohlen. 19) Nach 2 Wochen bei Bedarf 1-2 Tabletten. 20) Laut Anbieter Produktbezeichnung geändert. 21) Hinweis fehlt: Personen, die sich einem Labortest unterziehen müssen, sollten ihren Arzt, ihre Ärztin oder das Laborpersonal darüber informieren, dass sie Biotin einnehmen oder kürzlich eingenommen haben. 22) Hinweis fehlt: Bei Nahrungsergänzungsmitteln mit mehr als 3,5 mg Zink pro Tagesdosis sollte auf den Verzehr weiterer zinkhaltiger Nahrungsergänzungsmittel verzichtet werden.
Recherche
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Wir haben der Stiftung Warentest am Sonntag, den 10.3.2024 folgende Mail geschrieben: Sehr geehrte Damen und Herren, wir gehen inzwischen davon aus, dass Sie die Qualitätsurteile aus den Rohdaten der zugrunde liegenden Parameter berechnen und diese vermutlich zwei Nachkommastellen haben. Außerdem nehmen wir an, dass zum Beispiel für „befriedigend (3,5)“ der höchste in die Berechnung eingehende Wert 3,54 ist, denn 3,55 müsste auf „ausreichend (3,6)“ aufgerundet werden. Unter diesen Annahmen haben wir versucht, alle Qualitätsurteile im Heft 3/2024 nachzuvollziehen bzw. nachzurechnen. Die Ergebnisse finden Sie in der beigefügten Excel-Tabelle. Nach unseren Berechnungen gibt es etliche Fehler. Die Prüfung Ihrerseits dürfte bis Dienstag, 12. 3. 2024, 14 Uhr zu schaffen sein. Eine Antwort haben wir jedoch bis zu diesem Zeitpunkt und auch später nicht bekommen.
Bei vielen Produkten haben wir geschrieben: Qualitätsurteil nicht nachvollziehbar. Der Grund ist, dass Sie zum Beispiel im Test Kühl-Gefrier-Kombis schreiben: „Das test-Qualitätsurteil werteten wir ab, falls die Note für Kühlen, Einfrieren, Verhalten bei Störungen Ausreichend oder schlechter war. Für mangelhaftes Herunterkühlen großer oder kleiner Mengen werteten wir das Urteil für Kühlen ab. Das Urteil für die Handhabung werten wir ab bei der Note Ausreichend oder schlechter für Gebrauchsanleitung, Bedienen, Einräumen und Entnehmen, Türalarm des Kühlteils. Das Urteil für Verhalten bei Störungen werteten wir ab, falls Warnanzeigen nach Stromausfall oder Türalarm des Gefrierteils mangelhaft waren.“ Sie sagen aber nicht, wie stark die Abwertung ist.
Auch im Test Fischstäbchen schreiben Sie in Bezug auf die Schadstoffe nur, dass abgewertet wird, aber nicht, wie stark: „Ab der Note Ausreichend im Schadstoffurteil werteten wir das Qualitätsurteil ab.“ In diesem Test ist es dennoch gelungen, zu beurteilen, ob das Qualitätsurteil korrekt ist.
Wir fragen uns, warum Sie nicht bei allen Tests so transparent sind wie in den Tests Antivirenprogramme und Buggys? Dort heißt es: „Wies die Datenschutzerklärung deutliche Mängel auf, werteten wir das test-Qualitätsurteil um 0,3 Noten ab“ (Antivirenprogramme) bzw. „War der Sitzkomfort ausreichend, konnte die Note im Prüfpunkt kindgerechte Gestaltung nur eine halbe Note besser sein. Hieß das Schadstoffurteil Ausreichend, konnte das Qualitätsurteil nur eine Note besser sein, hieß es Mangelhaft, konnte das Qualitätsurteil nicht besser sein“ (Buggys). Damit sind die Qualitätsurteile nachvollziehbar.
Bei anderen Produkten, zum Beispiel im Test Luftreiniger, schreiben wir: Qualitätsurteil vermutlich korrekt. Der Grund ist, dass wir nicht wissen welche Rohdaten in die Berechnung eingeflossen sind.
Schließlich haben wir noch die Frage, ob Sie auch im Test Fischstäbchen Rohdaten mit zwei Nachkommastellen verwenden, obwohl sich dort das Qualitätsurteil nicht aus Teilnoten zusammensetzt, denen ihrerseits Teilnoten zugrunde liegen. Unseren Berechnungen können Sie entnehmen, dass wir nicht davon ausgegangen sind, denn wir haben in diesem Test keine Spannbreite der rechnerischen Gesamtnote angegeben.
Zum Schluss wollen wir noch unserer Verwunderung Ausdruck geben. Wir kennen die Stiftung Warentest als sehr sorgfältig. Daher wundern uns nicht nur die bislang beschriebenen Fehler. Im Test Luftreiniger schreiben Sie: „Lautete die Note für (..) für Handhabung Ausreichend, werteten wir das Qualitätsurteil ab.“ Doch kein Produkt hat die Note ausreichend für die Handhabung. Der Luftreiniger Ideal AP40 Pro ist in diesem Punkt mangelhaft. Im Test Kühl-Gefrier-Kombis schreiben Sie: „Wir kauften die Geräte bis Juli 2023 ein. Die Preise ohne Versandkosten wurden im Januar 2023 durch Geizhals.de erhoben.“ Wir nehmen an, dass Sie Januar 2024 meinen.