Einleitung
Doch zuerst etwas Positives. Immer wieder haben wir kritisiert, dass Öko-Test fälschlicherweise behauptet, Mineralölbestandteile (MOSH) nachgewiesen zu haben und sich damit juristisch angreifbar macht. Wir haben daher einen Vorschlag gemacht, wie sich das Problem lösen lässt. Und tatsächlich heißt es in der aktuellen Ausgabe zumindest im Kleingedruckten unter den in Frage kommenden Tabellen (Linsen, Diätdrinks, Pommes Frites). „MOSH/MOSH-Analoge beinhalten gegebenenfalls auch POSH (Polyolefin Oligomeric Saturated Hydrocarbons) und PAO (Poly Alpha Olefins)“. So weit, so gut. Doch damit aber auch klar, dass alle vorherigen Tests fehlerhaft sind, in denen nur von Mineralölbestandteilen die Rede war. Die betroffenen Hersteller könnten das Blatt daher auf Unterlassung verklagen.
Auf den ersten Blick positiv überrascht waren wir vom Test Orangensaft: eine umfangreiche Inhalts- und Schadstoffanalyse, kombiniert mit einem CSR-Test (Corporate Social Responsibility – Unternehmensverantwortung). Gefragt wird, ob die Unternehmen ihre Lieferketten kennen und belegen können und ob sie sich für bessere Arbeitsbedingungen auf den Obstplantagen und in den Saftfabriken einsetzen. Der zweite Blick macht das Problem klar. Unserer Meinung nach stimmt das Gesamturteil von fünf der 19 Säfte nicht ( mehr dazu lesen Sie im Reiter „Orangensaft“). Wie immer haben wir selbstverständlich bei Öko-Test nachgefragt, aber keine Antwort erhalten.
Eine ganz seltene Konstellation ergibt sich im Test Pommes Frites. Denn nicht nur Öko-Test, sondern auch die Stiftung Warentest hat in ihrer Februar-Ausgabe die Kartoffelstäbchen getestet. Bei acht identischen Produkten kommt sie zu anderen Gesamturteilen (mehr dazu lesen Sie im Reiter Pommes Frites).
Nicht zuletzt kritisieren wir ständig, dass man sich auf die Deklaration verlässt, anstatt im Labor nachzuprüfen, ob sie richtig ist. Obwohl man weiß, dass sie oft nicht stimmt. In diesem Heft sind alle außer dem Test Pommes Frites davon betroffen. Besonders krass ist der Test Multivitaminpräparate für Kinder. Im Internet schreibt Öko-Test zu den Testmethoden: „PVC/PVDC/chlorierte Verbindungen in der Verpackung: Röntgenfluoreszenzanalyse“. Das heißt: Bis auf die Frage, ob, die Verpackung umweltschädliches PVC enthält, wurde alles anhand der Deklaration bewertet. Wir finden, ein seriöser Test geht anders.
Unsere Einschätzung
Lieferketten – unsere Einschätzung: Im Test Orangensaft schreibt Öko-Test „Wir wollten von den Herstellern auch wissen, wie es um ihre Verantwortung in Sachen Lieferkette steht. Schließlich kennen wir die Probleme in den Anbauländern: Die Arbeiterinnen und Arbeiter bekommen oft viel zu wenig Geld für ihre harte Arbeit, viele leben in Gettos, teils ohne fließend Wasser, und sie spritzen je nach Produktionsland teils sogar Pestizide, die bei uns in der EU im Anbau längst verboten sind – im schlimmsten Fall ohne angemessene Schutzkleidung. Alle konventionellen Säfte stammen aus Brasilien – da sind diese Probleme seit vielen Jahren bekannt.“
Nicht nur in Brasilien. Fast alle Linsen im Test stammen aus der Türkei. Unter der Überschrift „Moderne Sklaverei: Saisonarbeit in der türkischen Landwirtschaft“ berichtet die Seite anfdeutsch.com: „Insbesondere in den Sommermonaten brechen viele Saisonarbeiterinnen aus Nordkurdistan in die Metropolen der Türkei auf, um ihren Lebensunterhalt in der Landwirtschaft zu verdienen. Viele Landarbeiter*innen kommen in die Region um Manisa. Die Saisonarbeiter*innen werden langen Arbeitszeiten, gesundheitsschädlichen, oft gar lebensgefährlichen Arbeitsbedingungen unterworfen. Nach einem langen Arbeitstag werden sie in katastrophalen Verhältnissen mit dutzenden anderen Arbeiter*innen in einem Raum untergebracht.“ Eine dieser Saisonarbeiterinnen ist Mevla Yıldız. Sie hat einen Abschluss in Medienwissenschaften, fand aber in ihrer Branche wie Millionen andere Akademikerinnen keinen Arbeitsplatz. Sie sagt: „Es gibt eigentlich noch viel zu erzählen. Ich glaube aber nicht, dass es viele Menschen hören wollen.“ Öko-Test zumindest nicht. Denn eine nachvollziehbare oder überhaupt eine Begründung, warum man bei Linsen keinen CSR-Test gemacht hat, haben wir nicht gefunden.
Die unterschiedliche, oder sollen wir sagen willkürliche, Festlegung des Testumfangs hat erhebliche Auswirkungen. Im Bild oben haben wir dargestellt, wie die Gesamturteile im Test Orangensaft ohne die Bewertung der Unternehmensverantwortung ausfallen würden. „Befriedigende“ oder sogar nur „ausreichende“ Säfte wären plötzlich „sehr gut“.
Umgekehrt wären im Heft jetzt mit „sehr gut“ bzw. „befriedigend“ bewertete Linsen unter Berücksichtigung von CSR-Aspekten im schlechtesten Fall nur noch „ausreichend“ bzw. „mangelhaft“.
Etliche feste Duschen enthalten als Hauptbestandteil Tenside (waschaktive Substanzen), die aus Palmöl hergestellt werden. Im Test Margarine in der Dezember-Ausgabe 2023 schreibt Öko-Test dazu: „Weil der Anbau tropischer Ölfrüchte Umweltzerstörung und Menschenrechtsverletzungen zur Folge haben kann, haben wir die Hersteller gebeten, ihre Lieferketten offenzulegen und zu belegen, an welcher Stelle sie für die Probleme in der Lieferkette Verantwortung übernehmen.“ Produkte, deren Hersteller die ihre Lieferketten nicht vollständig belegen und ihre Bemühungen um gute Arbeitsbedingungen nicht nachweisen konnten, wurden daher abgewertet.
Der wichtigste Bestandteil der meisten festen Duschen sind Tenside auf der Basis von Kokosöl. Dazu schreibt regenwald.de: „Der Preis für Kokosnüsse und Kokosprodukte ist vom Weltmarkt abhängig, den die großen Handelskonzerne und ihre Abnehmer bestimmen. Die Bauern haben das Nachsehen. Mit dem Anbau von Kokospalmen können sie nicht der Armut entrinnen. Und auf firmeneigenen Kokosplantagen verrichten vielfach Tagelöhner die Arbeit unter oft menschenunwürdigen Bedingungen.“ Vermutlich, weil feste Duschen die Umwelt weniger belasten als flüssige Duschgele, ist der Test überschrieben mit: „Die Welt ein Stück besser machen“. Mit diesem Öko-Test gelingt das allerdings nicht. Denn Lieferketten und Unternehmensverantwortung spielen keine Rolle.
Auch Peelings enthalten Palm- oder Kokosöl-basierte Bestandteile. Und selbst bei Pommes Frites könnte ein CSR-Test sinnvoll und notwendig sein, um Verbraucher seriös und verantwortungsvoll zu informieren. Denn die Kartoffeln sind nicht alle aus Deutschland – und selbst Italien und Spanien können in Bezug auf Arbeitsbedingungen problematisch sein. Doch Öko-Test fragt nicht einmal, woher die Kartoffeln stammen. In diesem Heft wurde also fraglos in vier von sieben Tests eine uns unbekannte Anzahl von Produkten zu gut bewertet. Das macht eigentlich nur Sinn, wenn man Label für „(sehr) gute“ Produkte verkaufen will oder muss, weil man ohne diese Einnahmen längst pleite wäre.
Fazit: Öko-Test hat kein für alle Produkte einheitliches Testkonzept. Daher sind die Testergebnisse oft zufällig bis willkürlich.
Pommes Frites
Test Pommes Frites
In ihren Februar-Ausgaben haben sowohl Öko-Test wie die Stiftung Warentest Pommes Frites untersucht. Sie kommen für identische Produkte zu recht unterschiedlichen Ergebnissen.
Unter der Überschrift „Fast fehlerfreie Fritten“ schreibt Öko-Test: „Acrylamid, Fettschadstoffe und Keimhemmer – was in früheren Tests die Frittenfreude noch häufig trübte, ist diesmal kein Thema mehr. Nur in den Potato Master Pommes Frites von Norma zeigten die Laboranalysen problematische Befunde.“ Insgesamt sind 16 der 20 Produkte „sehr gut“, drei weitere „gut“ und nur eines, die Potato Master eben, „mangelhaft“.
Bei der Stiftung Warentest hört sich das ganz ähnlich an. Sie schreibt. „ Gute Nachrichten für Fritten-Fans. Im Backofen gelingen viele der Tiefkühl-Produkte, auch Pommes aus Süßkartoffeln. Bei zweien verderben Schadstoffe den Spaß. Allerdings bekommt kein Produkt die Note „sehr gut“. Zehn sind „gut“, sieben „befriedigend“ und zwei „ausreichend“.
Acht Produkte haben sind in beiden Tests identisch, nicht aber die Ergebnisse. So sind die Botato Pommes Frites Feinschnitt vom Netto Marken-Discount bei Öko-Test „sehr gut“, bei der Stiftung Warentest dagegen lediglich „befriedigend (2,6)“.
Unsere Einschätzung: Die Unterschiede haben mehrere Gründe. Der wichtigste: Der Untersuchungsumfang bei Öko-Test ist kleiner als der der Stiftung Warentest. So hat sie nach Glykoalkaloiden gesucht. Das sind natürlich vorkommende sekundäre Pflanzeninhaltsstoffe. Kartoffeln bilden sie zur Abwehr von Schädlingen und Krankheitserregern. Bei übermäßigem Verzehr können sie zu Vergiftungserscheinungen bei Menschen führen. Fündig wurde die Stiftung in den Ofenfrites von Bördegold. Dazu schreibt sie: „Eine erwachsene Person kann schon nach dem Verzehr von nur 270 Gramm Bördegold-Pommes Bauchweh kriegen. Bei Grundschulkindern dürften schon 225 Gramm reichen. Eine typische Portion entspricht 200 Gramm.“ Weil Öko-Test Schadstoffe meist strenger bewertet, wäre bei dem Blatt ein solches Produkt wahrscheinlich „mangelhaft“. Wahrscheinlich ist auch, dass mindestens ein Produkt im Test von Öko-Test entsprechend belastet ist.
Außerdem hat die Stiftung die Fettsäurezusammensetzung und „eine Reihe von Parametern untersucht, um den Fettverderb zu beurteilen.“ Auch Chlorat/Perchlorat (das sind Desinfektionsmittel) sowie die Bestimmung des Salzgehaltes und des Brennwertes standen auf dem Untersuchungsprogramm. Keinen Hinweis haben wir gefunden, dass die Pommes auf Pestizide untersucht wurden. Hier wurde Öko-Test einmal in relevanten Mengen fündig. Und das heißt: Wahrscheinlich ist auch mindestens ein Produkt der Stiftung Warentest entsprechend belastet. In Bezug auf die Mikrobiologie, also die Verunreinigung mit möglicherweise krankmachenden Keimen und Bakterien, hatte Öko-Test zwar nichts zu bemängeln. Die Stiftung hat aber auch darauf nicht getestet.
Neben dem unterschiedlichen Untersuchungsumfang sind auch unterschiedliche Befunde bei identischen Produkten für die unterschiedlichen Testergebnisse verantwortlich. So hat Öko-Test bei den „sehr guten“ Pommes Frites von Alnatura keine sensorischen Auffälligkeiten festgestellt. Die Stiftung Warentest dagegen bemängelt „vereinzelt dunkle Stellen und Schalenreste“ und bewertet die Pommes insgesamt nur mit „gut (2,5)“. Die unterschiedlichen Befunde sind darauf zurückzuführen, dass beide verschiedene Chargen untersucht haben. Das legt ein grundsätzliches Problem beider Tests offen. Sie haben, soweit erkennbar, nur eine Charge untersucht. Das ist rechtlich zulässig, verleiht den Ergebnissen aber den Charakter von Zufälligkeit. Im Sinne einer verlässlichen Information der Verbraucher wäre es besser, mindestens drei Chargen zu testen. So könnte man feststellen, ob man ein grundsätzliches Problem entdeckt oder nur einen Ausreißer erwischt hat.
Der dritte, aber weniger wichtige, Grund für die Unterschiede ist die Gewichtung der Parameter. So geht die Sensorik bei der Stiftung Warentest mit 45 Prozent ins Gesamturteil ein und ist damit wesentlich wichtiger als bei Öko-Test. Trotzdem ist keines der Produkte, deren Sensorik mit „sehr gut (1,0)“ beurteilt wurde, auch im Gesamturteil „sehr gut“.
Fazit: Beide Tests berücksichtigen nicht alle relevanten Parameter. Aber der Untersuchungsumfang der Stiftung Warentest ist größer als bei Öko-Test. Daher sind die Ergebnisse ein wenig verlässlicher.
Tests im Vergleich
Stiftung Warentest: Die acht mit Öko-Test identischen Produkte (oben)
Fett gedruckt sind Mängel.
Abkürzungen: MOSH = gesättigte Mineralölkohlenwasserstoffe.
Anmerkungen: 1) Weiterer Mangel: Ballaststoffgehalt nicht deklariert. 2) Weiterer Mangel: Werbung mit Selbstverständlichkeiten (hier: „ohne Geschmacksverstärker lt. Handelsbrauch“). 3) Weiterer Mangel: Werbung mit Selbstverständlichkeiten (hier: „ohne Geschmacksverstärker“). 4) Laut Anbieter wurde das Verpackungslayout geändert. Außerdem befinde sich der Anbieter in der Umstellung auf die ausschließliche Verwendung von Sonnenblumenöl. 5) Laut Anbieter handelt es sich um ein Saisonprodukt. 6) Laut Anbieter ist eine Umstellung der Verpackungsgestaltung in Planung. 7) Laut den Anbietern Aldi Süd und Aldi Nord ist das Produkt harmonisiert und bei beiden Anbietern erhältlich. Der Hersteller könne jedoch variieren. Das untersuchte Produkt wurde bei Aldi Nord eingekauft.
Orangensaft
Orangensaft
*) Anerkannte Zertifizierungen: Von Herstellern angegebene Zertifizierungen haben wir nur anerkannt, wenn sie auf dem Produkt gelabelt sind oder durch entsprechend gekennzeichnete Lieferbelege der getesteten Charge mindestens teilweise zuzuordnen waren. War die Lieferkette nur gering oder nicht ausreichend belegt, wurde nur die Hälfte der Punktzahl vergeben, die für einen durch die Zertifizierung unabhängigen Nachweis erreicht werden konnte. Die in der Tabelle dargestellten Eigenschaften für Geruch und Geschmack sind gekürzt. Es wurden nur die aus unserer Sicht relevanten bzw. besonderen Punkte dargestellt. Wichen die sensorischen Eindrücke für Geruch und Geschmack ab, wurde die Beschreibung des Geschmacks übernommen.
Fett gedruckt sind Mängel.
Abkürzungen: SMETA = Sedex Members Ethical Trade Audit; We Care = Managementstandard für Nachhaltigkeit in der Lieferkette; Global Gap GRASP = Standard für gute landwirtschaftliche Praxis mit zusätzlichen sozialen Kriterien; SAI-FSA = Plattform von Unternehmen, die als ein Ziel nachhaltigere Lieferketten verfolgt.
Anmerkungen: 1) Weiterer Mangel: Werbung mit Selbstverständlichkeiten (hier: „niemals Zucker zugesetzt“ und „ohne Zuckerzusatz“). 2) Weiterer Mangel: Unzulässige Bezeichnung als Orangensaft aus Orangensaftkonzentrat bei einem Produkt mit fehlendem nach FrSaftErfrischGetrV gesetzlich vorgeschriebenen Aromaspektrum. 3) Laut Anbieter hat es eine Änderung im Verpackungslayout gegeben. Das Produkt im neuen Layout sei voraussichtlich seit Januar 2024 im Handel verfügbar. 4) Laut Anbieter wird das Produkt voraussichtlich ab Februar 2024 in einem neuen Flaschenformat mit neuem Etikett produziert. 5) Laut Anbieter wurde das Produkt aus dem Verkauf genommen. 6) Laut Anbieter wurde die Menge an eingesetzten Fruchtzellen bereits für folgende Chargen erhöht. 7) Laut Anbieter wird das Produkt vom Markt genommen. 8) Laut Anbieter gibt es für das Produkt aktuell eine Umstellung auf ein neues Etikettenlayout, dabei sind dann zusätzlich das DLG Logo, der NutriScore und das neue V-Label auf dem Etikett aufgebracht.
Diätdrinks
Diätdrinks
Fett gedruckt sind Mängel.
Abkürzungen: HCVO = Health-Claims-Verordnung, geregelt in der Verordnung (EG) Nr. 1924/2006 in Verbindung mit der Verordnung (EU) Nr. 432/2012.
Anmerkungen: 1) Weiterer Mangel: Produkt enthält Spuren gentechnisch veränderter Soja-DNA. 2) Weiterer Mangel: Verbrauchererwartung hinsichtlich der Auslobung von Vanille in Form von Vanilleschoten und/oder -blüten nicht erfüllt. 3) Weiterer Mangel: fehlende Angabe des Ballaststoffgehalts in der Nährwerttabelle. 4) Weiterer Mangel: Werbung mit Selbstverständlichkeiten ohne Hinweis auf gesetzliche Regelungen: hoher Proteingehalt oder vergleichbare Formulierungen [Shape Republic, Beavita, Alsiroyal, Almased, Slimfast, Herbalife, Foodspring]; „ohne künstliche Zusatzstoffe“ und „natürliche Rohstoffe“ bei einem Bio-Lebensmittel [Trinkkost]. 5) Weiterer Mangel: fehlender Hinweis auf die Bedeutung einer abwechslungsreichen und ausgewogenen Ernährung und einer gesunden Lebensweise. 6) Weiterer Mangel: ungenaue Angaben hinsichtlich der zur Zubereitung zu verwendenden Zutaten: "pflanzliches Öl" ohne Sortenhinweis und "Milchalternativen" ohne den Hinweis auf Calciumanreicherung [Shape Republic]; „...oder ein anderes hochwertiges Pflanzenöl“ ohne nähere Sortenangabe [SilaVit]; „Magermilch“ ohne Angabe zum Fettgehalt [Slimfast]); „angereicherter Sojadrink“ ohne Angabe, worauf sich die Anreicherung bezieht [Herbalife]. 7) Weiterer Mangel: keine Angabe der Aminosäurengehalte, wenn mit der Angabe "hochwertige Proteine" oder einer vergleichbaren Formulierung geworben wird. 8) Weiterer Mangel: fragwürdige Auslobungen (hier: "natürlich" bei einem Produkt mit isoliert zugesetzten Vitaminen und Mineralstoffen [Almased]; "Lower Carb", wenn die Bedingung für diese Angabe bezogen auf den durchschnittlichen Kohlenhydratgehalt der Testprodukte nicht erfüllt ist [Wellmix].) 9) Weiterer Mangel: deklarierte Nährwertangaben beziehen sich auf die Zubereitung mit 30 g Pulver, obwohl 50 g Pulver zu Zubereitung empfohlen werden. 10) Laut Verpackung lässt sich das Produkt unter Verwendung von Calcium-angereichertem Sojadrink vegan zubereiten. 11) Laut Anbieter liegt das Produkt ab dem 1.1.2024 in einer modifizierten Form vor. Das getestete Produkt sei abverkauft. 12) Laut Anbieter verändern sich ab Frühjahr 2024 sowohl Design als auch Rezeptur. Der Preis reduziere sich auf 6,99 Euro. 13) Laut Anbieter wurde die Angabe in "hoher Eiweißgehalt (lt. Gesetz)" angepasst. Etwa beim Sojaproteinisolat und Sojalecithin werde IP-Qualität (Identity Preserved) verwendet. 14) Laut Anbietergutachten enthielt ein chargengleiches Rückstellmuster mit abweichender Uhrzeit einen deutlich geringeren Gehalt an gesättigten Mineralölkohlenwasserstoffen. Diesen hätten wir als Spur bewertet. Laut Anbieter wurde die Verpackung angepasst, das neueProdukt sei voraussichtlich ab Anfang 2024 verfügbar. 15) Laut Anbieter sind Deklarationsanpassungen geplant. Bei der in der Fußnote zur Nährwerttabelle befindlichen Angabe von 30 g Pulver handele es sich um einen Druckfehler. Die Zubereitung des Produkts erfolge, wie an anderer Stelle angegeben, mit 50 g Pulver. 16) Laut Anbieter erhalten Verbraucher auf der unternehmenseigenen Website einen Diätplan mit Hinweisen zur Wichtigkeit einer abwechslungsreichen Ernährung, zu Sport und gesunder Lebensweise. Die aktuelle Produktdeklaration werde geprüft und ggf. korrigiert. 17) Laut Anbieter wurde die Rezeptur umgestellt. Darin sei gemahlene Vanilleschoten Pulver enthalten. Darüber hinaus werde die Zubereitungsanleitung angepasst (neue Angaben: 1 TL Sonnenblumenöl; Nährwerte ändern sich bei Zubereitung mit einem Pflanzendrink). 18) Laut Anbieter befindet sich das Produkt aktuell in einer Reformulierungs-Phase. In diesem Zusammenhang werde u.a. die Angabe „Hoher Proteingehalt“ mit dem Hinweis „lt. Gesetz“ ergänzt. Die neue Version des Produkts werde ab April in Umlauf gebracht. Auf der Website könnten zusätzliche Angebote wie Rezepte, Workouts, Coachings und ein kostenloser Bodycheck abgerufen werden. 19) Auffälligkeiten bei der Produktdeklaration gemäß HCVO: Hersteller empfiehlt den Ersatz von "zwei oder mehr Mahlzeiten" [Beavita] oder - im Rahmen eines Diätplans in der ersten Woche - den Ersatz von drei Mahlzeiten [Mivolis, Yokebe, Almased, Doppelherz]. 20) Auffälligkeiten in der Produktdeklaration gemäß HCVO: abweichende Formulierung des Claims: "Mahlzeiten" statt "Hauptmahlzeiten" [Shape Republic, Trinkkost, Mivolis]; abweichende Produktbezeichnung als "Mahlzeit" statt "Mahlzeitersatz" [Beavita, Mivolis, Silavit]. 21) Wünschenswerte Anwendungshinweise vorhanden: alle, außer Hinweis zur Ernährungsumstellung [Multaben]; alle, außer Hinweisen zu Ernährungsumstellung und Trinkmenge [Herbalife]; alle, außer Hinweisen zu Ernährungsumstellung und Verzehr gemäß Anleitung [Slimfast]; alle, außer Hinweisen zu Trinkmenge und Bewegung [Almased]. 22) Wünschenswerte Anwendungshinweise vorhanden: fehlende Hinweise zu Trinkmenge, Ernährungsumstellung, Bewegung [Shape Republic, Beavita]; fehlende Hinweise zu Verzehr gemäß Anleitung, Ernährungsumstellung, Bewegung [Trinkkost]; fehlende Hinweise zu ärztlicher Begleitung, Ernährungsumstellung, Bewegung [Body Attack]; fehlende Hinweise zu ärztlicher Begleitung, Trinkmenge, Ernährungsumstellung, Bewegung [Sheko, Foodspring, Alsiroyal]; fehlende Hinweise zu Verzehr gemäß Anleitung, ärztlicher Begleitung, Ernährungsumstellung, Bewegung [Layenberger, Wellmix]. 23) Wünschenswerte Anwendungshinweise vorhanden: keine, außer Zubereitungsanleitung [SilaVit]. 24) Weiterer Mangel: Werbung mit Selbstverständlichkeiten mit Hinweis auf gesetzliche Regelungen: hoher Proteingehalt oder vergleichbare Formulierungen [Sheko, SilaVit]. 25) Die erforderlichen Vitamine und Mineralstoffe stammen in diesem Produkt ausschließlich aus Pflanzenpulvern, Nusszubereitungen und weiteren Zutaten.
Linsen
Linsen
Fett gedruckt sind Mängel.
Abkürzungen: k.A. = keine Angabe.
Anmerkungen: 1) Weiterer Mangel: PVC/PVDC/chlorierte Verbindungen in der Verpackung. 2) Weiterer Mangel: fehlende Angabe des Ballaststoffgehaltes auf der Verpackung. 3) Ballaststoffgehalt wurde auf Nachfrage vom Hersteller nachgereicht. 4) Laut Anbieter gibt es Anpassungen im Layout: Die Nährwertangabe beziehe sich nun auf das gekochte Produkt. Der Schriftzug „reich an Ballaststoffen“ sei durch „Ballaststoffquelle“ ersetzt worden. 5) Laut Anbieter wird die Ware seit ca. Mitte Dezember 2023 aus der Türkei und nicht mehr aus Spanien bezogen. 6) Laut Anbieter hat sich der Ladenpreis seit dem 01.01.2024 auf 3,09 Euro erhöht. 7) Weiterer Mangel: mehr als 0,01 mg/kg eines Pestizids (hier: Glyphosat) in einem Bio-Produkt. 8) Laut Anbietergutachten zu chargengleichem Produkt war Glyphosat weder in der Rohware noch in der Fertigware nachweisbar.
Gesichtspeelings
Gesichtspeelings
Fett gedruckt sind Mängel.
Anmerkungen: 1) Weiterer Mangel: Umkarton, der kein Glas schützt. 2) Weiterer Mangel: Werbung mit Klimaneutralität, CO2-Neutralität oder einer missverständlichen CO2-Bilanz ohne ausreichende Information dazu auf dem Produkt. 3) Tiegel bzw. Flaschenkörper aus Glas. 4) Citral deklariert, aber im Labor nicht nachgewiesen. Gehalte an Duftstoffen können unter anderem je nach Alter des Produkts schwanken. Citral-Allergiker sollten das Produkt vorsichtshalber nicht verwenden. 5) Weiterer Mangel: Herkunft und Hersteller des im Produkt eingesetzten Mica (CI 77019) genannt, aber Lieferkette zurück bis zur Mine nicht ausreichend belegt, wodurch Kinderarbeit nicht ausgeschlossen werden kann . 6) Laut Anbieter wird das Produkt mit COSMOS NATURAL zertifiziert und zeitnah auf dem Markt bereitgestellt. 7) Laut Anbieter wir ab Mitte Februar das Layout leicht verändert. Der EAN-Code bleibe identisch. 8) Laut Anbieter gibt es seit Dezember 2023 eine Aktualisierung der Farbkorrektur des Druckbilds. Die Rezeptur bleibe unverändert. 9) Laut Anbieter wird die Auslobung zu „ClimatePartner“ in Zukunft auf dem Produkt entfernt.
feste Duschen
Feste Duschen
Fett gedruckt sind Mängel.
Abkürzungen: DEP = Diethylphthalat
Anmerkungen: 1) Weiterer Mangel: Phosphonat (hier: Tetrasodium Etidronat). 2) Weiterer Mangel: Werbung mit Klimaneutralität, CO2-Neutralität oder einer missverständlichen CO2-Bilanz ohne ausreichende Information dazu auf dem Produkt (hier: klimaneutral, ClimatePartner (Bioturm Feste Dusche Vanille-Tonkabohne; Foamie Feste Duschpflege Papaya & Hafermilch; I+M Feste Dusche Hanf; Terra Naturi Feste Dusche Fresh Grapefruit). 3) Laut Anbieter fand im Juni 2023 eine Layoutanpassung statt. 4) Laut Anbieter wurde seit April 2023 das Label von ClimatePartner vom Produkt entfernt. Des Weiteren sei im November 2023 aufgrund eines veränderten Rohstoffbezugs die Reihenfolge der ersten beiden Inhaltsstoffe auf der INCI-Liste verändert worden. Bei dem aktuellen Produkt beginne die INCI-Liste mit „Hydrogenated Vegetable Oil“. Im Webshop war das Produkt am 7.1.2024 noch mit ClimatePartner-Label abgebildet. 5) Laut Anbieter wurde die Produktion des Artikels eingestellt, es erfolge nur noch ein Abverkauf der Restbestände. 6) Laut Anbieter wurde im November 2023 eine Layoutanpassung vorgenommen. Das aktuelle Produkt sei an dem neuen EAN-Code 4064133005994 erkennbar. 7) Laut Anbieter wurde das Produkt ausgelistet und im Dezember 2023 vom Markt genommen. 8) Laut Anbieter handelt es sich bei dem untersuchten Produkt um einen Aktionsartikel. Der Standardartikel sei rezepturgleich mit verändertem Layout in kleinen Drogerien und Apotheken verfügbar. 9) Laut Anbieter wurde eine Rezepturanpassung vorgenommen. Das aktuelle Produkt sei an der neuen GTIN 4066447624601 erkennbar und fließe seit Mitte Dezember 2023 in den Handel ein. 10) Laut Anbieter ist das eingesetzte Kaolin für den oralen pharmazeutischen Einsatz zugelassen. Die enthaltenen Schwermetalle seien technisch unvermeidbar.
Multivitaminpräparate für Kinder
Multivitaminpräparate für Kinder
*Diese Bewertungen beziehen sich auf die deklarierten Gehalte (Nahrungsergänzungsmittel: jeweils höchste empfohlene Tagesdosis; angereicherte Lebensmittel: Gehalte pro 100 g) und erfolgen in Anlehnung an die Stellungnahme Nr. 9/2021 des Bundesinstituts für Risikobewertung (BfR) „Aktualisierte Höchstmengenvorschläge für Vitamine und Mineralstoffe in Nahrungsergänzungsmitteln und angereicherten Lebensmitteln“ für Personen ab 15 Jahren und Erwachsene.
** Diese Bewertung bezieht sich auf die deklarierten Vitamin- und Mineralstoffgehalte und die höchsten empfohlenen Tagesdosen für die jeweiligen Altersangaben bis unter 15 Jahre und erfolgt in Anlehnung an die DGE-Referenzwerte. Bei Produkten ohne Altersangabe wurden die DGE-Referenzwerte für Kinder ab 3 Jahre zugrunde gelegt.
Fett gedruckt sind Mängel.
Abkürzungen: BfR = Bundesinstitut für Risikobewertung, NEM = Nahrungsergänzungsmittel, DGE = Deutsche Gesellschaft für Ernährung.
Anmerkungen: 1) Weiterer Mangel: PVC/PVDC/chlorierte Verbindungen in der Verpackung. 2) Deklarationsmangel: fehlender Hinweis bei NEM mit Verzehrsempfehlung und/oder Hinweis auf Eignung für Erwachsene, dass Vitamin-A-haltige NEM in der Schwangerschaft nur nach ärztlicher Rücksprache eingenommen werden sollten. 3) Deklarationsmangel: fehlender Hinweis bei biotinhaltigen NEM, dass Personen, die sich einem Labortest unterziehen müssen, ihren Arzt oder das Laborpersonal darüber informieren sollten, dass sie Biotin einnehmen/kürzlich eingenommen haben. 4) Deklarationsmangel: fehlender Hinweis bei Eisen-haltigen NEM, dass Männer, postmenopausale Frauen und Schwangere Eisen nur nach ärztlicher Rücksprache einnehmen sollten. Laut BfR ist dieser Hinweis auch in Bezug auf Kinder sinnvoll, da Kinder eisenhaltige-NEM nur nach ärztlicher Rücksprache und Diagnostik einnehmen sollten. 5) Deklarationsmangel: fehlender Hinweis bei Vitamin-K-haltigen NEM, dass Personen, die gerinnungshemmende Medikamente einnehmen, vor der Einnahme ärztlichen Rat einholen sollten. 6) Deklarationsmangel: fehlender Hinweis bei NEM mit Zusätzen von mehr als 3,5 mg Zink pro Tagesdosis, auf den Verzehr weiterer zinkhaltiger NEM zu verzichten. 7) Deklarationsmangel: ein und/oder mehrere fehlende Hinweise nach Nahrungsergänzungsmittelverordnung (NemV). 8) Deklarationsmangel: fehlender Hinweis bei Nährstoffbezugswerten (Nutrient Reference Values = NRV) auf die EU-Verordnung 1169/2011 bzw. die Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV) und/oder bei Produkten für Kinder fehlender Hinweis, dass die Nährstoffbezugswerte für den Nährstoffbedarf von Erwachsenen gelten. 9) Deklarationsmangel: Zinkbisglycinat aus nicht natürlicher Quelle in einem Produkt, das "natürliche Vitamine & Mineralien" auslobt. 10) Weiterer Mangel: Werbung mit Klimaneutralität, CO 2 -Neutralität, einer missverständlichen CO 2 -Bilanz oder mit „Dein Einkauf fördert klimapositive Landwirtschaft“ ohne ausreichende Information dazu auf dem Produkt. 11) Laut dem Unternehmen Emo Retail werden die Produkte von Natural Aid mittlerweile von Emo Retail OG hergestellt. 12) Laut Anbieter ist die Einheit bei Vitamin C mit 40 μg/2 Stück falsch angegeben und wird voraussichtlich ab Februar 2024 auf 40 mg/2 Stück korrigiert. 13) Laut Anbieter stammt der Inhaltsstoff Zinkbisglycinat nicht aus natürlichen Quellen, obwohl auf der Vorderseite der Faltschachtel „Natürliche Vitamine & Mineralien“ ausgelobt sind. Eine korrigierte Version der Verpackung mit dem Hinweis, dass es sich bei Zinkbisglycinat nicht um einen Inhaltsstoff natürlichen Ursprungs handele, werde voraussichtlich ab Mitte 2024 im Handel erhältlich sein. 14) Laut Anbieter ist der Produktpreis abhängig von der Kaufplattform und beträgt (Stand 12.12.2023) 7,96 Euro auf Amazon.de und 11,97 Euro im Gloryfeel Online-Shop. 15) Laut Anbieter werden die Rezeptur und das Design des Produktes derzeit überarbeitet. Das veränderte Produkt ab Charge L1624933 werde voraussichtlich ab Januar 2024 in den Verkauf gehen. 16) Laut Anbieter wird das Produkt künftig nicht mehr als Bio-Produkt ausgelobt und der Anteil des Acerolasaftkonzentrats auf 2,8 Prozent gesenkt. Die Vitamin- und Mineralstoffgehalte blieben dabei unverändert. Das geänderte Produkt sei voraussichtlich ab Mitte 2024 im Handel erhältlich. 17) Deklarationsmangel: Angabe eines Nährstoffbezugswertes für Natrium, für das es laut EU-Verordnung 1169/2011 keinen Nährstoffbezugswert gibt. 18) Deklarationsmangel: fragwürdige Auslobungen (Altapharma: „… durch eine nicht ausgewogene oder falsche Ernährung, wie z.B. "Fast Food" kann es zu einer Unterversorgung des kindlichen Organismus an lebenswichtigen Vitaminen kommen.“; Orthomol: „Mikronährstoffe werden täglich vom Körper gebraucht, eine regelmäßige Verwendung über einen längeren Zeitraum ist daher empfehlenswert“; Salus: „Deshalb ist es wichtig, bei Kindern mit einseitigen Ernährungsgewohnheiten (wenig Milchprodukte, Obst und Gemüse) oder sog. "schlechten Essern" auf eine ausreichende Vitalversorgung zu achten“ und „… - gerade während Wachstumsschüben oder Belastung in Schule und Sport“; White Omega: „Denn besonders bei einseitiger Ernährung, Schule, Wachstum uvm, kann eine Ergänzung sinnvoll sein.“) 19) Deklarationsmangel: keine konkreten Mineralstoffverbindungen für Calcium, Mangan und Zink angegeben und/oder auf Anfrage mitgeteilt. 20) Biotin als Vitamin B8 deklariert. 21) Deklarationsmangel: Angabe von „AR = Referenzaufnahmen“ statt NRV (Nährstoffbezugswerte) in der Nährwerttabelle ohne Nennung einer Quelle und ohne Erläuterung, ob diese für Kinder oder Erwachsene gelten. 22) Laut Anbieter wird das Etikett des Produktes aktualisiert und voraussichtlich ab März 2024 werden u.a. die Nährstoffbezugswerte (NRV) gem. VO (EU) 1169/2011 in der Nährwerttabelle angegeben.