127 Produkte für jeden Tag hat Öko-Test in seiner August-Ausgabe 2023 getestet. Angeblich.
Einleitung
Fake-Tests
Fake Tests
Willkür
Willkür
Regelmäßig fragt Öko-Test nach dem Rezyklat-Anteil, wenn eine Verpackung (teilweise) aus Kunststoff besteht und wertet Produkte ab, wenn er nicht mindestens 30 Prozent erreicht. In diesem Heft in den Tests Babyfeuchttücher mit Parfüm, Bodysprays und Fußpflege mit Urea. Ohne Begründung spielt die Frage im Test Vitaminpräparate für Schwangere keine Rolle. Mehr noch: In der Juni-Ausgabe wurden Kindersicherungen getestet. Viele Produkte bestehen zumindest teilweise aus Kunststoff. Doch der Rezyklatanteil spielt bei Test Kindersicherungen für Öko-Test keine Rolle. Eine Erklärung dafür haben wir nicht gefunden. Das gleiche gilt für die Kinderhochstühle, die im gleichen Heft untersucht wurden. Und bei denen geht es um wesentlich größere Mengen Kunststoff, für die Recyclingmaterial verwendet werden könnte, als bei Kindersicherungen und erst recht als bei Kosmetikverpackungen.
Auch bei den Inhaltstoffen herrscht Willkür. Beispielsweise problematisiert Öko-Test das Antioxidans (Konservierungsmittel) Butylhydroxytoluol (BHT), „das im Verdacht steht, wie ein Umwelthormon zu wirken und möglicherweise die Funktion der Schilddrüse beeinträchtigt“, so das Blatt. Aber offenbar nur, wenn es in der Inhaltsstoffliste mindestens eines Produkts im jeweiligen Test auftaucht, wie im Test Fußpflege mit Urea. BHT-haltig sind hier die Gehwol med Lipidro Creme 10 % Urea und die Scholl Expertcare Intensiv regenerierende Fußcreme 10 % Urea. im Test Bodysprays enthalten das Mexx Forever Classic Never Boring Fragrance Body Splash und das Women’Secret Pure Charm Body Mist laut Deklaration BHT. Im Test Babyfeuchttücher mit Parfüm spielt die Frage BHT keine Rolle, obwohl auch sie mit dem Antioxidans konserviert sein können.
Umgekehrt werden Fußpflege und Babyfeuchttücher auf Parabene untersucht. In der Scholl Expertcare Intensiv regenerierende Fußcreme 10 % Urea wurden tatsächlich Butyl- als auch Propylparaben: Diese Konservierungsmittel „sind in den Verdacht geraten, wie Hormone zu wirken, und haben sich im Tierversuch als fortpflanzungsgefährdend gezeigt“, so Öko-Test. Warum man sie dann in Bodysprays nicht problematisiert, bleibt Geheimnis des Blattes.
Indiskutabel
Indiskutabel
Alle fetthaltigen Lebensmittel lässt Öko-Test auf Mineralölbestandteile (MOSH) untersuchen. Ein Produkt, das weniger als ein Milligramm pro Kilogramm (mg/kg) enthält, kann sehr gut sein, wenn es aus Sicht von Öko-Test keine anderen Mängel hat. Mit mehr als vier mg/kg kann es bestenfalls mangelhaft sein. Ganz gleich, ob es sich um Muttermilchersatz handelt, von dem ein Säugling bis zu 120 Gramm am Tag verzehrt. Oder um Kurkuma, von dem ein Erwachsener nicht mehr als drei Gramm am Tag essen soll. Mehr kann laut Weltgesundheitsorganisation (WHO) zu Übelkeit, Blähungen, Durchfall und Sodbrennen führen. Da der Bundesgerichtshof (BGH) Testveranstaltern einen „breiten Ermessenspielraum“ bei der Bewertung von Laborergebnissen einräumt, ist das nicht zu beanstanden. Jedenfalls ist die Bewertung, so wie der BGH fordert, zumindest diskutabel. Jedoch nur, wenn man jeden Test separat betrachtet, nicht aber, wenn man die Bewertung der unterschiedlichen Produkte miteinander vergleicht. Denn das Vorgehen von Öko-Test führt zu dem absurden Ergebnis, dass unter Berücksichtigung der Verzehrsmengen ein Säugling durch ein „sehr gutes“ Muttermilchersatzprodukt zehnmal mal mehr Mineralölbestandteile aufnimmt, als ein Erwachsener durch ein „mangelhaftes“ Kurkuma. Aber entweder sind Mineralölbestandteile gesundheitlich bedenklich. Dann muss man die Kleinsten der Kleinen am besten schützen. Oder sie sind gesundheitlich unbedenklich. In beiden Fällen ist die Bewertung durch Öko-Test unserer Meinung nach daher nicht mehr diskutabel.
Dazu kommt: Öko-Test weiß gar nicht und verschweigt das in den meisten Tests, ob es sich um MOSH handelt. Denn die Testmethode kann nicht zwischen MOSH und POSH (oligomere Kohlenwasserstoffe aus Polyolefinen) unterscheiden. Doch wenn es für MOSH zumindest den Verdacht der Gesundheitsschädlichkeit gibt, sind es für POSH lediglich Vermutungen. So schreibt Öko-Test im Januar-Heft 2023: „Teilweise findet man unter den MOSH auch sogenannte MOSH-Analoge. Sie lassen sich im Labor bei den gefundenen Mengen in der Regel nicht von den MOSH unterscheiden. Zu den MOSH-Analogen gehören etwa POSH. Gesundheitlich bewertet sind die Analoge bislang nicht. Weil sie chemisch ähnlich sind, ist es wahrscheinlich, dass sie sich auch ähnlich verhalten.“ Weil Öko-Test behauptet, dass es sich um MOSH handele, obwohl es auch POSH sein können, ist der so genannte Tatsachenkern des Tests falsch. Deswegen musste die Stiftung Warentest vor vielen Jahren ein Heft mit einem Riester-Test vom Markt nehmen. Sie hatte sich bei der Renditeberechnung vertan und die Renditen zu niedrig ausgewiesen. Jahre später hat sie gegen Ritter Sport verloren, weil sie behauptete, man habe in einer Schokolade der Firma den chemisch hergestellten Aromastoff Piperonal nachgewiesen. Diese Behauptung war durch den Untersuchungsbericht des Labors nicht gedeckt. Das hatte lediglich gesagt, dass ihm kein natürlicher Herstellungsweg bekannt sei.
In der August-Ausgabe von Öko-Test wurden die Chicken Nuggets auf „Mineralölbestandteile“ untersucht, ohne dass man fündig wurde. Dagegen bekommt im Test vegane Nuggets „mehr als die Hälfte der Produkte Notenabzug für die festgestellten Gehalte an Mineralölbestandteilen (MOSH/MOSH-Analoge). So weit, so schlecht. Denn eine Erklärung, dass MOSH-Analoge POSH sind, findet sich nirgends im Heft.
Neutralität
Neutralität
Tests müssen objektiv, neutral und sachkundig sein, ansonsten können sie verboten werden. Ist ein Test nicht neutral, kann er auf Antrag eines Herstellers verboten werden, ohne dass sich die Gerichte mit der Frage beschäftigen müssen, ob die Testergebnisse richtig oder falsch sind. Zudem gilt für die Frage der Neutralität die Beweislastumkehr. Das heißt, ein Testveranstalter wie ÖKO-TEST muss beweisen, dass er neutral ist.
So genannte eigene wirtschaftliche Interessen des Testveranstalters begründen Zweifel an seiner Neutralität. Schon vor vielen Jahren hat ein Gericht einen Test wegen fehlender Neutralität verboten, weil der Testanbieter einem später gut bewerteten Hersteller schon vor der Veröffentlichung des Tests eine große Zahl von Heften verkauft hatte.Wenn ein Testveranstalter Label verkauft, hat er ein großes Interesse an vielen guten Testergebnissen. Denn Hersteller kaufen ein Label nur für "sehr gute" oder "gute" Produkte, ein "mangelhaft" oder "ungenügend" labelt niemand. Höchstrichterlich, also durch den Bundesgerichtshof, ist bislang noch nicht entschieden, ob die Vermarktung des Labels für viel Geld Zweifel an der Neutralität eines Testveranstalters begründen.
Allerdings gibt es inzwischen ein noch nicht rechtskräftiges Urteil, das deutliche Kritik an der Labelvermarktung übt. Am 13.2.2023 hat das Landgericht München (Az.: 4 HK O 14545/21) die von der Zeitschrift Focus herausgegebenen Ärztelisten verboten. Sie zeichnen angeblich „Top-Mediziner“ aus, die dann mit einem Siegel zum Preis von rund 2.000 Euro pro Jahr werben dürfen. In seinem Urteil schreibt das Gericht bezüglich der Labelvermarktung. „Hinzu kommt, dass Medien zwar regelmäßig darauf angewiesen sind, sich durch Anzeigen finanzieren, nicht jedoch durch die Vergabe von Prüfsiegeln gegen ein nicht unerhebliches Entgelt. Dass dies eine unübliche, nicht zwingend erforderliche Art der Finanzierung redaktioneller Beiträge ist, zeigt der eigene Vortrag der Beklagten, wonach die Verteilung der Siegel erst eine Reaktion auf den vor etwa zehn Jahren eingetretenen sogenannten Wildwuchs gewesen sei. Davor wurden die Magazine mit den Ärztelisten ganz offensichtlich anders finanziert.“ Ob das Gericht deswegen die Neutralität in Frage stellt, ist dem Urteil nicht zu entnehmen. Tatsache ist jedoch, dass der Labelverkauf 75 Prozent der Einnahmen durch die Listen ausmacht. Das heißt, Focus hat ein großes eigenes wirtschaftliches Interesse an möglichst vielen ausgezeichneten Medizinern. Tatsächlich waren es 500, als die Listen 1993 zum ersten Mal erschienen. Inzwischen sind es mehr als 4.200.
Auch Öko-Test ist existenziell auf die Einnahmen aus der Label-Vermarktung angewiesen. Sie machten mehr als 25 Prozent der Gesamteinnahmen von 7,8 Mio. Euro im Jahr 2020. Ohne das Geld aus dem Labelverkauf hätte der Verlag, wie sich aus einem Brief an seine Aktionäre ergibt, 2020 rund zwei Millionen Euro Verlust gemacht und wäre wohl längst pleite. Im Jahr 2021 waren es sogar fast 30 Prozent der Gesamteinnahmen.
Die anwaltlichen Vertretungen von ÖKO-TEST haben in der Vergangenheit immer wieder vor der Vermarktung des Labels haben gewarnt. Auf oekotest.de hieß es: „Zum anderen wäre nach unserer Einschätzung durch eine Vermarktung des Labels eine neue Welle juristischer Angriffe von Herstellern zu befürchten. Praktisch gesehen ist ein Warentest immer ein Eingriff in den Wettbewerb von Firmen untereinander, die ihre Produkte (zum Beispiel Shampoos) verkaufen wollen. Dies betrifft sowohl positive als auch negative Testurteile. Bei einem sehr guten oder guten Testurteil steigt der Verkauf der getesteten Produkte (teilweise erheblich) an, ein negatives Testurteil kann dazu führen, dass ein Produkt deutliche Umsatzeinbußen erfährt. Nach höchstrichterlicher Rechtsprechung liegt dies jedoch in der Natur der Warentests, nämlich dem Verbraucher eine Übersicht über die am Markt angebotenen Produkte zu ermöglichen und ihm damit eine Entscheidungshilfe für seinen Einkauf zu bieten. Zudem gilt aufgrund der grundgesetzlich garantierten Meinungs- und Pressefreiheit, dass sich jeder, der am Wirtschaftsleben teilnimmt, der Kritik seiner angebotenen Leistungen und Produkte stellen muss. Daraus folgt, dass Firmen auch hinnehmen müssen, dass sie aufgrund negativer Kritik an ihren Produkten, wie beispielsweise einem schlechten Testurteil, Umsatzeinbußen erleiden. Dieses Privileg kann ein Warentest allerdings nur in Anspruch nehmen, wenn er objektiv, sachkundig und neutral durchgeführt wurde und insbesondere nicht Wettbewerbszwecken dient. Könnten Hersteller also gegen ein Testergebnis - es kann das eigene sein oder das eines Konkurrenten - einwenden, der zugrundeliegende Warentest sei von eigenen wirtschaftlichen Interessen des Testanbieters geprägt, könnte dies dazu führen, dass der Test nicht mehr nach dem Presserecht zu beurteilen wäre, sondern nach wettbewerbsrechtlichen Grundsätzen. Dies würde jedoch zu einer erheblichen Einschränkung des Ermessenspielraums des Testanbieters bei Durchführung und Veröffentlichung des Testanbieters führen“.
Inzwischen wurde die Erklärung von der Webseite entfernt. Stattdessen rechtfertigt der Verlag die Vermarktung des Labels. "Das Lizenzmodell (Anmerkung testwatch: das heißt die Nutzung des Labels für bis zu 12.000 Euro für zwei Jahre) soll sicherstellen, dass Verbrauchern unter dem ÖKO-TEST Label tatsächlich nur richtige und aktuelle Testergebnisse mitgeteilt werden, denn nur so kann das ÖKO-TEST Label eine verlässliche Orientierungs- und Einkaufshilfe darstellen. In der Vergangenheit musste ÖKO-TEST leider feststellen, dass Hersteller und Händler das ÖKO-TEST Label auch für Produkte nutzten, die nicht mit den getesteten Produkten identisch sind oder deren Testergebnis schon seit Jahren nicht mehr dem aktuellen Qualitätsstandard von ÖKO-TEST entspricht. Durch den Abschluss eines Lizenzvertrags ist es ÖKO-TEST möglich, Vertragsbedingungen für die Nutzung des ÖKO-TEST Labels aufzustellen, die eine Nutzung des ÖKO-TEST Labels zu unterbinden, die nicht im Einklang mit unseren Tests und den von uns verfolgten Zielen der Verbraucherberatung in Einklang steht", schreibt der Verlag auf seiner Internetseite jetzt. Warum dafür eine Lizenz bis zu 12.000 Euro für zwei Jahre pro Produkt kosten muss, bleibt allerdings unklar. Denn den Missbrauch hat ÖKO-TEST schon verfolgt und die Missbraucher konsequent verklagt, als nur eine einmalige Bearbeitungsgebühr von knapp 700 Euro fällig wurde.
Gute schlechte Nachrichten
Gute schlechte Nachrichten
Das Vorgehen nach dem Motto „Nur schlechte Nachrichten sind gute Nachrichten“ (für Öko-Test) erkennen wir zum Beispiel im Test Maissnacks in der Juli-Ausgabe, in dem Öko-Test schreibt: „Um eine einheitliche Bewertungsgrundlage zu schaffen, haben wir für alle Produkte die gesetzlichen Richt- und Grenzwerte herangezogen, nach denen Behörden Beikost für Säuglinge und Kleinkinder beurteilen.“ Obwohl dem Blatt zufolge die Aufmachung von nur sechs der 19 Produkte Kinder als Zielgruppe anspricht. Darüber hinaus handelt es sich bei Maissnacks nicht um typische Beikost. Das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) schreibt: „Beikost bezeichnet alle speziell für Säuglinge (und Kleinkinder) hergestellten diätetischen Lebensmittel, die frühestens ab dem 5. Lebensmonat und spätestens ab dem 7. Lebensmonat die Ernährung mit Muttermilch beziehungsweise Muttermilchersatzprodukten schrittweise ergänzen sollen“. Also die Gemüse-, Obst-, Getreide- oder Fleischbreie im Gläschen von Hipp und anderen Herstellern. Die Einstufung der Maissnacks als Beikost durch Öko-Test hat Folgen. Sie darf zum Beispiel nicht mehr als 200 Mikrogramm des Schimmelpilzgiftes DON pro Kilogramm (µg/kg) enthalten. Dagegen gilt für Frühstückszerealien und Snacks auf Maisbasis ein Wert von 800 µg/kg. Hersteller von Produkten wie den Moniletti Mais-Stangerl, die wegen mehr als 200 µg/kg mit „mangelhaft“ bewertet wurden und deren Aufmachung keine Kinder anspricht, könnten unter Umständen gegen die Bewertung vorgehen. Denn Gerichte könnten unserer Meinung nach die Zugrundelegung der Grenzwerte für Beikost als nicht mehr diskutabel einstufen.
Das gleiche gilt für den Test Dosentomaten in der Juli-Ausgabe. „Es klingt verheerend“ schreibt Öko-Test. „Mit den Bio-Dosentomaten der italienischen Traditionsmarke Cirio nimmt ein erwachsener Mensch mit 60 kg Körpergewicht 28 Mal mehr Bisphenol A (BPA) auf, als die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) nach neuester Einschätzung für unschädlich hält – und das bereits, wenn er davon umgerechnet knapp eine Dose pro Woche isst. Mit den Ja! Tomaten geschält sind es immerhin noch gut viermal so viel. Die restlichen Dosentomaten im Test liegen irgendwo dazwischen, aber alle überschreiten sie die neuerdings empfohlene Tageshöchstdosis um ein Mehrfaches.“ BPA kann das Hormonsystem beeinflussen, ist als reproduktionstoxisch beim Menschen eingestuft und „steht auch im Verdacht, Brustkrebs, Übergewicht und Verhaltensauffälligkeiten bei Kindern zu befördern“, so Öko-Test. Da scheinen die Befunde des Tests tatsächlich verheerend. Aber sind Sie es auch? Nach eigener Darstellung ist Öko-Test bei der Einschätzung der Risiken „konservativ“ vorgegangen. „Wir haben dafür angenommen, dass eine 60 Kilogramm schwere Person 50 Gramm Dosentomaten pro Tag verzehrt – das sind 350 Gramm pro Woche.“ Das wären pro Jahr knapp 20 Kilogramm. Testwatch kennt niemanden, der solche Mengen Dosentomaten isst. Und Sie? Aber wir müssen uns nicht auf persönliche Einschätzungen verlassen. Den letzten verfügbaren Zahlen aus dem Jahr 2017 zufolge essen die Deutschen durchschnittlich gerade einmal 13,1 Kilogramm Gemüsekonserven pro Jahr. Wir wissen es zwar wieviel, aber nur ein kleiner Teil davon dürften Dosentomaten sein. Erbsen, Linsen und Bohnen dürften mit großem Abstand führend sein. Mit realistischen Zahlen gerechnet überschreitet allenfalls das am höchsten belastete Produkt die Menge an BPA, die die EFAS für unschädlich hält.
Fehler
Fehler
Immer wieder finden wir Fehler in den Tests. Zum Beispiel im Test Kakaopulver in der Mai-Ausgabe 2023. Zwei Produkte enthielten (natürliche) Aromen. Das hatte Öko-Test offenbar übersehen, die Pulver wurden dafür fälschlicherweise nicht abgewertet. Wie immer haben wir Öko-Test auf die Fehler aufmerksam gemacht. Man hat uns zwar nicht geantwortet, aber die Fehler zumindest halbherzig korrigiert. Ursprünglich hieß es: „Das beliebte Kakaopulver von Nestlé fällt mit „ungenügend“ durch – genauso schlecht ist nur das Bio-Produkt Caribo“. Inzwischen schreibt Öko-Test: „Das beliebte Kakaopulver von Nestlé fällt mit „ungenügend“ durch – genauso schlecht sind die bekannte Marke Kaba und das Bio-Produkt Caribo.“ Nicht informiert wurden allerdings die Käufer des fehlerhaften Tests – weder durch eine Korrektur im Heft (zumindest bis August 2023), noch haben wir auf oekotest.de dergleichen gefunden.
Seriös geht anders. In Zeitungen wie der Süddeutschen findet sich fast täglich die Rubrik „Korrekturen“. Dort werden Fehler richtiggestellt, auf die die Redaktion zumeist von Lesern aufmerksam gemacht wurde. Am 26. September 2023 schreibt die Süddeutsche beispielsweise: "Im Bericht `Die Nummer für den Notfall´ (20. September, Seite 12, Wissen) hieß es, in Bayern gebe es pro Landkreis eine Rettungsleitstelle. Das ist nicht richtig. In Bayern mit seinen 71 Landkreisen gibt es insgesamt 26 Leitstellen für rund 13 Millionen Einwohner." Auch das ZDF hat eine Rubrik „Korrekturen und Richtigstellungen“. Dort werden selbst Kleinigkeiten klargestellt, die gar keine echten Fehler sind. So heißt es zur Heute-Sendung um 19 Uhr am 22.September: Es "konnte der Eindruck enstehen, für die Lieferung der Taurus-Marschflugkörper müsse es ein Bundestagsmandat geben. Richtig ist: Eine Zustimmung des Bundestags ist dafür nicht zwingend notwenig."
Mehr noch: Öko-Test hat es geschafft, in die Korrektur einen neuen Fehler einzubauen. Der korrigierten Testtabelle zufolge enthalten Nesquik und Kaba „natürliches Aroma“. In der Bewertungslegende heißt es: „Zur Abwertung um eine Note führt „natürliches Aroma“. Doch Kaba enthält lediglich „Aroma“ und dürfte daher nicht abgewertet werden. Das wäre allerdings ein weiterer Fehler. Wir haben Öko-Test daher eine korrekte Korrektur formuliert. In der Tabelle müsste für Kaba unter der Rubrik „Weitere umstrittene und/oder bedenkliche Inhaltsstoffe" stehen: „Aroma“ und in der Bewertungslegende: Zur Abwertung um eine Note führen: „natürliches Aroma und/oder Aroma“.
Dieser Fehler wurde von Öko-Test zumindest bis zum 20. September 2023 nicht korrigiert. Auch hier gilt: Seriös geht anders.
Fehlerhafte Korrektur: Hatte Öko-Test zunächst die (natürlichen) Aromen in Kaba und Nesquik übersehen (links), ist es jetzt (rechts) schlicht eine justiziable falsche Tatsachenbehauptung, dass Kaba „natürliches Aroma“ enthalte, denn es ist lediglich „Aroma“.
Den ersten Fehler entdeckten wir im Test Öko-Strom im Jahr 2018. Dort wurde Lichtblick mit „sehr gut“ bewertet. Allerdings konnten Tarife bestenfalls „befriedigend“ sein, wenn eine „Firma aus dem Firmenverbund des Anbieters konventionellen Strom führte/produzierte“. Das sei bei Lichtblick nicht der Fall, so Öko-Test. Doch der Öko-Strom-Pionier Lichtblick gehörte schon damals dem niederländischen Energieversorgungsunternehmen Eneco. Das ist im Besitz von 61 niederländischen Gemeinden. Etwa ein Drittel des Eneco-Stroms stammte aus konventionellen Quellen. Zudem war Eneco unter anderem an der Next Kraftwerke GmbH beteiligt, die auch mit Atom- und Kohlestrom handelt.
Von uns darauf aufmerksam gemacht, gab der damalige Öko-Test Chef Hans Oppermann den Fehler Monate später zu und erklärte, man werde den Test auch nicht mehr verkaufen. Doch er weigerte sich, eine Richtigstellung des Testergebnisses im Heft und auf der Internetseite zu veröffentlichen. Zur Begründung schrieb er: Es „konnte keine Korrektur der Gesamtbewertung von Lichtblick von sehr gut auf befriedigend erfolgen, da wir uns jetzt und heute nicht imstande sehen, die Bedingungen, denen der Test unterlag, als Basis für eine aktuelle Bewertung zu setzen. Eine Korrektur unter diesen Bedingungen würde vielmehr auf einen bereits erfolgten Fehler einen weiteren Fehler aufsetzen“.
Wir haben Oppermann darauf hingewiesen, dass er selbst bestätigt hatte, dass Öko-Test den Lichtblick-Tarif fälschlicher Weise mit „sehr gut“ bewertet hatte. Genau das solle er den Lesern und User mitteilen. Denn nur so könne er die fortgesetzte Täuschung von Verbrauchern beenden. Doch wir nehmen an, schrieben wir Oppermann am 20.12.2019 weiter, „dass es eine Absprache mit Lichtblick gibt, das Problem so geräuschlos wie möglich aus der Welt zu schaffen. Denn eine Korrektur im Öko-Test-Magazin und auf oekotest.de würde wahrscheinlich für so manchen Lichtblick-Kunden Anlass sein, zu einem Anbieter zu wechseln, der nicht im Konzernverbund mit Firmen ist, die an Kohle- und Atomstrom verdienen“. Eine Antwort haben wir nicht bekommen.
Voller Fehler waren auch die Tests Öko-Strom 2021 und Öko-Strom 2022. Die falschen Testergebnisse werden dennoch unverändert weiter verbreitet. Den Test aus dem Jahre 2021 verkauft Öko-Test noch für 2,50 Euro, den Test aus dem Jahr 2022 kann man sogar kostenlos auf oekotest.de abrufen.
Babyfeuttücher mit Parfüm
Babyfeuttücher mit Parfüm
Teilweise ein Fake-Test: „Anhand der Deklaration erfassten wir zusätzlich PEG/PEG-Derivate und Parfüm/ätherische Öle in der Tränklotion“. Das stimmt nicht ganz, denn auch das Material wurde nicht getestet, sondern beim Hersteller erfragt. Die Deklaration von einem der 19 Tücher stimmt nicht. Zudem schreibt Öko-Test: „Leblos treibt eine kleine Schildkröte in einem blauen Kasten. Daneben ein Piktogramm, das unterlegt mit roter Signalfarbe davor warnt, die Tücher in der Toilette zu entsorgen. So sieht das von der EU vorgeschriebene Label aus, mit dem Hersteller ihre Einwegkunststoffprodukte kennzeichnen müssen. Dieses Logo findet sich auf zwölf der Feuchttuchpackungen in unserem Test.“ Die kleine Schildkröte leblos – und was macht Öko-Test? Nichts. Das Blatt mit dem Bestandteil „Öko“ im Namen bewertet die Inhaltstoffe Natracare Baby-Pflegetücher mit Bio-Baumwolle (Bio-Baumwolle) ebenso wie der Babytime Feuchttücher Classic mit Aloe Vera, 2er Pack, der Bevola Baby Feuchttücher mit Aloe Vera & Kamillen-Extrakt und der Natuvell Baby Feuchttücher mit Kamille, Aloe Vera & Allantoin (jeweils aus PET-Kunststoff und Viskose) sowie der Hipp Babysanft Feuchttücher zart pflegend, 4er Pack, der Lupilu Comfort Baby-Feuchttücher und Mamia Baby Pflegetücher Komfort, 2er Pack (jeweils aus Polyester und Viskose) mit „gut“. Abgewertet werden alle nur, weil sie Parfüm und/oder ätherisches Öl enthalten.
Bodysprays
Bodysprays
Teilweise ein Fake-Test: „Anhand der Deklaration haben wir überprüft, ob die Fußpflegeprodukte umstrittene Substanzen wie PEG/PEG-Derivate oder BHT oder auch umweltbelastende synthetische Polymere enthalten.“ Im Internet wird das verschleiert. Denn bei anderen Tests findet sich der Hinweis: „Weitere Inhaltsstoffe: per Deklaration“. Bei den Bodysprays fehlt er. Die Deklaration von sechs der 18 Bodysprays stimmt nicht.
Chicken Nuggets
Chicken Nuggets
Teilweise ein Fake-Test: „Anhand der Verpackungsangaben erfassten wir Aroma- und Phosphatzusätze, den Salzgehalt sowie Portions- und Nährwertangaben“. Im Internet wird das verschleiert. Denn bei anderen Tests findet sich der Hinweis: „Weitere Inhaltsstoffe: per Deklaration“. Bei den Chicken Nuggets fehlt er. Die Deklaration von zwei der 18 Nuggets stimmt nicht. Aufmerksam machen wollen wir noch auf die Anmerkung 7 zu den Gut Langenhof Hähnchen Nuggets von Norma. Sie lautet: „Laut Herstellergutachten zu chargengleichem Produkt wurde nach präparativ gravimetrischer Methode ein Panadeanteil von 22,3 % bestimmt. Mittels QUID-Rechner ergebe sich ein Fleischanteil von 81,2 %“. Öko-Test hatte einen Panadeanteil von 29 Prozent gemessen. Die Anmerkung kommt zustande, weil Öko-Test den Anbietern vorab die Messwerte mit der Bitte um eine Stellungnahme zuleitet. Denn die Gerichte fordern nicht, dass die veröffentlichten Werte richtig sind, sondern nur, dass sich der Testveranstalter um Richtigkeit bemüht. Formal hat Öko-Test mit dieser Anmerkung seine Pflicht und Schuldigkeit getan. Doch seriös ist das nicht. Denn wenn es ein Gegengutachten zu einem chargengleichen Produkt gibt, dann kann man als Hersteller schon erwarten, dass Öko-Test – wenn das Blatt Leserinnen und Leser korrekt Informieren und seriös Rat geben wollte – seine eigenen Werte noch einmal nachmessen lässt. Doch das kostet – nicht nur Zeit, sondern auch Geld.
Fußpflege mit Urea
Fußpflege mit Urea
Teilweise ein Fake-Test: „Anhand der Deklaration haben wir überprüft, ob die Fußpflegeprodukte umstrittene Substanzen wie PEG/PEG-Derivate oder BHT oder auch umweltbelastende synthetische Polymere enthalten.“ Die Deklaration bzw. der angehebene Urea-Gehalt von fünf der 20 Cremes stimmt nicht.
Wasserbasierte Lackfarben
Wasserbasierte Lackfaben
Der einzige Test im Heft, der nicht teilweise Fake ist. Die Deklaration von sechs der 17 Farben stimmt nicht.
Vegane Nuggets
Vegane Nuggets
Teilweise ein Fake-Test: „Anhand der Verpackungsangaben, bzw. der Angaben aus Onlineinfos und aus Rückfragen an Burger King und McDonald’s, haben wir erhoben, ob die Nuggets (natürliche) Aroma-, Phosphat- und relevante Eisenzusätze enthalten und wie viel Salz die Hersteller einsetzen.“ Im Internet wird das verschleiert. Denn bei anderen Tests findet sich der Hinweis: „Weitere Inhaltsstoffe: per Deklaration“. Bei den veganen Nuggets fehlt er. Die Deklaration von fünf der 17 Nuggets stimmt nicht.
Vitaminpräparate für Schwangere
Vitaminpräparate für Schwangere
Teilweise ein Fake-Test: „Die deklarierten Gehalte der anderen deklarierten Nährstoffe glichen wir mit den Höchstmengenempfehlungen für NEM des Bundesinstituts für Risikobewertung (BfR) ab. Per Deklaration erfassten wir den Farbstoff Titandioxid, Carboxymethylcellulose, die zu entzündlichen Veränderungen der Darmflora führen kann, sowie bestimmte Phosphate, die problematisch für Nierenkranke sind.“