Einleitung
Zucker in Kinderlebensmitteln: Lebensmittel, die sich gezielt an Kinder richten, stecken oft voller Zucker. Besonders dreist: Viele Hersteller bewerben die pappsüßen Produkte als gesund.
Ketchup: Der Heinz Tomato Ketchup, der Klassiker unter den Ketchups, ist mit „ungenügend“ Testverlierer. Er enthält auffällig hohe Mengen eines Schimmelpilzgifts und ist auch der einzige, der noch immer unsere Zuckermarke reißt. „Sehr gut“ erreichen im Test nur die Ketchups von Penny und Zwergenwiese.
Paranüsse: Gern würden wir Paranüsse als gesunde Knabberei empfehlen, mit der vor allem Veganer ihre Selenzufuhr natürlich abdecken können. Doch die Kerne aus dem südamerikanischen Regenwald sind radioaktiv belastet. Und für viele Produkte im Test ist das nicht das einzige Problem.
Feuchte Gesichtsreinigungstücher: Ein Produkt fürs ganze Gesicht, schnell aus dem Spender gezupft, sofort einsatzbereit. Praktisch und unbedenklich – so könnte unser Fazit für das Gros der feuchten Reinigungstücher im Test lauten. Wenn da bloß nicht die leidige Entsorgungsfrage wäre.
Körperpeelings: Die 21 Körperpeelings im Test schrubben Schüppchen, Schweiß und Schmutz von der Haut. Für den reinigenden Abrieb sorgen natürliche Substanzen. Mikroplastik spielt dabei zum Glück keine Rolle mehr. Auch sonst geben wir bis auf wenige Ausnahmen grünes Licht.
Wundschutzcremes: Rund zwei Drittel der Wundschutzcremes im Test sind „sehr gut“ zum empfindlichen Babypopo, das ist fein. Völlig unverständlich: In drei Cremes stecken Mineralölbestandteile mit krebserregendem Potenzial.
Parkettreiniger: Damit Parkett und Dielen lange ansehnlich bleiben, braucht es neben einer sanften Reinigung auch Pflege. Parkettreiniger wollen beides können. Das klappt mal mehr, mal weniger.
Katzenfutter: Für feuchtes Katzenfutter kann man 16 Euro im Monat ausgeben – oder 112. Unser Test zeigt: Ein hoher Preis lässt nicht auf ideale Nährwerte schließen. Insgesamt können wir aber fast jedes dritte Produkt mit „sehr gut“ empfehlen.
So fasst Öko-Test die Ergebnisse seiner Untersuchungen im März-Heft 2023 zusammen. Wir haben Sie Ihnen wie schon in den Vormonaten (
ÖKO-Test Februar 2023) in den gleichnamigen Reitern dokumentiert und kommentiert.
Unsere Einschätzung
Unsere Einschätzung: Der Beitrag nennt sich „Test Zucker in Kinderlebensmitteln“ und ist überschrieben mit „Papp dreist“. Das bezieht sich auf die Werbung der Hersteller für die süßen Produkte, die oft als gesund dargestellt werden. Besonders dreist ist jedoch, dass Öko-Test das Ganze „Test“ nennt. Denn getestet wurde nichts. „Anhand der für die Hersteller verpflichtenden Nährwertangaben haben wir die Zuckeranteile erhoben“, schreibt das Blatt. Doch dass die Angaben der Hersteller oft nicht stimmen, hat Öko-Test bei den anderen Test in diesem Heft (und auch in früheren Heften) selbst festgestellt. Im Test Paranüsse stimmte für drei der 21 Produkte der deklarierte Mineralstoffgehalt nicht mit dem im Labor gemessenen überein, sondern war um mehr als 45 Prozent höher oder über 35 Prozent niedriger. Bei einem weiteren Produkt war für Selen eine falsche Einheit angegeben. Im Test Parkettreiniger stimmte für drei Produkte die Deklaration bezüglich Allergien auslösender Konservierungsmittel nicht. Bei einem weiteren Reiniger war der allergisierende Duftstoff Limonen nicht deklariert, wurde „aber im Labor in mehr als der zehnfachen Menge über der Deklarationsgrenze nachgewiesen“. Auch im Test Körperpeelings wurde in einem Produkt ein nicht deklarierter, aber deklarationspflichtiger Duftstoff gefunden. Solche Fehler entspringen unserer Einschätzung nach zumeist nicht böser Absicht. Aber sie zeigen, dass man sich nicht auf die Deklaration verlassen darf. Denn sonst wird im schlechtesten Fall aus einem tatsächlich „mangelhaften“ Produkt ein „sehr gutes“.
Im Übrigen hat das Oberlandesgericht (OLG) Köln der Seite test.net schon im Oktober 2020 untersagt „algorithmusbasierte Produktvergleiche als Tests zu bezeichnen, wenn Grundlage des Produktvergleichs nicht Tests zu jedem einzelnen der verglichenen Produkte sind" (Az.: 6 U 136/19). Zur Begründung schreibt das OLG, dass Verbraucher sowohl durch den Domainnamen test.net wie durch die Bezeichnung „Test" irregeführt würden. Denn „der angesprochene Verbraucherkreis" gehe davon aus, „dass die Produkte tatsächlich getestet" wurden und erwarte von „einem Warentest nicht nur eine statistische Auswertung der publizierten Produktinformationen und des Verbraucherechos", heißt es in der Urteilsbegründung. In den angeblichen Test von Öko-Test flossen nicht einmal Verbraucherechos ein, sondern nur die Produktinformationen und die Werbung.
Auch in den Tests Parkettreiniger, feuchte Gesichtsreinigungstücher, Wundschutzcremes, Peelings und Ketchups hat Öko-Test zumindest teilweise nur die Deklaration abgeschrieben und die Produkte auch auf dieser Grundlage bewertet.
Ketchup
Ketchup
Der Zuckergehalt und Aromen wurden per Deklaration erhoben. Beide Parameter sind abwertungsrelevant und führen im Test auch bei drei Produkten zur Abwertung.




Fett gedruckt sind Mängel.
Abkürzungen: AOH = Alternariol; TeA = Tenuazonsäure.
Anmerkungen: 1) Weiterer Mangel: PVC/PVDC/chlorierte Verbindungen im Deckel. 2) Weiterer Mangel: Angabe einer deutlich zu kleinen Portionsgröße von 15 ml (= 1 Esslöffel). 3) Weiterer Mangel: der Zuckergehalt in der Nährwerttabelle wird in g/100 g angegeben. 4) Laut chargengleichem Anbietergutachten war Tenuazonsäure in einem Gehalt nachweisbar, den wir als „Spuren“ bewerten würden. 5) Laut Anbieter wurde die Verpackung inzwischen umgestellt. Seit 2023 werde ein Rezyklatanteil von 50 Prozent eingesetzt. 6) Laut Anbieter wurde die Verpackung inzwischen umgestellt. Seit dem 1. Quartal 2023 werde ein Rezyklatanteil von 50 Prozent eingesetzt.
Kinderlebensmittel
Kinderlebensmitel
Unsere Einschätzung lesen Sie im gleichnamigen Reiter.








Fett gedruckt sind Mängel.
Anmerkungen: 1) Laut Anbieter wurde die Kinderoptik auf dem Produkt abgelöst, die neue Version fließe bereits in die Märkte. 2) Laut Hersteller erfolgt eine Rezepturänderung, bei der zukünftig 85 % Tomatenmark statt 80 % eingesetzt werde, dafür weniger Agavendicksaft und weniger Salz. Der Gesamtzuckergehalt reduziere sich von 18 g auf 13 g pro 100 ml. Die neue Version soll ab dem zweiten Quartal des Jahres 2023 auf den Markt kommen. 3) Laut Anbieter wurden das Layout sowie die Nährwerte bereits überarbeitet: Die Auslobungen „Kinder“, „mit der natürlichen Süße von Äpfeln“ und „enthält von Natur aus Zucker“ seien im Zuge der Überarbeitung entfernt worden. 4) Der Joghurt ist ab dem 10. Monat ausgelobt; den auch von zugesetztem Zucker herrührenden Gesamtzuckergehalt bewerten wir deshalb als „zu hoch“.
Finde den Fehler. Auf oekotest.de wird "Testmethode" für Zucker in Kinderlebensmitteln versteckt (klein gedruckt über der Überschrift Wundschutzcremes).
Paranüsse
Paranüsse
Durch eine mit weniger als einem Milligramm pro Kilogramm belastete, von Öko-Test mit „sehr gut“ bewertete Anfangsmilch 1, nimmt ein Säugling pro Tag bis zu 0,12 mg Mineralölbestandteile auf – genauso viel wie ein Erwachsener durch mit „mangelhaft“ bewertete Paranüsse. Mit einer „guten“ Anfangsmilch 1 sind es bis zu zweimal mehr, mit einer „befriedigenden“ sogar bis zu dreimal.





Fett gedruckt sind Mängel.
Abkürzungen: MOSH = gesättigte Mineralölkohlenwasserstoffe, DEHP = Diethylhexylphthalat.
Anmerkungen: 1) Weiterer Mangel: fehlender Warnhinweis zum Erstickungsrisiko für Kleinkinder durch Nüsse. 2) Weiterer Mangel: Analysierter Magnesiumgehalt weicht vom deklarierten Magnesiumgehalt ab. 3) Weiterer Mangel: Analysierter Selengehalt weicht vom deklarierten Selengehalt ab. 4) Weiterer Mangel: Analysierter Selengehalt weicht vom deklarierten Selengehalt ab sowie falsche Einheit des Selengehalts in Nährwerttabelle. 5) Laut Anbieter wurde die falsch deklarierte Einheit des Selengehalts bereits in den Druckdaten korrigiert. Das Produkt mit der korrigierten Verpackung komme ab Mai in den Handel. 6) Laut Herstellergutachten zu einem chargengleichen Produkt wurden keine Mängel in der Sensorik nachgewiesen.
Gesichtsreinigungstücher
Gesichtsreinigungstücher
Bei PEG/PEG-Derivaten, Paraffinen und Silikonen hat man sich auf die Deklaration verlassen. Auch „potenziell fortpflanzungsschädigendes Siloxan D4“ könnte sogar in „sehr guten“ Tüchern enthalten sein. Denn im Labor hat man nur danach gesucht, wenn in der Inhaltsstoffliste der Verursacher Cyclosiloxane deklariert war. Außerdem hat man die Tücher angeblich auf „Konservierungsmittel“ untersucht. Das stimmt aber nicht. Getestet wurden konservierend wirkende Formaldehyd/-abspalter und halogenorganische Verbindungen. Aber auch Stoffe wie eventuell hormonaktive Antioxidans Butylhydroxytoluol (BHT), die nicht zu diesen Stoffgruppen gehören, können zur Haltbarmachung eingesetzt werden.




Fett gedruckt sind Mängel.
Abkürzungen: IPBC = Iodopropynyl Butylcarbamate.
Anmerkungen: 1) Weiterer Mangel: Auslobung „biologisch abbaubar“ oder „kompostierbar“ auf der Verpackung bei einem mit Reinigungslotion getränktem Tuch. 2) Laut Anbieter wird im ersten Quartal 2023 auf ein kunststofffreies Trägermaterial aus 100 Prozent Viskose umgestellt und das Layout angepasst. 3) Laut Anbieter fließt im März 2023 ein überarbeitetes Produkt in den Handel ein. Die Überarbeitung betreffe das Verpackungsdesign, die Produktbezeichnung und die Deklaration. Die neue Kunststoffverpackung enthalte zudem einen Rezyklatanteil von 40 Prozent. 4) Laut Anbieter können die halogenorganischen Verbindungen durch das Bleichverfahren ECF (elementar-chlorfrei-gebleicht) des Vlieses entstanden sein. Zukünftig solle für Neuproduktionen das Verfahren TCF (total-chlorfrei-gebleicht) angewendet werden, um Rückstände an halogenorganischen Verbindungen zu eliminieren. Dies werde bereits für Tücher ab der auf die von uns getestete Charge (22249 00:06 11) folgenden Chargen der Fall sein.
Peeling
Peeling
Öko-Test schreibt: „Die 21 Körperpeelings im Test schrubben Schüppchen, Schweiß und Schmutz von der Haut. Für den reinigenden Abrieb sorgen natürliche Substanzen. Mikroplastik spielt dabei zum Glück keine Rolle mehr.“ Das kann das Blatt nicht wissen, denn nicht es wurde weder untersucht, welche Peelingpartikel verwendet werden, noch wurde auf Mikroplastik getestet. Das kann man nur erahnen, wenn man sich die im Internet veröffentlichten Testmethoden ansieht. Weder für die Peelingpartikel noch für Mikroplastik sind Methoden angegeben. Lediglich auf Grundlage der Deklaration hat man auch das (Nicht)Vorhandensein von PEG/PEG-Derivaten (sie können die Haut durchlässiger machen für Schadstoffe) sowie von umweltbelastenden synthetischen Polymeren bewertet. Auch, ob die Produkte Parfüm und/oder ätherisches Öl enthalten, wurde aus der Inhaltsstoffliste abgeschrieben.



Fett gedruckt sind Mängel.
Abkürzungen: DEP = Diethylphthalat.
Anmerkungen: 1) Cumarin nicht deklariert, aber im Labor nachgewiesen. Laut Anbieter werden ab KW 6 Produkte mit korrigierten Etiketten ausgeliefert. 2) Laut Anbieter ist das Produkt ab März 2023 mit neuem Layout verfügbar.
Katzenfutter
Katzenfutter
Die einzige Frage, die dieser Test aufwirft, ist die Anmerkung „2) Laut Anbieter wurde die Verpackungsetikettierung teilweise angepasst.“ Das deutet auf einen Deklarationsmangel hin, der sich aber in der Tabelle nicht wiederfindet.



Fett gedruckt sind Mängel.
Anmerkungen: 1) Weiterer Mangel: PVC/PVDC chlorierte Verbindungen in der Verpackung. 2) Laut Anbieter wurde die Verpackungsetikettierung teilweise angepasst. 3) Laut Anbieter wird das Produkt im Sommer 2023 ausgelistet. 4) Laut Anbieter ist das Produkt seit 01.01.2023 nicht mehr im Sortiment. 5) Das Produkt ist im 24 Vorratspack Markt-Mix erhältlich. Im Test war nur die Sorte Kitekat, in saftigem Gelee, mit Lamm“.
Parkettreiniger
Parkettreiniger
Öko-Test schreibt: „Unter dem Testergebnis Weitere Mängel führt zur Abwertung um zwei Noten: Silikone und/oder weitere synthetische Polymere als weitere Kunststoffverbindungen (hier: Acryl und/oder Methacryl [Co und Cross] Polymere, Ethylen Copolymer, EVACWachs, Polyethylen, Polypropylen).“ Das stimmt nicht, denn das Blatt hat ausweislich der Testmethoden im Internet nicht auf diese Stoffe untersucht. Davon erfährt man im „So haben wir getestet“ nichts. Lediglich in der Tabelle heißt es: „Kunststoffverbindungen in der Rezeptur“. Das heißt: Reiniger, die solche Stoffe enthalten, aber sie nicht deklarieren, werden auch nicht abgewertet.


Fett gedruckt sind Mängel.
Abkürzungen: CIT = Chlormethylisothiazolinon; MIT = Methylisothiazolinon.
Anmerkungen:1) Das Produkt trägt das EUEcolabel. 2) MIT im Datenblatt und/oder auf der Verpackung deklariert, aber nicht im Labor nachgewiesen. 3) CIT im Datenblatt und/oder auf der Verpackung deklariert, aber nicht im Labor nachgewiesen. 4) Halogenorganisches Konservierungsmittel Bronopol im Datenblatt und/oder auf der Verpackung deklariert. 5) Halogenorganisches Konservierungsmittel Bronopol deklariert. Laboruntersuchung auf halogenorganische Verbindungen positiv. 6) CIT im Datenblatt genannt, aber nicht auf der Verpackung deklariert. Laboruntersuchung auf halogenorganische Verbindungen positiv. 7) Weiterer Mangel: Produkt enthält Phosphonate. 8) MIT in Spuren im Labor nachgewiesen, aber nicht auf der Verpackung deklariert. 9) Weiterer Mangel: Limonen nicht deklariert, aber im Labor in mehr als der zehnfachen Menge über der Deklarationsgrenze nachgewiesen. 10) Weiterer Mangel: Liste der Inhaltsstoffe nicht über die angegebene Webseite gefunden und nur auf Anfrage beim Hersteller erhalten. 11) Weiterer Mangel: Liste der Inhaltsstoffe nicht über die angegebene Webseite gefunden und auf Anfrage beim Hersteller nicht erhalten. 12) Weiterer Mangel: Kein Verweis auf eine erklärende Datenbank der Inhaltsstoffe auf der Liste der Inhaltsstoffe und/oder Website gefunden. 13) Laut Anbieter ist das Datenblatt der Inhaltsstoffe mittlerweile auf der angegebenen Website veröffentlicht. 14) Laut Anbieter soll die Verpackung ab März/April zu 50 % aus PCRMaterial bestehen. 15) Laut Anbieter wurden die Konservierungsstoffe inzwischen geändert. Anstelle von MIT werde eine Kombination aus Natriumpyrithion und Benzisothiazolinon verwendet. 16) Weiterer Mangel: Werbung mit Selbstverständlichkeiten (hier: „Biologisch abbaubar gemäß Verordnung 648/2004/EG“ bzw. „umweltschonend, phosphatfrei, Tenside gemäß WRMG biologisch abbaubar“).
Wundschutzcreme
Wundschutzcreme
Das Testergebnis Weitere Mängel der Weleda Baby Wundschutzcreme Calendula ist falsch. Da sie einen Umkarton hat, der kein Glas schützt, müsste es „gut“ lauten und nicht „sehr gut“. Wir haben Öko-Test um eine Stellungnahme gebeten, aber keine Antwort bekommen. Außerdem schreibt Öko-Test: „Anhand der Deklaration überprüften wir, ob die Cremes umstrittene PEG/PEG-Derivate oder das eventuell hormonaktive Antioxidans Butylhydroxytoluol (BHT) enthalten.“ Verschwiegen wird, dass man sich auch bei Parfüm und/oder ätherischem Öl auf die Deklaration verlassen hat. Im Labor gesucht wurde nur nach deklarationspflichtigen Duftstoffen und polyzyklischen Moschus- und Nitromoschus-Verbindungen/Cashmeran. Doch auch nicht in diese Kategorien fallenden Duftstoffe führen zur Abwertung.


