Für Risiko-Lebensversicherungen wird mit einer Vielzahl von Labeln und Testergebnissen geworben. Wie aussagekräftig und hilfreich sind die?

Einleitung

Für das Portal optimal-versichern.de ist der Tarif T20 der Stuttgarter Lebensversicherung "Testsieger - Note sehr gut (1,1)". Der Grund: "Günstige Beiträge, geringes Verteuerungsrisiko, Exzellentes Rating, Verbraucherfreundliche Anträge und Bedingungen".

Für die Zeitschrift Guter Rat ist der Basis-Tarif der Cosmos Direkt "Testsieger". Der Grund: "Bestes Beitragsniveau".

Bei Check24 liegt der Tarif T1-Plus N10 der Hannoverschen mit der Traumnote "Exzellent (1,0)" auf dem ersten Platz. Der Grund: "Annahmequote: hoch, Bearbeitungszeit: schnell, Versicherungssumme: mit Erhöhungsoption, Laufzeit: mit Verlängerungsoption".

Für das Handelsblatt ist dagegen der Tarif RI der R+V "sehr gut (100 Punkte)". Bewertet wurden die Tarife "auf Basis der Beitragshöhe". Zur Begründung für diese schlichte Sicht der Dinge führt die Zeitung an: "Bei der Wahl einer Risikolebensversicherung können sich die Kunden ausschließlich an der Höhe der zu zahlenden Prämie orientieren". Laut Bianca Boss vom Bund der Versicherten (BDV) seien "die Versicherungsbedingungen bei diesem Vertrag von untergeordneter Bedeutung“. Das liege daran, "dass der Leistungsfall nur dann eintritt, wenn der Versicherte stirbt - und der Tod ist, anders als etwa eine Berufsunfähigkeit, ein eindeutiger Zustand.“

Unsere Einschätzung

Unsere Einschätzung: Eine Risiko-Lebensversicherung ist für Familien mit jungen Kindern oder einer noch nicht schuldenfreien Immobile ebenso unverzichtbar wie für Eheleute und nicht verheiratete Paare, die sich gegenseitig absichern wollen. Sie ist ein recht einfaches Produkt. Im Prinzip. Denn die meisten Versicherer bieten zumindest zwei Varianten an: Bei der Allianz beispielsweise heißen sie "Basis" und "Plus". Dazu kommt noch die Variante "Plus ist Unfall". Und damit ist dann Schluss mit der Einfachheit. Denn die wichtigste Leistung, die Zahlung der Versicherungssumme im Todesfall, ist zwar bei allen Varianten gleich. Aber Verbraucher müssen sich entschieden, ob ihnen dieser günstige Basis-Schutz reicht, oder ob sie beispielsweise eine "vorgezogene Todesfallleistung" mitversichern wollen. Das heißt: Sie können sich das Geld, wenn eine fortschreitende, unheilbare Krankheit mit tödlichem Verlauf ärztlich diagnostiziert wurde, bereits vor dem Tod auszahlen lassen (mehr zu den zusätzlichen Leistungen in unserer Checkliste).

Je nachdem, ob solche Leistungen berücksichtigt werden oder nicht, kommen unterschiedliche Tests für den gleichen Tarif zu unterschiedlichen Ergebnissen. Daher sind Label und Testergebnisse nur mehr oder minder gute Hinweise auf einen für die persönliche Situation geeigneten Tarif. Und daher sollte man einen Vertrag nicht über das Internet abschließen, sondern sich von einem unabhängigen Versicherungsberater beraten lassen. Zu finden beispielsweise über den BVVB Bundesverband der Versicherungsberater.

Fazit: Es gibt nur vier unverzichtbare Versicherungen, die Risiko-Lebensversicherung ist eine davon. Beim Abschluss sollte man sich immer beraten lassen. Denn Fehler können teuer werden.

Unverzichtbar sind außerdem die Kranken-, die private Haftpflicht- und die Berufsunfähigkeitsversicherung. Für Auto-/Motorradbesitzer kommt noch die KFZ-Versicherung dazu. Mehr dazu erfahren Sie hier: Haftpflichtversicherungen, Berufsunfähigkeitsversicherung, Krankenkassen, Autoversicherungen

Checkliste

Checkliste und Glossar

 

Versicherungssumme: Faustregel mindestens das 3-fache, besser das 5-fache des Jahresnettoverdienstes der Hauptverdieners plus Verpflichtungen aus der Finanzierung einer Immobilie.

Gleichbleibende Versicherungssumme: Geeignet zur Absicherung von Hinterbliebenen / Kindern.

Fallende Versicherungssumme: Geeignet, wenn nur ein Immobilienkredit abgesichert werden soll (auch für unverheiratete Paare mit Immobilienbesitz). Wichtig: Laufzeit der Versicherung darf nicht kürzer sein als die Laufzeit des Kredits und ggfs. der Anschlussfinanzierung.

Feste Versicherungssumme: Es gibt Verträge, bei denen die Überschüsse, die der Versicherer erwirtschaftet, die Versicherungssumme erhöht. Das ist problematisch, wenn keine oder geringer Überschüsse anfallen als kalkuliert. Besser sind Policen mit Beitragsverrechnung. Das heißt: Die Versicherungssumme ist konstant und der Jahresbeitrag sinkt durch die Überschüsse.

Gesundheitsprüfung: Die Versicherungen wollen selbstverständlich wissen, welche Risiken sie sich einhandeln. Weil der 50-jährige, übergewichtige Raucher, der schon einen Herzinfarkt hatte, eine höhere Sterbewahrscheinlichkeit hat als ein kerngesunder 30-jähriger Nichtraucher, sind die Beiträge für den Raucher höher als für den Nichtraucher. Unter Umständen bekommt der Raucher auch überhaupt keinen Vertrag. Um das Risiko abschätzen zu können, stellen die Versicherer vor Abschluss des Vertrages Fragen zum Gesundheitszustand. Wer hier mogelt, riskiert den Versicherungsschutz. Unter Umständen muss der Versicherer im Ernstfall nicht zahlen, die Hinterbliebenen gehen leer aus. Auch daher ist der Abschluss eines Vertrages über einen unabhängigen Versicherungsberater (nicht Versicherungsmakler oder Versicherungsvertreter) ratsam. Bei Fehlern kann der Versicherungsberater in Regress genommen werden. Wichtig: Wer einen Vertrag als Nichtraucher abgeschlossen hat und später mit dem Rauchen anfängt, muss das der Versicherung meist melden.

Laufzeit: Die Verträge haben eine Laufzeit, zum Beispiel 20 Jahre. Sie ist frei bestimmbar, sollte aber zumindest so lang sein, wie die abzusichernden Risiken bestehen. Also so lange, wie die Immobilienfinanzierung läuft oder so lange, wie Geld für minderjährige Kinder gebraucht wird.

Verlängerungsoption: Die Vertragslaufzeit kann ohne Gesundheitsprüfung einige Zeit vor dem Vertragende verlängert werden.

Nachversicherungsgarantie: Bei besonderen Ereignissen (Geburt eines Kindes, Scheidung, Hochzeit, starke Einkommenserhöhung) ist eines Erhöhung der Versicherungssumme ohne erneute Gesundheitsprüfung möglich. Höhe beachten: Manche Versicherer haben zwar eine Nachversicherungsgarantie, begrenzen aber die Erhöhung.

Vorgezogene Todesfallleistung: Wer unheilbar und tödlich erkrankt, kann sich die Versicherungssumme schon vor dem Tod auszahlen lassen.

Beitragsfreistellung: Wer einige Zeit lang keine Beiträge zahlen konnte, sollte die Möglichkeit haben, den ursprünglichen Versicherungsschutz wieder herzustellen.

Verbundene Versicherungen: Mit dieser Vertragsvariante sichern sich zwei Menschen gegenseitig ab. Die Versicherungssumme wird beim Tod des ersten Partners ausbezahlt, danach erlischt die Versicherung. Geeignet ist eine verbundene Versicherung für Partner ohne Kinder und Geschäftspartner. Der Vorteil: Eine verbundene Versicherung für zwei Personen ist billiger als zwei Einzelverträge.

Erbschaftssteuern: Sie fallen bei Überschreiten der Freibeträge bei der klassischen Variante an. Der Hauptverdiener - meist (noch) der Mann - schließt den Vertrag ab und begünstigt seine Frau/Partnerin. Das Problem lässt sich umgehen, wenn die Partnerin einen Vertrag auf das Leben ihres Mannes abschließt. Dann ist sie die Versicherungsnehmerin, und die Versicherung zahlt im Ernstfall direkt an sie. Erbschaftssteuern fallen dann nicht an.

Über-Kreuz-Verträge: Damit können sich unverheiratete Partner gegenseitig absichern und Erbschaftssteuern umgehen. Über-Kreuz-Verträge sind zwei getrennte Versicherungen, die unverheiratete Partner jeweils auf das Leben des anderen abschließen. In Punkto Erbschaftssteuern ist das besonders wichtig/vorteilhaft, weil die Freibeträge für unverheiratete Partner wesentlich geringer sind als für Eheleute.

Weitere Leistungen: Zu den hier aufgeführten bieten Versicherer zum Teil weitere Leistungen. Von der Allianz kann man beispielsweise eine "Dynamikoption" bekommen (um der Inflation entgegenzuwirken, kann der Versicherungsschutz ohne erneute Gesundheitsprüfung erhöht werden), einen "Kinder-Bonus" (bei Geburt oder Adoption eines Kindes erhöht sich die Versicherungssumme vorübergehend) oder einen Bau-Bonus (beim Bau oder Erwerb einer Immobilie erhöht sich der Versicherungsschutz vorübergehend). Bei der Hannoverschen kann man die "Beitragsübernahme bei Berufsunfähigkeit" vereinbaren, bei der Europa den "Zusatzschutz Krebs Plus" (bei der Diagnose Krebs, Herzinfarkt oder Schlaganfall wird eine Sofortleistung ausgezahlt, sie beträgt zehn Prozent der Todesfall-Leistung, (maximal 30.000 Euro).

Daher noch einmal unser Rat, sich vor dem Abschluss beraten zu lassen.