Werbung mit Selbstverständlichkeiten ist zwar nicht verboten, aber auch nicht seriös und fair.
"Ohne Geschmacksverstärker (laut Gesetz)" steht auf dem Etikett des Babybreies zu lesen, "Ohne Farbstoffe (lt. Gesetz)" wird die Saftschorle beworben, "Ohne Konservierungsstoffe (lt. Gesetz)" das Apfelmus. Manchmal fehlt auch der Zusatz "laut Gesetz" und es findet sich nur ein Sternchen, also "Ohne Konservierungsstoffe *". An anderer Stelle des Etiketts wird dann erklärt, dass Sternchen bedeute "laut Gesetz".
So etwas nennt man Werbung mit Selbstverständlichkeiten. Die ist zwar nicht verboten, aber auch nicht seriös und fair. Denn wer nicht ganz genau hinschaut, geht davon aus, das so ausgelobte Produkt habe Vorteile gegenüber Produkten anderer Hersteller. Das stimmt aber nicht. Denn kein Babybrei enthält Geschmacksverstärker, kein Apfelmus Konservierungsstoffe, keine Saftschorle Farbstoffe - eben weil es gesetzlich nicht erlaubt ist.
Selbstverständlich kann man nichts über die Qualität solcher Produkte sagen. Sie können schlechter, besser oder genauso gut sein wie andere, die nicht mit Selbstverständlichkeiten beworben werden. Trotzdem meinen Testwatch - Die VerbraucherNützer: Was spricht eigentlich dagegen, den Vorteil, den sich der Hersteller auf unfaire Weise verschaffen wollte, ganz fair in einen Nachteil zu verwandeln und das Produkt im Regal stehen zu lassen?
Vielleicht ist das ja dann dem einen oder anderen Hersteller eine Lehre.