Nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts müssen die Überwachungsbehörden die Ergebnisse ihrer Kontrollen öffentlich machen und Übeltäter beim Namen nennen.
Video: Lebensmittelüberwachung
- Zugriffe: 10720
Nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts müssen die Überwachungsbehörden die Ergebnisse ihrer Kontrollen öffentlich machen und Übeltäter beim Namen nennen.
Aktuell sind 113 Gäste und keine Mitglieder online