Deutscher Presserat rügt die Süddeutsche Zeitung
Aufgrund einer Beschwerde von Testwatch hat der Deutsche Presserat gegen die Süddeutsche Zeitung "wegen eines schweren Verstoßes gegen das Gebot der Trennung von Werbung und Redaktion aus Ziffer 7 des Pressekodex" eine Rüge ausgesprochen (mehr dazu lesen Sie hier: Rüge).
Wir hatten im Oktober 2023 berichtet, dass das Ranking beste private Vorsorge 2023 voller Fehler war. So waren in den Testkategorien Konditionen und Angebot wurden auf den Rängen zwölf bis 17 jeweils die Reiseportale lastminute.de und reisepreisvergleich.de, die Flugsuchen opodo.de, swoodoo.com und momondo.de sowie das Strompreisportal wechselpiraten.de gelistet. Auch das Gesamturteil war falsch (mehr dazu lesen Sie hier: Beste Vorsorge). Von Testwatch auf die Fehler aufmerksam gemacht, korrigierte die Süddeutsche die Veröffentlichung. Allerdings nur auf sueddeutsche.de, nicht in der gedruckten Ausgabe.
Testwatch hatte darin einen Verstoß unter anderem gegen Ziffer 3 des Pressekodex gesehen. Der legt fest: "Richtigstellung: Veröffentlichte Nachrichten oder Behauptungen, insbesondere personenbezogener Art, die sich nachträglich als falsch erweisen, hat das Publikationsorgan, das sie gebracht hat, unverzüglich von sich aus in angemessener Weise richtig zu stellen." Der Presserat hat in der Veröffentlichung dagegen einen Verstoß gegen Ziffer 7 gesehen
Fragt sich nur, was für eine seriöse Zeitung schlimmer ist: Fehler nicht zu korrigieren oder Redaktion und Werbung nicht zu trennen.