Deutscher Presserat missbilligt das Handelsblatt

Aufgrund einer Beschwerde von Testwatch hat der Deutsche Presserat dem Handelsblatt eine Missbilligung wegen eines Verstoßes gegen die in Ziffer 2 des Pressekodex festgeschriebene journalistische Sorgfaltspflicht erteilt. Wir hatten uns an den Presserat gewandt, weil auf handelsblatt.com in Kooperation mit expertentesten.de so genannte Tests veröffentlicht werden. Doch die vergebenen Noten sind vollkommen willkürlich. Wichtig ist nur, dass möglichst viele Produkte „(sehr) gut“ sind. So werden User zu Shops weitergeleitet und man kann für Verkäufe Provisionen kassieren (Affiliate).

Konkret hatten wir uns über einen „Notebook Test 2024 • Die 5 besten Notebooks im Vergleich“ beschwert. Unser Fazit lautete: „Wer trotz besseren Wissens mit Verbrauchertäuschern wie expertentesten.de zusammenarbeitet, ist selbst unseriös – im besten Fall“ (mehr dazu lesen Sie hier: Handelsblatt).

Das Handelsblatt hatte eingewandt, es sei der falsche Adressat für die Beschwerde. Presserechtlich verantwortlich sei die ever-growing GmbH, die expertentesten.de betreibt. Das ließ der Presserat nicht gelten und verwies auf eine Grundsatzentscheidung des Plenums des Deutschen Presserats aus dem Jahr 2019. Darin heißt es: „Veröffentlichen Redaktionen journalistische Inhalte von Dritten auf ihren Online-Plattformen, liegt die presseethische Verantwortung für diese Inhalte bei der für die Plattforma verantwortlichen Redaktion.“ Denn die Leserschaft müsse den Inhalten vertrauen können. Außerdem argumentierte das Handelsblatt, der verbrauchertäuschende Unsinn sei durch das Recht auf freie Meinungsäußerung gedeckt. Doch auch das ließ der Presserat nicht gelten.

Die Irreführung der Verbraucher auf expertentesten.de und auf Seite rtl.de (die Seite wird von expertentesten.de beliefert), kann nicht nur zu Fehlkäufen führen, sondern richtig gefährlich werden. So haben im Jahr 2022 die Stiftung Warentest und der ADAC 50 Autokindersitze getestet. Untersucht wurden die Unfallsicherheit, die Sicherheit der Sitzkonstruktion, die Handhabung, die Ergonomie und die Schadstoffbelastung. Der Kinderkraft Comfort UP wurde mit „mangelhaft“ bewertet, weil es ein „hohes Risiko beim Seitenaufprall bei vorgeschriebener Verwendung ohne Rückenlehne ab 25 kg" gibt. Auf expertentesten.de bzw. auf rtl.de wurde der Sitz dagegen als „gut (1,80)“ bzw. gut (1,91)“ bezeichnet. Es wurden also vorsätzlich vielleicht sogar tödliche Verletzungen von Kindern in Kauf genommen.

Gefährlich: Angebliche, inzwischen dort nicht mehr zu findende Ergebnisse auf expertentesten.de (oben) und auf rtl.de.

Nach § 15 der Beschwerdeordnung besteht zwar keine Pflicht, Missbilligungen zu veröffentlichen. Als Ausdruck fairer Berichterstattung empfiehlt der Beschwerdeausschuss des Presserats jedoch die Veröffentlichung. Wir haben beim Handelsblatt jedoch nichts dergleichen gefunden und auf Nachfrage auch keine Antwort erhalten. Mehr noch: Unbeeindruckt von der Missbilligung macht macht das Handelsblatt weiter wie zuvor.