Welche Alternativen es zu teuren Wärmepumpen gibt.

Fast ein Fünftel aller CO2-Emissionen in Deutschland entstehen durch das Heizen und Kühlen von Gebäuden sowie durch die Warmwasserbereitung. 2021 waren das dem Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft BDEW zufolge mehr als 150 Millionen Tonnen. Wenn Deutschland bis 2045 klimaneutral sein soll, müssen die Emissionen bis dahin auf null sinken. Die Bundesregierung favorisiert zur Senkung der Gebäudeemissionen Wärmepumpen. Deren Kosten sind erheblich. Abhängig von der Technik (Luft/Wasser, Erde/Wasser, Wasser/Wasser) werden Preise von 25.000 bis 50.000 Euro genannt. Sie können jedoch auch noch höher liegen. So bezuschusst der Bund Gesamtkosten von bis zu 60.000 Euro mit bis zu 40 Prozent, also bis zu 24.000 Euro. Zur Basisförderung von 25 Prozent kommen zehn Prozent für den Austausch einer alten Öl-, Gas- oder Kohleheizung und weitere fünf Prozent für besonders effiziente Wärmepumpen. Künftig sollen Gesamtkosten von bis zu 30.000 Euro mit bis zu 70 Prozent gefördert werden.

Ein weiterer Fördereffekt ergibt sich dadurch, dass viele Stromanbieter inzwischen spezielle Wärmepumpentarife haben, die ungefähr 20 Prozent günstiger sind als die Grundversorgung. Die Ersparnis summiert sich über die Jahre, da eine Wärmepumpe für die Beheizung eines Einfamilienhauses 4.000 bis 6.000 kWh im Jahr verbraucht.

Wegen der trotz der großzügigen Förderung verbleibenden hohen Kosten lehnen viele Hausbesitzer zumindest die Verpflichtung zum Einbau einer Wärmepumpe ab. In der Ampelkoalition haben unterschiedliche Ansichten zu diesem Thema zu einer Zerreißprobe geführt. Zudem sind einer Studie des Forschungsinstituts für Wärmeschutz München (FIW München) und des Instituts für Energie- und Umweltforschung (IFEU) in Heidelberg im Auftrag des Verbandes für Dämmsysteme, Putz und Mörtel (VDPM) zufolge die Hälfte aller Gebäude auf den Einsatz einer Wärmepumpe nicht vorbereitet.

Eine technologieoffenere Ausgestaltung des geplanten Heizungsgesetzes und wesentlich günstiger könnte die Nutzung von Solarstrom für Heizzwecke sein. So kosten Photovoltaikanlagen um die 1.400 Euro pro Kilowatt-Peak (kWp). Eine somit etwa 14.000 Euro teure 10-kWp-Anlage, die pro Jahr rund 10.000 Kilowattstunden (10 Megawattstunden) Strom erzeugt, könnte ein saniertes Einfamilienhaus vollständig, ein durchschnittliches zu etwa der Hälfte beheizen. Der Preis für die benötigten Heizkörper fällt mit um die 1.000 Euro übrigens nicht ins Gewicht.

Der Preis der Anlage schließt allerdings keinen Stromspeicher ein. Damit die Besitzer von Photovoltaikanlagen darauf verzichten können, müsste auch in Deutschland erlaubt sein, was in anderen Ländern wie Holland längst üblich ist. In Zeiten überschüssiger Stromproduktion müsste der Stromzähler einfach rückwärts laufen. Technisch wäre das auch in Deutschland möglich und im Zusammenhang mit so genannten kleinen Balkonanlagen wird der Zeitschrift Computerbild zufolge eine Gesetzesänderung vorbereitet, die das Rückwärtslaufen für diese Anlagen zumindest vorrübergehend erlaubt.

Die Regelung müsste dauerhaft ausgeweitet werden auf private Anlagen bis 30 kWp, die heute steuerlich durch den Erlass der Mehrwertsteuer gefördert werden. Eine prozentuale Gesamtförderung solcher Anlagen in der gleichen Höhe wie für Wärmepumpen würde die Rentabilität und damit die Akzeptanz weiter erhöhen und würde den Staat (das heißt die Steuerzahlerinnen und Steuerzahler) absolut gesehen weniger Fördermittel kosten als die Wärmepumpen. Eine Mindestgröße der Anlagen müsste im Übrigen nicht definiert werden, da das System ohnehin erst ab ca. 10 kWp für Hausbesitzer ökonomisch Sinn macht.

Allerdings entstehen durch das Rückwärtslaufen der Stromzähler steuerliche Mindereinnahmen, denn heute bekommt der Finanzminister 19 Prozent Mehrwertsteuer für den von Stromanbietern an Verbraucher gelieferten Strom. Diese Einnahme würde so lange entfallen, bis die im Sommer eingespeiste überschüssige Strommenge im Winter dem Netz entnommen wird.

Zu bedenken ist auch, dass Photovoltaikanlagen vor allem im Sommer überschüssigen Strom produzieren, während das System in der Heizperiode Strom aus dem Netz beziehen müsste. Das gilt allerdings auch für Wärmepumpen, die ganzjährig auf Netzstrom angewiesen sind, sofern man sie nicht ihrerseits mit einer Photovoltaikanlage kombiniert. Das jedoch würde den Gesamtpreis in die Höhe treiben und dennoch das Problem der zu geringen Produktion von Solarstrom in der Herzperiode nicht vollständig lösen.

Die Nutzung von Solarstrom für Heizzwecke würde zudem das Problem der in den kommenden Jahren vermehrt aus der 20-jährigen Förderung fallenden Altanlagen lösen. Der Weiterbetrieb lohnt sich nämlich spätestens dann nicht mehr, wenn zum Beispiel ein defekter Wechselrichter ausgetauscht werden muss. Denn die Vergütung für ungeförderten Solarstrom beträgt derzeit gerade einmal 7,1 bis 13 Cent pro kWh.

Bleibt die Frage, welche Größenordnung erreicht werden könnte. Einer Studie des Beratungsunternehmens Ecofys zufolge gibt es in Deutschland 2344 Quadratkilometer für Photovoltaik geeignete Dachflächen. Würden sie vollständig genutzt, könnten damit jährlich rund 470 Mio. Megawattstunden Solarstrom erzeugt werden. Zum Vergleich: Deutschland hat der Bundesnetzagentur zufolge 2022 insgesamt 484,2 Mio. Megawattstunden verbraucht.

Fazit: Die Nutzung von Solarstrom für Heizzwecke könnte ein guter und wegen der geringeren Kosten sowohl für die Hausbesitzer wie für den Staat besser akzeptierter Baustein der Wärmewende werden als der von der Bundesregierung favorisierte Einsatz von Wärmepumpen.