Rente vom Chef oder was Tests zu Direktversicherungen wirklich aussagen.


Von Michael Erdmann, Hildesheim

Rund 21 Millionen sozialversicherungspflichtige Beschäftigte hatten 2019 aktive Anwartschaften aus der betrieblichen Altersvorsorge (bAV). Dazu zählen allerdings auch fast sechs Millionen Zusatzversorgungen des öffentlichen Dienstes. Neben Pensionskassen, -fonds und Direktzusagen sind es vor allem die so genannten Direktversicherungen, die eine maßgebliche Rolle für die zusätzliche Altersversorgung spielen. Immerhin waren 2019 fast 8,5 Millionen Direktversicherungsverträge im Bestand der deutschen Lebensversicherer. Das Konstrukt: Arbeitnehmer verzichten auf Teile ihres Gehalts, der Arbeitgeber schließt mit diesem Geld als Versicherungsnehmer einen entsprechenden Versicherungsvertrag ab.

Arbeitnehmer können diese Gehaltsumwandlung von ihren Chefs verlangen. Im Durchschnitt fließen dem Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) zufolge 1.085 Euro pro Jahr in einen Direktversicherungsvertrag. Insofern ist es kein Wunder, dass nicht nur Vermittler dieses Geschäftsfeld im Auge haben, sondern auch Test- und Ratinganbieter wie die Stiftung Warentest, das Institut für Vorsorge- und Finanzplanung (IVFP) und Servicevalue, die sich in jüngster Zeit des Themas annahmen.

Die Stiftung Warentest rechnet in der Ausgabe 9/2022 ihrer Zeitschrift Finanztest vor, welche Rente ein 27 Jahre alter Modellkunde erwarten kann, wenn er 40 Jahre lang monatlich 100 Euro anspart. Dazu wurden 21 Tarife von 14 Versicherern untersucht. Bei den getesteten Anbietern ergaben sich Garantierenten zwischen 98 und rund 120 Euro.

Man rechne einfach nach: Der Kunde spart 48.000 Euro (40 Jahre mal 1.200 Euro) an. Würde er sich danach selbst 120 Euro pro Monat auszahlen, würde das Geld (ohne Zinsen) bis zum 100. Lebensjahr reichen, bei 100 Euro pro Monat bis zum 107. Lebensjahr. Rein mathematisch also wahrscheinlich ein Minusgeschäft, wären da nicht die Besonderheiten der Direktversicherung, auf die alle gern verweisen.

Die Stiftung Warentest rechnet vor, dass bei einem Bruttolohn von 3.000 Euro die Nettobelastung nur 48 Euro betrage: durch den inzwischen verpflichtenden Zuschuss des Arbeitgebers von 15 Prozent (im Modellfall 13 Euro pro Monat), die Ersparnis von 18 Euro an Sozialabgaben und 21 Euro an Steuern. Immerhin verweist sie auf die Gegenrechnung. Zusatzrenten müssen voll versteuert werden, zu zahlen sind zudem die Arbeitnehmer- und Arbeitgeberanteile zur Kranken- und Pflegeversicherung. Außerdem fallen die Rente und im Fall der Fälle das Kranken- und Arbeitslosengeld geringer aus, da weniger in die Sozialversicherungen einbezahlt wurde. Die Stiftung Warentest schreibt trotzdem, dass so etwas effektiver sein könne als eine private Rentenversicherung. Besser sei allerdings ein höherer Zuschuss als die gesetzlich vorgeschriebenen 15 Prozent der Arbeitgeber.

Angesichts der aktuellen Garantieverzinsung von gerade einmal 0,25 Prozent auf die Guthaben der Verträge gibt es längst Hinweise, dass ohne einen Arbeitgeberzuschuss von mindestens 50 Prozent die Sache ziemlich sinnlos ist. Versicherungsberater rechneten in einem Blog den Fall einer Angestellten im Öffentlichen Dienst vor, die 97 werden müsste, bis die ausgezahlte Rente die eingezahlten Beiträge übersteigt.

Jedwede Hochrechnungen über so lange Zeiträume haben allerdings das grundsätzliche Manko, dass sie die durchgängige Bezahlung bzw. Vertragserfüllung unterstellen. Doch gerade bei Gehaltsumwandlungsverträgen gibt es zahlreiche Unterbrechungsszenarien. Schon längere Erkrankungen haben Nichtzahlung zur Folge, Arbeitslosigkeit und Arbeitgeberwechsel so oder so. Zudem funktioniert die Portabilität – die Übertragung auf einen neuen Arbeitgeber - in der Regel nicht. So ist nicht erstaunlich, dass 2019 von den 8,5 Millionen Verträgen nur ca. 5,2 Millionen aktiv bedient wurden. 3,3 Millionen waren beitragsfrei gestellt.

Wenn die Stiftung Warentest die Kosten der Tarife ausweist, sagt das nichts über die Verteilung der Kosten über die Zeit aus. Denn insbesondere die Anfangskosten dürften in den meisten Fällen wegen der so genannten Zillmerung hoch sein. Die kalkulatorischen Kosten betragen zurzeit bis zu 2,5 Prozent der Beitragssumme. Das wären in dem verwendeten Beispiel bei Einzahlungen von 48.000 Euro bis zu 1.200 Euro. Die werden über die ersten fünf bis zehn Jahre verteilt. Diese Kosten, die vornehmlich den Vertrieb finanzieren sollen, beeinflussen die Wertentwicklungen des jeweiligen Vertrages in der Anfangszeit erheblich. Nichts wäre angesichts unsicherer Arbeitsbiografien angebrachter gewesen, die Wertstände nach zehn, 20 und 30 Jahren abzufragen.

Hinweise fehlen, auf ungezillmerte und kostengünstige Verträge zu bestehen, die durchaus im Angebot sind. Stattdessen wird Arbeitnehmern geraten, der Arbeitgeber solle mehrere Angebote einholen und das Günstigste abschließen. Doch der wird angesichts der Angebotsvielfalt nicht begeistert sein, haftet er doch als Versicherungsnehmer und Treuhänder für das ihm anvertraute Geld für mögliche Verluste. Größeren Firmen mag das zuzumuten sein, kleineren nicht.

Noch unkritischer kommt das IVFP-Rating 2022 daher, das 81 Tarife von 40 Anbietern nach 87 Kriterien und den Teildisziplinen Beratung, Haftung, Service und Verwaltung untersucht hat. Das Fazit fällt durchweg positiv aus, nahezu allen Anbietern wird ein "exzellent" oder "sehr gut" bescheinigt. Mit 30 Prozent fällt der Teilbereich "Beratung" ins Gewicht. Wie man die Beratungsqualität anhand von überlassenen Unterlagen wie Beratungssoftware und organisatorischen Strukturen feststellen will, bleibt das Geheimnis des IVFP. Was die in der Regel persönlich vor Ort Agierenden an Ratschlägen geben, lässt sich so wohl kaum ermitteln. Aber dass der Rat, etwas zu lassen, nicht vorkommt, kann man sich vorstellen. Ein langjähriger Geschäftsführer des IVFP diagnostizierte daher auch die bAV-Angebote als wenig lebensnah, kostenüberladen und im aktuellen Marktumfeld wenig rentabel. Sein Fazit: "Die bAV macht Sinn, wenn der Arbeitgeber die Beiträge voll finanziert".

Die Darlegungen zeigen, dass selbst Fachleute Schwierigkeiten haben, die Materie bAV nach Aufwand und Effektivität transparent und eindeutig zu beschreiben. So erstaunt es umso mehr, dass Servicevalue durch Onlinebefragungen von Kunden die Fairness von betrieblichen Altersversorgern feststellen will. Das Kundenurteil zu Umgangsformen der Versicherer ist da wichtiger als die nüchterne Bilanzierung. Wenn unter dem Aspekt "Faire Kundenberatung" dann noch der Hinweis auf mögliche Endversteuerung völlig fehlt, ist die Frage nach Fachkompetenz den Testdesigner selbst zu stellen. Kunden können diese kaum beurteilen. Endversteuerung und Sozialverbeitragung als entscheidende Kriterien einer Beurteilung dürften den meisten Befragten in ihrer Konsequenz kaum bekannt sein.

So bleibt bei allen Tests und Ratings das unbehagliche Gefühl, dass man vornehmlich im Interesse der Finanzdienstleistungsindustrie unterwegs ist. Man preist insbesondere die Vorzüge des Konstrukts an. Geworben wird wie im Vertrieb selbst mit den ungeheuren Einsparungen bis zum Rentenalter. Mögliche und nicht unwahrscheinliche Verlustsituationen stehen nicht im Beobachtungsspektrum. Es ist nicht lange her, dass das Deutsches Institut für Altersversorge - nicht unbedingt verdächtig für kritische Distanz zur Finanzindustrie - die bAV in Form der Gehaltsumwandlungsverträge (trotz des Betriebsrentenstärkungsgesetz mit seinen Nachbesserungen: Freibeträge und verpflichtender Arbeitgeberzuschuss) als uneffektivste Form des Vorsorgesparens für das Alter ausgemacht hat. Die Verbraucherzentrale Bundesverband hält die Entgeldumwandlung grundsätzlich für ungeeignet, da sie unflexibel, sicherheits- und renditeschwach sei.

Fazit: Gerade im Bereich bAV wären kritische und kompetente Tests und Ratings wichtig. Doch in den vorliegenden Fassungen organisieren Stiftung Warentest, das IVFP und Servicevalue nur willkommene Verkaufshilfen für den Finanzvertrieb, der vornehmlich auf die Beitragssummen und die damit verbundenen Provisionen schielt. Für Arbeitgeber und Arbeitnehmer sind sie schlichtweg wertlos. Es bleibt aber die Erkenntnis eines Finanzanalytikers: Einem geschenkten Gaul schaut man nicht ins Maul. Dies gilt bei hohen Zuschüssen des Arbeitsgebers.

 Von Michael Erdmann, Hildesheim